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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur „Umsetzung von Marketing Maßnahmen im Zielland Südkorea“ für Kompetenznetze im Rahmen der Pilotmaßnahme „Forschungsmarketing Südkorea“

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und „Made in Germany“ bürgt international für Qualität.

Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund startet das BMBF eine Initiative zur Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland.

Durch gezielte Marketingaktivitäten sollen gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Kompetenznetzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des Standortes Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung möglichst über einen themenspezifischen Ansatz international vermarktet werden.

Für eine Pilotmaßnahme wurde Südkorea als renommiertes Hochtechnologieland in Asien ausgewählt.

Dabei werden u.a. folgende Ziele verfolgt:

  • Initiierung von Kooperationen zwischen deutschen und koreanischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Steigerung der Erfolge deutscher Forschungseinrichtungen bei der Auftragsforschung auf internationalen Märkten
  • Gewinnung internationaler Experten für die deutsche Forschung in prioritären Forschungs- und Technologiegebieten
  • Akquisition von Direktinvestitionen nach Deutschland

Diese Bekanntmachung richtet sich an die deutschen Kompetenznetze, die für gezielte Marketingmaßnahmen im Rahmen von Komeptenznetze.de zur Erschließung von strategischen Forschungspartnern, zur Akquise von FuE-Aufträgen, zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal oder zur Vorbereitung der Markterschließung eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen können.

Die Aktivitäten der Pilotmaßnahme „Forschungsmarketing Korea“ werden in eine Dachkampagne* eingebunden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der o. g. Darstellung sollen zielgruppen- und themenspezifische Marketingmaßnahmen der Kompetenznetze gefördert werden, die in eine Gesamtkonzeption des Netzes - die Zusammenarbeit im FuE-Bereich betreffend - eingegliedert sind, den Aspekt der Nachhaltigkeit beinhalten und deren Maßnahmen möglichst die gesamte Wertschöpfungskette abdecken.

Im Rahmen der Initiierung von Kooperationen und Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen werden folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert:

  • Maßnahmen zur Selektion und gezielten Ansprache geeigneter Cluster sowie Kooperationspartner im Bereich FuE in Südkorea (z. B. Delegationsreisen, Partnering- Events, Workshops)
  • Präsentation des Kompetenznetzes in Südkorea (z. B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Roadshows)
  • Auf- und Ausbau eines eigenen strategischen Netzwerkes in Südkorea sowie Stärkung der Präsenz vor Ort
  • Aktivitäten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Netze durch Know-how-Austausch und -Gewinn mit südkoreanischen Partnern (z. B. Fachseminare, Symposien)
  • Maßnahmen zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die deutsche Forschung
  • Durchführung von Direktmarketing Maßnahmen

Vor dem Hintergrund der Akquisition von Direktinvestitionen für den Standort Deutschland können beispielsweise

  • die gezielte Ansprache strategischer Partner im Zielland
  • die Akquisition von anwendungsbezogenen FuE-Projekten mit koreanischen Unternehmen, die vornehmlich finanziell von koreanischer Seite getragen werden
    gefördert werden.

Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von 09/2006 bis 08/2007 erfolgen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind sowohl die Geschäftstellen der einzelnen Kompetenznetze, soweit sie rechtsfähig sind, als auch ein Mitglied des Kompetenznetzes, das als Vertreter des Kompetenznetzes agiert. Dies können staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU sowie Verbände und Stiftungen jeweils mit Sitz in Deutschland sein.

Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Handelt es sich bei dem Antragssteller um ein Mitglied des Kompetenznetzes, so muss dem Antrag ein Autorisierungsschreiben von der zuständigen Geschäftsstelle des Kompetenznetzes beigefügt sein.

Sind mehrere Akteure eines Kompetenznetzes an der Marketingmaßnahme beteiligt, so haben diese ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: einer der Akteure fungiert als Hauptantragsteller; die anderen Akteure werden über Unteraufträge mit dem Hauptantragssteller an den Maßnahmen beteiligt. Nach Möglichkeit sollte es sich bei dem Hauptantragsteller um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft handeln.ä

Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von 12 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse - i.d.R. bis zu 50.000 EUR je Vorhaben - für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro im DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Es wird erwartet, dass die Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR, erbringen. Falls prinzipiell keine Eigenmittel erbringbar sind, kann bis zu 100% gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF - Grundsätzen wird eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF- Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsverträge:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das
Internationale Büro im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Königswinterer Straße 522-524
D-53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
beauftragt.

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen:

Verena Müller
Tel.:0228 4492-253,
Fax: 0228 4492-400

ab 01.01.2006
Tel.: 0228 3821-462
Fax: 0228 3821-444
E-mail: verena.mueller@dlr.de

7.2 Vorlage von Förderanträgen

Interessenten reichen dem Internationalen Büro im DLR bis 15.02.2006 (Poststempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache im Umfang von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig) ein. Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Anträge sollen aus folgender Gliederung bestehen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und ggf. zu beteiligten Partnern
  2. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland Korea
  3. Marketing- Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen
  4. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten
  5. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu den eingesetzten Eigenmitteln und zum Finanzierungsbedarf gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. 5.)

Nach Auswahl der geeigneten Anträge wird für die Antragssteller eine Sondierungsreise (vorraussichtlich im April 2006) nach Südkorea veranstaltet, die der Weiterentwicklung, Vorbereitung und Abstimmung der geplanten Einzelmaßnahmen dient. Im zweiten Schritt sollen die Antragssteller nach Abstimmung mit den anderen teilnehmenden Akteuren, einen Formantrag mit entsprechend überarbeiteten und konkretisierten Arbeitsplan einreichen, in dem auch die Einbettung in die Dachkampagne beschrieben wird.

Des Weiteren sind im Antrag ggf. folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Formulierung der zu erreichenden Ziele
  • Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen für den eigenen Forschungs- bzw. Technologiebereich (Stärken- Schwächen Analyse)
  • Analyse des Forschungs- und Marktpotentials Südkorea (Chancen- Risiken Analyse) und Umsetzung der Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der Analyse- Ergebnisse
  • Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR
  • Nachhaltige Lösungsansätze im Rahmen der Gesamtstrategie des Kompetenznetzes sowie der Einzelmaßnahmen
  • Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen.

7.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität, Originalität und Nachhaltigkeit des Marketingkonzeptes und der Marketing Einzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zeilerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Beginn der Vorhabenlaufzeit voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals 2006. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich Mitte 2007 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.

8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung auf der BMBF Internetseite in Kraft
Bonn, den 08.12.2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Matthes

*

Die Einzelaktivitäten werden von einer Dachkampagne flankiert, mit der für den FuE-Standort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u. a. eine Auftaktveranstaltung in Seoul, die Begleitung diverser Einzelaktivitäten, die Erstellung von Broschüren zum FuE-Standort Deutschland sowie ein Internetportal. Eine zweite Förderbekanntmachung wendet sich im Rahmen der Pilotmaßnahme „Forschungsmarketing Südkorea“ an die Forschungsorganisationen.