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Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Biophotonik III“ im Rahmen des Förderprogramms „Optische Technologien”

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Eine Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist die Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte und Produktionsverfahren. Die Optischen Technologien als Schlüsseltechnologien leisten hierzu einen bedeutenden Beitrag. Deswegen hat das BMBF im Februar 2002 das Förderprogramm optische Technologien veröffentlicht. Nähere Informationen hierzu siehe http://www.optischetechnologien.de .

Die Biophotonik ist ein prioritärer Schwerpunkt im Förderprogramm Optische Technologien. Sie bietet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, insbesondere zum besseren Verständnis von Krankheitsursachen und zur Prävention und Heilung von Krankheiten. Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, das Anwendungspotenzial der Biophotonik weiter auszuschöpfen. Darüber hinaus haben die Innovationen aus der Biophotonik bereits heute erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und sichern Arbeitsplätze in Deutschland. Ein zweites Ziel ist es deshalb, Innovationen zu unterstützen, die signifikante Beiträge zum Wirtschaftwachstum und Beschäftigungszuwachs in Deutschland zu leisten im Stande sind.

Das Thema Biophotonik wurde in einer ersten Phase bereits im Februar 2001 und in einer zweiten Phase im März 2004 bekannt gegeben. Sowohl die positiven Ergebnisse als auch neu aufgeworfene Fragestellungen zeigen einen zusätzlichen Bedarf an einer Forschungsförderung auf, dem im Rahmen dieser Bekanntmachung Rechnung getragen wird.

Das BMBF stellt im Themenfeld „Biophotonik III“ Fördermittel für kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen für Anwendungen insbesondere im medizinischen Bereich führen und gleichzeitig ein bedeutendes Marktpotenzial haben. Kennzeichen der Projekte sind hohes Risiko und besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Hierfür sind ein inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für eine gemeinsame Lösung erforderlich. Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Sie sollen insbesondere die notwendige Zusammenarbeit zwischen Technologieentwicklern und Anwendern widerspiegeln.

Der deutsch-französische Ministerrat hat am 26.4.2005 beschlossen, Forschungskooperationen auf dem Gebiet der Biophotonik zwischen beiden Ländern anzustreben. Gemeinsame Verbundprojektvorschläge deutscher und französischer Partner sind deshalb ausdrücklich erwünscht.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien des für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die eingereichten Vorschläge für Verbundprojekte stehen untereinander im Wettbewerb.

2. Gegenstand der Förderung

Unter ”Biophotonik” wird die Gesamtheit aller Optischen Technologien zur Messung und Charakterisierung von Zellzuständen, zur bildhaften Darstellung und zum gezielten Eingriff innerhalb einzelner Zellen sowie kleinen Zellverbänden zum besseren Verständnis vom Lebensabläufen und deren Anwendungen verstanden. Diese Bekanntmachung fokussiert innerhalb der Biophotonik auf die Charakterisierung von lebenden Zellen, Zellverbünden und Gewebe mit hoher räumlicher und zeitlicher Auflösung.

Die bestehenden Technologien ermöglichen es zur Zeit im Wesentlichen nur, Momentaufnahmen von Zellzuständen zu machen. Um aber Lebensvorgänge im Ganzen zu verstehen, ist es wichtig, dynamische Prozesse innerhalb von Zellen oder zwischen den Zellen eines Zellverbandes zu beobachten. Auf diesem Gebiet sind die technologischen Möglichkeiten aber noch begrenzt. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es deshalb, dass neue optische Verfahren oder bestehende wesentlich weiterentwickelt werden, um intra- und interzelluläre Dynamik darstellen zu können. Durch das Verständnis dynamischer molekularer Vorgänge in der Zelle oder in Zellverbänden sollen neue Erkenntnisse z. B. über Signaltransduktion, Zellkommunikation, Transportvorgänge oder Zelldifferenzierungen gewonnen werden. Diese Erkenntnisse sollen eine hohe medizinisch-klinische bzw. biotechnologische Relevanz besitzen, da daraus optimierte Prozessabläufe in der biotechnologischen Herstellung von Produkten oder neue Möglichkeiten zur Bekämpfung von Krankheiten abgeleitet werden können. Die Anforderungen an Technologien zur Verfolgung und Erfassung der zellulären Prozesse bzw. der Dynamik und Kinetik molekularer Substanzen sind eine hohe räumliche und zeitliche Auflösung sowie eine parallele Detektion für eine statistisch aussagekräftige Datenerhebung zur quantitativen Erfassung. Gleichzeitig ist es dringend erforderlich, die bereits verfügbaren Technologien, wie die laserbasierte Manipulation von Zellen und Organellen, FRET, FRAP etc. auch für Untersuchungen zur intra- und interzellulären Dynamik zugänglich zu machen.

Im Vordergrund der Forschungsarbeiten sollen methodisch-technische Zielsetzungen, d. h. Grundlagen für neue gerätetechnische Systeme stehen, die zur Lösung von konkreten und anwendungsrelevanten Problemstellungen insbesondere aus dem medizinischen Bereich beitragen. Die Relevanz der Ergebnisse soll anhand exemplarischer Anwendungen auf Basis von technischen Funktionsmustern oder Demonstratoren dargestellt werden. Die untersuchten Verfahren sollen bevorzugt zur Untersuchung von lebenden Zellen bzw. Zellverbänden/Gewebe einsetzbar sein.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, die den folgenden thematischen Schwerpunkten und ihrer Vernetzung zugeordnet werden können:

2.1 Neuartige lebendzell-kompatible Markierungsmethoden molekularer Substanzen

Es sind neue Markierungsmethoden der zu verfolgenden Zellsubstanzen erforderlich, die eine weit gehend unbeeinflusste in vivo Aktivitätsmessung erlauben und hoch empfindlich sind. Die neuen optischen Marker sollen hoch spezifisch und langlebig sein.

2.2 Vermessung der dynamischen Vorgänge in der Zelle

Es sind neue optische Detektionsmethoden bzw. wesentliche Weiterentwicklungen bestehender Methoden erforderlich, die parallele und quantitative Messungen dynamischer Prozesse und deren Datenerfassung mit hoher zeitlicher und örtlicher Auflösung in lebenden Zellen ermöglichen. Dies schließt insbesondere die Entwicklung der optischen Komponenten, z.B. Lichtquellen, Strahlführungen und Optiken mit ein.

2.3 Dynamische Präparation und Manipulation von Zellen mit optischen Methoden

Neue optische Methoden und Verfahren für die Beeinflussung und Kontrolle von intrazellulären Prozessen, Zellsortierung und - positionierung bzw. wesentliche Weiterentwicklung bestehender Methoden und Verfahren.

2.4 Erprobung neuartiger optischer Verfahren an ausgewählten Anwendungsbeispielen

Die Anwendungsrelevanz der neu entwickelten bzw. wesentlich weiterentwickelten Verfahren ist an konkreten Problemstellungen zu demonstrieren.

Es ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des Förderkonzeptes „Laser 2000“, des Förderprogramms „Optische Technologien“ und anderer Förderschwerpunkte des BMBF bereits Arbeiten mit Bezug zur „Biophotonik“, insbesondere innerhalb der Themenfelder „Laserbiodynamik“, „Laseroptische Mess- und Prüfverfahren für die Bereiche Gesundheit, Umwelt und Produktion und „Nanobiotechnologie“ (s. auch http://www.fz-juelich.de/ptj oder www.vdi-tz.de ) durchgeführt werden bzw. in Planung sind. Deshalb werden nur solche Bereiche der Biophotonik zur Förderung vorgesehen, die eine eigenständige bzw. deutlich weiterführende Bearbeitung erfordern.

Es ist vorgesehen, für die bewilligten Verbundprojekte eine gemeinsame jährliche Konferenz zu veranstalten. Ziele sind der Erfahrungsaustausch und die Nutzung von fachübergreifenden Synergieeffekten. Darüber hinaus können gemeinsame Aktivitäten, wie Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Internetpräsentationen, Normen/Standards, Vernetzung über ein verbundübergreifendes Intranet etc. entwickelt werden. Hierzu bestimmen die Partner aller Verbundprojekte auf einem Starttreffen („Kick-off-meeting“) einen Koordinator aus ihrer Mitte. Er ist für die Organisation der verbundübergreifenden Zusammenarbeit zuständig. Die Aufwendungen für die Koordinierungsaufgabe sind grundsätzlich zuwendungsfähig; sie können in einem separaten Vorhaben gefördert werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland). Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind in begründeten Ausnahmefällen antragsberechtigt; sie sollen im Rahmen eines Verbundprojekts in der Regel durch Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit einbezogen werden. Auch die Einbindung in EUREKA-Projekte ist förderfähig.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des deutsch-französischen Ministerrats vom 26.4.2005 sind gemeinsame Verbundprojektvorschläge deutscher und französischer Partner ausdrücklich erwünscht. Die Finanzierung der französischen Projektpartner erfolgt von französischer Seite.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Es werden in der Regel nur Verbundprojekte berücksichtigt. Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Die Förderung von Verbundprojekten, an denen nur Hochschulen und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sind, wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten einer Forschungseinrichtung beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einem Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, wenn diese als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger:

Projektträger Laser- und Optikforschung
VDI Technologiezentrum GmbH
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf
Ansprechpartner: Dr. Kar
Tel.: 02 11 / 62 14 – 453
Fax: 02 11 / 62 14 – 159
E-mail: kar@vdi.de

Das VDI-Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.

Zur Erstellung von Projektskizzen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline „ dringend empfohlen. Für Projektskizzen ist ein Vordruck zu verwenden, der im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf oder beim Projektträger VDI-Technologiezentrum unmittelbar abgerufen werden kann.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Förderung können unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger bis spätestens 22.05.2006 Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von „easy“ - vorzulegen. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen (vgl. hierzu auch Vordruck unter http://www.optischetechnologien.de ):

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
  2. Kurzbeschreibung der beteiligten Partner und ihrer jeweiligen Kompetenz, Adressen und Ansprechpartner
  3. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand der Wissenschaft und Technik
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • Bisherige Arbeiten der Antragsteller
  4. Arbeitsplan
    • Detaillierte Beschreibung der Arbeiten der Partner (ggf. incl. derer Unterauftragnehmer)

      Partner 1
      Partner 2
      Partner 3
      etc.
    • Netzplan (Arbeitspakete, Übergabepunkte und Meilensteine aufgetragen über der Zeit)
  5. Verwertungsplan und Aspekte der Nachhaltigkeit
    • Wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten
    • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten
    • Ergebnisverwertung nach Projektende
  6. Finanzübersicht zum Verbund

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert wird, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Projektskizzen der deutsch-französischen Zusammenarbeit müssen in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des zu lösenden Problems: Relevanz für Anwendungen und wirtschaftliches Potenzial,
  • Plausibilität, Qualität und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes,
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes,
  • Technologisches Potential,
  • Kompetenz der Partner,
  • Projektorganisation und -management, voraussichtliche Effektivität der Zusammenarbeit der Partner,
  • Abdeckung der Wertschöpfungskette,
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans hinsichtlich Produktentwicklung und Vermarktungschancen,
  • Fördernotwendigkeit aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Risiken.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe vom Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 27.03.2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Kraus