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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Forschungseinheiten der Systembiologie–FORSYS“ im Förderprogramm „Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten“

Vom 01.03.2006

1. Zuwendungszweck

Die molekularbiologische Forschung der vergangenen fünfzehn Jahre hat zum grundlegenden Verständnis der molekularen Basis biologischer Prozesse geführt. Dazu haben insbesondere auch die Erkenntnisse beigetragen, die bei der Aufklärung von Struktur und Funktion der Genome von Mikroorganismen, Tieren, und Pflanzen und des menschlichen Genoms erzielt wurden. Eine entscheidende Rolle spielte hierbei der technologische Fortschritt, der es ermöglicht, in parallelisierten Hochdurchsatzverfahren die Funktionen der Gene einer Zelle, ihres Transkriptoms oder ihrer Proteine mit Hilfe systematischer und globaler Forschungsansätze zu untersuchen. Auf diese Weise erhält man z.B. Expressionsmuster von Genen in verschiedenen Zelltypen, Geweben oder Organen auf unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Differenzierungsstadien. Die Gesamtheit dieser experimentellen Daten ermöglicht bislang jedoch nur eine weitgehend qualitative und statische Beschreibung der Bausteine einer Zelle und ihrer Interaktionen.
Um zu einem umfassenden quantitativen Verständnis der Netzwerke und Regulationsmechanismen zu gelangen, die das Zusammenspiel von Stoffwechselwegen, von Zellen und von Organen in einem Organismus steuern, bedarf es deshalb eines neuen Forschungsansatzes.
Ein solcher neuer Forschungsansatz – die Systembiologie - erfordert die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Biologen und Medizinern mit Mathematikern, Informatikern, Physikern, Chemikern und Ingenieuren.
Die Systembiologie bedient sich zur Erreichung dieses Ziels der Methode der Modellierung experimenteller Daten im Computer – in silico. Die auf diese Weise erhaltenen Computermodelle werden dann im biologischen Experiment wiederum falsifiziert bzw. verifiziert. Die im biologischen Experiment erzielten Forschungsergebnisse werden anschließend erneut zur Verfeinerung der Computersimulation eingesetzt mit dem schlußendlichen Ziel, in einem fortlaufenden iterativen Prozeß ein Computermodell zu entwickeln, das Vorhersagen erlaubt sowie zielgerichtetes Arbeiten ermöglicht (optimiertes Design und die Auswahl von kritischen, entscheidenden Experimenten).
Dieser systembiologische Forschungsansatz wird seit wenigen Jahren weltweit in führenden Forschungseinrichtungen verfolgt. Erste Erfolge wurden insbesondere bei der Modellierung von biochemischen Reaktionswegen erzielt. So konnten beispielsweise bakterielle Stoffwechselwege gezielt optimiert werden, die an der Synthese wirtschaftlich interessanter Aminosäuren beteiligt sind.
Zukünftige Anwendungen der Systembiologie liegen insbesondere in der Entwicklung einer patientenbezogenen Medizin (patientenbezogene Diagnostik, Therapie und Prävention, gezielte, beschleunigte und kostensparende Entwicklung von Therapeutika), in der chemischen Industrie (umweltgerechte, energieeffiziente biologische Technologien zur Produktsynthese), im Umweltbereich (biologische Strategien für den Umweltschutz und die Umweltsanierung) und in der Land- und Ernährungswirtschaft (Energiepflanzen, 2 Pflanzen als Bioreaktor, functional food). Aber auch eine Vielzahl weiterer Branchen wird von der Systembiologie profitieren. Insoweit wird die Systembiologie einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung der wissensbasierten Bio-Industrie des 21. Jahrhunderts leisten und damit zur Erschließung von Innovations- und Wertschöpfungspotentialen beitragen. Für die Entwicklung der Systembiologie in Deutschland bestehen gute Voraussetzungen. Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie die Wirtschaft sind in den relevanten Forschungsbereichen gut aufgestellt und international wettbewerbsfähig. Erste systembiologisch orientierte Forschungseinrichtungen wurden bereits gegründet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat mit seinen einschlägig bekannten Fördermaßnahmen unter anderem zur Genomforschung, Bioinformatik und Proteomforschung hierzu wichtige Impulse geliefert. In jüngster Zeit trugen mehrere spezifische nationale und internationale Fördermaßnahmen des BMBF (HepatoSys, SysMO, QuantPro) zur thematischen Fokussierung und Vernetzung der in Deutschland vorhandenen systembiologischen Forschungskapazitäten bei. Diese Maßnahmen reichen jedoch für den nachhaltigen Aufbau einer leistungsfähigen und international anerkannten Forschung auf dem Gebiet der Systembiologie in Deutschland nicht aus. Dazu bedarf es auch struktureller Maßnahmen, welche die Etablierung interdisziplinär organisierter und unter einem Dach angesiedelter Forschungseinheiten der Systembiologie und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf diesem Gebiet an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen. Um die Nachhaltigkeit der Fördermaßnahmen zu gewährleisten, sollen die Forschungseinheiten der Systembiologie nach Ablauf der Projektförderung in eine definierte Trägerschaft übergehen.
Von der erfolgreichen Entwicklung der Systembiologie wird in entscheidendem Maße die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der biologischen und medizinischen Forschung in Deutschland beeinflußt.
Die Fördermaßnahme FORSYS soll deshalb auf diesem Gebiet ein Signal für die Zukunftsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland setzen.

2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zum § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

3. Gegenstand der Förderung

Ziel der BMBF-Initiative FORSYS ist der Aufbau interdisziplinär und arbeitsteilig organisierter Forschungseinheiten der Systembiologie an Universitäten bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der in Deutschland vorhandenen systembiologischen Forschung unter Berücksichtigung der regionalen, nationalen und internationalen Aktivitäten leisten. Darüber hinaus sollen gemeinsam mit Ländern und Hochschulen die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf diesem Gebiet maßgeblich gestärkt sowie die Umsetzung der Ergebnisse in die Anwendung durch geeignete Transfermaßnahmen erreicht werden. Wirtschaftsunternehmen sind aufgerufen, 3 sich in geeigneter Weise am Aufbau solcher Forschungseinheiten zu beteiligen. Vorrangig gefördert werden Forschungseinheiten, die einen Studiengang zur Systembiologie integrieren. Zur Erreichung der genannten Ziele sind folgende Maßnahmen vorgesehen.

3.1. Aufbau interdisziplinär und arbeitsteilig organisierter Forschungseinheiten der Systembiologie

Für den Aufbau einer Forschungseinheit der Systembiologie sind die Integration der dafür erforderlichen Fachdisziplinen (zum Beispiel Biologie bzw. Medizin, Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Ingenieurwissenschaften) und die Etablierung eines interdisziplinär und arbeitsteilig organisierten „Forschungskerns“ mit kritischer Masse „unter einem Dach“ unabdingbar. Nur auf diese Weise ist die notwendige Verknüpfung von globaler Datengewinnung in parallelisierten Hochdurchsatzverfahren mit der mathematischen Modellierung erreichbar. Die Forschungseinheit ist so zu organisieren und zu strukturieren, daß relevante systembiologische Fragestellungen gelöst, lokale, nationale und internationale Kooperationen eingegangen und die Aufgaben der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in angemessener Weise erfüllt werden können. Besonderer Wert ist auf das Datenmanagement zu legen. Hierbei wird empfohlen, auf die Erfahrungen und Strukturen aus den Fördermaßnahmen HEPATOSYS und SYSMO zurückzugreifen.
Eine Forschungseinheit der Systembiologie muß mithin eine kritische Masse an Personal, Know-how und Interdisziplinarität aufweisen. Sie kann eine bereits bestehende „Kernmannschaft“ integrieren.
Es ist bei der Konzeption dieser Forschungseinheiten darauf zu achten, daß sie sich mit ihrem Forschungsprofil und mit ihrer vorgesehenen thematischen Fokussierung in das bestehende lokale bzw. regionale wissenschaftliche und wirtschaftliche Umfeld einordnet und dessen nationale und internationale Ausstrahlung verstärkt. Dabei soll bereits bestehende und international ausgewiesene Expertise auf relevanten Forschungs- und Entwicklungsgebieten einbezogen werden (insbesondere auch geeignete und durch andere Fördermaßnahmen des BMBF bzw. der DFG etablierte Expertise zur Bioinformatik, Genomforschung und Proteomforschung).
Eine international ausgewiesene Forscherpersönlichkeit soll für die Leitung dieser Forschungseinheit gewonnen werden.
Das BMBF beabsichtigt, den Aufbau von bis zu fünf solcher Forschungseinheiten über einen Zeitraum von jeweils bis zu fünf Jahren in Höhe von insgesamt bis zu 12.5 Mio. € pro Forschungseinheit zu fördern. Es können Personal- und Sachmittel, sowie Mittel für Investitionen und Reisemittel beantragt werden. Der Nachweis von Zusatzfinanzierungen für die geplante Forschungseinheit der Systembiologie (z.B. durch Unternehmen und/oder das jeweilige Bundesland) erhöht die Chance auf Förderung.
Es ist nach 3 Jahren darzulegen, in welche Trägerschaft die geplanten Forschungseinheiten der Systembiologie nach fünfjähriger Förderung durch das BMBF übergehen.

3.2. Etablierung wissenschaftlicher Nachwuchsgruppen

Für den Aufbau systembiologischer Forschungseinheiten werden zusätzliche zielführende Instrumente zur Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen 4 Nachwuchses benötigt. Für eine erfolgreiche Beteiligung an der Fördermaßnahme FORSYS ist es deshalb erforderlich, für jede Forschungseinheit die Einrichtung von mindestens einer wissenschaftlichen Nachwuchsgruppe vorzusehen. Die für die Nachwuchsgruppe(n) geplante Förderung ist in der unter Nr. 3.1. ausgewiesenen Fördersumme enthalten.

3.3. Förderung der universitären Ausbildung

Flankierend zu den beschriebenen Maßnahmen soll im Rahmen von FORSYS die Etablierung und/oder Erweiterung geeigneter Studiengänge zu Aspekten der Systembiologie unterstützt werden. Solche Studiengänge, insbesondere auch postgraduale Studiengänge, sollen gemeinsam mit den Landesregierungen und/oder privaten Trägern in enger Zusammenarbeit mit den geplanten Forschungseinheiten der Systembiologie eingerichtet werden. Zur Unterstützung der Etablierung und/oder Erweiterung solcher Studiengänge stehen zusätzlich zu der unter Nr. 3.1. genannten Fördersumme pro geförderter Forschungseinheit bis zu 1 Mio. € zur Verfügung.

4. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

6. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert 5 werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

8. Verfahren

8.1. Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen

Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Tel.: 02461/615543
Fax: 02461/612690
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartner ist

Frau Dr. Gisela Miczka
Tel. 02461/612716
E-Mail: g.miczka@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. 6 Zur Erstellung von (Projektskizzen und) förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen. Dem Projektträger sind begutachtungsfähige Unterlagen in Übereinstimmung mit dem im Folgenden beschriebenen Verfahren vorzulegen.

8.2. Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Stufe 1: Einreichung der Projektskizzen und Evaluierung
Zunächst sind dem Projektträger Projektskizzen vorzulegen (siehe Nr. 8.3.) Diese werden einem internationalen Gutachtergremium zur Bewertung nach vorgegebenen Kriterien vorgelegt. Auf der Grundlage des Votums dieses Gutachtergremiums wird durch den Projektträger eine Rangliste der Projektskizzen erstellt. Den Interessenten wird anschließend das Ergebnis der Begutachtung mitgeteilt. Die Förderentscheidung erfolgt auf der Grundlage dieser Rangliste durch das BMBF.
Stufe 2: Ausführliche Antragstellung Der Projektträger wird die Autoren der zur Förderung ausgewählten Projektskizzen auffordern, förmliche Förderanträge vorzulegen (siehe Nr. 8.3.).

Die Projektskizzen zur Stufe 1 sollen einen Umfang von maximal 40 DIN A4- Seiten (Arial, Schriftgrad 11) in englischer Sprache aufweisen. Ergänzend hierzu soll eine Übersicht zum Antragskonzept, zu den beteiligten Partnern sowie zur Finanzplanung unter Benutzung spezifischer Formblätter erstellt werden, die beim Projektträger (siehe Nr. 8.1.) angefordert werden können. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.
Die Projektskizzen zur Stufe 1 sind beim Projektträger (siehe Nr. 8.1.) in schriftlicher und in elektronischer Form bis zum 02.06.2006 auf dem Postweg einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlußfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Es wird empfohlen, die Projektskizzen nach folgender Gliederung zu erstellen sowie auf die weiteren genannten Förderkriterien einzugehen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Trägerschaft nach fünf Jahren
  3. Spezifischer Beitrag des Vorhabens zum Ziel der Fördermaßnahme FORSYS
  4. Lokale, nationale und internationale Bedeutung bzw. Einbindung der Forschungseinheit
  5. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, Patentlage, Wirtschaftliche Bedeutung
  6. Struktur der Forschungseinheit, Projektmanagement
  7. Beteiligte Partner aus Wissenschaft und Industrie und deren Kompetenzen
  8. Beschreibung des wissenschaftlichen Konzeptes der geplanten Forschungseinheit; Personalplanung, Infrastruktur etc.
  9. Beschreibung des Ausbildungskonzepts 7
  10. Nachwuchsgruppe(n)
  11. Finanzplan
  12. Zeitplan
  13. Erfolgsaussichten und Verwertungsplan (wirtschaftliche, wissenschaftliche und oder technische Erfolgsaussichten; wissenschaftlich und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und Anschlußfähigkeit; Einbindung von Verwertungsagenturen).

Projektskizzen (s. Nr. 8.2.) und förmliche Förderanträge (s. Nr. 8.3.) sind dem Projektträger in schriftlicher und in elektronischer Form (möglichst unter Nutzung von „easy“) auf dem Postweg vorzulegen.
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Jülich, PTJ Kontakt aufzunehmen (siehe Nr. 8.1.). Dort sind weitere Informationen und Hinweise erhältlich.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

8.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden einem internationalen Gutachtergremium zur Bewertung nach den folgenden Kriterien vorgelegt:

  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptvorschlags,
  • Qualität des Überführungskonzepts in eine institutionelle Trägerschaft nach Ablauf der Projektförderung,
  • Beitrag des Konzeptvorschlags zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des gewählten Standorts und erwartete Synergien für den Standort,
  • Qualität der lokalen, regionalen, bundesweiten und internationalen Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und Unternehmen,
  • Qualität der Integration, Interdisziplinarität und arbeitsteiligen Vernetzung innerhalb der geplanten Forschungseinheit,
  • Qualität der Beteiligung von Unternehmen an der geplanten Forschungseinheit,
  • Qualifikation der beteiligten Partner,
  • Projektmanagement und Projektstruktur,
  • Qualität des Ausbildungskonzepts,
  • Integration von Nachwuchsgruppen,
  • wirtschaftliche und technische Bedeutung,
  • Kommerzialisierungskonzepte.

Bei positiver Bewertung werden die Koordinatoren der ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, für die Stufe 2 des Förderverfahrens einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (bis spätestens 6 Wochen nach Aufforderung), über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

9. Projektmonitoring

Neben der in den Zuwendungsbestimmungen geregelten Berichtspflicht gegenüber dem Zuwendungsgeber ist für die Forschungseinheiten nach 2,5 Jahren eine Evaluierung vorgesehen. Gegenstand der Evaluierung ist die Bewertung der bis dahin erzielten Ergebnisse der Forschungseinheit in Ableitung von den unter Nr. 8.3. formulierten Kriterien der Begutachtung des Konzepts sowie eine Empfehlung über die Weiterförderung der Forschungseinheit bis zum Ende des 5. Bewilligungsjahres.
Spätestens mit Ablauf des 3. Bewilligungsjahres muß dem Projektträger der Nachweis über die künftige Trägerschaft der Forschungseinheit vorgelegt werden. Dieser verbindliche Nachweis ist neben einem positiven Evaluierungsergebnis Voraussetzung für eine Fortsetzung der Förderung bis zum Ablauf des 5. Bewilligungsjahres.

10. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 01.03. 2006

Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace