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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet „Service Grids für Forschung und Entwicklung” im Rahmen des Förderprogramms „IT-Forschung 2006“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen der D-GRID-Initiative Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Bereitstellung einer integrierten Arbeitsumgebung, die Wissenschaft und Wirtschaft die transparente Nutzung eines breiten Spektrums von IT-Leistungen für Forschung und Entwicklung gestatten. Derzeit entsteht eine flexible, nationale Grid-Struktur, die technische Grundlagen für die genannten Arbeitsumgebungen bereitstellen wird. Daran beteiligen sich bisher zahlreiche Forschergruppen aus allen Organisationen und verschiedenen Disziplinen der Wissenschaft in Deutschland.

Mit der vorliegenden Bekanntmachung soll jetzt die Entwicklung von IT-Dienstleistungen gefördert werden, die überwiegend auf den im D-GRID bereitgestellten technischen Grundlagen aufbauen (zur Information siehe http://www.d-grid.de/ ). Derartige Dienstleistungen werden als „Service Grids“ bezeichnet, sie lassen sich vereinfacht wie folgt charakterisieren:

  • sie stellen jeweils bestimmten Nutzern (Fachcommunities, Institute, Arbeitsgruppen o.ä.) konkrete Dienste dezentral zur Verfügung;
  • sie nutzen die von D-GRID bereitgestellte Grid-Middleware bzw. ergänzen diese und berücksichtigen internationale Standards;
  • sie werden durch etablierte oder auch neue Anbieter (Service Provider) in professioneller Weise erbracht;
  • sie zielen auf dauerhaft (d. h. nach Abschluss der Förderphase) tragfähige Geschäftsmodelle ab.

Die Fördermaßnahme soll einerseits als Ergänzung in laufenden D-GRID-Projekten zur Stärkung der Nachhaltigkeit technischer Entwicklungen dienen. Andererseits sollen dadurch auch neue Communities aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie Service Provider in D-GRID eingebunden werden.

Die Förderung trägt dazu bei, dass neue IT-basierte Verfahren künftig breiter und effizienter, und vor allem stärker unabhängig von Investitionsbeschaffungsverfahren genutzt werden können. Dies ist von besonderer Bedeutung für die überregionale und internationale Zusammenarbeit in der Forschung. Zugleich handelt es sich um Verfahren, die in der späteren Umsetzung die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des deutschen IT-Sektors stärken sollen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das BMBF wird vorzugsweise Verbundprojekte von Wissenschaft und Wirtschaft fördern, um den Aufbau neuartiger, professioneller Service-Grids zu unterstützen. Dabei ist die Nutzerseite von Beginn an einzubeziehen. Es ist jedoch unerheblich, welche Seite (Wirtschaft/Wissenschaft) Nutzer oder Anbieter der Services ist, zumal auch Konstellationen denkbar sind, bei denen die Partner mehrere Rollen gleichzeitig innehaben.

Die betreffenden Services sollten zunächst den Bedarf von Forschung und Entwicklung adressieren (wissenschaftlich wie industriell), eine spätere Nutzung der Ergebnisse durch die Beteiligten in anderen Märkten (Nutzergruppen außerhalb von F&E) wird begrüßt. Mittelfristig sollen die Ergebnisse der Projekte auch zu einer neuen Dienstleistungsstruktur in der Wissenschaft beitragen.

Die geplanten Vorhaben sollen sich als eigenständige, aber ergänzende Maßnahme zu den laufenden Projekten der D-GRID-Initiative verstehen. Gefördert werden ausgewählte Verbundprojekte in folgenden Themenfeldern:

2.1 Generische (“horizontale”) Service Grids

Diese Projekte sollen das Ziel verfolgen, breiter verwendbare Dienste für heterogene Nutzergruppen bereitzustellen, die effizient in einer Grid-Umgebung implementiert werden. Die angebotenen Dienste müssen sich nicht direkt an Endnutzer richten, sondern können auch die Leistungen anderer Betreiber (Service Provider, Rechen- und Datenzentren usw.) integrieren. Gefördert werden kann auch eine Erweiterung bereits vorhandener Dienste, soweit damit ein generisches Grid-Service Providing auf der Grundlage eines tragfähigen Geschäftsmodells erreicht wird.

2.2 Community (“vertikale”) Service Grids

Es wird die Beteiligung neuer Community Grids an D-GRID gefördert, die auf den Vorarbeiten von D-GRID und den dort entwickelten, grundlegenden Diensten aufsetzen. Die Lücke zwischen diesen von D-GRID angebotenen grundlegenden Diensten, den generischen Service Grids und den spezifischen Ansprüchen der einzelnen Community soll durch Einbeziehung eines (oder mehrerer) interessierten - auch kleineren - Service Provider geschlossen werden, der diese spezifischen Dienste entwickelt und anbietet. Communities müssen sich damit nicht mehr notwendigerweise an der Entwicklung von Diensten beteiligen, sondern haben im Wesentlichen nur ihre Forderungen gegenüber dem IT-Dienstleister zu definieren.

2.3 Ergänzungen D-Grid

Gefördert werden auch notwendige Ergänzungen der bereits begonnenen D-GRID-Vorhaben. Dies umfasst auch Arbeiten zur Erweiterung der technischen Grundlagen, soweit dadurch neue IT-Dienstleistungen in einem Service-Grid ermöglicht werden. Ziel muss die Weiterentwicklung von für den Erfolg von D-GRID und die Forschung in Deutschland wichtigen Anwendungen in Richtung Service Grids sein (z. B. Billing, Pricing, Sicherheit).

3. Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Institutionen der Wissenschaft und Forschung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU).

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

Die Vorhaben werden Teil des D-GRID-Projektverbundes. Dessen Teilvorhaben sind auf ein gemeinsames, übergreifendes Ziel ausgerichtet und deshalb zu einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung – besonders auch mit dem D-GRID-Steuerungsausschuss – verpflichtet.

Die Projekte sollen weitgehend prototypische Lösungen mit hinreichend generischem Charakter für eine Verallgemeinerung realisieren. Konzepte zu Kooperations- und Geschäftsmodellen sowie zur Nachhaltigkeit der Ideen müssen integraler Bestandteil der Projektarbeiten sein. Gefördert werden insbesondere Projekte, die gemeinsam mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durchgeführt werden.

Rein disziplinäre (fachspezifische) Entwicklungen sind nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme, sondern nur grid-spezifische Erweiterungen und Ergänzungen.

4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Bei Kooperationen mit nicht geförderten Unternehmen wird von diesen Unternehmen die Bereitstellung signifikanter Eigenleistungen erwartet. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es werden Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert, auf Wunsch der Antragsteller sind ggf. auch deutlich kürzere Laufzeiten (6 – 12 Monate) möglich.

5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

6. Verfahren

6.1 Projektträger des BMBF

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT im DLR)
- Internet-Grundlagen und Dienste (AE 74) -
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin
Tel.: 030 67055-760
E-Mail: ruediger.krahl@dlr.de

beauftragt.

6.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand gering zu halten, wird von den Teilnehmern eines Verbundes (Konsortium) zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des Koordinators mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet. Die Projektskizzen müssen bis spätestens 30. Juni 2006 beim zuständigen Projektträger vorliegen. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist, verspätet eingehende Projektskizzen können für diese Bekanntmachung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Skizzen müssen über das Internet-Portal des PT-IN im online-Verfahren eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind auf der Webpage www.pt-it.de/in/escience/es2 verfügbar.

Die Projektskizzen sollen in Kurzform (maximal 10 Seiten) folgende Punkte kurz darstellen:

  • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-mail des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
  • Ausgangsfrage und Ziele des geplanten Vorhabens
  • Stand der Technik und Forschung, eigene Vorarbeiten, Berücksichtigung laufender Forschungsarbeiten national und international, Einordnung in Bezug auf D-GRID, Darstellung der Einbettung in europäische und internationale Grid-Entwicklungstendenzen
  • Beschreibung des eigenen Lösungsweges
  • Pläne und Voraussetzungen für die Verwertung der Ergebnisse in Wissenschaft und Wirtschaft
  • Arbeits- und Zeitgrobplanung mit Salden in Zeit- und Personenmonaten
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für beteiligte Unternehmen bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen);

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

6.3 Antrags- und Entscheidungsverfahren

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit bewertet. Das Votum der Experten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das BMBF. Bewertungskriterien sind u.a.:

  • Beitrag zu generischen Dienstleistungen für Wissenschaft und/oder Wirtschaft;
  • Kooperations- und Geschäftsmodelle; Nachhaltigkeit der Ideen
  • Grad der Vernetzung und Qualität des Konsortiums; eigene Vorleistungen;
  • Zusammenarbeit mit D-GRID.

Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.

Die Verbundpartner zu den ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über diese Anträge entscheidet das BMBF auf der Grundlage des Votums der Gutachter.

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 07. April 2006

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Jansen