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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet „Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten“ zu fördern.

Die Maßnahme ist auf die Erforschung kondensierter Materie an ausgewählten, überwiegend durch den Bund finanzierten Großgeräten in nationalen oder internationalen Zentren gerichtet. In ihrem Fokus stehen

  • apparative Entwicklungen und Aufbau innovativer Instrumentierung
  • Erarbeitung neuer Forschungstechniken und -methoden
  • Entwicklung von Schlüsselkomponenten und Basistechnologien

auf der Grundlage einer aktuellen wissenschaftlichen Fragestellung im Gebiet „Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten“. Diese basieren auf den Ergebnissen des BMBF-Strategieseminars „Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten“ im Juni 2006 und Empfehlungen aus den Komitees für Forschung mit Synchrotronstrahlung (KFS), mit Neutronen (KFN) und mit nuklearen Sonden und Ionenstrahlen (KFSI). Mit den Entscheidungen zu neuen Großgeräten im Jahr 2003 hat das BMBF einen strategischen Schwerpunkt bei der wissenschaftlichen Nutzung der Synchrotronstrahlung gesetzt. Pionierarbeiten zum Einsatz des Freie-Elektronen-Lasers FLASH und der neuen Ringquelle PETRA III für internationale Spitzenforschungen stellen deshalb einen Schwerpunkt der Maßnahme dar.

Die Förderung ist eingegrenzt auf Vorhaben, die an den in Ziff. 2 genannten Großgeräten ausgeführt werden und an deren Realisierung – komplementär zu den Förderverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft – der Bund ein besonderes Interesse hat. Sie zielt auf Hochschulen und die Einbeziehung des naturwissenschaftlichen Nachwuchses. Mit ihr soll insbesondere die überregionale Zusammenarbeit von Hochschulgruppen in größeren thematischen Verbünden oder Forschungsnetzwerken gestärkt werden.

Mit der Maßnahme soll ein wirksamer Beitrag zur Festigung und zum weiteren Ausbau der international guten Position der Wissenschaft in Deutschland bei der Erforschung der kondensierten Materie erreicht und der Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Mittelpunkt der Förderung stehen apparative Entwicklungen, der Bau innovativer Instrumentierung und die Erarbeitung neuer Methoden zur Erforschung kondensierter Materie mit

  • Synchrotronstrahlung an modernen Ringquellen und Freie-Elektronen–Lasern,
  • Neutronen an stationären und gepulsten Quellen sowie mit
  • nuklearen Sonden, Ionenstrahlen und Positronen.

Wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Instrumentierungen und Forschungsmethoden sind das Vorliegen einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung von hoher Relevanz und die optimale Ausschöpfung der spezifischen Eigenschaften des Großgeräts. Die Leistungsfähigkeit der entwickelten Instrumentierung und Methodik soll anhand von Pilotthemen beispielhaft demonstriert werden. Hierfür sowie für die weitere Optimierung der neuen Forschungsmethoden kann eine zeitlich befristete Förderung gewährt werden.

Nicht Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung der Bearbeitung wissenschaftlicher Themen losgelöst von der Entwicklung neuer Instrumentierung bzw. Methoden, des Routinebetriebs von Experimentiereinrichtungen oder von Standardausrüstungen im Umfeld der Quelle.

  1. Ausbau und Fortentwicklung der Instrumentierung
    Die Förderung zielt auf die apparative Entwicklung, den Bau neuer Forschungsinstrumente und die grundlegende Weiterentwicklung der Instrumentierung an ausgewählten Großgeräten. Bevorzugt werden Vorhaben, die zu grundlegenden Durchbrüchen bei der Erforschung kondensierter Materie führen und die Stärken des Großgeräts optimal nutzen.
    Wichtige Zielsetzungen der Instrumentenentwicklung sind in den einzelnen Bereichen:
    • Synchrotronstrahlung: höchste Zeit-, Orts- und Energieauflösung, höchste Photonenflüsse und extreme Bedingungen.
    • Neutronen: Spektrometrie, TOF–Diffraktometrie, Neutronen-Tomographie, Polarisationsanalyse, Reflektometrie.
      Ionen und Sonden: in situ-Ionenbestrahlung und Echtzeitcharakterisierung, Positronenspektrometrie, optische Spektroskopie und Tracerdiffusion mit kurzlebigen Isotopen, digitale Spektrometer für γ γ-Winkelkorrelation.
      Ein wichtiges Förderziel besteht in apparativen Entwicklungen, mit denen die Nutzung des Großgeräts für Forschergruppen aus anderen Bereichen der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung eröffnet und eine Brücke zwischen physikalischer Forschung und Fachrichtungen wie Chemie, Umweltforschung, Biologie, Medizin, Geoforschung und den Material- und Ingenieurwissenschaften geschlagen wird.
  2. Erarbeitung von Forschungsmethoden
    Gegenstand der Förderung sind Vorhaben zur Entwicklung innovativer Methoden und Experimentiertechniken, die von den speziellen Möglichkeiten der Instrumentierungen und des Großgeräts optimal Gebrauch machen und ihr wissenschaftliches Potential nachhaltig erhöhen. Hierzu gehört – u. a. in Verbindung mit Instrumentierungsaufgaben - die Erschließung neuer Einsatzmöglichkeiten beispielsweise durch Verbesserung der Lateral- und Tiefenauflösung, der Energie-, Winkel-, Impuls- oder Zeitauflösung, Nutzung von Polarisations- und Kohärenzeigenschaften, Steigerung der chemischen Sensitivität und Selektivität und spektral auflösende Mikroskopieverfahren.

    Förderwürdig sind neue Methoden zur Erschließung bislang wenig genutzter Energiebereiche, Ausdehnung des Spektrums zu höheren und niedrigeren Energien, das Erreichen extremer Orts- und Energieauflösung sowie kürzester Zeitauflösung, in situ-Techniken und die Untersuchung kondensierter Materie unter extremen Bedingungen. Dabei haben experimentell-methodische Arbeiten hohe Priorität, die der Erforschung kondensierter Materie entscheidende neue Impulse verleihen.
  3. Entwicklung von Schlüsselkomponenten und Technologien
    Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung kritischer Komponenten und Basistechnologien, die den Ausgangspunkt für neue Forschungsinstrumente und –techniken bilden und von großer Bedeutung für den Bau und die Fortentwicklung von Instrumentierungen sind. Hierzu zählen vor allem:
    • Röntgenoptische Komponenten
    • Nanofokussierung
    • Probenhandhabungstechniken, wie Fallen- oder Strahltechniken
    • spezielle Probenumgebungen (in situ-Analysen, Katalyse etc.)
    • Probenumgebungen für extreme Bedingungen
    • Strahlpolarisatoren
    • Detektor- und Online–Datensysteme.

Für alle genannten Bereiche ist die Förderung auf Vorhaben begrenzt, die an folgenden Forschungseinrichtungen bzw. Großgeräten durchgeführt werden:

  • Synchrotronstrahlung
    • BESSY Berlin BESSY II
    • DESY Hamburg FLASH, PETRA III
    • ESRF Grenoble ESRF (Ringquelle)
    • FZ Karlsruhe ANKA
  • Neutronen
    • HMI Berlin BER-II
    • ILL Grenoble HFR
    • TU München FRM II / Außenstellen FZJ, GKSS und HMI
  • Nukleare Sonden und Ionenstrahlen
    • CERN Genf ISOLDE/REX-ISOLDE
    • GSI Darmstadt UNILAC/SIS18
    • TU München FRM II 1 (Positronenquelle).

In besonders begründeten Ausnahmen können im Rahmen internationaler Kollaborationen auch Vorhaben an anderen Großgeräten gefördert werden, sofern diese im engen inhaltlichen Bezug zu einem Fördervorhaben an o. g. Großgeräten stehen und für dessen Fortschritt bedeutsam sind und sofern die Nutzung der spezifischen Möglichkeiten an diesen Großgeräten für den Gesamterfolg der Maßnahme unverzichtbar ist. Interessenten sollten bereits in der Vorbereitungsphase von entsprechenden Anträgen Kontakt zu den in Pkt. 7 genannten Projektträgern des BMBF aufnehmen.

Allen Fördervorhaben muss eine höchst aktuelle wissenschaftliche Fragestellung zugrunde liegen. Vorrang haben Fragestellungen aus folgenden Forschungsbereichen:

Nanotechnologie

Im Fokus stehen die Untersuchung der Struktur, der physikalischen Eigenschaften und der sta¬tistischen Korrelationseigenschaften von Nanostrukturen, Nanosystemen, Nanomaterialien (Volumenmaterialien und dünne Schichten), die in-situ Charakterisierung ihrer Herstellungsprozesse (Synthese, Assembling), die Untersuchung der Rolle von Dimension und Grenzflächen, die Untersuchung dynamischer Vorgänge und Selbstorganisationsprozesse, die Aufklärung von Struktur-Eigenschaftsbeziehungen und ihrer Einflüsse auf angestrebte technologische Funktionalität.

Materialien und Fertigungsprozesse für innovative Produktionstechnologien

Schwerpunkte sind funktionelle Materialien (insbesondere magnetische Materialien, Halbleiter, Supraleiter und weiche Materie) und Materialien zur Erzeugung, Umwandlung, Transport und Speicherung von Energie, einschließlich der Untersuchung innovativer Ingenieurwerkstoffe un¬ter industrienahen Einsatzbedingungen.

Materialien und Werkstoffe unter extremen Bedingungen

Schwerpunkt ist die Untersuchung der Wechselwirkung von intensiver bzw. energiereicher Photonen-, Neutronen- und Ionenstrahlung mit Materie zur gezielten Materialmodifizierung und strukturierung mit Hinblick auf technologische Anwendungen und zur Untersuchung von Phänomenen der Materialermüdung.

Materialien und Technologien der Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik

Die Zielrichtung sollte auf der Erforschung von Festkörperphänomenen und der Charakterisierung von Materialien, Schichten, Bauelementen und Technologien der Mikroelektronik, Photonik, Sensorik, Aufbau- und Verbindungstechnik als Grundlage für moderne Informations- und Kommunikationstechnologien liegen, und hier insbesondere auf Anwendungen mit besonderen Anforderungen an modernste Mess-, Herstellungs- und Strukturierungsverfahren.

Lebenswissenschaften

Durch Entwicklung neuer Methoden und entsprechender Instrumentierung soll für eine breite Nutzerschaft die Möglichkeit erschlossen werden, biomolekulare Modellsysteme wie auch biologische Zellen ohne invasive Probenpräparation unter relevanten Umgebungsparametern zu untersuchen. Wichtig ist die Aufklärung molekularer Strukturen, Wechselwirkungen und dynamischer Prozesse auch in hierarchischen und komplexen Systemen bei hoher räumlicher und zeitlicher Auflösung.

Themenfeld Umwelt und System Erde

Innovative Instrumentierungen für Geowissenschaften und Umweltforschung, deren Ziel es ist, grundlegende Eigenschaften des Systems Erde einschließlich Grenzflächen der Umwelt und der Simulation von Prozessen der Umwelt in geeigneten Modellumgebungen zu studieren. Hierbei werden spezifische und selektive Nachweisverfahren bevorzugt, die in Verbindung mit ihrer hohen Ortsauflösung das grundlegende Prozessverständnis des Systems Erde signifikant verbessern.

Im Rahmen der Maßnahme können theoretische Arbeiten gefördert werden, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu einem experimentell ausgerichteten Fördervorhaben stehen und für die Entwicklung neuer Instrumentierung und Methodiken ausschlaggebend sind. Theoretische Arbeiten müssen ausnahmslos in Form von Forschungsverbünden oder Verbundprojekten zusammen mit Instrument- oder Methodenentwicklungen organisiert sein.

Das BMBF beabsichtigt, sehr leistungsfähige Forschungsverbünde, in denen mehrere Gruppen in ausgewählten, strategisch bedeutsamen Instrumentierungsvorhaben oder Methodenentwicklungen projektbezogen und arbeitsteilig zusammenarbeiten, speziell herauszustellen. Einrichtungen, die ein größeres Forschungsnetzwerk bilden, gemeinsam eine außerordentlich komplexe Aufgabenstellung über einen längeren Zeitraum bearbeiten und in der Form von Verbundprojekten gemäß Ziff. 4 organisiert sind, können auf Antrag einen

BMBF–Forschungsschwerpunkt (BMBF–FSP)

einrichten und vom BMBF besonders unterstützt werden. Auf diesem Wege sollen die Vernetzung und Koordination in der Wissenschaft erhöht und die überregionale Zusammenarbeit der jeweils besten Forschergruppen gestärkt werden. Das BMBF möchte erreichen, dass die BMBF-FSP sich zu thematischen Exzellenznetzwerken hoher internationaler Sichtbarkeit entwickeln.

Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle Forschung und Entwicklung mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und ihn in größere Forschungskollaborationen einbeziehen. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern besonders bemühen.

Die Überführung von Ergebnissen aus der Forschung in die praktische Nutzung erlangt zunehmendes Gewicht. Forschungsvorhaben zur Anwendung von wissenschaftlich-technischen Grundlagenergebnissen in der Praxis sind daher sehr willkommen und ausdrücklich in die Förderung eingeschlossen, sofern die Thematik nicht bereits in anderen Programmen vom BMBF gefördert wird.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF Projektträger für die folgenden Teilbereiche beauftragt:

Synchrotronstrahlung, Nukleare Sonden und Ionenstrahlen:

Projektträger des BMBF
für Hochenergiephysik, Astrophysik und
Erforschung der kondensierten Materie
Deutsches Elektronen-Synchrotron
PT-DESY
22603 Hamburg
040 8998-3702
040 8994-3702
pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de/

Ansprechpartner sind Frau Dr. Lucia Incoccia-Hermes, 040 8998-3203, und Herr Dr. Olaf Kühnholz, Tel.: 040 8998-2917.

Neutronen:

Projektträger Jülich des BMBF
Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung
PTJ-ERG3
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
02461 61-3547
02461 61-2459
pfr@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Ansprechpartner ist Herr Dr. Klaus Feldmann, 02467 61-2458.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können per Internet [ https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ] abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssys-tems „ http://www.kp.dlr.de/profi/easy “ dringend empfohlen.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Dem jeweiligen Projektträger sind bis spätestens

31. Dezember 2006

förmliche Förderanträge - möglichst unter Nutzung von „ http://www.kp.dlr.de/profi/easy “ - in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei „Verbundprojekten“ sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses „Erforschung kondensierter Materie“ des BMBF in erster Linie nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliches Niveau der apparativen oder methodischen Entwicklung, auch im internationalen Vergleich
  • Exzellenz der wissenschaftlichen Fragestellung, die der jeweiligen apparativen oder methodischen Entwicklung zugrunde liegt
  • Wissenschaftliches Potenzial für eine breitere Nutzerschaft und für die Erschließung neuer Forschungsfelder
  • Bedeutung für das Forschungsprogramm des Großgeräts, Abstimmung mit dem Betreiber
  • Ausbau der speziellen Stärken des Großgeräts
  • Kompetenz des Projektverbundes bzw. der Partner eines „Verbundprojektes“
  • Erfolgsaussichten des Vorhabens und Ergebnisverwertung.

Abschließend wird die Relevanz des Vorhabens für die strategische Entwicklung der Großgeräteinfrastruktur auf dem Gebiet „Erforschung kondensierter Materie“ im Ganzen beurteilt.

Auf der Grundlage der Bewertungen wird nach abschließender Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber über eine Förderung entschieden. Beabsichtigter Förderbeginn ist der

1. Juli 2007

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein. In besonderen Fällen, z. B. für BMBF-Forschungsschwerpunkte, ist eine Verlängerung des Förderzeitraumes möglich.

Die erreichten (Zwischen-) Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird über die Fortsetzung der Förderung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft .
Bonn, den 20. September 2006
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Rainer Koepke