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Bekanntmachung : Datum:

von Förderrichtlinien zum Rahmenprogramm Mikrosysteme (Thematischer Schwerpunkt „Energieautarke Mikrosysteme“).

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm Mikrosysteme ordnet sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielstellungen der Innovationsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein.

Das Ziel dieses Rahmenprogramms ist es, in den am Standort Deutschland relevanten Branchen Innovationen zu fördern, die ihre Position im globalen Wettbewerb langfristig sichern und ausbauen helfen. Um eine größtmögliche wirtschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung auf Schwerpunktaufgaben gerichtet. Der Begriff „Energieautarke Mikrosysteme“ umfasst das Design, die Simulation, die Herstellung und die Anwendung von autarken, mobilen und leicht nachrüstbaren Mikrosystemen, die ihre zum Betrieb und zum Daten- und Informationsaustausch erforderliche Energie drahtlos aus dem Umfeld entnehmen.

Die Forschung und Entwicklung ist in dem Bereich der energieautarken Mikrosysteme noch wenig auf eine industrielle Fertigung ausgerichtet. Dieses liegt u. a. daran, dass noch grundlegende Fragen bezüglich zu verwendender Energiewandlungsprinzipien oder Energiemanagement unbeantwortet sind, die Miniaturisierung und Systemintegration der einzelnen Komponenten sowie die Fertigung von energieautarken Mikrosystemen noch nicht den Anforderungen an marktgerechte Produkte erfüllen. Mit der Entwicklung neuartiger Konzepte soll die Überwindung dieser Engpässe unterstützt werden. Deshalb sollen Fördermittel aus dem Förderprogramm Mikrosysteme zur Verfügung gestellt werden.

Energieautarke Mikrosysteme stellen einen signifikanten Meilenstein zur Entwicklung innovativer Energieversorgungssysteme für zahlreiche Anwendungen aus den Bereichen intelligente Textilien, Medizin, Automobil, Luft- und Raumfahrt, Haustechnik, Messtechnik, Informationstechnik, Produktion oder Logistik dar. Mit diesen neuen Energiekonzepten sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung neuartiger Produkte in den genannten Anwendungsfeldern geschaffen werden. Die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von energieautarken Mikrosystemen erfordert die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Unternehmen und Branchen.

Die zukünftige Generation von mobilen Funktionen und Dienstleistungen basieren auf smarten Produkten, die ganz neue Anforderungen an die Technologie der eingesetzten Sensoren, der Elektronik und deren Energieversorgung stellen. Leicht, klein und flexibelnicht nur bezogen auf den Einsatz, sondern auch von der Materialseite her betrachtet. Die heute verfügbaren Technologien der Mikrosystemtechnik, Mikrofertigung und Systemintegration liefern kleine, hochautonome und ubiquitär verwendbare Systeme. Bestehende Konzepte auf Basis von erschöpflichen Energiespeichern (Batterien, Akkumulatoren) sind wartungsbedürftig, damit aufbestimmte Anwendungsprofile begrenzt und aus technischer, ökonomischer und ökologischer Sicht vielfach nicht haltbar.

Es sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf den Gebietendes Materialeinsatzes, der Miniaturisierung und Systemintegration sowie der Fertigung erforderlich. Dementsprechend bieten sichzahlreiche Möglichkeiten zur Partizipation deutscher Unternehmen bei der Fertigung von energieautarken Mikrosystemen an. Insbesondere für die mittelständisch geprägte deutsche Industrie, aber auch für die Forschung eröffnen sich Chancen im internationalen Wettbewerb, eine Spitzenposition zu erreichen.
Die Nutzung von energieautarken Mikrosystemen zur Energieversorgung diverser Produkte erfordert einen Qualitätssprung verschiedenster Technologien. Die Mikrosystemtechnik spielt hierbei eine zentrale Rolle für Erfolg versprechende neue Ansätze. Neue Prinzipien, Materialien, Aufbau-und Verbindungstechniken sowie neue Fertigungstechniken sind Ausgangspunkte zur Entwicklung leistungsfähigerer (z. B. hinsichtlich Betriebsbereich, Leistungsdynamik, Einsatzbereich, Lebensdauer, Zuverlässigkeit) und kostengünstiger energieautarker Mikrosysteme.

Die Einführung dieser komplexen Systeme scheiterte bisher an der mangelnden Integrationsfähigkeit in Produkte. Weil mobile Elektronikprodukte mit immer mehr zusätzlichen Funktionen ausgestattet werden, benötigen sie entsprechend immer mehr Energie. Die bislang gebräuchlichen Lösungen, wie zum Beispiel Lithium-Ionen-Akkus, halten den steigenden Anforderungen hinsichtlich der Energiebereitstellung auf Dauer nicht mehr stand. Die vorliegende Bekanntmachung konzentriert sich ausschließlich auf vielversprechende Technologien/Prinzipien wie hybride Energieversorgungssysteme, thermoelektrische, piezoelektrische, elektromagnetische, kapazitive Generatoren und Low-power-Schaltungstechnik. Der Einsatz im kleinräumigen Bereichen erfordert eine möglichst weitgehende Miniaturisierung. Hierfür ist die Erforschung und technische Entwicklung effizienter Wandlungs- und Speichermechanismen erforderlich. Gefördert werden u. a. die Entwicklung von neuen Verfahren, die Nutzung von Mikro- und Nanostruktureffekten oder Modellierung, Entwurf, Fertigung und Systemintegration sowie die Fertigung von energieautarken Mikrosystemen in zukünftige Anwendungen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

In den letzten Jahren wurden signifikante Fortschritte in der Entwicklung von energieautarken Mikrosystemen gemacht. Diese wurden bis auf wenige Ausnahmen bisher jedoch nur von Forschungseinrichtungen erzielt. Zur Überführung der Forschungsergebnisse in zukünftige Anwendungen ist im Rahmen der Bekanntmachung energieautarke Mikrosysteme“ vorgesehen, eine begrenzte Zahl von industriell geführten Verbundprojekten zur Entwicklung von lageunabhängigen energieautarken Mikrosystemen zu fördern, in denen eine anschließende Fertigung und Produktion eines der wesentlichen Ziele des Konsortiums ist.

Aus einer Reihe von möglichen Schwerpunkten wurden nachfolgend die drei ausgewählt, bei denen die Differenz zwischen dem Stand der Technik und den zurzeit verfügbaren Potenzialen von MST-Lösungen am größten ist. Gegenstand der Förderung sollen industrielle Verbundprojekte im Bereich energieautarker Mikrosysteme in den nachfolgend aufgeführten drei Themenfeldern sein:

  • Einsparung von Batterien durch effiziente Energiewandlung mit modularen, integrierbaren Mikrosystemtechnikkompatiblen Energiewandlerbausteinen für Wärme, Vibration, Bewegung.
    Es sollen alternative Werkstoffe und neue Bauweisen erforscht werden, die eine weitere Miniaturisierung von Energiewandlern ermöglichen, beliebige Formen annehmen und in einer Vielzahl von Anwendungen zum Einsatz kommen können. Hierbei sollen neue technologische Verfahren zur Funktionsverbesserung und zu effizienteren, kostengünstigeren Systemen führen.
  • Entwicklung bzw. Integration von energieoptimierten und gleichzeitig sicheren Low-power-Übertragungstechnologien (optisch, akustisch, Funk).
    Es gibt bereits heute Lösungen, Low-power-Systeme kabellos mit Energie aus der Umwelt zu versorgen, dies ist aber immer nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Vor allen sollen auszuführende Prozesse so verändert werden, dass sie möglichst wenig Strom benötigen.
  • Mikrosystemtechnik für verbesserte Systemintegration energieautarker Mikrosysteme für unterschiedlichste Anwendungen.
    Sensorische und aktorische Elemente sollen in Kleidung, Geräten und Fahrzeugen unauffällig eingebettet sein und nach Bedarf mit den Benutzern oder anderen Systemen Informationen austauschen. Ziel dieses Themenfeldes ist die Entwicklung integrierter energetischer Versorgungseinheiten mit optimalem Energiemanagement.

Es sollen nur Verbünde gefördert werden, die zumindest einem der drei genannten Themenfelder zugeordnet werden können. In den aufgeführten Themenfeldern werden solche Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen nach Projektende zu verwertbaren Produkten führen

Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

Die industrielle Umsetzung einer technischen Lösung in den genannten Themenfeldern erfordert einen nachvollziehbaren Marktzugang des Konsortiums. Die vollständige Wertschöpfungskette muss daher bis hin zum Anwender in jedem Fall abgedecktsein. Damit sollen von Anfang an auch Probleme der Sicherheit und Zuverlässigkeit Beachtung finden. Die Projektlaufzeit sollte drei Jahre nicht wesentlich überschreiten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Länderngrundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

An einem Verbund müssen mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein Koordinator bei denbeteiligten Unternehmen zu benennen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs-und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für dieFörderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden im Rahmen der Bekanntmachung „energieautarke Mikrosysteme“ erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor derFörderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - entnommen werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs-und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft — FhG — die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und fürkleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führenkann

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werdengrundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zurProjektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger, die

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Ansprechpartner:
Herr Marco Voigt Tel.: (030) 3100780—2 77

beauftragt.

Die Vordrucke für Projektskizzen, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php abgerufenoder unmittelbar beim Projektträger Mikrosystemtechnik angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig . Zunächst sind beim Projektträger Mikrosystemtechnik ab sofort bis 5. Mai 2006 Projektskizzen in deutscher Sprache einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollten möglichst in elektronischer Form vorgelegt werden über https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php => Bekanntmachung „energieautarke Mikrosysteme“.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanzfür die Mikrosystemtechnik erläutert werden. Für die geplanten Forschungs-und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugendewissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:


I Ziele

  • Thema des Verbundprojektes,
  • Gesamtziel des Verbundprojektes und Zusammenfassungder Projektbeschreibung,
  • Bezug des Verbundprojektes zu dieser Bekanntmachung,
  • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbundprojektes.

II Struktureller Aufbau des Verbundes

  • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- undTelefaxnummer, E-Mail Adresse),
  • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse,Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
  • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Anwender), bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mitBezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
  • Funktion der Partner im Verbund.

III Vorhabenbeschreibung, Gesamtkonzept

  • Problembeschreibung,
  • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik,
  • Thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung und zum Rahmenprogramm Mikrosysteme.

IV Beschreibung des Arbeitsplanes

  • Beschreibung der Arbeitspakete und des Lösungsansatzes,
  • Balkendiagramm,
  • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
  • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.

V Verwertungsplan

  • Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
  • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
  • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
    • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
    • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auchaußerhalb des Kernprojektziels) vermarkten?
    • Wie groß werden die erzielbaren Umsätze/Einsparungensein?
  • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
  • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Brachen,
  • Beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
  • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.

VI Notwendigkeit der Zuwendung

  • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
  • grobes finanzielles Mengengerüst,
  • tabellarische Finanzierungsübersicht,
  • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
  • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprücheabgeleitet werden.

7.3 Auswahl-und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Vollständigkeit der Wertschöpfungskette,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebniswird den Interessenten über den Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, in Abstimmung mit demvorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantragvorzulegen, über den nach abschließender Prüfung vom BMBF entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wirddie Nutzung des elektronischen Antragssystems „ http://www.kp.dlr.de/profi/easy “ dringendempfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungsowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichungim Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 10. Januar 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Finking