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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der ERA-NET CRUE-Förderinitiative zur Forschung im Bereich des Hochwasserrisikomanagements Ausschreibung für Verbundforschungsprojekte auf dem Gebiet „Risikobewertung und Risikomanagement: Wirksamkeit und Effizienz von nicht technischen Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements“

Vom 28.11.2005

Präambel

Das Management von Hochwasserrisiken ist ein bedeutender Bestandteil der öffentlichen Sicherheit und Lebensqualität. In der Vergangenheit haben die EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Staaten ohne umfassende Koordinierung ihrer Programme hauptsächlich ihre eigene nationale Hochwasserforschung gefördert, was mit der Möglichkeit von Überschneidungen und der Vernachlässigung potenzieller Synergien verbunden war. Zielsetzung der ERA-NET CRUE-Coordination Action, die im November 2004 begonnen hat, ist es, eine umfassende Koordinierung und Integration nationaler, regionaler und europäischer Forschungsprogramme und politiken auf dem Gebiet des Hochwasserrisikomanagements zu unterstützen und zu entwickeln. Dadurch soll das Wissen und das Verständnis für das nachhaltige Management von Hochwasserrisiken in Flusseinzugsgebieten und Küstenzonen gefördert werden.

Die Europäische Kommission bereitet gegenwärtig ein EU-Aktionsprogramm zum Thema Hochwasserrisikomanagement vor. Es beruht auf einem Paket von drei unterschiedlichen, jedoch eng miteinander verknüpften Aktionen:

  1. Information und Forschung,
  2. EU-Fördermöglichkeiten und
  3. einem Richtlinienvorschlag.

Die erste Aktion soll den Austausch von Erfahrungen und Informationen sowie eine engere Verbindung von Forschung und Politik fördern, die zweite zielt auf die bestmögliche Nutzung von Förderinstrumenten ab, und die dritte bezieht sich auf eine Hochwasserrichtlinie, für deren Umsetzung Risikokarten und Pläne zum Hochwasserrisikomanagement grundlegend sind. Die Managementpläne werden für potenziell gefährdete Flusseinzugsgebiete und Küstenregionen in den EU-Mitgliedstaaten benötigt. Wie von der Kommission vorgesehen und in den Schlussfolgerungen des Umweltrates (Oktober 2004) bestätigt, ist die Entwicklung von Hochwasserrisikomanagementplänen Bestandteil einer integrierten Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten. Daher besteht eines der Leitprinzipien des zu entwickelnden Ansatzes darin, dass ein enger Bezug zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) angestrebt wird. Es ist zu erwarten, dass für die künftige Umsetzung des Aktionsprogramms zum Hochwasserrisikomanagement eine breite Basis an Wissen und Instrumenten benötigt wird, für die weitere Forschungsarbeiten, insbesondere auf transnationaler Ebene, erforderlich sind. Ein wichtiger Aspekt, zu dem weitere Untersuchungen notwendig sind, ist die Wirksamkeit und Effizienz diesbezüglicher Maßnahmen, wie in der Kommissionsmitteilung zum Thema Hochwasserrisikomanagement vom Juli 2004 dargelegt. In diesem Papier wird eine „Liste kostengünstiger Hochwasserrisikomanagementmaßnahmen“ als eines der erwünschten Schlüsselergebnisse von Plänen zum Hochwasserrisikomanagement genannt.

Diese Bekanntmachung beinhaltet die erste von zwei Pilotausschreibungen, die als Teil der ERA-NET CRUE Coordination Action beschlossen wurden. Die Bekanntmachung soll transnationale Verbundprojekte zu dem Thema „Risikobewertung und Risikomanagement: Wirksamkeit und Effizienz nicht technischer Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements“ anregen. Sie kann somit zur Erreichung der genannten Zielsetzungen der Europäischen Kommission beitragen. Die durch diese Ausschreibung initiierten Forschungsprojekte werden durch die folgenden Partnerinstitutionen des ERA-NET CRUE-Konsortiums finanziert: Department for Environment, Food and Rural Affairs (defra), England; The Scottish Executive, Environment and Rural Affairs Department (SE-ERAD), Schottland; das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Österreich; das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland; das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MEC), Spanien; sowie das Ministerium für Ökologie und Nachhaltige Entwicklung (MEDD), Frankreich – im Folgenden PARTNER genannt.

Die Bestimmungen im folgenden Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) dieser Bekanntmachung werden mit gleichem Inhalt von den PARTNERN in ihren jeweiligen Ländern veröffentlicht. Die Bestimmungen in Abschnitt B (Besondere Bestimmungen) entsprechen dagegen den jeweiligen nationalen Förderrichtlinien und gelten nur für potenzielle Antragsteller aus den jeweiligen Ländern. In allen PARTNER-Ländern wird die Ausschreibung innerhalb eines begrenzten Zeitraums von 2 Monaten (31. Oktober 2005 – 31. Dezember 2005) veröffentlicht.

A. Allgemeine Bestimmungen

A.1 Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

Überflutungen durch Flüsse, durch das Meer und in Ästuaren bedrohen Millionen europäischer Bürger. Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre, beispielsweise in Polen und Deutschland (1997, 2002), Großbritannien (1998, 2000), Österreich (1991, 1997, 1999, 2002), Ungarn (2001), Frankreich (2002, 2003) und in Deutschland, Österreich und der Schweiz (2005) haben Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro verursacht und Hunderte von Menschen das Leben gekostet. Zusätzlich zu den Auswirkungen von Flussregulierungen, zunehmender Verstädterung und Landnutzungsänderungen haben soziale und wirtschaftliche Entwicklungen durch die Konzentration von Werten in den gefährdeten Gebieten das Schadenspotenzial von Hochwasserereignissen in vielen Flusseinzugsgebieten und Küstenebenen erhöht. Klimaveränderungen, die extreme Witterungsereignisse begünstigen, führen zu einer weiteren Erhöhung des Hochwasserrisikos.

Es wird heute akzeptiert, dass Hochwasserereignisse und ein damit verbundenes bestimmtes Restrisiko unvermeidlich sind. Experten haben aus diesem Grunde die Begriffe "Hochwasserrisikomanagement" (anstelle von "Hochwasserschutz") und "Risikokultur" geprägt, um die Art und Weise, wie auf gesellschaftlicher Ebene mit Hochwasserrisiken umgegangen wird, zu beschreiben. Vor diesem Hintergrund sind Anstrengungen vonnöten, um die Schadenspotenziale und die Gefährdung menschlichen Lebens durch die Aufstellung geeigneter neuer oder die Anpassung vorhandener Hochwasserrisikomanagementpläne zu minimieren. Im europäischen Rahmen wird sich für die Mitgliedstaaten aufgrund der oben erwähnten Umsetzung einer Hochwasserrichtlinie im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie ein entsprechender Handlungsbedarf ergeben.

Die an der ERA-NET CRUE-Pilotausschreibung beteiligten PARTNER planen deshalb die Förderung von FuE-Aktivitäten, die zur Entwicklung einer europäischen Strategie zum Hochwasserrisikomanagement beitragen. Erwünscht sind wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen transnationaler Verbundprojekte, und zwar auf der Grundlage arbeitsteiliger, interdisziplinärer Ansätze. Die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Antragstellern und den nationalen/regionalen Wasserbehörden, öffentlichen Stellen usw., die für das Hochwasserrisikomanagement in den zu untersuchenden Gebieten zuständig sind, ist sicherzustellen.

Bei der Schaffung oder Anpassung strategischer Alternativen für ein Hochwasserrisikomanagement wird die Wahl komplementärer, sich gegenseitig ergänzender Maßnahmen und die Evaluierung ihrer Wirksamkeit und Effizienz eine zentrale Rolle spielen.

Außerdem müssen präventive und operationelle Maßnahmen unterschieden werden, die entweder technische (‘harte’) oder nicht technische (‘weiche’) Maßnahmen sein können.

Zu den nicht technischen Maßnahmen gehören alle Maßnahmen zur Schadensminderung, die nicht auf großskaligen, klassischen Hochwasserabwehrmaßnahmen beruhen, wie beispielsweise

  • die Verbesserung der Wasserrückhaltefähigkeit im Einzugsgebiet des Flusses (z. B. eine veränderte Fruchtfolge, pflugfreie Technologien, Wiederaufforstung, kleinräumige Maßnahmen, die den Rauhigkeitskoeffizienten erhöhen)
  • Raumplanung, Gesetze und Vorschriften, Zonierungen
  • ökonomische Instrumente, Versicherungen
  • Frühwarnsysteme
  • Aufklärung über potenzielle Hochwasserrisiken, Verbesserung der verfügbaren Informationen

Das Hauptziel der Pilotausschreibung ist es, die Wirksamkeit und Effizienz einer Auswahl nicht technischer Maßnahmen im Vergleich zu technischen Maßnahmen zu untersuchen und kritisch zu bewerten. Mit Blick auf dieses Ziel soll die Förderung im Rahmen dieser Pilotausschreibung zur Integration des Wissens aus verschiedenen Disziplinen, wie der Natur-, Sozial- und Ingenieurswissenschaften, führen. In einem ersten Schritt können Fallstudien ein geeignetes Instrument zur Sammlung und Analyse der erforderlichen Informationen sein. Wenn Fallstudien durchgeführt werden, sind Kriterien wie die Art der betrachteten Hochwasserereignisse (z. B. plötzliche Wasserspiegelanstiege (Flash Floods), langsam ansteigende Hochwässer), die Charakteristika der untersuchten Gebiete (z. B. Bergregionen, Tiefland) sowie besondere Rahmenbedingungen (z. B. sozioökonomische Bedingungen, Gesetzgebung) zu berücksichtigen. Mit den im Folgenden genannten Zielsetzungen sind einige langfristige Ziele verbunden, für die im vorgegebenen Zeitrahmen dieser ersten Pilotausschreibung nur vorbereitende Maßnahmen möglich sind.

Im Kontext der europäischen Hochwassermanagementpolitik sollten die Forschungsprojekte zur Erreichung von einem oder mehreren der folgenden Ziele beitragen:

  • Bestimmung der subjektiven Wahrnehmung von Hochwasserrisiken auf verschiedenen gesellschaftlichen und räumlichen Ebenen (z. B. national, regional, lokal) sowie innerhalb verschiedener Sektoren (z. B. Wasser-, Raumplanungs- und Umweltschutzbehörden) und Bestimmung des Einflusses dieser subjektiven Wahrnehmung auf Entscheidungen im Hochwasserrisikomanagement innerhalb einer ausgewählten Gruppe von PARTNER-Ländern
  • Untersuchung und Vergleich vorhandener Konzepte/Ideen für das Hochwasserrisikomanagement unter besonderer Berücksichtigung der Relevanz nicht technischer Maßnahmen
  • Feststellung und Systematisierung nicht technischer Maßnahmen zur Risikominderung als Bestandteil vorhandener Hochwasserrisikomanagementpläne unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Bedeutung dieser nicht technischen Maßnahmen
  • Untersuchung und Vergleich vorhandener Ansätze zur Quantifizierung der Wirksamkeit und Effizienz nicht technischer Maßnahmen im Vergleich zu technischen Maßnahmen. Langfristiges Ziel ist die Entwicklung eines Ansatzes, der eine wirkungsvolle Prioritätensetzung und Kombination von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements im Rahmen eines umfassenden und nachhaltigen Managements von Flusseinzugsgebieten ermöglicht.

Antragsteller, die Anträge im Rahmen dieser Ausschreibung vorlegen, sollten sich mit den Inhalten des FLOODsite-Projektes vertraut machen, insbesondere mit Thema 2 “Innovative Mitigation and Sustainable Flood Risk Management“. Im Antrag muss die Beziehung zu den Aufgaben 12, 13 und 14 im FLOODsite-Projekt klar dargestellt werden, damit Redundanzen vermieden werden. Die Zielsetzungen der Forschungsprojekte können die Zielsetzungen des FLOODsite-Projektes ergänzen, und zwar entweder durch Definition komplementärer Zielsetzungen oder dadurch, dass sie auf wesentlich abweichenden Rahmenbedingungen basieren, z.B. bezüglich der Charakteristiken der ausgewählten Untersuchungsgebiete. Großer Wert wird auf die Beteiligung von PARTNER-Ländern gelegt, die nicht im FLOODsite-Projekt vertreten sind, aber exzellente Beiträge zur Hochwasserforschung im gewählten Gebiet beisteuern können. Vor diesem Hintergrund sollten transnationale Verbundprojekte die Chance nutzen, den derzeitigen europäischen Hochwasserforschungsaktivitäten neue Facetten hinzuzufügen.

A.2 Projektstruktur und Projektmanagement

Im Rahmen dieser ERA-NET CRUE-Förderinitiative werden transnationale, interdisziplinäre Verbundprojekte gefördert, die auf dem Prinzip der Arbeitsteilung basieren. Jedes Projekt besteht aus mehreren Arbeitspaketen. In jedem Projekt müssen Teilnehmer aus mindestens drei PARTNER-Ländern zusammenarbeiten. Die Anzahl der Teilnehmer ist nach obenhin nicht beschränkt. Die Antragsteller sollten jedoch berücksichtigen, dass der Zeitaufwand für die Etablierung und das Management großer Konsortien mit mehr als 5 Partnern unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu hoch sein könnte.

Alle Teilnehmer akzeptieren die im Rahmen der ERA-NET CRUE-Förderinitiative beschlossenen Regeln und Vereinbarungen. Jedes gemeinsame Projekt wird von einem Projektkoordinator/ einer Projektkoordinatorin geleitet. Er/sie muss das Projekt gegenüber dem Lenkungsausschuss vertreten. Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Repräsentanten aller nationalen Förderorganisationen zusammen, die innerhalb des ERA-NET CRUE an dieser Förderinitiative beteiligt sind.

A.3 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen ist eine Konsortialvereinbarung zwischen allen Projektpartnern, die den Zielsetzungen der ERA-NET CRUE-Förderinitiative und des jeweiligen Projekts entspricht. Die Konsortialvereinbarung ist vom Projektkoordinator/von der Projektkoordinatorin auszuarbeiten. Er/sie muss den Abschluss der Konsortialvereinbarung gegenüber den für die Projektpartner zuständigen nationalen Förderorganisationen bestätigen (s. Abschnitt B, Besondere Bestimmungen). Dieses Dokument sollte mindestens die Pflichten und Rechte der Partner, die Vereinbarungen für das wissenschaftliche und finanzielle Management, die Beteiligung Dritter, die bestehenden Schutzrechte der Partner und die Vereinbarungen zum Schutz und zur Verwertung der Ergebnisse beinhalten. Der Vertrag darf in keiner Weise den Bestimmungen der ERA-NET CRUE-Förderinitiative widersprechen. Diesbezüglich können sich die Partner auf Websites informieren, die Beispiele für Konsortialvereinbarungen im 6. Forschungsrahmenprogramm der EU und Empfehlungen vorhalten sowie ausführlichere Anregungen für die inhaltliche Gestaltung geben:



http://www.ipr-helpdesk.org/controlador/documentos?seccion=documentos&len=en

A.4 Zuwendungsvoraussetzungen/Bemessungsgrundlage

Die Bewertung der Anträge erfolgt in zwei Abschnitten. Für den ersten Abschnitt des Bewertungsverfahrens gelten die folgenden allgemeinen Kriterien (Ausschlusskriterien):

  • Der vorgelegte Projektantrag umfasst Forschungseinrichtungen oder -unternehmen aus mindestens drei der PARTNER-Länder, erfüllt die formalen Bedingungen dieser Ausschreibung und ist in englischer Sprache abgefasst.
  • Forschungseinrichtungen aus Drittländern, die an dem vorgelegten Projektantrag beteiligt sind, müssen ihre eigene Finanzierung nachweisen. Zulässige Drittländer sind EU-Länder sowie Norwegen, die Schweiz und die Beitrittsländer.
  • Die vorgegebenen Fristen für die Antragstellung werden gewahrt. Die inhaltliche Struktur der Projektanträge und weitere formale Kriterien entsprechen den Bestimmungen dieser Bekanntmachung.

Für den zweiten Abschnitt des Bewertungsverfahrens gelten die folgenden spezifischen Kriterien:

  • Mehrwert für die europäische Hochwasserforschung
  • Thematische Relevanz für die Zielsetzungen dieser Bekanntmachung
  • Problemlösungspotenzial
  • Innovation
  • Qualifikation und Fachkompetenz des Koordinators/der Koordinatorin und der Projektpartner
  • Inter- und Transdisziplinarität
  • Erfolgsaussichten bezüglich des Arbeits- und Finanzplans, einschließlich des Zeitplans
  • Qualität des Managements
  • Erwartete Verwertbarkeit der Ergebnisse
  • Transnationale Einbindung und Nutzen der Zusammenarbeit

A.5 Verfahren – Allgemeine Bestimmungen

A.5.1 Vorlage der Projektanträge

Formular Nr.1 - Allgemeines Antragsformular: Für die Abfassung von Anträgen für gemeinsame Verbundprojekte ist ein Formular zu verwenden, das unter der Internetadresse http://www.crue-eranet.net abgerufen werden kann. Das Formular ist in englischer Sprache auszufüllen und verlangt Angaben über administrative Details, eine Zusammenfassung des Projektvorschlags, eine Liste der Arbeitspakete, eine Kostenschätzung pro Partner und beantragte Fördermittel, einen Zeitplan und eine ausführliche Projektbeschreibung. Das Allgemeine Antragsformular ist vom Koordinator/von der Koordinatorin an jede der nationalen am Verbundprojekt beteiligten Förderorganisationen zu senden. Es ist in gedruckter und in elektronischer Form (CD-ROM) vorzulegen.

Formular Nr. 2 - Nationales Antragsformular: Außerdem müssen die einzelnen Partner einen Antrag gemäß den nationalen Förderrichtlinien vorlegen. Einzelheiten s. Abschnitt B, Besondere Bestimmungen.

A.5.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahl- und Entscheidungsverfahren für die vorgelegten Anträge ist in drei Schritte gegliedert:

In einem ersten Schritt werden die Anträge anhand der oben genannten allgemeinen Kriterien bewertet (s. Abschnitt A.4). Die Projektkoordinatoren werden innerhalb eines Monats schriftlich über die Ergebnisse dieser Bewertung informiert.

In einem zweiten Schritt werden die positiv bewerteten Projektanträge von einem vom Lenkungsausschuss benannten internationalen wissenschaftlichen Beirat anhand der spezifischen Bewertungskriterien (Einzelheiten s. Abschnitt A.4) evaluiert. Jeder der PARTNER entsendet mindestens einen nationalen Experten als Mitglied in diesen wissenschaftlichen Beirat.

In einem dritten Schritt werden die Projektanträge entsprechend den Ergebnissen der Bewertung in eine Rangfolge gebracht. Der Lenkungsausschuss entscheidet danach über die Förderung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Alle Antragsteller werden innerhalb eines Monats nach Entscheidung des Lenkungsauschusses über die Ergebnisse informiert.

Auf der Grundlage der gegenwärtigen Haushaltsvoranschläge können voraussichtlich bis zu 6 Verbundprojekte mit maximal 20 Partnern gefördert werden.

A.5.3 Projektbegleitung

Die an den Projekten beteiligten Einrichtungen legen in Übereinstimmung mit den nationalen Förderrichtlinien ihren jeweiligen Förderorganisationen Zwischen- und Schlussberichte vor. Der wissenschaftliche Teil der Berichte ist in englischer Sprache abzufassen. Der formale Teil der Berichte ist in der jeweiligen Landessprache abzufassen (zu etwaigen weiteren Erfordernissen hinsichtlich der Sprache s. Teil B, Besondere Bestimmungen). Die Berichterstattung ist vom Koordinator/von der Koordinatorin des jeweiligen Verbundprojekts zu überwachen. Zusätzlich zu den gedruckten Exemplaren der Berichte ist zumindest ein elektronisches Abstract des wissenschaftlichen Teils vorzulegen. Wissenschaftliche Publikationen sollten den Förderorganisationen zur Kenntnis gebracht und ebenfalls in elektronischer Form vorgelegt werden.

Es wird erwartet, dass die Zuwendungsempfänger spätestens drei Monate nach Beginn des Projekts auf ihrer Internetseite eine Präsentation veröffentlichen, in der sie ihr Forschungsprojekt beschreiben.

Nach Abschluss der Projekte werden die Forschungsergebnisse von den Projektkoordinatoren auf einer der regulären ERA-NET CRUE-Sitzungen vorgestellt.

A.5.4 Zeitplan

Die finanzielle Förderung wird von den nationalen Förderorganisationen für eine Projektlaufzeit von bis zu 18 Monaten gewährt.

Ausschlussfrist für die Vorlage von Anträgen ist der 1. März 2006.

B. Besondere Bestimmungen

B.1 Rechtsgrundlagen

Im Falle von Zuwendungen durch die Bundesregierung gelten für deutsche Partner zusätzlich zu den in dieser Bekanntmachung genannten Bestimmungen die BMBF-Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und die vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO).

Zuwendungen durch das BMBF erhalten nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland. Für die anderen Projektpartner innerhalb der transnationalen Konsortien gelten die entsprechenden nationalen Zuwendungsbestimmungen des fördernden Landes. Die Zuwendungsbestimmungen werden in der jeweiligen nationalen Ausschreibung aufgeführt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das BMBF entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

B.2 Zuwendungsempfänger

Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungsfirmen (insbesondere KMU) mit Hauptsitz in Deutschland gestellt werden.

Fachliche Beiträge von durch das BMBF institutionell geförderten Forschungseinrichtungen (besonders Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Institute, Blaue Liste-Einrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht. Jedoch ist eine zusätzliche Projektfinanzierung zugunsten dieser Forschungseinrichtungen nur in Ausnahmefällen möglich, falls ihre Beteiligung nicht aus der institutionellen Förderung finanziert werden kann, aber für den Erfolg des Projektes unerlässlich ist.

B.3 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird jeweils länderweise gewährt, d. h. jede beteiligte europäische Förderorganisation finanziert ihre eigenen an den Projekten beteiligten nationalen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Zusätzlich zu den Zuwendungsbestimmungen des BMBF muss bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote der Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigt werden. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus verschiedenen europäischen Ländern, für Antragsteller aus den neuen deutschen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

B.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

B.5 Verfahren - Besondere Bestimmungen

B.5.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme auf deutscher Seite hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe
Außenstelle Dresden
Dr. Thomas Deppe
Hallwachsstraße 3
01069 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 (0) 351 463-31443
Fax: +49 (0) 351 463-31444
E-mail: thomas.deppe@ptka.fzk.de
Internet: www.fzk.de/ptka/wte

Die Ansprechpartner für die an der ERA-NET CRUE-Förderinitiative beteiligten Länder werden in den nationalen Bekanntmachungen und auf der ERA-NET CRUE-Website ( http://www.crue-eranet.net ) genannt. Es wird empfohlen, vor Einreichung von Projektanträgen die zuständige nationale Fördereinrichtung zu kontaktieren.

B.5.2 Nationale Bestimmungen für die Vorlage von Projektanträgen

Für das Ausfüllen von Formular Nr. 2 - nationales Antragsformular (s. Abschnitt A.5.1) wird den deutschen Antragstellern die Nutzung des elektronischen Antragssystems “ http://www.kp.dlr.de/profi/easy " dringend empfohlen. Projektanträge umfassen die Formulare AZA / AZK und Anhänge, die in deutscher Sprache erstellt sein müssen, sowie eine Projektbeschreibung, die entweder in Deutsch oder in Englisch abgefasst werden kann. Die Anträge sind dem oben genannten Projektträger in schriftlicher Form und auf CD-ROM vorzulegen. Für die Einreichung der Unterlagen gilt die im Abschnitt A.5.4 genannte Ausschlussfrist.

Nationale Vordrucke für Anträge, Richtlinien, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

B.6 Inkrafttreten

In Deutschland treten die Regelungen dieser Bekanntmachung am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 28.November 2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Heidborn