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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien zum Wettbewerb "ExistGo-Bio“ im Rahmenprogramm "Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten"

Vom 15.08.2005

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt zur verstärkten Förderung von biotechnologischen Innovationen

  • jüngeren, in der Forschung bereits erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern,
  • Personen mit mehrjähriger Erfahrung in Forschung und Entwicklung in Unternehmen,
  • Personen aus der Medizin mit mehrjähriger Klinikerfahrung

aus dem In- und Ausland die Möglichkeit zu geben, in Deutschland in einer eigenen Arbeitsgruppe wirtschaftlichen Erfolg versprechende neue Forschungsansätze in den Biowissenschaften oder auf solchen Feldern, in denen neueste biotechnologische Produkte und Verfahren entwickelt werden, unabhängig zu bearbeiten und zu einer kommerziellen Verwertung zu führen.

Hierin eingeschlossen sind ausdrücklich auch Projekte, die Antragsteller aus laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Vorhaben aus der Grundlagenforschung (z.B. Emmy-Noether-Programm der DFG etc.) entwickelt haben. Im Rahmen solcher Projekte erarbeitete proofs of principle bzw. proofs of concepts werden ausdrücklich begrüßt.

Ziel ist

  • die weitere Qualifikation sowohl wissenschaftlich-technisch als auch in Bezug auf unternehmerische Kompetenz,
  • die allgemeine Verbesserung der Chancen für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft oder Wirtschaft in Deutschland oder
  • die Erreichung einer Selbstständigkeit oder leitenden Funktion auf einem für die Biowissenschaften einschlägigen Tätigkeitsfeld in Unternehmen oder Kliniken.

Durch die Förderung der Forschergruppen sollen

  • der biowissenschaftlichen Forschung neue Impulse gegeben werden im Hinblick auf mittel- und langfristig relevante Anwendungsgebiete,
  • die beruflichen Perspektiven für hervorragend ausgewiesene jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland soweit verbessert werden, dass Leistungsträger auf dem Gebiet der Biotechnologie für den Standort gewonnen bzw. am Standort Deutschland erhalten werden,
  • ein hoher Zuwachs an Innovationspotenzial für Wissenschaft und Wirtschaft erreicht werden,
  • vertieftes Anwendungswissen etabliert werden über einschlägige, operativ wirksame Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Umsetzung biotechnologischer Forschungsergebnisse,
  • technisch-wissenschaftliche Kerne für die Bildung von Kompetenzzentren in wissenschaftlich und wirtschaftlich besonders aussichtsreichen Gebieten der Biowissenschaften gefördert werden.

Der Arbeitsplan dieser mit einer anwendungsorientierten Zielsetzung versehenen Forschergruppe ist spätestens nach dem zweiten von maximal drei Jahren der ersten Förderphase an konkreten Kommerzialisierungs- oder klinischen Anwendungsoptionen auszurichten.
Im Arbeitsplan

  • ist darzulegen, in welcher Form ein proof of concept innerhalb von drei Jahren erbracht wird,
  • ist die Strategie zur Erbringung des proof of technology zu formulieren,
  • ist die Patentstrategie sowie die Vorgehensweise bezüglich der Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte an diesen Patenten zu formulieren,
  • sind Optionen für eine wirtschaftliche Verwertungsstrategie (Geschäftsmodell) zu skizzieren.

Diese Schritte sind im Rahmen der Meilensteinplanung des Projektes darzustellen und werden zu gegebener Zeit von einem vom Zuwendungsgeber eingesetzten Beratungsgremium evaluiert. Sie sind eine Voraussetzung für die Fortführung des Projektes einer möglichen zweiten Förderphase (siehe Ziff. 5). Die zwischenzeitliche Teilnahme an Businessplanwettbewerben wird ausdrücklich begrüßt.

In der nach der Entscheidung zur Weiterführung folgenden zweiten Projektphase von bis zu drei Jahren erfolgt der proof of technology sowie die Strategieentwicklung für die Markteinführung (proof of market). Diese Strategie ist dem vom Zuwendungsgeber bestimmten Beratungsgremium im Rahmen der jährlichen Evaluierungen zu präsentieren. Zeitgleich wird das verfolgte Geschäftsmodell und Unternehmenskonzept weiter konkretisiert, um potenziellen Kooperationspartnern die detaillierte wirtschaftliche Einschätzung der Arbeit und der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu erlauben.

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen Forschergruppen gefördert werden, die aus einem Wettbewerb hervorgehen (Einzelheiten s. Nr. 7). Von den Arbeitsgruppen sollen Themen bearbeitet werden, die in den Biowissenschaften sowie im Grenzbereich zwischen Biologie und ihren naturwissenschaftlichen und technischen Nachbardisziplinen angesiedelt sind und die hohes kommerzielles oder klinisches Innovationspotenzial vermuten lassen und auf eine wirtschaftliche Verwertung ausgerichtet werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die unter 1. und 2. genannten Arbeitsgruppen angesiedelt sind. Von ihnen sollen Forschungsthemen mit hohem Innovationsgrad sowie mit einer Erfolg versprechenden und belegbaren Kommerzialisierungsperspektive z.B. in Form einer beabsichtigten Ausgründung bearbeitet werden.
Gefördert wird die Arbeit der Arbeitsgruppe an der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung bei der Weiterentwicklung ihres Forschungsthemas mit dem Ziel, die Anwendungspotenziale der Entwicklung herauszuarbeiten und technologisch zu validieren sowie die kommerzielle Verwertung und ggf. auch unternehmerische Selbständigkeit vorzubereiten. (Pre-Seed-Phase).

Neben wissenschaftlicher Exzellenz wird explizit auch Technologieexpertise sowie Erfahrung im Projekt- und Wissenschaftsmanagement sowie unternehmerisches Potenzial erwartet. Zur Weiterentwicklung dieser Potenziale können auch entsprechende externe Beratungskapazitäten in das Projekt eingebunden werden. Dies umschließt auch Ressourcen zur betriebswirtschaftlichen Weiterbildung der Projektleitung.
Die Arbeitsgruppen sollten hinsichtlich des beruflichen Hintergrundes so zusammengesetzt sein, dass das für eine spätere Unternehmensgründung oder die Überführung in einen anderen privatwirtschaftlichen Kontext notwendige natur- und ingenieurwissenschaftliche sowie betriebswirtschaftliche und/oder juristische Know-how eingebunden ist.

Wesentliche Aufgabe der der Arbeitsgruppe zugehörigen oder zugänglichen betriebswirtschaftlichen Ressourcen ist es, entsprechend dem Projektfortschritt am proof of technology und einer Strategie für den proof of market zu arbeiten (siehe Zif. 1)

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung der Forschergruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und den Leiter / die Leiterin der Nachwuchsgruppe in allen Belangen unterstützt.

Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der gemäß Nr. 7.2 vorzulegenden Projektskizze beizufügen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes

  • mit den Fördermöglichkeiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
  • mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm

vertraut machen. Beide Institutionen verfügen ebenfalls über Instrumente zur Förderung von Forschergruppen. Antragsteller sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische oder rein grundlagenorientierte Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU- bzw. DFG-Förderung möglich ist.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz darzustellen. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld eines national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für die ausgewählten Projekte können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung wird auf der Grundlage eines im Projektantrag enthaltenen Meilensteinkonzepts zunächst für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt. Bei erfolgreichen Zwischen- und Abschlussevaluationen ist eine Verlängerung und ggf. auch Aufstockung der Zuwendung in einer zweiten Projektphase um maximal drei weitere Jahre möglich.

Bemessungsgrundlage sind folgende grundsätzlich zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die individuell bis 100 % gefördert werden können:

  • Personal (soweit nicht Stammpersonal)
    1. 1 Forschungsgruppenleiter (BAT Ia, ab der zweiten Förderphase ab dem 4. Jahr nur noch 9 Monate p.a.),
    2. 2 Post- Doktoranden (BAT IIa, ab der zweiten Förderphase ab dem 4. Jahr nur noch 9 Monate p.a.)),
    3. 2 Doktoranden (1/2 BAT IIa),
    4. je eine Vollzeitstelle für zwei Personen (Kliniker und/oder Ingenieur) mit je mindestens drei Jahren Berufserfahrung (BAT Ib , ab der zweiten Förderphase für 9 Monate p.a.),
    5. ab der zweiten Förderphase eine Vollzeitstelle für einen Betriebswirt/Kaufmann (BAT Ib , für 9 Monate p.a), alternativ auch über Vergabe von Aufträgen gleichem Zwecks im vergleichbaren finanziellen Rahmen,
    6. 2 TA’s,
  • Investitionen,
  • Aufwand für professionelle patentrechtliche Überprüfung des Technologiefeldes, auf dem gegründet werden soll und Übernahme der Kosten für die Anmeldung von Schutzrechten aus dem Projekt.
  • Verbrauchsmaterialien,
  • Kosten für u.a. betriebswirtschaftliche Weiterbildung,
  • Aufwand für ein Gründercoaching (max. 25 Tsd. € p.a.),
  • Vergabe von Aufträgen.

Darüber hinaus wird es begrüßt, wenn im Falle einer Ausgründung z.B. für erweiterte Leistungen des Coaches bzw. der für die zweite Phase förderfähigen kaufmännischen Expertise eine Option auf Anteile des zu gründenden Unternehmens zu vorab definierten Konditionen eingeräumt werden. Der Wert dieser Option sollte jeweils weniger als 5 % der Unternehmensanteile ausmachen und nur im Falle von Bilanzgewinnen zur Auszahlung kommen.

Anlässlich einer jährlichen Evaluation berichtet der Gruppenleiter ggfs. im Beisein des Gründercoachs vor einem vom Zuwendungsgeber eingesetzten Gremium. Vortragsgegenstand sind neben einem Bericht über technisch-wissenschaftliche Ergebnisse und dem noch anstehenden Arbeitsplan insbesondere die Abschätzung der Anwendungs- und kommerziellen Optionen des Projektes sowie die in Bezug darauf festgelegten Meilensteine und Kosten.

Nach spätestens 2,5 Jahren erfolgt durch den Zuwendungsgeber die Entscheidung über ein mögliches direkt an den ersten Förderzeitraum anschließendes Folgeprojekt (2. Förderphase).
Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung legt im Vorfeld dazu gemeinsam mit der Arbeitsgruppe fest, anhand welcher Kriterien aus ihrer Sicht über eine Projektverlängerung entschieden werden soll und was die rechtlichen und wirtschaftlichen Konditionen bei der angestrebten Überführung in einen privatwirtschaftlichen Kontext (z.B. Ausgründung) sind.

Um die Ausrichtung an Kommerzialisierungsoptionen zu forcieren, werden die Forschungsgruppenleiter aufgefordert, spätestens ab Beginn der zweiten Förderphase eine privatwirtschaftlich aufgebrachte Kofinanzierung für die kommerzialisierungsrelevanten Projektanteile einzuwerben.
Daher wird die Förderung von Projektleiter und der Postdoktoranden ab diesem Zeitpunkt auf maximal 9 Personenmonate p.a. begrenzt.

Ergeben sich während der Projektlaufzeit Optionen für eine konkrete Ausgründung oder liegt ein konkretes Angebot für die Übernahme und dauerhafte Fortführung im Rahmen eines bereits existierenden Unternehmens vor, so ist der Zuwendungsgeber und der vom Zuwendungsgeber bestimmte Projektbeirat umgehend über das Fortführungskonzept zu informieren. Seitens des Zuwendungsempfängers sind diese Aktivitäten zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen die Projektkontinuität wahrenden Übergang mitzugestalten.

Im Falle einer kommerziellen Verwertung erhält das verwertende Unternehmen für die im Rahmen des Projektes entstandenen Schutzrechte ein Nutzungsrecht. Die konkret geplante Vereinbarung hierzu zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtung wird dem Zuwendungsgeber als Teil der Information zur Entscheidung über die zweite Förderphase vorgelegt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98). Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Projektträger des BMBF und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Projektträger Jülich beim

Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel 02461-613720
Fax 02461-612690

E-Mail: ptj-existgobio@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/ExistGo-Bio

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für die Projektskizze und einen förmlichen Förderantrag, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragsystems „easy“ (auch für Projektskizzen) wird ausdrücklich hingewiesen.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst sind zum bekannt gegebenen Vorlagetermin in deutscher oder englischer Sprache Projektskizzen mit einem Umfang von maximal 10 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, dem Projektträger (Ansprechpartner Dr. R. Jossek) vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Vorlageberechtigt ist jeweils

  • ein(e) deutsche(r) oder ausländische(r) Wissenschaftler(in) , promoviert oder habilitiert, im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung.
    Diese(r) Wissenschaftler(in) sollte bereits Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen. Das Lebensalter sollte 39 Jahre nicht überschreiten.
  • eine Forscherin bzw. ein Forscher, promoviert oder habilitiert, aus einem Unternehmen oder einer Klinik. Auch hier sollte bereits Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe oder ähnlichem vorliegen. Hier besteht keine Altersbegrenzung.

Die Projektskizze sollte kurz gefasste Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Thema und innovativer Lösungsbeitrag des Projektes,
  • Stand der Forschung,
  • geplante Methodik,
  • Vorgesehene Arbeiten und Meilensteinplanung,
  • Abschätzung wissenschaftlicher Risiken,
  • Unternehmerische Erfahrung bzw. Zugriffsstrategie auf solche,
  • Patent- und Verwertungsstategie (technisch und kommerziell),
  • Skizzierung des einschlägigen regulatorischen Umfeldes für wissenschaftliche und kommerziell ausgerichtete Aktivitäten,
  • kurzer wissenschaftlicher und beruflicher Werdegang (Schulabschluss bis heute) des Wissenschaftlers/der Wissenschaftlerin und derzeitiges Arbeitsverhältnis sowie Angabe des Geburtsdatums.

Ebenfalls sind vom Einreicher der Projektskizze bis zu drei Veröffentlichungen zu den bisher bearbeiteten Fachgebieten einzureichen. Diese sollten möglichst auch inhaltlich mit dem in der Forschergruppe zu bearbeitenden Projekt in Relation stehen.

Zusätzlich sind eine Liste aller Publikationen und ggf. Patente sowie auf einer halben Seite eine Zusammenfassung des Projektes in englischer Sprache einzureichen. Eine Erklärung der aufnehmenden Einrichtung zur Aufnahme der Projektarbeitsgruppen ist beizufügen.

Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Eine Jury bewertet die eingereichten Projektskizzen und trifft zunächst eine Vorauswahl. Das Ergebnis ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Zuwendungsgeber. Kriterien für die Bewertung sind neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vor allem

  • die technisch-wissenschaftliche Originalität des Projektes,
  • der zu erwartende Problemlösungsbeitrag für innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vermarktungsfähige Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.
  • Wissenschaftliche Exzellenz und Qualifikation der Bewerberin/ des Bewerbers und ihre bzw. seine Eignung als Projektleiter/ -in,
  • der voraussichtliche Beitrag des Projektes zum Wissenszuwachs in den Biowissenschaften,
  • Interdisziplinarität.

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird das Ergebnis der Bewertung mitgeteilt. In einer zweiten Verfahrensstufe werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber zur förmlichen Antragstellung beim BMBF aufgefordert. Die vollständigen Antragsunterlagen sind innerhalb einer 3-Monatsfrist einzureichen Die Anträge werden sowohl von der Jury als auch von externen Fachgutachtern beurteilt. Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung. Nach abschließender Prüfung entscheidet der Zuwendungsgeber über die vorgelegten Förderanträge.

Aus der Vorlage einer Projektskizze bzw. eines Projektantrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 15.08.2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


gez. i. V. Hassenbach
Dr. Warmuth