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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET „PathoGenoMics“ – Trans-Europäische Kooperation und Koordinierung von Genomsequenzierung und funktioneller Genomanalyse in humanpathogenen Mikroorganismen

im Rahmenprogramm „Biotechnologie“
vom 7. Oktober 2005

Vorbemerkungen

Die Bekanntmachung der nachstehenden Förderrichtlinien dient der Etablierung transnationaler Forschungsprojekte zur „Genomforschung an pathogenen Mikroorganismen (Patho-GenoMics)“. PathoGenoMics ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Österreich, der Akademie von Finnland, dem Forschungsministerium in Frankreich, dem Gesundheitsministerium in Israel, der Wissenschaftsstiftung von Portugal, dem Ministerium für Höhere Bildung, Wissenschaft und Technologie in Slowenien und dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft in Spanien, – im weiteren PARTNER genannt - getragen wird.
Die Regelungen der Nrn. 1, 3, 5 und 8 dieser Bekanntmachung werden inhaltlich zeitgleich auch von den PARTNERN in ihren Ländern veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Nrn. 2, 4, 6, 7, 9 und 10 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die PARTNER veröffentlichen insoweit aber vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen.
PathoGenoMics richtet sich in allen beteiligten Ländern an Hochschulen, außeruniversitäre akademische Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

1. Zuwendungszweck

Infektionskrankheiten waren im Jahr 2002 für 14,9 Mio. Todesfälle weltweit verantwortlich. Dies sind mehr Todesfälle als durch Krebs (7,1 Mio.) und nahezu so viele wie durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen (16,9 Mio.) verursacht werden. Für eine große Anzahl an Infektionskrankheiten sind pathogene Mikroorganismen verantwortlich. Die Bedrohung der allgemeinen Gesundheit durch Infektionskrankheiten hat in den letzten Jahren beständig zugenommen, was unter anderem auf die Entwicklung von Resistenzen der Mikroorganismen gegenüber Antibiotika und durch die Verbreitung von pathogenen Mikroorganismen durch globale Reisen zurückzuführen ist.

Die Genomforschung hat die medizinische Forschung in vielen Gebieten revolutioniert. Während jedoch die Humangenomforschung stark gefördert und international koordiniert wurde, blieb die Förderung der Genomforschung an pathogenen Mikroorganismen europaweit fragmentiert. Um die Restrukturierung und Koordinierung von Europäischen Pathogenomik-Forschungsprogrammen zu unterstützen, wurden zwei Initiativen etabliert. Das „Network of Excellence EuroPathogenomics“ zielt darauf ab, einen wissenschaftlichen Impuls im Bereich der Genomforschung an pathogenen Bakterien zu geben, Kollaborationen zu fördern und die Ausbildung von Postdoktoranden zu erleichtern. Das ERA-NET „Trans-Europäische Kooperation und Koordinierung von Genomsequenzierung und funktioneller Genomanalyse von human-pathogenen Mikroorganismen“ (PathoGenoMics, EC-Vertragsnummer 006793) wurde eingerichtet, um die Forschungsaufwendungen der Mitgliedsländer miteinander zu koordinieren. Das ERA-NET wird helfen, Duplikationen in der Forschung zu vermeiden und komplementäre nationale Spezialisierungen zu unterstützen. Eine bessere Koordinierung der Aktivitäten wird die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Technologien ermöglichen. Die Zusammenarbeit soll zur weiteren Entwicklung und Nutzung gemeinsamer Einrichtungen wie biologischer Stammsammlungen, Datenbanken und Technologieplattformen führen. Vorrangiges Ziel der Bekanntmachung PathoGenoMics ist es, durch die Bündelung von Forschungskapazitäten und Know-how der beteiligten Länder eine kritische Masse für die Forschung im Rahmen von Pathogenomics zu erreichen. Durch eine verbesserte Koordinierung der Aktivitäten und die Weiterentwicklung und Nutzung seiner Ressourcen könnte Europa langfristig seine weltweite Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Biotechnologie“ zusammen mit den in den Vorbemerkungen aufgeführten europäischen Staaten unter dem Dach des ERA-NET PathoGenoMics FuE-Aktivitäten zu fördern, die sich mit der Anwendung von „globalen Methoden und genombasierten Ansätzen zur Untersuchung von human-pathogenen Bakterien und Pilzen“ beschäftigen.

2. Rechtsgrundlagen

Projekte von Partnern mit Sitz in Deutschland können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Bundeszuwendungen gefördert werden.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMBF aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für die Projektbeteiligten in den einzelnen Partnerstaaten gelten die Regelungen, die das fördernde Land jeweils national bekannt gibt.

3. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen von PathoGenoMics sollen transnationale, interdisziplinär und arbeitsteilig organisierte Verbundprojekte mit hohem Innovationsgrad und wissenschaftlich-technischem und/ oder wirtschaftlichem Risiko in Übereinstimmung mit dem unter Nr. 1 dieser Bekanntmachung beschriebenen Zuwendungszweck gefördert werden.

3.1. Forschungsgegenstand

Die Projektvorschläge sollen sich fokussieren auf:

  • Human-pathogene Bakterien und Pilze und verwandte mikrobielle nicht-pathogene Spezies
  • Tier-pathogene Bakterien und Pilze, die potentiell auch Menschen infizieren können
  • Reaktion des Wirtes auf pathogene Bakterien und Pilze

Projektvorschläge müssen klar die Anwendung von globalen, genom-basierten Forschungsansätzen zeigen und dürfen sich nicht auf Einzelthemen (wie die Untersuchung einzelner Gene) oder nicht-genombasierte Ansätze (z.B. randomisiertes Screening von antimikrobiellen Wirkstoffen) beschränken. Projektvorschläge müssen sich auf Themen im Rahmen der folgenden Prioritäten fokussieren:

  • Ökologie der mikrobiellen Gemeinschaft, Reservoire, asymptomatische Infektionen
  • Kommensalismus/ Virulenzübertragung
  • Manipulation und Ausnutzung des Wirtes durch den pathogenen Mikroorganismus
  • Evolution der mikrobiellen Virulenz, Fitness und Antibiotikaresistenz
  • Regulatorische Netzwerke und Metabolismus des pathogenen Mikroorganismus im Wirt

3.2. Projektstruktur

Im Rahmen von Pathogenomics sollen transnationale Verbundprojekte gefördert werden. Jedes Verbundprojekt soll die optimale kritische Masse zum Erreichen der ambitionierten wissenschaftlichen Ziele vereinen und den durch die geplante Zusammenarbeit erwarteten Wertgewinn (added value) darlegen. An jedem Verbundprojekt ist die Beteiligung von Arbeitsgruppen aus mindestens zwei ERA-NET PARTNER-Ländern erforderlich.
Arbeitsgruppen aus Nicht-PARTNER-Ländern können sich an Projekten beteiligen, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen und ihre Expertise zur Erreichung der Ziele des Verbundprojekts unverzichtbar ist.

3.3. Projektmanagement

Jedes Verbundprojekt wird von einem Projektkoordinator geführt, der das Verbundprojekt gegenüber dem Lenkungsausschuß vertritt und für das interne Projektmanagement verantwortlich ist. Alle Arbeitsgruppen unterwerfen sich den im Rahmen von PathoGenoMics getroffenen Regeln und Vereinbarungen.

Drei administrative Strukturen sind im Rahmen von PathoGenoMics für das Projektmanagement zuständig:

  1. Der Lenkungsausschuss setzt sich zusammen aus je einem Mitglied aus jedem an der Ausschreibung beteiligten PARTNER-Land. Er wird die Bekanntmachung überwachen und den nationalen Förderorganisationen Vorschläge für förderwürdige Projekte unterbreiten.
  2. Der Wissenschaftliche Gutachterkreis ist ein Gremium wissenschaftlicher Experten, das vom Lenkungsausschuß benannt wird und verantwortlich ist für den Evaluierungsprozess. Zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit dürfen die Mitglieder des Wissenschaftlichen Gutachterkreises selbst keine Projektvorschläge im Rahmen dieser Bekanntmachung einreichen.
  3. Das PathoGenoMics-Sekretariat ist verantwortlich für die Durchführung des unter Nr. 8 beschriebenen Verfahrens und unterstützt den Lenkungsausschuß und den Wissenschaftlichen Gutachterkreis in ihren Tätigkeiten.

4. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden zur Beteiligung aufgerufen.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) und der „information for applicants for project funding drawing up consortium agreements on collaborative projects“ ( http://www.pathogenomics-era.net/announcements/IPR_regulations ) entnommen werden.

6. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d.h. jedes der beteiligten nationalen Länder finanziert die an den Projekten beteiligten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus dem jeweils eigenen Land. Zuwendungen des BMBF können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen (einschließlich Hochschulkliniken) und außeruniversitären Forschungsinstitutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bei der Bemessung der Förderquote ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

Die Förderung kann für zunächst drei Jahre gewährt werden.

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

8. Verfahren

8.1. Partnering Workshop

Im Vorfeld der Förderverfahren wird ein Partnering Workshop organisiert, um interessierte Arbeitsgruppen der beteiligten Länder zusammenzuführen und die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Der Workshop wird im Februar 2006 stattfinden. Zur Anmeldung an der Informationsveranstaltung ist ein Formblatt zu verwenden, das auf der Website des Projektträgers PTJ( http://www.fz-juelich.de/ptj ) bzw. auf der Website des ERA-NET PathoGenoMics( http://www.pathogenomics-era.net ) hinterlegt ist. Termin und Anmeldefristen (Ausschlussfristen) für eine Teilnahme am Partnering Workshop werden auf den o.g. Websites rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Einreichung eines Projektvorschlages beim PTJ oder die spätere Gewährung einer Zuwendung.

8.2. Einschalten von Projektträgern und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderaktivität für deutsche Projektpartner hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen

Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.

Der Projektträger Jülich richtet das PathoGenoMics-Sekretariat ein (s. unter Nr. 3.3.), das Ansprechpartner für die Antragsteller, insbesondere die aus Deutschland, ist.
Kontaktpersonen sind:

Dr. Marion Karrasch-Bott
Tel.: +49-(0)2461-616245
Fax.: +49-(0)2461-612730
e-mail: m.karrasch@fz-juelich.de

Ina Keutmann
Tel.: +49-(0)2461-614846
Fax.: +49-(0)2461-612730
e-mail: i.keutmann@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline
und unter http://www.pathogenomics-era.net/announcements abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ) dringend empfohlen.

Die Ansprechpartner in den weiteren an PathoGenoMics beteiligten Ländern werden in den jeweiligen nationalen Bekanntmachungen der anderen Länder benannt und sind unter http://www.pathogenomics-era.net/announcements zu finden. Es wird empfohlen, vor dem Einreichen einer Projektskizze (s. unter Nr. 8.3.) Kontakt mit dem national jeweils zuständigen Ansprechpartner aufzunehmen.

8.3. Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist mehrstufig. Zunächst ist in elektronischer Form und schriftlich vom Verbundkoordinator bis spätestens 31. März 2006 dem PathoGenoMics-Sekretariat beim PTJ in Jülich (s. unter Nr. 8.2.) eine Projektskizze vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen
können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Für die Erstellung von Projektskizzen sind zwei Formulare zu verwenden, die unter http://www.pathogenomics-era.net/announcements unter http://www.fz-juelich.de/ptj bzw. auf den Internetseiten der national jeweils zuständigen Fördereinrichtungen hinterlegt sind. Beide Formulare sind in englischer Sprache (Schriftgröße Arial 11) auszufüllen.

Formular Nr. 1 („Basic project data“) fordert die Darstellung

  • einer Übersicht zum Verbund (Namen und Adressen aller am Projekt beteiligten Personen)
  • sowie allgemeine Aussagen zum Projekt, zu den Projektzielen und zur Finanzierung jeder einzelnen Arbeitsgruppe.

Der Umfang von 2 Seiten darf nicht überschritten werden. Die geforderten Aussagen sind schriftlich vorgegeben.

Im Formular Nr. 2 („Detailed information“) werden detaillierte Informationen gefordert zu

  • dem Hintergrund und dem aktuellen wissenschaftlichen Stand (max. 2 Seiten)
  • dem Arbeitsplan und der Beteiligung der Teilnehmer an verschiedenen Arbeitspaketen, einschließlich einer Planung von Meilensteinen und lieferbaren Ergebnissen (max. 6 Seiten)
  • dem erwarteten Wertzuwachs (added value) durch die geplante Zusammenarbeit (max. 1 Seite)
  • einer mögliche Verwertung der Ergebnisse (max. ½ Seite)
  • der gegenwärtigen und erwarteten zukünftigen Position in Hinblick auf IPR (max. ½ Seite)
  • laufenden Projekten der beteiligten Arbeitsgruppen, die Bezug zum vorgelegten Thema haben, insbesondere in Hinblick auf Fördergeber und mögliche Überschneidungen mit dem Projektvorschlag (max. ½ Seite pro Forschungsgruppe)
  • Kurzlebensläufen der Arbeitsgruppenleiter (tabellarisch), inklusive einer Liste von max. 5 neueren Publikationen (max. 1 Seite pro Gruppenleiter)
  • wichtigen Einrichtungen und Großgeräten, die dem Konsortium zur Verfügung stehen (max. ½ Seite)
  • Ausbildungsaktivitäten, die innerhalb des Projektes vorgesehen sind (falls solche geplant sind).

8.4. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahlverfahren über die eingereichten Projektskizzen erfolgt in drei Phasen:

Phase 1: Formale Prüfung. Zunächst wird der Lenkungsausschuss überprüfen, ob die Antragsteller zur Antragstellung im Rahmen dieser Bekanntmachung berechtigt sind. Das PathoGenoMics-Sekretariat wird die Projektskizzen im Hinblick auf die Erfüllung der formalen Kriterien (Vorlagefrist, Anzahl der beteiligten PARTNER, Vorhandensein aller notwendigen Informationen in Englisch, Einhaltung der Längenvorgaben) überprüfen. Projektskizzen, die diese formalen Kriterien nicht einhalten, werden abgelehnt. Der Antragsteller und der Lenkungsausschuss werden durch das PathoGenomicsSekretariat über eine Ablehnung einer Projektskizze innerhalb von drei Wochen nach dem letzten Abgabetermin schriftlich informiert.

Phase 2: Peer-review. Projektskizzen, welche die Kriterien der formalen Prüfung erfüllen, werden dem Wissenschaftlichen Gutachterkreis vorgelegt, der zunächst bewertet, ob die Projektskizzen dem Forschungsgegenstand der Bekanntmachung (s. unter Nr. 3.1.) entsprechen. Projektskizzen, die dem Forschungsgegenstand der Bekanntmachung nicht entsprechen, werden ohne weitere Begutachtung abgelehnt. Der Wissenschaftliche Gutachterkreis wird anschließend internationale wissenschaftliche Experten für eine externe wissenschaftliche Begutachtung der verbleibenden Projektskizzen auswählen. Diese externen wissenschaftlichen Gutachter stammen aus Ländern, die nicht in dem jeweils beantragten Verbundprojekt vertreten sind. Sie werden eine wissenschaftlich-technische Begutachtung anhand von spezifischen Evaluierungskriterien und unter Verwendung eines gemeinsamen Evaluierungsformulars (erhältlich unter http://www.pathogenomics-era.net/announcements ) durchführen. Folgende spezifische Evaluierungskriterien werden dieser Begutachtung zugrundegelegt:

  • Wissenschaftliche Qualität der Projektskizze (Aktualität, Originalität)
  • Innovatives Potential der erwarteten Ergebnisse für weitere klinische oder industrielle Anwendungen
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Arbeitsgruppen im Themenfeld der Projektskizze
  • Durchführbarkeit des Projektes (Angemessenheit der Methoden, des Budgets und des Zeitplanes)
  • Qualität der geplanten Zusammenarbeit der einzelnen Forschungsgruppen und Wertzuwachs (added value) durch diese Zusammenarbeit
  • Ausbildungsaspekte (optional)

Der Wissenschaftliche Gutachterkreis wird auf der Grundlage der Ergebnisse der externen Begutachtung sowie eigener fachlicher Erwägungen eine Rangliste der zu bewertenden Projektskizzen erstellen.

Phase 3: Entscheidung. Basierend auf der vom Wissenschaftlichen Gutachterkreis erstellten Rangliste wird der Lenkungsausschuss den nationalen Förderorganisationen Vorschläge für förderwürdige Projekte unterbreiten. Die finale Entscheidung wird auf nationaler Ebene erfolgen.

Vor Projektstart müssen alle Mitglieder eines Konsortiums eine Kooperationsvereinbarung abschließen (s. unter Nr. 5) unter Berücksichtigung des BMBF-Merkblattes – https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - und der „ information for applicants for project funding drawing up consortium agreements on collaborative projects “. Diese Kooperationsvereinbarung
muss, entsprechend den nationalen Richtlinien, auf Anfrage der nationalen Fördereinrichtung vorgelegt werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

9. Projektmonitoring

Alle Projektkoordinatoren der geförderten Projekte müssen jährlich dem PathoGenoMics-Sekretariat – zusätzlich zu den entsprechend den Anforderungen des PTJ üblichen Berichten – einen wissenschaftlichen Zwischenbericht vorlegen, der neben einer Zusammenfassung der Aktivitäten des gesamten Konsortiums auch eine Zusammenfassung der Aktivitäten der einzelnen am Projekt beteiligten Forschungsgruppen beinhaltet. Die Koordinatoren werden die Projektergebnisse auf jährlich stattfindenden, vom PathoGenoMics-Sekretariat zu organisierenden Statusseminaren präsentieren.

10. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 07.10. 2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Prof. Dr. Frank Laplace