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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung von Klinischen Forschergruppen für Klinische Infektiologie

Vom 05.08.2005

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, den Aufbau bzw. Ausbau weiterer klinisch-infektiologischer Forschergruppen als selbständige Einheiten an Hochschulkliniken oder vergleichbaren Einrichtungen zu unterstützen, um die Chancen für eine langfristige Etablierung der Klinischen Infektiologie im Hochschulbereich zu verbessern.

Ziel der Förderung ist vor allem eine bessere strukturelle Verankerung der klinisch-infektiologischen Forschung an klinischen Einrichtungen. Hierdurch soll die klinische Infektiologie in Deutschland gestärkt und eine Brücke zwischen Forschung und Klinik aufgebaut werden, um die Forschungsergebnisse gezielt in therapeutische und diagnostische Maßnahmen umzusetzen.

Das Instrument der Klinischen Forschergruppen hat sich für den Aufbau der Klinischen Infektiologie im Rahmen der Bekanntmachung des BMBF vom 7.7.1998 grundsätzlich als geeignetes Instrument erwiesen. Als Ergebnis dieser Bekanntmachung fördert das BMBF bislang zwei Klinische Forschergruppen in diesem Bereich. Da sich mittlerweile neue Ansatzpunkte für die Entwicklung der Klinischen Infektiologie ergeben haben, soll mit der nochmaligen Ausschreibung der Förderung von Klinischen Forschergruppen die Basis der Klinischen Infektiologie in Deutschland deutlich verbreitert werden. In Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse dieses Fachs sollen neben der Forschung auch das Aufgabenspektrum der Lehre und der Versorgung in die Konzeption der Forschergruppe einbezogen werden.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Entsprechend den o.g. Zielsetzungen soll der Aufbau neuer bzw. der Ausbau bereits bestehender Strukturen zur Etablierung einer eigenständigen Klinischen Infektiologie in dafür geeigneten Bereichen der Medizin (siehe Erläuterungen) in Verbindung mit der Durchführung von Forschungsprojekten gefördert werden. Dazu ist die Einrichtung einer begrenzten Anzahl von klinisch-infektiologischen Forschergruppen vorgesehen.

Der Kern einer Klinischen Forschergruppe besteht aus 6 Personen: Leitungsposition (W2/W3), 3 Assistenzärzte und 2 technische Mitarbeiter. Die Klinische Forschergruppe kann komplettiert werden durch weitere Forschungsprojekte aus dem thematisch einschlägigen Forschungsumfeld der Gruppe, die in Zusammenarbeit mit der Kerngruppe und interdisziplinär unter Beteiligung klinischer und grundlagennaher Infektionsforscher durchgeführt werden sollen.

Die Klinische Forschergruppe muss einen inhaltlichen Schwerpunkt haben, der von dem bereits anwesenden oder noch zu berufenden Professor für Klinische Infektiologie bestimmt wird. Der inhaltliche Schwerpunkt soll in das bestehende Forschungsumfeld eingebunden sein.

3. Zuwendungsempfänger

Das Förderangebot für klinisch-infektiologische Forschergruppen richtet sich an Hochschulkliniken oder vergleichbare Einrichtungen, die durch einschlägige Vorarbeiten in diesem Bereich ausgewiesen sind. Die Federführung für die Einrichtung der klinisch-infektiologischen Forschergruppe liegt bei der aufnehmenden Einrichtung.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Im Hinblick auf die Förderung von kooperativen Projekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Die Partner einer Forschergruppe haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110 unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).
Bei Förderanträgen für klinische Studien sind die internationalen Standards als vorgegebene Maßstäbe zugrunde zu legen ( http://www.ich.org/ , http://www.consort-statement.org/ ).
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse- im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen vor einer Antragstellung beim BMBF prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Antrag auf nationale Förderung kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm können unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist ferner, dass die Institution des Leiters/ der Leiterin der Forschergruppe sich von Beginn an den vorhabenspezifischen Ausgaben beteiligt. Konkret muss mindestens eine der drei Assistenzarzt-Stellen und eine der zwei Stellen für technische Mitarbeiter der Kerngruppe von der Institution des Leiters finanziert werden.
Es wird erwartet, dass mindestens der Kern der Klinischen Forschergruppe spätestens nach Ende der Bundesförderung dauerhaft in den Stellenplan der aufnehmenden Einrichtung übernommen wird (siehe auch Erläuterungen).

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Beim Neuaufbau einer Klinischen Forschergruppe ist eine Förderung in zwei Phasen vorgesehen. Die erste Phase stellt eine Planungsphase dar. In ihr werden ausgewählte Einrichtungen gefördert, um in einem Zeitraum von max. 1 Jahr ab der Besetzung der Leitungsposition der Klinischen Forschergruppe die ausführlichen Anträge zu erstellen. Zuwendungsfähig ist die Personalstelle für die Leitungsposition mit begrenzten Sachmitteln.

Die zweite Phase umfasst die Förderung zur Einrichtung der Klinischen Forschergruppe (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie Investitionen für die Kerngruppe und zusätzliche Forschungsprojekte) über einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren. Eine Anschlussförderung für maximal weitere 3 Jahre ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Zwischenbewertung des Projektfortschritts und der Umsetzung des vorgelegten Strukturkonzeptes möglich.

Beim Ausbau bereits bestehender Strukturen zu einer eigenständigen Klinischen Forschergruppe für Klinische Infektiologie erfolgt eine Förderung entsprechend der o.g. zweiten Phase.

Weitere Angaben zu Umfang und Höhe der Förderung sind den Erläuterungen zur Bekanntmachung zu entnehmen, die unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ (Richtlinien für „Klinische Infektiologie“) im Internet abrufbar sind.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme beauftragt das BMBF seinen

Projektträger im DLR für das BMBF
Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Fax. 0228-3821-257
http://www.pt-dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" zur Erstellung der förmlichen Förderanträge wird hingewiesen.

7.2. Antragstellung

Das Förderverfahren zur Einrichtung von Klinischen Forschergruppen ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem Projektträger formlose Projektskizzen zur Einrichtung einer klinisch-infektiologischen Forschergruppe (Neuaufbau oder Ausbau) in 20 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig sowie 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) vorzulegen, deren Umfang 15 Seiten zzgl. Literaturverzeichnis nicht überschreiten sollte. Die Projektskizzen können ab sofort bis spätestens

zum 31.1.2006

beim Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.
Aus der Vorlage einer Projektsskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die Projektskizzen sollen kurze Angaben zu den wissenschaftlichen Zielsetzungen enthalten sowie Erläuterungen zu den lokalen strukturellen Voraussetzungen und den zu erwartenden Strukturverbesserungen bei Einrichtung einer klinisch-infektiologischen Forschergruppe. Die einzelnen Angaben, die die Projektskizze enthalten soll, können den Erläuterungen zur Bekanntmachung entnommen werden, die unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ (Richtlinien für „Klinische Infektiologie“) im Internet abgerufen werden können.

7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die vorgelegten Projektskizzen werden einem unabhängigen Gutachterkreis, ggf. mit Anhörung der Antragsteller, zur Bewertung vorgelegt. Kriterien der Bewertung sind vor allem:

  • die bisherige wissenschaftliche Qualität der klinikinternen Arbeiten in Forschung und Versorgung im Bereich der klinischen Infektiologie,
  • die vorgesehene personelle Ausstattung und inhaltliche Ausrichtung des Kerns der klinisch-infektiologischen Forschergruppe (s. auch 2.),
  • die vorliegenden strukturellen Voraussetzungen zur Einrichtung (Auf- bzw. Ausbau) und die Gewähr zur selbstständigen Arbeitsfähigkeit der klinischen Forschergruppe im Bereich der klinischen Infektiologie,
  • die wissenschaftliche Qualität des vorgelegten Forschungsplanes und die Einbindung des lokalen Forschungsumfeldes,
  • die Konzepte zum Ausbau der Versorgung, Lehre, Aus- und Weiterbildung im Bereich der klinischen Infektiologie,
  • die Sicherung eines langfristigen strukturellen Effekts nach Ablauf der Anschubfinanzierung durch das BMBF entsprechend einem Entwicklungsplan der Fakultät.

Über das Ergebnis der Bewertung werden die Antragsteller vom Projektträger schriftlich informiert.

Die zweite Verfahrensstufe erfolgt differenziert je nach beantragter Förderung (Aufbau bzw. Ausbau):

  1. Neuaufbau einer Klinischen Forschergruppe
    Bei positiver Bewertung der Projektskizze wird der Antragsteller unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (bestehend aus Vorhaben-beschreibung und Formantrag) für eine Planungsphase (s. auch 5.) vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Informationen und Unterlagen zur ausführlichen Antragstellung werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Einrichtungen versandt. Vor Beginn der Planungsphase muss das Berufungsverfahren für den Leiter der Klinischen Forschergruppe abgeschlossen sein. Spätestens ein Jahr nach Dienstantritt soll der neu berufene Professor einen ausführlichen Antrag für die Einrichtung einer Klinischen Forschergruppe vorlegen. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Vor-Ort-Begutachtung durch den zuständigen Gutachterkreis.
  2. Ausbau bestehender Strukturen zu einer Klinischen Forschergruppe
    Bei positiver Bewertung der Projektskizze wird der Antragsteller unter Angabe eines Termins aufgefordert, direkt einen förmlichen Förderantrag (bestehend aus ausführlicher Vorhabenbeschreibung und Formantrag) zur Etablierung einer Klinischen Forschergruppe vorzulegen, der im Rahmen einer Vor-Ort-Begutachtung durch den zuständigen Gutachterkreis bewertet werden wird. Informationen und Unterlagen zur ausführlichen Antragstellung werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Einrichtungen versandt.
    Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 05.08.2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag

Dr. Hausdorf