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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsmarketingmaßnahmen in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa im Rahmen eines Ideenwettbewerbs für innovative Forschungs- und Entwicklungsnetze.

Zuwendungszweck

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Rechtsgrundlage

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Gegenstand der Förderung

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Zuwendungsempfänger

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Zuwendungsvoraussetzungen

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Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

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Verfahren

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Antragstellung

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Antragsfristen und Antragsformular

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Entscheidungsverfahren

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Auswahlkriterien

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Inkrafttreten

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten, und "Made in Germany" bürgt international für Qualität.

Zur Sicherung und Stärkung dieser Position kommt es darauf an, weltweit vorhandenes Wissen und technologisches Know-how besser verfügbar zu machen; Forschung ist auf eine enge Vernetzung mit internationalen Partnern angewiesen. Vor diesem Hintergrund startet das BMBF eine Initiative zur Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland.

Durch gezielte Forschungsmarketingaktivitäten sollen gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Kompetenznetzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des Standortes Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung über themenspezifische Ansätze international vermarktet werden.

Die Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa zählt schon seit einigen Jahren zu den dynamischsten Wirtschaftsregionen der Welt. Für deutsche Unternehmen ist Osteuropa eine der bedeutendsten Wachstumsregionen. So gehören beispielsweise Polen, Tschechien und Ungarn zu den 15 wichtigsten Handelspartnern Deutschlands.

Auch für deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Wissenschaftler und Ingenieure aus der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa schon seit vielen Jahren attraktive und verlässliche Partner. Die geplanten Forschungsmarketingaktivitäten können auf der bisherigen guten Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufbauen.

Dabei werden u.a. folgende Ziele verfolgt:

  • Ausbau und Vertiefung von bi- und multilateralen FuE-Kooperationen zwischen deutschen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit mittel-, ost- und südosteuropäischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Steigerung der Erfolge deutscher Forschungseinrichtungen bei der Auftragsforschung auf internationalen Märkten
  • Einbindung von qualifizierten Wissenschaftlern und Ingenieuren in Kooperationen und gemeinsame Konsortien in prioritären Forschungs- und Technologiegebieten
  • Aufbau regionaler grenzüberschreitender Kompetenznetze
  • Bildung attraktiver Kompetenzknotenpunkte

Die Bekanntmachung richtet sich an etablierte, innovative Forschungs-und Entwicklungsnetze (FuE-Netze), wie z.B. die Mitglieder der Initiative Kompetenznetze.de, regionale Wachstumskerne, Innovations-Cluster und -Netze, die für Forschungsmarketingmaßnahmen in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa mit dem Ziel der Erschließung von strategischen Forschungspartnerschaften, der Förderung des Wissensaustausches, der Einwerbung von FuE-Aufträgen und der Vorbereitung der Markterschließung eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen können.

Zu der Zielregion gehören die neuen EU-Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien sowie die südosteuropäischen Länder, die den Status von Beitrittskandidaten bzw. potenziellen Beitrittskandidaten zur Europäischen Union haben.


1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der o.g. Darstellung sollen zielgruppen- und themenspezifische Forschungsmarketingmaßnahmen der FuE-Netze gefördert werden, die in die Gesamtkonzeption und die Strategie des Netzes integriert werden, den Aspekt der Nachhaltigkeit beinhalten und möglichst die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Schwerpunkte sind anwendungsorientierte Forschungsthemen, die den Förderprogrammen des BMBF zugeordnet werden können. Im Rahmen des Ausbaus und der Vertiefung von Kooperationen und der Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen werden folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert:

  • Präsentation des FuE-Netzes in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (z.B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen)
  • Maßnahmen zur Auswahl und Einbindung geeigneter mittel-, ost- und südosteuropäischer Cluster sowie Kooperationspartner in das deutsche FuE-Netz (z.B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops)
  • Auf- und Ausbau eines eigenen Netzwerkes in der Region
  • Stärkung der Präsenz des deutschen FuE-Netzes vor Ort
  • Maßnahmen zur Einbindung von qualifizierten Wissenschaftlern und Ingenieuren in Kooperationen und gemeinsame Konsortien
  • Weitere Aktivitäten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Netze durch Know-how-Austausch mit Partnern aus der Region (z.B. Fachseminare, Symposien)

Die Durchführung der Forschungsmarketingaktivitäten mit einer Zeitdauer von bis zu 6 Monaten soll im Zeitraum von September 2006 bis Februar 2007 erfolgen.


3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind sowohl die Geschäftstellen der einzelnen FuE-Netze, soweit sie rechtsfähig sind, als auch Mitglieder der FuE-Netze, die als Vertreter des jeweiligen Netzes agieren. Dies können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU sowie Verbände und Stiftungen jeweils mit Sitz in Deutschland sein.

Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.


4. Zuwendungsvoraussetzungen

Wenn es sich bei dem Antragssteller um ein Mitglied des FuE-Netzes handelt, muss dem Antrag ein Autorisierungsschreiben der zuständigen Geschäftsstelle beigefügt sein.

Sind mehrere Akteure eines FuE-Netzes an der Forschungsmarketingmaßnahme beteiligt, muss einer der Akteure als Koordinator fungieren.

Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop wird vorausgesetzt.


5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse - in besonders begründeten Fällen bis zu 50.000 EUR je Vorhaben - für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro im DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Es wird erwartet, dass die Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR, erbringen. Falls prinzipiell keine Eigenmittel erbringbar sind, kann bis zu 100% gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.


6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).


7. Verfahren

7.1 Einschaltung des Internationalen Büros des BMBF

Mit der Umsetzung der BMBF-Fördermaßnahme für innovative FuE-Netze, Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa, ist beauftragt:

Internationales Büro des BMBF beim
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Königswinterer Str. 522-524
D-53227 Bonn
Tel.:++49 228 3821 453, Fax: ++49 228 3821 444
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Dort sind weitere Informationen erhältlich. Es wird empfohlen, vor der Vorlage eines Antrags mit dem für die jeweiligen Länder zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter ( http://www.internationales-buero.de/ ) Kontakt aufzunehmen.


Polen:
stephanie.splett@dlr.de, Tel. ++49 228 3821 488

Ungarn: karin.wedde-muehlhausen@dlr.de, Tel. ++49 228 3821 480

Tschechien: hans-juergen.donath@dlr.de, Tel. ++49 228 3821 481

Slowakei, Slowenien: hans-juergen.donath@dlr.de, Tel. ++49 228 3821 468

Estland, Lettland, Litauen: michael.lange@dlr.de, Tel. ++49 228 3821 485

Südosteuropa: ralf.hanatschek@dlr.de, Tel. ++49 228 3821 482


7.2 Antragstellung

Die Anträge sollen die folgende Strukturierung aufweisen:

1. Thema der beantragten Maßnahme

2. Koordinator und beteiligte Partner

3. Zusammenfassende Darstellung der Maßnahme

4. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln

5. Projektbeschreibung
5.1 Gesamtkonzeption für das Forschungsmarketing sowie geplante Einzelmaßnahmen
5.2 Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland / der Zielregion
5.3 Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen für den eigenen
Forschungs- bzw. Technologiebereich (Stärken-Schwächen Analyse)
5.4 Analyse des Forschungs- und Marktpotentials des Ziellands / der Zielregion (Chancen- Risiken Analyse) im relevanten Themenbereich und Umsetzung der entsprechenden Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der Analyse-Ergebnisse
5.5 Beitrag der vorgeschlagenen Maßnahme zur Gesamtkonzeption und Strategie des FuE-Netzes
5.6 Formulierung des zu erreichenden Zieles der Maßnahme und geplante Folgeaktivitäten nach dem Förderzeitraum

6. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten

7. Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR

8. Vorschläge für eine Evaluierung der eigenen Maßnahmen



7.3 Antragsfristen und Antragsformular

Einreichfrist für die Antragstellung ist der 11.08.2006.

Das http://www.internationales-buero.de/ "Forschungsmarketing in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa" ist hierzu zu nutzen. Der Antrag (2-fach) ist in Schriftform in deutscher Sprache einzureichen und zusätzlich in einer elektronischen Version auf einem geeigneten Speichermedium.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


7.4 Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden.


Auswahlkriterien:

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität, Originalität und Nachhaltigkeit der Forschungsmarketingkonzeption und der zugehörigen Einzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten für die inhaltliche Umsetzung der Maßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan
  • Beitrag der Maßnahmen zur Gesamtkonzeption und Strategie des FuE-Netzes
  • Beitrag der Maßnahmen zu den allgemeinen Zielen des Forschungsmarketings in der Region
  • Qualifikation des Antragstellers und der Partner
  • Kosten-/ Nutzenrelation

Beginn der Vorhabenlaufzeit ist ab September 2006. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich im Frühjahr 2007 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.


8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 2. Juni 2006

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Rost