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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien zur Förderung wirtschaftsorientierter Nachwuchsforschungsgruppen im Rahmen des Programms "InnoProfile" als Bestandteil der BMBF-Innovationsinitiative Neue Länder "Unternehmen Region". Bundesanzeiger vom 14.06.2005

Vom 14.06.2005

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In den Neuen Ländern ist die wirtschaftliche Entwicklung in besonderem Maße von der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abhängig. Die Innovationspolitik der Bundesregierung für die Neuen Länder verfolgt daher einen systematischen und nachhaltigen Ausbau regionaler Stärken, bei der die Kooperation zwischen KMU und wissenschaftlicher Forschung sowie die Qualifizierung entsprechender Fachkräfte eine zentrale Stellung einnehmen. In den letzten Jahren wurden durch verschiedene Förderprogramme, wie z. B. InnoRegio, NEMO oder Innovative regionale Wachstumskerne, Fortschritte beim Aufbau regionaler Kompetenzprofile erreicht, die wichtige Grundlagen für eine nachhaltige positive Wirtschaftsentwicklung schaffen. Dennoch bestehen weiterhin struktur- und entwicklungsbedingte Defizite und Probleme, deren Beseitigung wesentlich zur Stärkung und Beschleunigung des Innovationsprozesses in Ostdeutschland beitragen kann:

  • Hochschulen und Forschungsreinrichtungen sind in vielen Fällen noch nicht ausreichend auf die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen in ihrer Region ausgerichtet und zielen insbesondere bei ihrem technologie- und themenspezifischen Kompetenzaufbau bisher kaum auf die systematische Entwicklung eines für die Wissenschaft und Wirtschaft gleichermaßen attraktiven Forschungs- und Ausbildungsprofils an ihrem Standort.
  • Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Neuen Ländern fehlen gleichermaßen oftmals junge hochqualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Die Förderung wirtschaftsorientierter Nachwuchsforschungsgruppen im Programm „InnoProfile“ soll modellhaft neue Wege beschreiten zur Optimierung der technologie- und branchenspezifischen Zusammenarbeit der öffentlich finanzierten Forschung mit solchen Unternehmen, die das wirtschaftliche Kompetenzprofil ihrer Region prägen, deren Markt- und Technologieentwicklung ein besonderes Potenzial aufweisen und die wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung in der Region sind bzw. werden können. Zugleich sollen Fachkräfte für Wissenschaft und Wirtschaft gewonnen werden, die die künftigen wirtschaftlichen und technologischen Prozesse in der Region mitgestalten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Fördermaßnahme zielt auf die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in ostdeutschen Regionen, insbesondere durch die Etablierung und Weiterentwicklung von regionalen Technologieplattformen und durch qualifiziertes Personal an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung soll zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch wirtschaftliches Wachstum in den Unternehmen der Region und die Aus- und Neugründung von Unternehmen beitragen.
Gefördert werden sollen in vier aufeinander folgenden Jahren jeweils ca. zehn neue Forschungsprojekte von wirtschaftsorientierten Nachwuchsforschungsgruppen.
Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Vielmehr ist die thematische Fokussierung des Forschungsprojektes Aufgabe des Antragstellers, der sich dabei jedoch an einem wirtschaftlichen Schwerpunkt der Region orientieren muss, in welcher er seinen Sitz hat.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Einrichtungen der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin (Ost).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Für die ausgewählten Forschungsgruppen werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf dem Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt.
Bemessungsgrundlage für Forschungsprojekte sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.
Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben – je nach technischem Aufwand – die Ausgaben/Kosten auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die Projektförderung des BMBF, und zwar mit folgenden Besonderheiten:

  • Personal (soweit nicht etatisiert), in der Regel bis zu sieben ganze Stellen
    • eine Leiterin / ein Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe, die / der nicht älter als 35 Jahre sein sollte
    • Postdoktoranden(innen),
    • Doktoranden(innen)
    • technische Angestellte (TA)
    • sowie zusätzliche Beschäftigungsentgelte
  • Geräteinvestitionen im ersten Jahr der Projektlaufzeit
  • Aufträge an Dritte bzw. FuE-Fremdleistungen dürfen 10 v. H. der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.
  • Während der Projektlaufzeit können pro Vorhaben für Mitglieder der Nachwuchsforschungsgruppe (außer den TA und Studierenden) bis zu drei projektbezogene Forschungsaufenthalte im Ausland von jeweils bis zu sechs Monaten Dauer beantragt werden.
    Projektbezogene Arbeiten und Ziele des Aufenthaltes sowie der zu erwartende Nutzen für die Nachwuchsforschungsgruppe sind ausführlich zu begründen.
    Die Obergrenze für die Zuwendungsfähigkeit dieses Aufwandes richtet sich nach den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes.
  • Der Aufwand für Baumaßnahmen, Großinvestitionen, Rechnerleistungen und Mieten ist nicht zuwendungsfähig.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7.Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Projektträger Jülich (PTJ) des BMBF und Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beauftragt:

Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Wallstraße 18
10179 Berlin

030/201 99 415
030201 99 412
innoprofile@unternehmen-region.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
http://www.unternehmen-region.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen https://foerderportal.bund.de/easyonline .

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Die Auswahl der Forschungsprojekte, die im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden sollen, erfolgt in einem themenoffenen Wettbewerb.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe soll eine Skizze zur Konzeption einer wirtschaftsorientierten Nachwuchsforschungsgruppe eingereicht werden. Die Projektskizze soll maximal 20 Seiten umfassen (einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, einzeiliger Abstand).

In der Projektskizze sollten die folgenden Gliederungspunkte adressiert werden:

  1. Thema und Gesamtziel des Forschungsvorhabens
  2. Technische und wissenschaftliche Bedeutung des Vorhabens
  3. Wirtschaftliche Bedeutung, Marktpotenzial der erwarteten Forschungsergebnisse
  4. Beschreibung des Arbeitsplans sowie der neuen Lösungsansätze
  5. Kostenplan
  6. Zeitplan
  7. Wissenschaftliche Erfolgsaussichten
  8. Effekte auf ausgewählte KMU aus der Region
    • konkrete Angaben zu den eingebundenen Unternehmen der Region;
    • Angaben zu den speziellen FuE-Problemen, die für diese Unternehmen zur Entwicklung von neuen Produktgenerationen, Fertigungsprozessen oder Dienstleistungen gelöst werden sollen;
    • Angaben zum Wachstumspotenzial, welches aus der jeweiligen Problemlösung für jedes Unternehmen resultiert;
    • Strategie des Personalaustausches zwischen Nachwuchsforschungsgruppe und KMU;
    • ggf. Strategie/Konzept für technologieorientierte Unternehmensgründung(en); wenn möglich mit konkreten Angaben.

Weitere Darstellungen, die über den geforderten Umfang der Skizze hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden.

Projektvorschläge können ab sofort über das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Sitzlandes des Antragstellers beim Projektträger unter dem Stichwort „InnoProfile“ eingereicht werden (Eine zwischen den für Wissenschaft und Wirtschaft zuständigen Landesressorts abgestimmte Stellungnahme kann beigefügt werden).
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektvorschläge mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Hinweise sind dort erhältlich.
Die erste Bewilligungsrunde erfolgt 2005. In dieser ersten Runde soll die Auswahl von 20 Projekten erfolgen, von denen 10 Projekte noch 2005 und weitere 10 Projekte zum 1. Januar 2006 starten sollen.

Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen zur ersten Auswahlrunde endet am 8. September 2005. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Informationen über den nächsten Einreichungstermin sind unmittelbar nach dem Abschluss einer Auswahlrunde direkt beim Projektträger bzw. auf der Internetseite http://www.unternehmen-region.de/ erhältlich.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter neben der fachlichen Qualität der Vorhaben und der Berücksichtigung der vorgegebenen Gliederung nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zur Herausbildung eines besonderen Technologie- und Wirtschaftsprofils, das auf den regionalen Basistechnologien und Innovationspotenzialen beruht und mit dem eine überregionale Wirksamkeit hinsichtlich Märkte und Kompetenz angestrebt wird;
  • Konkrete FuE-bezogene Kooperation mit KMU und das daraus resultierende Potenzial für Wirtschaftswachstum;
  • Personalqualifizierung und Nachwuchsgewinnung für die Unternehmen, insbesondere durch Personalaustausch zwischen Nachwuchsforschungsgruppe und Unternehmen;
  • Potenzial für Aus- oder Neugründungen von technologieorientierten Unternehmen;
  • Formale und inhaltliche Qualifizierung der Mitglieder der Nachwuchsforschungsgruppe mit dem Ziel der Gewinnung eines dem Kompetenzprofil entsprechenden wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Personals.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten nach der Auswahlsitzung innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung sind die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet abgerufen werden https://foerderportal.bund.de/easyonline . In diesem Zusammenhang wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ hingewiesen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 09. Juni 2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Hans-Peter Hiepe