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Bekanntmachung : Datum:

Ausschreibung der Förderrunde 2006 im Rahmen des BMBF-Programms "Angewandte Forschung an Fachhochschulen im Verbund mit der Wirtschaft" FH 3.

I. Zielsetzungen und Rechtsgrundlage

I.1 Zielsetzungen

Das FH3-Programm fügt sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielsetzungen der Innovationsförderung des BMBF ein. Durch die Förderung von Forschungskooperationen zwischen Fachhochschulen und externen Partnern sollen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnelle und anwendungsnahe Problemlösungen erarbeitet werden und insbesondere der regionale Wissens- und Technologietransfer effektiver und effizienter werden. Geschwindigkeit und Praxisorientierung sind hierbei ausschlaggebend, da der Wettbewerb zwischen Unternehmen im wesentlichen durch die zügige Umsetzung von Innovationen auf Produkt-, Prozess- und Organisationsebene sowie durch Verbesserungen der Kostenstruktur ausgetragen wird. Weiterhin sollen aus den Forschungskooperationen – durch praxis- und forschungsnahe Qualifizierung von Studierenden und Promovenden – gut ausgebildete Fachkräfte hervorgehen, die zu einer nachhaltigen Vernetzung insbesondere des regionalen Bildungs-, Forschungs- und Wirtschaftssystems beitragen.

Der Wissenschaftsrat stellte in seinen Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen vom Januar 2002 Fortschritte im Bereich der anwendungsorientierten Forschung fest. Trotzdem müsse das dort vorhandene wissenschaftliche Potential künftig besser genutzt werden. Es wurde u.a. bemängelt, dass die Fachhochschulen noch nicht in hinreichendem Maße eigenständig Forschung betreiben können. Der Wissenschaftsrat empfahl deshalb eine Stärkung der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung an den Fachhochschulen durch

  • eine verbesserte Beteiligung Dritter an der Fachhochschulforschung durch die vermehrte Bildung von Forschungskooperationen (vor allem mit der regionalen Wirtschaft);
  • die Ausdehnung des bislang gültigen engen Projektrahmens für die Fachhochschulforschung auch in Richtung auf längerfristige Forschungsprogramme;
  • die verstärkte Anwendung des Instrumentes der kooperativen Promotion;
  • die forschungsnahe Qualifizierung von Studierenden und Diplomanden sowie vermehrte Angebote von Bachelor-/Masterstudiengängen im Bereich der anwendungsorientierten FuE.

Die strategische Leitlinie des FH3-Programms ist die Stärkung der Verbundfähigkeit der Fachhochschulen durch die Förderung von Forschungsvorhaben, die von den Fachhochschulen in Kooperation mit der Wirtschaft – insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft – durchgeführt werden. Kennzeichen dieser gemeinsamen Vorhaben sind ihre sehr große Anwendungsnähe, im Zusammenspiel mit einem hohen Maß an wissenschaftlichtechnischen Herausforderungen und die ökonomische Verwertbarkeit ihrer Ergebnisse.

  1. Stärkung der Verbundfähigkeit der Fachhochschulen und Beschleunigung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zum Nutzen der regionalen Wirtschaft. Erreicht werden soll dies durch die Durchführung anwendungsnaher FuE-Projekte an Fachhochschulen, die dabei mit regionalen Unternehmen (vor allem KMU), aber auch mit Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen (z.B. FhG), Großunternehmen, Verbänden und weiteren Partnern kooperieren.
  2. Mittelfristige Steigerung der Teilnahme von Fachhochschulen an Forschungsverbünden, wie sie im Rahmen der Fachprogramme des BMBF, der EU und von anderen Mittelgebern gefördert werden. Erreicht werden soll dies durch die Förderung von interdisziplinären, wirtschaftsnahen und hochschulübergreifenden Forschungsverbünden von und an Fachhochschulen.
  3. Intensivere Verzahnung von Bildung und Forschung. Erreicht werden soll dies durch die forschungsnahe Qualifizierung von Personal und Studierenden in Bachelor- und Master-Studiengängen und durch forschungsbezogene Beschäftigungsverhältnisse, in deren Rahmen auch kooperative Promotionen von FH-Absolventen stattfinden.

I.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung vom Dezember 2003 nach Art 91 b GG zur Förderung der Fachhochschulforschung.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie in Verbindung mit den Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (auf Ausgabenbasis) und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.

II. Gegenstand der Förderung (Fördervoraussetzungen)

Die Bildung von Forschungsverbünden mit verschiedenen Partnern soll die Fachhochschulen an die Thematik „Verbundprojekte“ heranführen. In den Vorhaben sollen die FHn Kompetenzen im Management von Verbünden erwerben, welche die eigenständige Bildung neuer Netzwerke und die Teilnahme an Verbünden, wie sie z.B. in den BMBF-Fachprogrammen gefördert werden, ermöglichen sollen.
Von besonderem Interesse sind Kooperationen mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Zum einen entspricht der Innovationsbedarf vieler KMU in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht dem anwendungsorientierten Forschungsprofil der Fachhochschulen. Für die Präferenz von KMU für personengebundene und informelle Wege des Wissens- und Technologietransfers spielen zudem die regionale Nähe und die oft langjährigen Beziehungen zur Fachhochschule bzw. zu den Professoren/-innen eine sehr wichtige Rolle. Zum anderen stellen innovationstreibende KMU in einem sich verschärfenden Wettbewerbsumfeld einen wichtigen Faktor für die Standortsicherung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen dar. Hier können Fachhochschulen die Innovationsbereitschaft und die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen wecken bzw. verbessern.
Neben den KMU sollen auch andere Partner in die Verbünde integriert werden. So kann die Einbindung von Großunternehmen z.B. als potentielle Nachfrager der FuE-Ergebnisse entlang einer Wertschöpfungskette von kleinen und mittelständischen Zulieferbetrieben, sinnvoll sein. Zudem verfügen sie tendenziell über erhebliche größere FuE-Ressourcen. Ebenso kann es bei bestimmten Innovationsthemen zielführend sein, weitere Institutionen wie z.B. Universitäten oder Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Leibniz-Gesellschaft oder der MPG zu integrieren.
Wünschenswert sind auch inter- oder transdisziplinäre Forschungsvorhaben, an denen sich verschiedene Fachbereiche beteiligen, oder größere Vorhaben unter Beteiligung mehrerer Fachhochschulen und einer entsprechenden Anzahl von Partnern. Die wichtigsten Merkmale aller Projekte sind eine sehr große Anwendungsnähe, ein hohes Maß an ökonomischer Verwertbarkeit und eine – über den Stand der Technik hinausgehende – wissenschaftlich-technische Herausforderung.

Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen:

  1. Im Rahmen des FH3-Programms können ausschließlich anwendungsorientierte FuE-Vorhaben zur Förderung beantragt werden, die sich mit Themen aus den Bereichen der Ingenieur-, der Natur- oder der Wirtschaftswissenschaften befassen. Siehe hierzu auf der Homepage des Projektträgers unter der Adresse http://www.aif.de in der Rubrik „Ausschreibung“ das Dokument „FH³ 2006 - Thematische Förderbereiche“.
  2. Die Professorinnen und Professoren sind gehalten, ihrer Hochschulleitung jeweils nur einen Vorschlag zur Antragstellung vorzulegen. Zur Förderrunde 2006 wird – wie bereits zur Förderrunde 2005 – pro Projektleiterin bzw. Projektleiter ein Antrag zugelassen.
  3. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die beantragende Fachhochschule mit mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (vorzugsweise einem KMU) und mindestens einem weiteren Partner (z.B. einer Universität, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, einem Verband, einer Kommune etc.) projektbezogen kooperiert. Als weiterer Partner kommt auch ein zusätzliches Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft in Frage.
  4. Die Vorhaben müssen unter Federführung der Fachhochschulen stehen. Der/die Partner der Fachhochschulen aus der gewerblichen Wirtschaft müssen sich mit zusätzlichen Leistungen (Barmittel und/oder geldwerte Leistungen) in Höhe von insgesamt mindestens 20% der beantragten Fördermittel an den Vorhaben beteiligen. Dies dokumentiert ein hinreichendes Eigeninteresse der Unternehmen. Die jeweiligen Partner müssen ihr Interesse und ihre Beteiligung an dem Vorhaben in einer individuellen Interessensbekundung darlegen.

III. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Fachhochschulen – mit Ausnahme verwaltungsinterner Fachhochschulen – die Lehre und Forschung im Bereich der Ingenieur-, der Natur- oder der Wirtschaftswissenschaften anbieten bzw. betreiben. Die Bundesregierung hat Gender Mainstreaming zum Leitprinzip des Regierungshandelns erklärt. Deshalb sind Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen, Forscherinnen, Projektleiterinnen besonders erwünscht.

IV. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein; sie dürfen noch nicht begonnen worden sein. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Antragsteller haben – auch im eigenen Interesse – verfügbare Fördermittel aus dem Forschungsrahmenprogramm der EU in Anspruch zu nehmen. In geeigneten Fällen sind dazu möglichst vor dem Antrag auf Bundeszuwendung ggf. die Fördermittel bei der EU-Kommission zu beantragen. Dies ist mit dem Antrag auf Bundeszuwendung (z.B. im Begleitschreiben oder mit den Erläuterungen zum Finanzierungsplan) entsprechend darzustellen. Über die EU-Förderaktivitäten nach dem Forschungsrahmenprogramm informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Internet-Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter: EU-Forschungsrahmenprogramm . Ein Faltblatt mit den fachbezogenen Adressen der Kontaktstellen kann auch bei der Broschürenstelle des BMBF angefordert werden.
Bestehende exportkontrollrechtliche Beschränkungen können bei der Durchführung eines Vorhabens tangiert sein. Deshalb wird auf die Beachtung des „Merkblatts über Unterrichtungs- und Genehmigungspflichten bei technischer Unterstützung“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingewiesen. Die geltende Fassung dieses Merkblatts ist unter der Internetadresse http://www.bafa.de abrufbar.

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht.

Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Antrag kann das BMBF einer Abtretung ausnahmsweise zustimmen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben steht und besondere Gründe vorliegen.

V. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der in das Programm aufgenommenen Vorhaben werden vom Bund aufgebracht. Das Sitzland trägt durch Bereitstellung der Grundausstattung (Personal- und Sachausstattung) mindestens 10% der Gesamtkosten der Projekte.
Zuwendungsfähig sind:

  • Personalmittel (ggf. auch für die Projektkoordinierung) sowie Sachmittel (Geräte, Messtechnik u. ä.);
  • Mittel für die Freistellung von Fachhochschulprofessoren bzw. deren Vertretung. Dies schließt auch Maßnahmen ein, bei denen Professoren und Professorinnen vorübergehend in Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen tätig sind;
  • Mittel zur Vorbereitung und Durchführung des Wissens - und Personaltransfers.

Die Förderhöchstsumme für jede an einem Vorhaben teilnehmende Fachhochschule beträgt maximal 260.000 €. Die Laufzeit der Vorhaben darf maximal 36 Monate betragen und soll zum 01. September 2006 beginnen. Bei einer Laufzeit von weniger als 36 Monaten reduziert sich die Förderhöchstsumme anteilig.
Anträge, bei denen es sich ausschließlich oder primär um die Beschaffung von Geräten und Anlagen handelt, können nicht gefördert werden.
Die Förderung ist auch abhängig vom Ergebnis der Frühkoordinierung zwischen den Bundesressorts.

VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide. Für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

    VII. Verfahren

    VII.1 Einschaltung eines Projektträgers

    Das BMBF hat die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger mit der verwaltungsmäßigen Durchführung des Programms, mit der Koordinierung des Begutachtungsverfahrens und der Betreuung der einzelnen Projekte einschließlich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt ( http://www.aif.de ).

    Die Mehrzahl der Bundesländer hat ihren Hochschulen für die Teilnahme am FH3-Programm eine generelle Befürwortung ausgesprochen. Das bedeutet, die Anträge können von den Hochschulen direkt an den Projektträger AiF gesandt werden (Adresse: AiF, Projektträger FH³, Bayenthalgürtel 23, 50968 Köln).

    VII.2 Projektskizze und Aufforderung zur Antragstellung

    Die Förderrunde 2006 wird nach folgendem Verfahren durchgeführt:

    1. Ankündigungsskizze zum geplanten Vorhaben

      Bis zum 11.01.2006 kündigt der/die Projektleiter/in das geplante Vorhaben beim Projektträger per E-Mail (fh3@aif.de) an. Diese Ankündigungsskizze (maximal 2 Seiten) soll die folgenden Informationen enthalten:
      • Thema des geplanten Vorhabens
      • Name der antragstellenden Hochschule
      • Name des/der zuständigen Projektleiters/in
      • Ggf. Angabe der Fachhochschule (und der Projektleitung), die zu dem (gemeinsamen) Vorhaben ebenfalls einen Antrag stellen wird
      • Kurze Darstellung der Inhalte und Ziele des geplanten Vorhabens
      • Nennung der Kooperationspartner
        Geplante Antragssumme und Laufzeit des Vorhaben

      Die Ankündigungsskizze dient insbesondere der Arbeitserleichterung durch die frühzeitige Auswahl der für die Begutachtung des Antrags zuständigen Gutachter/innen.

    2. Antragsstellung

      Bei der Antragstellung ist – neben dem Thema – ein einprägsamer Kurztitel für das Vorhaben anzugeben.
      Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Er bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen und Auflagen eine Zuwendung gewährt werden kann.
      Das für die Erstellung der Antragsformulare erforderliche elektronische Antragssystem https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf kann über das Internet unter der Adresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden. Achtung: Bitte verwenden Sie nur die aktuelle Version ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf Version 5.3).
      Das System easy bietet als Hilfsfunktion Erläuterungen zu Gliederung und Inhalt der ausführlichen Vorhabenbeschreibung an. Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können ebenfalls unter der o.g. Adresse abgerufen werden. Sie wurden zusätzlich in die Hilfsfunktion des Systems easy integriert.
      Bestandteil des Antrags ist eine ausführliche Vorhabenbeschreibung, die u.a. einen Verwertungsplan enthalten muss. Unter der Adresse ( http://www.aif.de ) finden sich in der Rubrik „Ausschreibung“ alle Unterlagen, die für eine Antragstellung erforderlich sind (u.a. auch das Dokument „FH³ 2006 - Erstellung eines Antrags“). Die Vorhabenbeschreibung soll im Kapitel „Verwertungsplan“ einen zusätzlichen kurzen Unterpunkt („Wissenstransfer“) mit Angaben zur Anzahl geplanter Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, Anzahl geplanter kooperativer Promotionen und Angaben über mögliche Unternehmensgründung (Spin-Off, Start-Up) enthalten. Falls mehrere Fachhochschulen Zuwendungen für ein gemeinsames Vorhaben beantragen, muss jede der antragstellenden Fachhochschulen das easyAZA-Antragsformular, eine Vorhabenbeschreibung, Angebote o.ä. und die individuellen Interessensbekundungen ihrer jeweiligen Partner in fünffacher Ausfertigung einreichen. Für ein gemeinsames Vorhaben sollte eine gemeinsame, d.h. eine identische Vorhabenbeschreibung erstellt werden, die jedoch die verschiedenen Aufgaben der und Erfordernisse für die beteiligten Hochschulen verdeutlicht. So wird vermieden, dass die Gutachter verschiedene Vorhabenbeschreibungen für die Beurteilung eines Vorhabens studieren müssen. Für gemeinsame Vorhaben soll ein/e Projektleiter/in als Koordinator/in fungieren.
      Im Vorfeld eines gemeinsamen Vorhabens muss jede/r beteiligte Projektleiter/in eine Ankündigungsskizze des eigenen Antrags vorlegen, in der auch auf die übrigen beteiligten Fachhochschulen hingewiesen wird.
      Die dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden besonderen Nebenbestimmungen legen fest, dass der Verwertungsplan später fortzuschreiben ist. Dieser ist nach Beendigung des Projektes Grundlage für die Beurteilung, ob der Zuwendungsempfänger die ihm obliegende Ausübungsbzw. Verwertungspflicht erfüllt.
      Der Antrag muss die Zusammenarbeit der Partner hinsichtlich der Ausgangssituation, der Ziele, der Aufgabenverteilung sowie der Nutzungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten nachvollziehbar beschreiben. Die Partner und ihre Aufgaben in dem Vorhaben sind deutlich darzustellen.
      Dem Antrag müssen individuelle Interessensbekundungen der Partner der Fachhochschulen beigefügt werden. Diese sollen beinhalten:
      • Name, Anschrift und Rechtsform des Partners
      • Branche oder Arbeitsgebiet des Partners (bzw. Fachbereich, Fakultät oder Forschungsgebie bei wissenschaftlichen Partnern)
      • Zahl der Beschäftigten (gilt nur für Partner aus der gewerblichen Wirtschaft)
      • Thema des beantragten Projektes / Name der antragstellenden Fachhochschule / Name der Projektleitung
      • Begründung zur Teilnahme bzw. Erläuterung des Interesses am geplanten Vorhaben
      • Darstellung der beabsichtigten (wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen) Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens
      • Darstellung Barleistungen (bei Partnern aus der gewerblichen Wirtschaft)
      • Darstellung der geldwerten Leistungen (bei Partnern aus der gewerblichen Wirtschaft)
      • Darstellung des EURO-Werts der geldwerten Leistungen
      • Rechtsverbindliche Unterschrift des Partners

      Eine Checkliste zur Antragstellung kann von der Homepage des Projektträgers abgerufen werden. Siehe hierzu unter der Adresse http://www.aif.de in der Rubrik „Ausschreibung“ das Dokument „FH³ 2006 - Checkliste zur Antragstellung“.Die vollständigen Antragsunterlagen sind dem Projektträger bis zum 31.01.2006 zu übersenden (es gilt das Datum des Posteingangs). Die Unterlagen sind in fünffacher Ausfertigung (plus der Endfassung des easyAZA-Antragsformulars auf CD-Rom/Diskette) vorzulegen (Adresse: AiF, Projektträger FH³, Bayenthalgürtel 23, 50968 Köln).
      Anträge, die die formalen Förderkriterien bzw. die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden zurückgewiesen (z.B. bei fehlenden oder unvollständigen Interessensbekundungen der Partner der Fachhochschulen). Die Anträge müssen den allgemeinen Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens entsprechen.

    VII.3 Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren

    Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch unabhängige Gutachter/innen auf Basis eines standardisierten Gutachter-Fragebogens. Dieser Fragebogen – dessen Kriterien bei der Erstellung der Vorhabenbeschreibung Berücksichtigung finden sollten – findet sich auf der Homepage des Projektträgers unter der Adresse http://www.aif.de in der Rubrik „Ausschreibung“ („FH³ 2006 - Gutachterfragebogen“).
    Das BMBF entscheidet auf Basis der Förderempfehlung des Projektträgers über die Bewilligung der förderwürdigen Anträge.
    Das BMBF handelt bei der Durchführung, Betreuung und Weiterentwicklung des FH3-Programms federführend. Es wird dabei von Beratergremien unterstützt.