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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ zu fördern.

Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die an ausgewählten, im Wesentlichen vom Bund getragenen Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung zur Erforschung der fundamentalen Bausteine der Materie, der zwischen ihnen wirkenden Kräfte und innewohnenden Symmetrien durchgeführt werden. Die Maßnahme ist auf Vorhaben gerichtet, die eine Einrichtungen übergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit in größeren, insbesondere internationalen Kollaborationen und Wissenschaftsnetzen unterstützen.

Die Ziele der Fördermaßnahme umfassen

  • die Forschung und Entwicklung und die Konstruktion innovativer Detektorsysteme an ausgewählten Beschleunigeranlagen in den nationalen und internationalen Zentren der Teilchenphysik sowie ihre effiziente wissenschaftliche Nutzung,
  • die Entwicklung neuer Experimentiertechniken und physikalischer Auswerteverfahren einschließlich der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologien zur Bearbeitung aktueller wissenschaftlicher Fragestellungen auf dem Gebiet „Struktur und Wech-selwirkung fundamentaler Teilchen“ und
  • die Fortentwicklung der Großgeräteinfrastruktur, vor allem Forschung und Entwicklung zur Steigerung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit vorhandener Anlagen und zu künftigen Beschleuniger- und Detektorsystemen einschließlich der entsprechenden Basistechnologien.

Mit der Durchführung der Vorhaben soll ein wirksamer Beitrag erreicht werden, um die im internationalen Vergleich gute Position der Wissenschaft in Deutschland bei der Erforschung der Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen zu sichern und möglichst auszubauen sowie den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Die Maßnahme ist ausschließlich auf Vorhaben an den in Nr. 2 aufgeführten Großgeräten gerichtet, an deren Durchführung - komplementär zu den Förderverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft - ein überragendes Bundesinteresse besteht. Die wissenschaftlichen Zielsetzungen der Förderung basieren auf den Ergebnissen des BMBF - Strategieseminars zur Hochenergiephysik von Mai 2005 und den Empfehlungen des Komitees für Elementarteilchenphysik in Deutschland. Dabei sind die effiziente Nutzung von HERA II am DESY in Hamburg, die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Detektoren für den Large Hadron Collider LHC am CERN sowie die Vorarbeiten für das LHC – Computing am Tier-1 Zentrum GridKA am Forschungszentrum Karlsruhe prioritär.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Mittelpunkt der Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ steht der Gewinn tieferer Einblicke in die innerste Struktur von Materie, Raum und Zeit. Gegenstand ist das Erreichen wesentlicher Fortschritte bei der Beantwortung der zentralen offenen Fragen, die sich heute in der Wissenschaft international stellen und die Grundlagen unseres physikalischen Weltbildes betreffen:

  • Was ist der Ursprung für die Masse der elementaren Bausteine der Materie?
  • Gibt es eine Universalwechselwirkung, aus der alle bisher bekannten fundamentalen Kräfte einschließlich der Gravitation hervorgehen?
  • Welcher Natur sind „dunkle Materie“, auf deren Existenz die Galaxienverteilung hinweist?
  • Was ist „dunkle Energie“, die das beobachtbare Universum beschleunigt expandieren lässt?
  • Besitzt die Raumzeit mehr als vier Dimensionen?

Im Rahmen der Maßnahme können auf der Basis dieser grundsätzlichen wissenschaftlichen Fragestellungen und unter Beachtung der vom BMBF für das Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ getroffenen Auswahl für Großgeräte und entsprechende Forschungsinstrumente und Detektoren in folgenden Themenfeldern Forschungsprojekte gefördert werden:

  • Erforschung der Eigenschaften und inneren Struktur des Protons in hochenergetischen Wechselwirkungsprozessen
  • Untersuchung der Teilchenproduktion und -fragmentation für ein erweitertes Verständnis der Natur der starken Wechselwirkung und Überprüfung phänomenologischer Modelle
  • Präzise Bestimmung der Eigenschaften schwerer Quarks, CP-verletzender Prozesse und CKM - Parameter
  • Prüfung der Grenzen des Standardmodells und der Gültigkeit fundamentaler Symmetrien
  • Experimenteller Nachweis des Higgs-Bosons im Standardmodell und Bestimmung seiner Eigenschaften
  • Suche nach Teilchen und Wechselwirkungen jenseits des Standardmodells der Teilchenphysik und detaillierte Bestimmung ihrer Eigenschaften
  • Untersuchung der Neutrino-Mischungsmatrix, insbesondere des Oszillationsverhaltens zwischen Müon- und Tau-Neutrino.

Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Forschungsinfrastruktur im Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“, die Erarbeitung fortgeschrittener Experimentier- und Analysetechniken und zur Vorbereitung neuer internationaler Großgeräteprojekte liegt ein weiterer Schwer-punkt der Maßnahme bei

  • Neu- und Weiterentwicklungen von Beschleunigeranlagen, Detektorsystemen, Verfahren der Physikanalyse einschließlich des Gridcomputings und innovativer Basistechnologien, die damit in Zusammenhang stehen.

Hierzu gehören vorbereitende Arbeiten zum geplanten International Linear-Collider (ILC) - Projekt und der Ausbau offener informations- und kommunikationstechnischer Systeme für die wissenschaftliche Auswertung von Experimenten an Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, insbesondere die

  • Entwicklung und die Unterstützung des Einsatzes experimentspezifischer Software, vor allem in Zusammenarbeit mit dem nationalen Tier-1 Zentrum für das LHC - Gridcomputing sowie die
  • Fortentwicklung von Core-Software für eine effiziente Anwendung des Gridcomputings in der Hochenergiephysik.

Die Förderung ist begrenzt auf Vorhaben an ausgewählten Großgeräten in nationalen und internationalen Zentren und unter Nutzung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Detektoren bzw. Experimente:

Hadron-Elektron-Ring-Anlage HERA II am DESY Hamburg
  • H1 - Experiment
  • ZEUS - Experiment
SPS - Beschleuniger am CERN in Genf
  • NA 48 - Experiment
  • CNGS - Neutrinostrahl/OPERA am Gran Sasso
Large Hadron Collider - LHC am CERN in Genf
  • ATLAS
  • CMS
  • LHCb
GridKA am Forschungszentrum Karlsruhe
  • Regionales Tier-1 Zentrum für LHC-Computing.

In besonderen Fällen können darüber hinaus Forschungen an anderen Großgeräten gefördert werden, wenn sie

  • Bestandteil eines Vorhabens an den oben ausgewählten Großgeräten und Experimenten sind bzw. im engen inhaltlichen Bezug zu einem solchen Vorhaben stehen und dessen Erfolg unmittelbar unterstützen,
  • für eine praxisnahe Einsatzvorbereitung der auf dem Gebiet „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ erarbeiteten innovativen Detektorsysteme, Auswerteverfahren und Basistechnologien unbedingt erforderlich sind.

Hierzu gehört speziell die Förderung einer Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den TEVATRON 2 - Experimenten CDF und DZero des Fermi National Accelerator Laboratory (FNAL) zur Vorbereitung auf künftige Forschungen im Rahmen der LHC-Experimente.

Ausdrücklich beabsichtigt ist die Förderung auch von theoretischen Vorhaben, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu experimentell ausgerichteten Fördervorhaben stehen und ausschlaggebend sind für deren Erfolg sowie für die effiziente wissenschaftliche Nutzung der ausgewählten Großgeräte und deren Fortentwicklung.

Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle wissenschaftliche Forschung eng mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und dessen Einbeziehung in größere internationale Forschungskollaborationen fördern. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen deshalb um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ganz besonders bemühen.

Das BMBF beabsichtigt die Einführung eines neuen Verfahrens für die Förderung leistungsfähiger Forschungsnetzwerke, in denen mehrere wissenschaftliche Einrichtungen zu ausgewählten Schwerpunktthemen projektbezogen und arbeitsteilig zusammenarbeiten. Einrichtungen bzw. Forschungsgruppen, die ein größeres Forschungsnetzwerk bilden, eine außerordentlich anspruchsvolle wissenschaftliche Fragestellung über einen längeren Zeitraum gemeinsam bearbeiten und in der Form von Verbundprojekten gemäß Nr. 4 organisiert sind, können auf Antrag einen BMBF - Forschungsschwerpunkt (BMBF – FSP) einrichten und extra gefördert werden. Auf diesem Wege sollen die Vernetzung der Forschung, die Zusammenarbeit bei der Lösung komplexer wissenschaftlicher Aufgaben unter festen Terminvorgaben und die Koordination der Arbeiten weiterhin vertieft und die Bildung überregionaler Exzellenznetze mit hoher internationaler Sichtbarkeit unterstützt werden.

Die Förderung von BMBF - FSP hat hohe Priorität. Zu möglichen BMBF - FSP zählen vor allem überregionale Forschungsverbünde im Rahmen von internationalen Großprojekten, über die das BMBF gesonderte Vereinbarungen getroffen hat. Derzeit sind dies insbesondere die Experimente ATLAS, CMS und LHCb am LHC des CERN. Nähere Auskünfte erteilt der unter Nr. 7 genannte Projektträger des BMBF.

Die Überführung von Ergebnissen aus der Forschung an Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung in andere Fachbereiche sowie in die praktische Nutzung erlangt zunehmen-des Gewicht. Vorhaben zur Anwendung von Grundlagenergebnissen sind daher sehr willkommen und ausdrücklich in die Förderung eingeschlossen, sofern sie vom BMBF nicht bereits in entsprechenden Fachprogrammen unterstützt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, in besonderen Fällen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, und bei Überführungsaufgaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem deutsche Portal zum 7. FRP vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinba-rung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimm-te vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF - Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Projektträger des BMBF
für Hochenergiephysik, Astrophysik und
Erforschung der Kondensierten Materie
Deutsches Elektronen-Synchrotron
22603 Hamburg
Tel.: (040) 8998-3702
Telefax: (040) 8994-3702
Email: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de/

Ansprechpartner ist Herr Dr. Klaus Ehret, Tel.: (040) 8998-3704.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen.

7.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist einstufig. Förmliche Förderanträge sind dem genannten Projektträger des BMBF bis spätesten 31. Dezember 2005
- möglichst unter Nutzung von „easy“ - in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei „Verbundprojekten“ sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ des BMBF nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zum Erreichen der förderpolitischen und fachwissenschaftlichen Zielsetzungen der Maßnahme
  • Wissenschaftliche Qualität des beabsichtigten Vorhabens
  • Kompetenz der Forschungsgruppe und Erfolgsaussichten des Projektes
  • Verwertung der geplanten Ergebnisse
  • Beitrag des Vorhabens für das Forschungsprogramm des Großgerätes bzw. Experimentes.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber über eine Förderung entschieden.

Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2006

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein. In besonderen Fällen, z. B. für BMBF - Forschungsschwerpunkte, ist eine Verlängerung des Förderzeitraumes möglich.

Die erreichten (Zwischen-) Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird über die Fortsetzung der finanziellen Förderung des Vorhabens entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtli-nien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 28. September 2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Rainer Koepke