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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Themenschwerpunkt „Frauen an die Spitze“ im Rahmen des Förderbereichs „Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung“ - erneute Aufforderung

Dies ist die erneute Aufforderung der am 11.07.2006 veröffentlichten Bekanntmachung

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Menschen in unserem Land mehr Chancen auf Arbeit, Wohlstand und Teilhabe zu eröffnen. Hierzu braucht Deutschland eine neue Innovationskultur. Nur in einer innovativen Gesellschaft können sich die Talente aller bestmöglich entfalten. Die Beteiligung von Frauen im Wissenschaftssystem sowie in Führungspositionen entspricht noch nicht dem Anteil gut qualifizierter Frauen. Um neue Handlungskonzepte zu entwickeln, sind neue Erkenntnisse über die Ursachen dieser Situation erforderlich. Hierzu sollen Forschungsvorhaben gefördert werden.

Für die erfolgreiche Karriereentwicklung von Frauen sowohl in der Wirtschaft als auch in Wissenschaft und Forschung ist die Wahl des Ausbildungsberufs oder Studienfachs in zukunftsorientierten Feldern eine Grundvoraussetzung. Bislang schöpfen Frauen ihre Potentiale trotz hoher formaler Bildungsqualifikationen nicht aus. Die Berufswahl von Frauen und Männern ist in hohem Maße segregiert. Die bisherigen Anstrengungen zur Erhöhung der Beteiligung von jungen Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Berufen und Studiengängen haben noch nicht den gewünschten nachhaltigen Erfolg gebracht. Deshalb ist es erforderlich, unter Einbeziehung der heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen neue Erkenntnisse zu gewinnen und daraus politische Handlungsoptionen zur Unterstützung des Berufswahlprozesses von Mädchen und jungen Frauen zu entwickeln. Das Interesse an naturwissenschaftlich-technischen Ausbildungs- und Studiengängen soll daher gesteigert werden, um die Karrierechancen von Frauen insbesondere in Forschung und Wissenschaft weiter zu verbessern.

Selbst in Berufsfeldern mit hohem Frauenanteil gelingt es Frauen kaum, bis an die Spitze von Organisationen - gerade auch im Wissenschaftssystem - vorzudringen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Faktoren zu untersuchen, die einer chancengerechten Karriereentwicklung entgegenstehen, um daraus Handlungsansätze zu entwickeln.

Darüber hinaus sollen Genderaspekte in naturwissenschaftlichen und techniknahen Forschungsfeldern angemessen berücksichtigt werden. Es sollen strukturelle Ansätze entwickelt werden, die zu einer durchgängigen Beachtung von Genderperspektiven in naturwissenschaftlichen und technischen Forschungsbereichen führen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung, Vorhaben zu den im Gegenstand der Förderung unter 2. näher konkretisierten Themenfeldern zu fördern. Ziel ist es, Grundlagen für neue Handlungsansätze zur Förderung der Chancengerechtigkeit und zur Integration von Genderfragen in die unterschiedlichen Bereiche der Forschung zu entwickeln.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen Vorhaben gefördert werden, die sich mit Genderaspekten in folgenden Themenfeldern (wie im Folgenden exemplarisch dargestellt) beschäftigen:

  • Berufsorientierungsprozesse

    Untersuchung der Determinanten der Berufswahlentscheidung, insbesondere auch im Umfeld der Medien

    Neue Wege der Berufsorientierung, z. B. im Internet

    Analyse der Wirksamkeit bisheriger spezieller Angebote für Mädchen und junge Frauen zur Berufsorientierung

    Analyse vorhandener und Entwicklung neuer Diagnoseinstrumente, um Talente und Potentiale zu erkennen und zu entwickeln

    Erwerb von Medienkompetenz
  • Berufs- und Karriereverläufe

    Untersuchung der Situation von Doppelkarrierepaaren und Entwicklung von Verbesserungsansätzen

    Analysen der Möglichkeiten zu Veränderungen im individuellen Zeitbudget, um Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen

    Untersuchung der Ursachen von Karrierebrüchen
  • Organisationsstrukturen in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung

    Untersuchung der Chancen innovativer Arbeitsstrukturen

    Erforschung von genderrelevanten Kriterien bei der Bewertung von beruflicher Leistung

    Prüfung und Bewertung der Effizienz von homogenen und heterogenen Teams

    Auswirkungen rechtlicher Rahmenbedingungen auf die berufliche Beteiligung von Frauen und Männern (u. a. Befristungsregelungen, Juniorprofessuren)
  • Geschlechtsspezifische Fragestellungen in naturwissenschaftlich-technischer Forschung

    Prüfung und Analyse der Berücksichtigung von Genderaspekten in einzelnen naturwissenschaftlich/technischen Forschungsfeldern bzw. -vorhaben

    Erarbeitung von Ansätzen zur systematischen Beachtung von Genderaspekten in ausgewählten Forschungsbereichen

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere auch KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, sowie Public-Private-Partnerships (in geeigneter Rechtsform auch als Verbundpartner).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind innovative Vorhaben, die inhaltlich die unter Nr. 2 genannten Themenfelder aufgreifen und nicht in die Kompetenz der Länder fallen. Der/Die Antragsteller/in soll sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Er/Sie soll prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Soweit verschiedene Partner/innen einen Verbund bilden, haben diese ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss zumindest eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperierenden gemäß den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf , nachgewiesen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höhere Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger des BMBF - Chancengleichheit/Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
D – 53227 Bonn
E-Mail: gender@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden. Interessierten wird nachdrücklich empfohlen, sich vor einer Antragstellung beim Projektträger beraten zu lassen. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Anna Stefaniak (Tel.: 0228 – 38 21 309).

Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für Vorhabensskizzen und förmliche Förderanträge können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easyonline
Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy (auch für Vorhabensskizzen) wird dringend empfohlen.

7.2. Antragsverfahren

7.2.1 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, soll dem Projektträger in der ersten Stufe zunächst eine Vorhabensskizze eingereicht werden. Die Skizze soll, neben einer Zuordnung zum jeweiligen Themenfeld, eine aussagekräftige Beschreibung folgender Punkte beinhalten (max. 15 Seiten):

  • Einbettung des Themas in die aktuelle Forschungslandschaft (europäisch, international)
  • Gesamtziele des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen
  • bisherige Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Angaben zu den geplanten Vorgehensweisen und Methoden
  • Arbeits- und Zeitplanung (ressourcenbezogen), sowie detaillierter Finanzierungsplan (Personal-, Sachausgaben, Reisekosten, Eigen- oder weitere Drittmittel)
  • Angaben zur Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss der Förderung (wirtschaftlich und wissenschaftlich) und zur öffentlichkeitswirksamen Aufbereitung, auch in visuell unterstützter Kurzform
  • bei konsortialen Anträgen auch Angaben zu den kooperierenden Personen oder Institutionen und zur vorgesehenen Arbeitsteilung
7.2.2 Termine

Vorhabensskizzen können dem Projektträger zum 1. November 2007 vorgelegt werden.

Die Vorhabensskizzen sind in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel des Projektträgers maßgeblich. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Vorhabensskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Bewertung der eingegangenen Vorschläge wird sich vor allem daran orientieren, inwieweit sie das Potenzial für weit reichende positive Veränderungen besitzen. Folgende Kriterien dienen der Bewertung und Auswahl:

  • Innovationsgehalt des Konzepts
  • fachliche Qualität der Skizze
  • Wirtschaftlichkeit des Konzepts
  • zu erwartende Nachhaltigkeit/Verstetigung

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung erfolgt in einer zweiten Verfahrensstufe die Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach abschließender Prüfung entscheidet. Die förmlichen Anträge sollen spätestens einen Monat nach der Aufforderung beim Projektträger eingegangen sein.

Die genannten Fristen zur Vorlage von Vorhabensskizzen und förmlichen Förderanträgen gelten nicht für KMU (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder eines Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 30.06.2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Eveline von Gäßler und Christina Hadulla-Kuhlmann