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Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der sozial-ökologischen Forschung zum Themenschwerpunkt „Vom Wissen zum Handeln - Neue Wege zum nachhaltigen Konsum“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für die Nachhaltigkeit“ beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einem weiteren ausgewählten Themenschwerpunkt zur sozial-ökologischen Forschung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern. In enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und gesellschaftlicher Praxis sollen neue Wege für eine zukunftsfähige Gestaltung der Beziehungen zwischen Umwelt und Gesellschaft aufzeigt werden.

Mit dem Themenschwerpunkt Nachhaltiger Konsum wird ein gesellschaftliches Handlungsfeld aufgegriffen, das in den letzten Jahren an politischer Aktualität kontinuierlich zugenommen hat. Trotz umfangreichen Wissens hinsichtlich der Notwendigkeit nachhaltiger Konsummuster und einer breiten Maßnahmenpalette im Bereich der Verbraucheraufklärung ist es bisher aber kaum gelungen, einen generellen Trend in Richtung nachhaltigem Konsum zu bewirken.

Die sozial-ökologische Forschung hat sich die Aufgabe gestellt, Blockaden, die einer Umsetzung vom Wissen zum Handeln entgegenstehen, zu identifizieren und zu analysieren. Als Ausgangspunkte werden die Verbraucherperspektive und das individuelle Handeln gewählt. Es soll Orientierungs- und Handlungswissen generiert werden, das für unterschiedliche Akteursgruppen nutzbar ist und zur Stärkung der Verbraucherkompetenz beiträgt. Eine besondere Herausforderung besteht darin, eine Brücke zwischen individuellem Handeln und ökologischen sowie gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu schlagen. Die Berücksichtigung der Gendersensibilität des Untersuchungsfeldes wird erwartet.

Durch die Einbindung relevanter Stakeholder (Verbraucher, produzierende Unternehmen, Handel) wird das für die Bearbeitung lebensweltlicher Problemlagen notwendige Praxiswissen integriert und gewährleistet, dass Transformationswissen erarbeitet wird, welches an die Bedürfnisse der Praxis anschlussfähig ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Forschenden für die Umsetzung der Ergebnisse verantwortlich sind.

Um die durch die vorgeschlagenen Lösungen erreichbaren Fortschritte im Verhältnis zueinander darstellen zu können sollen die Vorhaben die im jeweiligen Bedürfnisfeld erwarteten Nachhaltigkeitsgewinne konkretisieren und insbesondere im Hinblick auf Fortschritte der effizienten Nutzung von Energie abschätzen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das Thema "Nachhaltiger Konsum" als ein umweltpolitisches Handlungsfeld gewinnt zunehmend an Bedeutung. In der AGENDA 21 wurde 1992 erstmalig die politische Forderung nach einer Veränderung der Konsum- und Produktionsmuster hin zu einer nachhaltigen Entwicklung als dringliche Aufgabe insbesondere für die Industrieländer formuliert. Der UN-Weltgipfel in Johannesburg 2002 hat die Notwendigkeit von Veränderungen der Konsumgewohnheiten bekräftigt und die Staaten verpflichtet, Aktionsprogramme für einen verantwortungsvollen Konsum aufzustellen.

Während in den 60er und 70er Jahren der Umweltschutz vor allem als Aufgabe des Staates und in späteren Jahren als die der Wirtschaft und des Staates definiert wurde und auch die Forschung hier ansetzte, um zu nachhaltigeren Produktions- und Konsummustern zu kommen, werden in jüngster Zeit zunehmend die Verbraucher/innen als Motor für Nachhaltige Entwicklung und als Akteure der Umweltpolitik wahrgenommen. Durch ihr Konsumverhalten können sie Einfluss auf Produktionsbedingungen, Produktgestaltung und Dienstleistungsangebote nehmen und damit einen wesentlichen Beitrag in Richtung Energieeffizienz, Stärkung der regionalen/nationalen Ökonomie und Steigerung von Lebensqualität leisten.

Die Forschung hat auf den Perspektivenwechsel vom Produzenten zum Konsumenten reagiert, indem sie diese Gruppe in ihren unterschiedlichen Verhaltensmustern und Handlungsmöglichkeiten für die Umsetzung nachhaltigen Konsums ins Blickfeld der Untersuchungen gerückt hat. Die Ergebnisse von Verbraucher- und Konsumforschung, der Analyse von Lebensstilen und der Wechselwirkung zwischen Angebot und Nachfrage haben zur Stärkung des Grundlagenwissens und vor allem zur Entwicklung von Aufklärungskonzepten für Verbraucherinnen und Verbraucher beigetragen.

Trotz wiederholt bekundeter verbraucherseitiger Zustimmung zu umwelt- und sozial verträglichen Produkten konnte bislang nur in wenigen Ausnahmefällen ein spürbarer und genereller Wandel des individuellen Konsumverhaltens in Richtung Nachhaltigkeit beobachtet werden. So wächst zwar die Nachfrage nach und das Angebot an Bio-Lebensmitteln, aber schon bei Textilien, Möbeln und Elektronikartikeln sind bisher kaum veränderte Konsum- und Angebotsmuster zu beobachten; in anderen Bereichen (Fahrzeuge) sind gegenläufige Trends zu beobachten. Insbesondere im Energiebereich liegt eine breite Angebotspalette zur nachhaltigen Energienutzung vor, die aber bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Gerade in Bezug auf diesen für eine nachhaltige Entwicklung zentralen Bereich ist eine erstaunlich schlechte Informationslage in der deutschen Bevölkerung feststellbar. Während preisbewusstes Verhalten in Bezug auf Güter des täglichen Lebens eine Selbstverständlichkeit ist, weiß kaum eine Bürgerin/ein Bürger was die kW-Stunde Strom kostet und welcher Verbrauch in ihrem/seinen Haushalt produziert wird.

Durch die vorliegende Bekanntmachung sollen Forschungsprojekte initiiert werden, die

  • auf einer - i. d. R. vorhandenen - empirischen Basis aufzeigen, warum vorhandenes Wissen für nachhaltige Konsummuster nicht abgerufen und in Handeln umgesetzt wird bzw. warum es in den Ausnahmefällen gelingt (Analyse von Blockaden und Freiheitsgraden),
  • als möglich erachtete Fortschritte anhand geeigneter Zieldimensionen im Antrag konkretisieren und im Projekt überprüfen. Dabei soll insbesondere die Energieeffizienz aufgrund der ubiquitären (direkten oder indirekten) Relevanz des Energieverbrauchs bei jeglichem Konsumhandeln als Dimension berücksichtigt werden.
  • die Verhaltensweisen des Individuums in seinen sozialen Bezügen und deren Auswirkungen auf Energie und Ressourcen sowie auf soziale Strukturen und Systeme in den Vordergrund der Untersuchungen stellen,
  • gleichzeitig förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen in den Blick nehmen, mit denen das individuelle und kollektive Handeln in Richtung eines nachhaltigen Konsumverhaltens unterstützt oder ggf. erst ermöglicht werden kann,
  • Handlungsmöglichkeiten für konkrete Akteure (Handel, Dienstleister und produzierende Unternehmen, kommunale und staatliche Institutionen, Konsumentengruppen) aufzeigen, wie die untersuchten Blockaden eines sozial und ökologisch verträglichen, energie- und materialeffizienten Konsums überwunden werden können.

Für die Generierung neuen Orientierungs- und Handlungswissens können z.B. folgende Fragen aufgegriffen werden:

a) Welche Vorstellungen von Lebensqualität sind in der Gesellschaft auffindbar und wie lassen sie sich in Verbindung setzen zu unterschiedlichen Werthaltungen und Einstellungen zum Konsum (z. B. „Geiz ist geil“-Mentalität, „Bio ist nur etwas für Reiche“, demonstrativer Konsum mit hochmotorisierten Fahrzeugen)? Ist in diesem Zusammenhang eine signifikante soziale Strukturierung feststellbar (z. B. bei Jugendlichen, bei Migranten etc.), und welche Möglichkeiten eines sozialen Marketing von Nachhaltigkeit ergeben sich daraus? Wie lässt sich die Vorstellung von Lebensqualität in Richtung Nachhaltigkeit verändern? Welche Konsequenzen können sich aus diesem Wissen für die Organisation eines nachhaltigen Konsums ergeben? Welche Rolle übernehmen Medien und Bildungseinrichtungen, um neue Werte und eine veränderte Sicht auf Lebensqualität zu verbreiten?

b) Wie lassen sich Alltagsroutinen verändern, die eine Umsetzung vom Wissen zum Handeln blockieren? Wie entstehen Routinen, wie verändern sie sich und wie sind sie in den übergeordneten gesellschaftlichen Rahmen eingebettet? Wie wirken sich technologische, ökologische und sozio-demografische Trends auf die Bildung von Alltagsroutinen und die Ausbildung von Konsummustern aus? Welche Dissonanzen bestehen zwischen den einzelnen Handlungsfeldern? Wie können sich nachhaltigere Verhaltensweisen im Einklang mit den sozialen Trends etablieren? Wie lassen sich Verbraucher für neue Routinen motivieren? Lässt sich identifizieren, warum manche Umsetzungspro¬zesse vom Wissen zum Handeln schnell verlaufen, andere hingegen nur schleppend oder gar nicht?

c) Wie lässt sich Verbrauchermacht über innovative Konsumenten-Produzentenbeziehungen stärken (z. B. durch aktive Einflussnahme auf Produktgestaltung, neuartiges Vorschlagswesen, Innovationszirkel)? Kann der Handel durch andere Dienstleistungsformen den Konsumenten/die Konsumentin zu nachhaltigerem Konsum befähigen (z. B. Beratungsdienstleistung)? Wie sind innovative Dienstleistungsstrukturen (wie z. B. ebay) im Hinblick auf eine aktivere Rolle der Konsumentin/des Konsumenten im Hinblick auf nachhaltigen Konsum zu bewerten? Wie lässt sich die Marktmacht der öffentlichen Hand im Hinblick auf nachhaltigen Konsum stärken?

d) Welche Notwendigkeiten ergeben sich aus den beschleunigten wirtschaftlichen Wachstumsprozessen in den fünf BRICS-Ländern Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika, die zusammen über die Hälfte der Weltbevölkerung repräsentieren, für die Entwicklung kulturell angepasster nachhaltigerer Konsumstile? Welche Werte, Normen und Verhaltensweisen werden über den internationalen Waren-, Dienstleistungs- und Kulturaustausch in den beteiligten Ländern angestoßen? Welche positiven und problematischen Rückwirkungen in die Industrieländer sind damit verbunden?
Andere thematische Zugänge sind möglich.

Eine allgemeingültige, umfassende Definition von Nachhaltigem Konsum liegt bislang nicht vor. Grundlagen für Definitionsansätze lassen sich ableiten aus dem Konzept Nachhaltigkeit, das auf den Konferenzen in Rio (1992) und Johannesburg (2002) beschlossen wurde sowie aus den Forschungsarbeiten des Umweltbundesamtes. Die Antragsteller werden gebeten, ihre Definition von Nachhaltigem Konsum zu erläutern und zu begründen.

Forschungskoorperationen und Nachwuchsförderung

Erwünscht sind internationale Forschungskooperationen, wenn die dadurch gewonnenen Erkenntnisse auch in Deutschland zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsstrategie im Konsumbereich beitragen können. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Finanzmittel (Personal, Sach- und Reisemittel) können beantragt werden. Dies gilt auch für die Kosten der internationalen Kooperationspartner, sofern keine andere Finanzierungsmöglichkeit gegeben ist.

Die Einbindung und Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlern innerhalb der Forschungsverbünde ist erwünscht und kann gefördert werden. Es können Maßnahmen für Supervision und Coaching beantragt werden, ebenso Maßnahmen zur Erhöhung des wissenschaftlichen Impact (referierte Publikationen).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für diese Förderaktivität ist das „Rahmenkonzept Sozial-ökologische Forschung“, das unter oder http://www.sozial-oekologische-forschung.org abrufbar ist. Folgende Charakteristika der sozial-ökologischen Forschung sind zu berücksichtigen:

  • Problemorientierung: Sozial-ökologische Forschung richtet den Blick auf lebensweltliche Probleme, die in den Beziehungen der Menschen zu ihrer natürlichen und gesellschaftlichen Umwelt auftreten. In dieser Bekanntmachung steht beim Problemzugang die Verbraucherperspektive im Vordergrund. Erwartet werden sowohl neue wissenschaftliche Erkenntnisse (Science Impact) als auch praxisrelevante Lösungsstrategien (Policy Impact). Potenzielle Adressaten der Ergebnisse sind zu benennen.
  • Interdisziplinarität: Aus dem Problemzugang ergibt sich die Notwendigkeit einer interdisziplinären Herangehensweise. Forschungsprojekte sollen naturwissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Zugänge gleichermaßen nutzen, ihr jeweiliges Lösungspotenzial überprüfen und Konzepte und Methoden aufzeigen, um sie miteinander zu verbinden.
  • Transdisziplinarität: Sozial-ökologische Forschung bezieht das Praxiswissen ein, das für eine angemessene Behandlung der Fragestellung notwendig ist. Dies beinhaltet die Notwendigkeit der Integration von wissenschaftlichem und nicht-wissenschaftlichem Wissen, wofür taugliche Methoden gefunden werden müssen. Verbrauchergemeinschaften und -verbände, Bildungseinrichtungen, Medien, produzierende Unternehmen, Dienstleistungs- oder Einzelhandelsunternehmen sind aktiv in den Forschungsprozess einzubeziehen. Es werden keine Projekte gefördert, in denen Praxispartner nur beforscht werden. Dies soll gewährleisten, dass die erarbeiteten Ergebnisse anschlussfähig für die Bedürfnisse der potenziellen Nutzer sind. Beim Themenbereich 2.d) soll mindestens die Hälfte der Praxispartner aus den untersuchten Ländern bzw. internationalen Institutionen stammen.
  • Berücksichtigung der Genderperspektive: Da der Forschungsgegenstand im höchsten Maße gendersensibel ist, werden zu dieser Thematik weiterführende Erkenntnisse für wissenschaftliche Herangehensweise und die Ableitung von Handlungsempfehlungen für Politik, Governance und anderen gesellschaftlichen Handlungsbereichen erwartet. Die Berücksichtigung weiterer sozialer Differenzierungen ist erwünscht.

Eine Grundvoraussetzung der Förderung ist, dass auf vorhandene Wissensbestände im Bereich Konsum- und Verbraucherforschung sowie Ressourcen- und Energieverbrauch zurückgegriffen wird.

Nicht gefördert werden:

  • Projekte, die lediglich vertiefendes disziplinäres Wissen zu Lebensstilforschung, Umweltbewusstsein, Vermarktung nachhaltiger Produkte, Informationsvermittlung und Verbraucheraufklärung bereitstellen,
  • Modellprojekte, deren Ergebnisse nicht verallgemeinerbar erscheinen, sowie
  • technologische FuE-Projekte.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm sind unter http://www.rp6.de abrufbar und können bei den nationalen Kontaktstellen DLR (Fon 0228 / 447-641) oder GSF (Fon 089 / 651088-57) angefordert werden.

Prioritär werden Verbundprojekte gefördert. Zuwendungen für innovative Einzelvorhaben sind jedoch nicht ausgeschlossen, wenn der interdisziplinäre Charakter und der Praxisbezug gewährleistet sind. Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf )) nachgewiesen werden. Bereits in der Skizze sind geplante Kooperationen bzw. die Mitwirkungsbereitschaft der Praxispartner schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden Erklärungen (mit Unterschrift) sind der Skizze beizulegen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigenprojektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH
Projektträger (PT GSF)
Kühbachstr. 11
81543 München
Tel.: 089 / 651088 51
Fax: 089 / 651088 54
E-Mail: pt-ukf@gsf.de
Internet:
beauftragt.

Ansprechpartner für die Fördermaßnahme sind Dr. Cornelia Gotterbarm und Ingrid Balzer.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird auch für Projektskizzen dringend empfohlen.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst sind dem Projektträger bis zum 31.10.2006 (Poststempel) in schriftlicher und elektronischer Form begutachtungsfähige Projektskizzen in deutscher Sprache und im Umfang von maximal 8 DIN-A4-Seiten (Arial 11, 1,5-zeilig) vorzulegen (1 einseitiges Exemplar und 20 doppelseitige Kopien, gelocht und geheftet). Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Als Anhang können Projektskizzen lediglich Literaturlisten und Curricula beigefügt werden. Der Skizze ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem Antragsteller mit Institution, Titel des Vorhabens, Laufzeit, Förderquote und die Höhe der Förderung hervorgehen. Projektskizzen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

Folgende Gliederung ist einzuhalten:

  1. Beschreibung der Problemstellung und Zielsetzung;
  2. Bezug zur sozial-ökologischen Forschung;
  3. Darstellung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird;
  4. vorgesehene Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung;
  5. Design und Methodik des Forschungsvorhabens;
  6. Berücksichtigung der Genderperspektive;
  7. erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung;
  8. aus Sicht des Antragstellers konkretisierte Kriterien für den Projekterfolg;
  9. Zeitplanung und Kostenschätzung (beantragte Förderung, Eigenbeteiligung, Drittmittel).

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Projektskizzen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes;
  • Fokussierung einer komplexen Problemlage auf eine im Rahmen eines begrenzten Forschungsprojektes bearbeitbare Fragestellung;
  • Herleitung des Forschungsgegenstandes unter Einbeziehung der relevanten Praxispartner;
  • Konkretisierung der Definition von Nachhaltigem Konsum;
  • Beschreibung des Stands von nationaler wie internationaler Forschung und Wissen, auf dem aufgebaut werden soll;
  • eine der Problemstellung angemessene inter- bzw. transdisziplinäre Zusammensetzung des Forscherteams (Beteiligung der für den gewählten Forschungsgegenstandes relevanten Fächer und Kompetenzen);
  • eine gut nachvollziehbare Zuteilung von Arbeitspaketen auf die einzelnen Forschungspartner mit klaren inhaltlichen Abgrenzungen;
  • ein durchdachtes Konzept für die Integration der Arbeitspakete sowie der Wissensbestände aus den Forschngsmodulen und der Praxis;
  • Kompetenz der Projektleitung;
  • nachvollziehbare Darstellung der Relevanz und Rolle der Praxispartner im Forschungsprozess;
  • Methoden bzw. Methodenentwicklung in den einzelnen Projektmodulen sowie Rezipierbarkeit des erarbeitenden Wissens durch die anvisierten Zielgruppen;
  • Beschreibung der erwarteten Erträge für eine nachhaltige Entwicklung;
  • anwendungsorientierte und wissenschaftliche Verwertungsperspektiven;
  • Verallgemeinerbarkeit der (am Modellfall) gewonnenen Forschungsergebnisse.

Auf der Grundlage der Bewertung werden bis zu 15 positiv bewertete Skizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die ausgewählten Interessenten werden in einer zweiten Verfahrensstufe zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.

Für jedes Verbundprojekt ist eine Arbeitsgruppe aus interdisziplinärer Wissenschaft und Praxis zu bilden. Die in diesem Rahmen notwendigen Aktivitäten des jeweils bestimmten Koordinators eines Verbundes können in einer Vorphase (Laufzeit 4 Monate) bis zu einer Höhe von maximal 20.000 € gefördert werden. Es wird angestrebt insgesamt bis zu 6 Verbundprojekte zu fördern.
Über alle förmlichen Förderanträge wird das BMBF nach abschließender Prüfung entscheiden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.4 Erfolgskriterien und Evaluierung

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Das Durchführungskonzept des Förderschwerpunktes sieht Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den Projektträger sowie auf Programmebene unter Einbeziehung eines externen Sachverständigenkreises vor. Die Ergebnisse der Fördermaßnahme werden der Wissenschaft und der Öffentlichkeit regelmäßig auf Statusseminaren und Konferenzen präsentiert.

Akademische Erfolgskriterien:

  • wissenschaftliche Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden;
  • Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen;
  • wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen.

Anwendungsorientierte Erfolgskriterien:

  • konkrete eigenständige Umsetzung der Forschungsergebnisse durch die anvisierten Zielgruppen
  • Präsentationen bei Nutzerkonferenzen bzw. bei Entscheidungsträgern;
  • Zielgruppenorientierte Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Tageszeitungen u. a.;
  • Präsenz in weiteren Medien (Internet, Radio, TV u. a.);
  • Beratung relevanter Stakeholder (Zivilgesellschaft, Unternehmen, Verwaltung u. a.);
  • Beeinflussung der nationalen oder internationalen Rechtsetzung (Entwicklung oder Kommentierung von Regulierungsentwürfen);
  • ggfs. Erstellung von Materialien zur schulischen und außerschulischen Bildung, insbesondere spielerisch-kreative Formen (Ausstellungen, Wettbewerbe o. a. geeignete Aktionen).

Forschungspolitische Erfolgskriterien:

  • Stärkung der interdisziplinären Kompetenz (Zusammensetzung der Forschungsteams; Bildung von Institute übergreifenden oder internationalen Netzwerken);
  • Integration außerwissenschaftlicher Akteure und nichtakademischen Wissens in den Forschungsprozess (Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxisakteuren ab der Problemformulierung);
  • Berücksichtigung der Gender-Perspektive im Forschungsprozess;
  • Offenlegung normativer Grundannahmen in Forschungsvorhaben.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 07.08.2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Angelika Willms-Herget