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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Innovationsbereich „Industrielle Prozesse“ im Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004-2009) von Richtlinien zur Förderung im thematischen Schwerpunkt „Mikroverfahrenstechnik (µVT), Innovationsunterstützende Maßnahmen Aus- und Weiterbildung“

Vom 03.05.2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm Mikrosysteme ordnet sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielstellungen der Innovationsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein.
Das Ziel dieses Rahmenprogramms ist es, in den am Standort Deutschland relevanten Branchen Innovationen zu fördern, die ihre Position im globalen Wettbewerb langfristig sichern und ausbauen helfen. Um eine größtmögliche wirtschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung auf Schwerpunktaufgaben gerichtet.

Die Verfahrenstechnik ist die industrielle Produktionstechnik zur Herstellung und Verarbeitung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe. In der Verfahrenstechnik werden Grundfunktionen wie Mischen, Trennen, Heizen, Kühlen und Reagieren in Apparaten realisiert und zu komplexen Anlagen zusammengesetzt. In der Mikroverfahrenstechnik (µVT) wird die Verfahrenstechnik miniaturisiert, in Strukturen mit Abmessungen von einigen Mikrometern bis wenigen Millimetern eingebracht und zu Anlagen zusammengesetzt. Damit läutet die Mikroverfahrenstechnik einen Paradigmenwechsel in der industriellen Produktion von Stoffen ein: Während die klassische Verfahrenstechnik mit dem Ziel der kostengünstige Produktion zu immer größeren Anlagen tendiert (sog. Economy of Scale), setzt die Mikroverfahrenstechnik den Trend zur Miniaturisierung zur besseren Kontrolle von Reaktionen (z. B. Isothermie), wodurch sich Ausbeute und Selektivitäten erhöhen und dadurch Kostenreduktionen in der industriellen Produktion realisieren lassen.

Die chemische Industrie ist mit knapp einer halben Million Beschäftigten und über 130 Mrd. € Jahresumsatz ein Schwergewicht der Industrieproduktion in Deutschland Für viele Produktionsprozesse bietet die Mikroverfahrenstechnik als Teil der Mikrosystemtechnik neue kostengünstige, effiziente und vor allem sichere Synthesewege.

Zurzeit werden im thematischen Schwerpunkt Mikroverfahrenstechnik ausgewählte industriell geführte Verbundvorhaben gefördert. Diese laufenden Vorhaben haben das Ziel, Engpässe in der industriellen Umsetzung der Mikroverfahrenstechnik zu beseitigen, indem industriell relevante Prozesse zur chemischen Stoff-Synthese in mikroverfahrenstechnischen Anlagen realisiert, Pilotanlagen entwickelt und Versuchsproduktionen durchgeführt und dokumentiert werden.

Ziel der jetzt vorliegenden Bekanntmachung ist es, die Aus- und Weiterbildung mit der fortschreitenden Entwicklung der Technologien der Mikroverfahrenstechnik zu verknüpfen. Für die Verbreitung der Mikroverfahrenstechnik in der Chemischen Prozesstechnik und das volle Wirksamwerden der immanenten Vorteile der Mikroverfahrenstechnik ist die Ausbildung von künftigen Chemikern und Chemieingenieuren in Fachhochschulen und Universitäten sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern in der Chemischen Industrie auf dem Gebiet der Mikroverfahrenstechnik eine wesentliche Voraussetzung. Dabei wird die Mikroverfahrenstechnik überwiegend in etablierte Studienrichtungen integriert.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des thematischen Schwerpunktes „Mikroverfahrenstechnik“ sollen ausgewählte Vorhaben gefördert werden, die der Entwicklung der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften auf dem Gebiet der Mikroverfahrenstechnik dienen.

Hierfür sollen schwerpunktmäßig preisgünstige mikroverfahrenstechnische Anlagen und -komponenten entwickelt werden, die für Praktika in der Aus- und Weiterbildung an Hochschulen und in Praxiskursen geeignet sind. Begleitend können Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen der Mikroverfahrenstechnik konzeptioniert und Unterlagen für Vorlesungen und Praktika entwickelt werden. Auch können Konzepte erarbeitetet werden, um solche Anlagen für Maßnahmen zu nutzen, die zu einem gesteigerten Interesse bei Schülern an einschlägigen Studiengängen wie Chemie, Chemieingenieurwesen oder Mikrotechnik führen oder der Öffentlichkeit die Technologie der Mikroverfahrenstechnik demonstrieren. Die Vorhaben müssen einen Forschungs- und Entwicklungscharakter aufweisen.
Schwerpunkt der Bekanntmachung ist die Förderung von Projekten in Hochschulen, Fachhochschulen und Weiterbildungseinrichtungen. Vorhaben, die Schwerpunktthemen in Kooperation mehrerer Einrichtungen (regionale Cluster) bearbeiten, werden bevorzugt behandelt. Die spätere Verwertung der Vorhabensergebnisse in der Aus- und Weiterbildung muss durch geeignete Maßnahmen gesichert werden.

Parallel zu dieser Bekanntmachung beabsichtigen der Verband der Chemischen Industrie, VCI, und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, DBU, andere Unterstützungen für Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung in der Mikroverfahrenstechnik mit jeweils spezifischen Bedingungen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Einrichtungen, die Mitglied der "Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren" sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus der institutionellen Förderung finanzieren.

Bei Verbundvorhaben ist als Ansprechpartner von den Partnern ein Koordinator zu benennen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben erwartet

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse in der Aus- und Weiterbildung wird große Bedeutung beigemessen. An den Vorhaben müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach Abschluss des Projektes zur breiten Nutzung bringen wollen und können.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojektes“ haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) - entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Internet: h https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php
beauftragt.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2. Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger bis spätestens zum 14. Juli 2006 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter: Internet in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit den Partnern durch den vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Vorhabens, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden.

Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Ziele
    • Thema des Vorhabens,
    • Gesamtziel des Vorhabens und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung,
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens.
  2. Struktureller Aufbau des Vorhabens
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail Adresse),
    • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
    • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Aus- und Weiterbildung),
    • bisherige Arbeiten der Partner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Vorhabens,
    • Funktion der Partner im Verbund
    • Evtl. Industriebeirat aus Unternehmen, die künftig entsprechend ausgebildetes Personal requirieren wollen
  3. Vorhabenbeschreibung, Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik (Aus- und Weiterbildung international)
    • Thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung und zum Rahmenprogramm Mikrosysteme.
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete,
    • Gantt-Chart,
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
    • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.
  5. Verwertungsplan
    • Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • Verwertungskonzept mit Zeithorizont:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Wie sollen die Projektergebnisse Eingang in Curricula finden?
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
    • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Branchen,
    • Beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
    • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
    • grobes finanzielles Mengengerüst,
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 030 / 38 00 71-1 01.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems " https://foerderportal.bund.de/easyonline " https://foerderportal.bund.de/easyonline dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 03.05.2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:

Dr. Finking