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Bekanntmachung : Datum:

im Innovationsbereich „Life Sciences“ im Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004—2009) - Richtlinien zur Förderung im thematischen Schwerpunkt„Intelligente Technische Textilien (mst-textil)“ -

Vom 10.01.2006

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm Mikrosysteme ordnet sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielstellungen der Innovationsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein. Dabei geht es darum, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten. Hinzu kommt in der Wissensgesellschaft die immer engere Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung mit der fortschreitenden Entwicklung von Technologien.

Das Besondere der Mikrosystemtechnik, ihr zentrales Merkmal, ist der systemische Charakter. Allen Mikrosystemen ist gemeinsam, dass verschiedene Funktionen, Materialien, Komponenten und Technologien - meistens in Verbindung mit Komponenten der Mikroelektronik - in einem integrierten System miteinander verknüpft werden. Die Mikrosystemtechnik vereint dabei so unterschiedliche Basistechnologien wie die Mechanik, die Optik, die Fluidik, aber auch neue Technologiefelder wie beispielsweise die Polytronik oder Neue Materialien. Wie die biologischen Zellsysteme sind aber auch Mikrosysteme weit mehr als die Summe ihrer Teile: Die intelligente Integration in kompakte Systeme ermöglicht völlig neue Funktionen.

Das Ziel des Rahmenprogramms Mikrosysteme ist es, in den am Standort Deutschland relevanten Branchen mit der Anwendung von Mikrosystemtechnik bzw. dem Einsatz von Mikrosystemen Innovationen zu fördern, die ihre Position im globalen Wettbewerb langfristig sichern und ausbauen helfen. Um eine größtmögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung auf Schwerpunktaufgaben gerichtet. Diese Bekanntmachung greift den Themenschwerpunkt „Intelligente Technische Textilien“ auf.

Deutsche Textilunternehmen nehmen eine internationale Spitzenstellung auf dem Gebiet der Technischen Textilien ein. Die Branche ist vorrangig von KMU geprägt. Um ihre Technologieführerschaft zu halten oder weiter auszubauen, sind diese Unternehmen auf die aktive Nutzung von Forschungsergebnissen angewiesen. Entscheidend für den Erfolg der Unternehmen ist der Innovationsgrad ihrer Produkte. Die Intelligenten Technischen Textilien sind hierfür ein zukunftsträchtiges Beispiel. Darunter werden im Folgenden Textilien mit integrierten Mikrosystemen verstanden (d. h. mindestens ein Sensor oder Aktor ist integriert und es werden Signale übertragen und verarbeitet). Diese lassen im Zusammenwirken hochentwickelter Technologien der Mikrosystem- und Textiltechnik eine deutliche Funktionserweiterung und einen spürbaren Nutzen bei wesentlichen Kundengruppen erwarten.

Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen Intelligente Technische Textilien für Anwendungen in den volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen Gesundheit und Sicherheit:
Das Gesundheitswesen steht vor neuen Herausforderungen, insbesondere aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung. Die Mikrosystemtechnik kann aufgrund des Miniaturisierungspotenzials und der hohen Funktionsdichte einen wesentlichen Beitrag leisten, neue Produkte für die Diagnostik und Therapie direkt am Patienten zu realisieren. Dabei können sowohl in Textilien eingebundene Sensoren als auch Aktoren zum Einsatz kommen. Als mögliche Anwendungsfelder sind z. B. das Monitoring von chronischen Erkrankungen oder die Therapie von chronischen Wunden denkbar. Innovative Lösungen können hier zur Entlastung bei den Kosten, aber auch zur besseren Versorgung beitragen.

Sowohl im klinischen, ambulanten als auch im häuslichen Umfeld wird die Ermittlung und Beobachtung von Vitalparametern zunehmend erforderlich. So z. B. müssen physiologische Parameter wie z. B. Blutdruck, Puls, Herzfrequenz, Herzrhythmus und Atmung überwacht werden. Andere Lösungen sollen das Gesundheitsniveau und Wohlbefinden beibehalten helfen. Einsatzmöglichkeiten eröffnen sich daher in Bereichen wie Vorsorge, Prävention und Rehabilitation, aber auch Wellness, Fitness und Sport. Textile Lösungen bieten insbesondere bei Langzeit-Anwendungen einenhohen Tragekomfort. Die Mikrosystemtechnik ist hierbei die Schlüsseltechnologie, welche die Systeme miniaturisiert und dadurch in den Alltag des Patienten integrieren hilft. Wichtig sinddie Biokompatibilität der Lösungen (oft werden die Textiliendirekt auf der Haut getragen) und die Möglichkeit, übliche Textilpflegeverfahren zu nutzen.

Die Sicherheit von Personen, aber auch wertvollen Gütern zu gewährleisten, ist eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft. Überallwo es gilt, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen, eröffnen sich Anwendungen für Intelligente Technische Textilien. Sicherheit umfasst sehr unterschiedliche Anwendungsfelder.Schutztextilien sind technische Textilien für den Personen- oder Sachschutz. Sie schützen z. B. vor Hitze, Kälte, Wasser, Chemikalien, Gas oder Strahlung und können Warnfunktionen übernehmen. Bei tragbaren Schutztextilien verspricht die Integration der Mikrosystemtechnik einen besonderen Zusatznutzen für gefährdete Personen in den Bereichen Verkehrswesen (aktive und passive Insassensicherheit, aktiv warnende Schutzkleidung), Hitze-und Kälteeinwirkung sowie Chemikalien- und UV-Lichtexposition.Mit Hilfe der Mikrosystemtechnik können auch Sensoren zur Erfassung von Umweltparametern, aber auch z. B. bei Schutzanzügen der Feuerwehr zur Erfassung von Vitalparametern in dieTextilien integriert werden. Es sind Aktoren integrierbar, die z. B.eine Ortung oder Abgabe von Warnsignalen (Licht bzw. Funk) erlauben, ebenso wird die aktive Warnung von Personen durch z. B. von Fahrzeugen ausgesandte Signale (Infrarot, Radar) möglich. Die Miniaturisierung der MST-Komponenten ermöglichtgleichzeitig eine bessere Tragbarkeit und höhere Mobilität der Träger.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung neuartiger Lösungen für Gesundheit und Sicherheit auf Basis Intelligenter Technischer Textilien. Angesprochen sind somit:

  • Lösungen im Bereich Gesundheit, sowohl zur Verbesserung desWohlbefindens, der Überprüfung der Leistungsfähigkeit als auch in der Prävention und Therapie von Erkrankungen.
  • Lösungen, die dem Schutz und der Sicherheit von Menschen und Gütern dienen. Hierunter können zum Beispiel Schutzanzüge der Feuerwehr, textile Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit von Personen im Straßenverkehr oder von Monteu-ren auf Außenmontage verstanden werden.

Im Rahmen des thematischen Schwerpunktes „Intelligente Technische Textilien“ ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl von industriellen Verbundprojekten zu fördern, die, ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf, innovativeLösungen für Anwendungen im Bereich Gesundheit oder zur Erhöhung der Sicherheit entwickeln. Es können Arbeitspakete von der Entwicklung bis zur Vorbereitung der Zulassung (soweit erforderlich, z. B. klinische Studie, BAM, TÜV) gefördert werden.

Die Vorhaben sollten die Weiterentwicklung textiler MST-Techniken im Fokus haben. Ziel ist stets eine schnelle Umsetzung inmarktfähige Produkte. Dazu ist es erforderlich, dass alle Aspekte der späteren Umsetzung beachtet werden (Medizinproduktegesetz, Zulassungen, Zertifizierungen). Insbesondere sollten bei Lösungen im Bereich Gesundheit medizinische Pflegeeinrichtungen oder andere Anwender einbezogen werden. Probleme der Standardisierung und Zuverlässigkeit textilbasierter Mikrosysteme sollten beachtet werden.

Ferner werden Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungenzu verwertbaren Produkten der beteiligten KMU führen. Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

Darüber hinaus können im begründeten Einzelfall wissenschaftliche Vorprojekte gefördert werden, welche die Weiterentwicklungtextiler MST-Techniken von allgemeinem Interesse zum Ziel haben. Dazu zählen Aufbau- und Verbindungstechniken (z. B. Kontaktierung, lösbare Verbindungen von textilen und MST-Elementen, textile Verkapselung), Energiegewinnung und -versorgungund neuartige textilbasierte Sensor- und Aktorprinzipien. Die Kosteneffizienz einer später möglichen Produktion sollte beachtet werden.

Die wirtschaftliche Umsetzung einer technischen Lösung in den genannten Themenfeldern erfordert einen nachvollziehbaren Marktzugang des Konsortiums. Daher sollte z. B. an Verbünden mit medizinischen Inhalten in jedem Fall ein Anwendungspartner beteiligt sein, bei Verbünden im Fahrzeugbereich könnte das entsprechend ein Tier1-Zulieferer oder Fahrzeughersteller sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Einrichtungen, dieMitglied der „Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren“ sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus derinstitutionellen Förderung finanzieren.

An einem Verbundprojekt müssen mindestens zwei Unternehmender gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter Koordinator zu benennen.

Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Vorprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Einrichtungen, die Mitglied der „ Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren“ sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus derinstitutionellen Förderung finanzieren.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebietausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderenVerbünden, insbesondere bei Projekten zur Prävention und zum Patientenmonitoring mit Verbünden im Rahmen des thematischenSchwerpunktes „Präventive MikroMedizin (mst-medizin)“, erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wirdweiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zurVerwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit ineiner Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - entnommen werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponentenaufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des nationalbeabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaftsind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in derRegel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- undWissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG- die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBFwerden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AN-Best-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis(BNBest-BMBF 98)
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98)

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von

Unterlagen Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon: +49030/310078-101
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php beauftragt.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php abgerufenoder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst sind beim Projektträger in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator ab sofort bis

28. April 2006

Projektskizzen in deutscher Sprache einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen könnenaber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Projektskizzen sollten möglichst in elektronischer Form übermittelt werden unter:

www.mstonline.de/foerderung/skizzen/aktuell

. Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbaresGrobkonzept und eine grobe Finanzplanung enthalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden. Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugendewissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden. Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden auf-geführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen: I Ziele
  • Thema des Verbundprojektes,
  • Gesamtziel des Verbundprojektes und Zusammenfassungder Projektbeschreibung,
  • Bezug des Verbundprojektes zu dieser Bekanntmachung,
  • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbundprojektes.

II Struktureller Aufbau des Verbundes

  • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- undTelefaxnummer, E-Mail-Adresse),
  • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
  • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Anwender),
  • bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
  • Funktion der Partner im Verbund.

III Vorhabenbeschreibung, Gesamtkonzept

  • Problembeschreibung,
  • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik,
  • Thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung und zum Rahmenprogramm Mikrosysteme.

IV Beschreibung des Arbeitsplanes

  • Beschreibung der Arbeitspakete,
  • Gantt-Chart,
  • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
  • Arbeitsteilungmit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.
V Verwertungsplan
  • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
  • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
  • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
    • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
    • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auch außer-halb des Kernprojektziels) vermarkten?
    • Wie groß werden die erzielbaren Umsätze / Einsparungensein?
  • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
  • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Brachen,
  • Beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
  • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.

VI Notwendigkeit der Zuwendung

  • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
  • grobes finanzielles Mengengerüst,
  • tabellarische Finanzierungsübersicht,
  • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
  • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Unterlagen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT GmbH Kontakt aufzunehmen. Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche
abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren


Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über dennach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Skizzen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und dieRückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichungim Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, 10. Januar 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Finking