vom 23. Mai 2005
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Integration von Produktion und Dienstleistung“ zu fördern.
Das Förderkonzept „Innovation mit Dienstleistungen“ und das Programm „Rahmenkonzept Forschung für die Produktion von morgen“ fördern kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung von Dienstleistung und Produktion in Deutschland. Dienstleistungs- und produzierende Unternehmen sollen besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Forschung in und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird besonders gefördert.
Die Förderung durch das BMBF soll Forschungsarbeiten ermöglichen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten. Diese Bekanntmachung ist Teil der Umsetzung der Leitinnovation „Neue Wachstums-Chancen durch produktionsnahe Dienstleistungen“ (ProDL) sowie ein Beitrag zum Impulsfeld „Dienstleistungen“ im Rahmen der Innovationsinitiative „Partner für Innovation“ der Bundesregierung.
Unternehmensbezogene Dienstleistungen sind ein zentraler Bestandteil der Wertschöpfungsaktivitäten und ihre Bedeutung nimmt seit Jahren ständig zu. Sie bilden schon heute den größten Wirtschaftssektor und beeinflussen unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit anderer Unternehmen –anderer Dienstleister ebenso wie die der Industrieunternehmen.
Alle Waren enthalten Dienstleistungselemente. In vielen Fällen ist gerade ihr Beitrag zum Mehrwert des fertigen Produkts für die Attraktivität des Erzeugnisses am Markt ausschlaggebend. Heute fordern unternehmerische Kunden aus dem Dienstleistungs- und Produktionsbereich zunehmend integrierte Problemlösungen an Stelle der Lieferung einzelner Sach- oder Dienstleistungen, d.h. die Erzeugung eines „hybriden Produktes“. Dies beinhaltet sowohl die Produktionsorientierung von Dienstleistungsunternehmen als auch integrierte produktionsnahe Dienstleistungen im Bereich der Investitionsgüterindustrie.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis/Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtmäßigen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Im Mittelpunkt der Projektvorschläge sollen Entwicklungsprozesse stehen, die Investitionsgüterhersteller bzw. Dienstleistungsunternehmen dazu befähigen, Entwicklung, Erstellung und Vermarktung „hybrider Produkte“ als Chance zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu nutzen. Entsprechende Konzepte sollen die Integration von Produkt und Dienstleistung zu hybriden Produkten bei Entwicklung, Erstellung und Vermarktung unterstützen. Dabei werden ganzheitliche Lösungsansätze erwartet, die Unternehmen nicht isoliert, sondern in ihren Zusammenhängen in Wertschöpfungsnetzwerken betrachten.
Gefördert werden ausgewählte Verbundprojekte in folgenden Themenfeldern:
2.1 Wachstumsstrategien für die Investitionsgüterindustrie auf Basis integrierter produktionsnaher Dienstleistungen
Gerade im Investitionsgüterbereich brauchen Unternehmen neben exzellenter Technik ein attraktives Dienstleistungsangebot, da die Kunden zunehmend komplette Problemlösungen für ihre spezifischen Anforderungen erwarten. Wirtschaftliche produktionsnahe Dienstleistungen werden so für Ausrüstungshersteller zu einer wesentlichen Facette ihres Produktportfolios.
Die steigende Komplexität von Maschinen und Anlagen erhöht ständig den Herstelleraufwand zur Gewährleistung eines effizienten Betriebs ohne Ausfallzeiten. Auch neue Formen der Arbeitsteilung in der Wertschöpfungskette zwischen Zulieferern, Herstellern und Kunden verschieben Leistungspakete auf jeweils vorgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette. Technologischer Vorsprung allein reicht im globalen Wettbewerb nicht mehr aus, die Kundenwünsche nach individuellen Problemlösungen zu erfüllen.
Ziel ist es, produktionsnahe Dienstleistungen als festen Bestandteil der Unternehmensstrategie in Innovations- und Wertschöpfungsprozesse der Unternehmen der Investitionsgüterindustrie zu integrieren, um so eine Basis für die Erhöhung des Gewinnbeitrages produktionsnaher Dienstleistungen zu schaffen. Diese Integration von Dienstleistungen in das Produktionssystem und die damit verbundene Ergänzung des Produktportfolios der Unternehmen erfordert ein hohes Maß an Information, Wissen und Abstimmung. Dies gilt für die Abstimmung mit Kunden genauso wie im innerbetrieblichen Bereich und mit den Zulieferern.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
Neue Konzepte zur Integration produktionsnaher Dienstleistungen in das strategische Unternehmensmanagement
Neue Geschäftsmodelle für integrierte produktionsnahe Dienstleistungen
2.2 Wachstumsstrategien für hybride Wertschöpfung - neue Formen der unternehmensbezogenen Dienstleistung
Die Erweiterung des reinen Dienstleistungsangebots zu einem Angebot von hybriden Produkten führt zu einer weiteren Stärkung des Dienstleistungssektors innerhalb der Wertschöpfungsketten. Unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie z.B. IT-, Beratungs-, Finanzdienstleistungen) sind nicht nur in jeder Phase der Wertschöpfung beteiligt, sie sind untrennbarer Bestandteil der Wertschöpfungsketten. Gemessen an der wachsenden Bedeutung der unternehmensbezogenen – und hier besonders der hybriden – Dienstleistungen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung ist das systematisierte Wissen über die komplexe Form der Leistungserstellung und das Wissen über die Zusammenhänge zwischen Dienstleistung und industrieller Produktion, - und damit über Instrumente zur Gestaltung dieser Prozesse, gering. Der komplexe Prozess der Entwicklung individualisierter Problemlösungen, führt nicht nur zu neuen Leistungsangeboten (hybride Produkte). Auch die dazugehörigen Leistungserstellungsprozesse verändern sich und führen entsprechend zur hybriden Wertschöpfung. Unternehmen brauchen daher neue Entwicklungsverfahren und Managementmethoden, angepasste Organisationsstrukturen, passgenaue Finanzierungsmodelle und nicht zuletzt neue Formen der Personalentwicklung und des Humanressourcen-Managements, um sich durch hybride Leistungen im internationalen Wettbewerb um unternehmensbezogene Dienstleistungen behaupten zu können. Ziel ist es, diesen neuen Typus von Leistungen und die Folgen für den Prozess der Leistungserstellung besser zu verstehen, um ihn optimal gestalten zu können, und damit zur strategischen Positionierung und zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Bereich der unternehmensbezogenen Dienstleistungen beizutragen. Ausgehend vom aktuellen Stand der Forschung und Entwicklung sollen dabei zwei Themenfelder bearbeitet werden:- Prozesse der Produkt- und Geschäftsmodellentwicklung sowie ihre Abbildung in Managementinstrumenten, die eine strategische Unternehmensführung und Positionierung innerhalb der Wertschöpfungsketten ermöglichen.
- Organisationsformen einschließlich neuer Formen der Personalentwicklung, die den neu gestalteten Prozessen und Geschäftsmodellen entsprechen und insbesondere veränderte Lieferanten-Kunden-Beziehungen, Netzwerkbildung sowie Unternehmenskooperationen unterstützen.
Neue Prozesse für unternehmensbezogene Dienstleistungen mit hybriden Eigenschaften
Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich unternehmensbezogener Dienstleistungen durch ein wachsendes Angebot neuer hybrider Produkte setzt Veränderungen im unternehmerischen Denken sowie neue systematische Ansätze zur Entwicklung und Vermarktung voraus. Dazu ist es einerseits erforderlich, die Prozesse zu verstehen. Andererseits gilt es neue Instrumente zu entwickeln, die den hybriden Charakter des Prozesses von der Produktentwicklung bis zur Realisation über geeignete Geschäftsmodelle abbilden können und damit die Basis für ein angemessenes (Anforderungs)-Management bilden. Sie sollen geeignet sein, den Kundenforderungen nach Problemlösungen und Individualisierung von Leistungen zu entsprechen, indem sie Möglichkeiten der Kundenintegration in allen Phasen aufzeigen und überprüfen, ob diese Integration gelingt.
Die enge Interaktion zwischen Dienstleistern und Kunden beim Angebot hybrider Produkte macht es schwierig, zwischen dem Prozess der Erbringung der Leistung und dem Endprodukt zu unterscheiden. Entsprechend fehlen geeignete Formen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und daraus abgeleitete Bewertungs- und Finanzierungsinstrumente. Es sind daher nicht nur neue Bewertungs- und Controllinginstrumente zu entwickeln, die harte und weiche Faktoren gleichermaßen einbinden. Es gilt, auch Finanzierungskonzepte auszuarbeiten, die der Finanzstruktur hybrider Wertschöpfungsketten Rechnung tragen.
Mit der Entscheidung zur Erstellung hybrider Angebote sind in der Regel strategische Entscheidungen zu treffen über angestrebte Kernkompetenzen sowie über Eigen- oder Fremderstellung bzw. In- und Outsourcing. Es werden Verfahren und Instrumente benötigt, die Transparenz für die unternehmerische Entscheidung ermöglichen. Dazu gehören Standards und Methoden zur Produktivitätsmessung bei hybriden Leistungen ebenso wie Konzepte für Service Engineering, Technikeinsatz, Controlling, Qualitätssicherung und Vermarktung, die die gesamte Wertschöpfungskette erfassen.
Die Konzepte und Instrumente sollen den besonderen Bedürfnissen kleinerer und mittlerer Unternehmen Rechnung tragen, die Entscheidungshilfen für ein erfolgreiches Engagement im Sektor unternehmensbezogene Dienstleistungen benötigen.
Organisationsformen für erfolgreiches Wachstum durch hybride Wertschöpfung
Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftserweiterung im Bereich unternehmensbezogener Dienstleistungen sind für hybride Wertschöpfung geeignete neue Organisationsformen zu entwickeln. Dazu gilt es die organisatorischen Voraussetzungen für den Transformations-/Veränderungsprozess zum Hersteller/Anbieter hybrider Produkte zu klären und praxistaugliche Modelle sowie Handlungsanleitungen für die Gestaltung zu erarbeiten. Die neuen Organisationsformen sind mit neuen Formen der Personalentwicklung zu verknüpfen. Die Organisationsmodelle sollen die neue Serviceverantwortung einschließlich dazugehöriger Anreize und Leistungsmessgrößen, ausgeprägte Kunden- und Mitarbeiterorientierung sowie die Rolle der Unternehmenskultur berücksichtigen und Kooperationsmöglichkeiten in unternehmensübergreifenden Netzwerken ausloten. Expansion durch hybride Wertschöpfung erfordert ein konsequentes Veränderungsmanagement. Entsprechende Kompetenzen (Lernen im Veränderungsprozess) und Verständnis der Servicestrategie müssen aufgebaut und als Führungsaufgabe verankert werden.
Besonderes Augenmerk gilt dabei kleinen und mittleren Unternehmen, die mit hybriden Dienstleistungsangeboten neue Geschäftsfelder erschließen können. Sie tragen zugleich erhebliche Risiken, da hybride Wertschöpfungsprozesse oft an erfolgreiche Kooperationen und Netzwerke geknüpft sind, die Unternehmen neu aufbauen müssen.
Stärke- und Schwächen-Analysen unterschiedlicher Organisations- und Kooperationsformen als Entscheidungshilfen werden benötigt. Dabei ist auch der Frage nachzugehen, ob und ggf. in welcher Form Modelllösungen („Best Practices“) eingesetzt werden können.
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte).
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen, nachgewiesen an Demonstrations- und Pilotlösungen, die Entwicklung und Realisierung von Konzepten zur Integration von Produkt und Dienstleistung mit Methoden und Werkzeugen unterstützen. Es müssen insbesondere auch Wirtschaftlichkeitspotenziale und Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Zusammensetzung des Konsortiums sollte repräsentativ für die Investitionsgüterindustrie und ihre Zulieferer in Deutschland bzw. für Dienstleistungsunternehmen, die mit Produktionsunternehmen eine hybride Wertschöpfungskette zur Gestaltung des neuen Serviceproduktes aufbauen, sein. Die Vorschläge müssen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. Eine signifikante Breitenwirkung für klein- und mittelständische Unternehmen wird erwartet.
Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf).
Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Projektskizzen werden in der Regel nur für Verbundprojekte mit mehreren unabhängigen Partnern nach Maßgabe von Nr. 7.2 berücksichtigt.
Interessenten sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem
EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist spätestens im Antrag auf nationale Fördermittel kurz darzustellen. Weiterhin sollten die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend Förderanträge bei der EU gestellt werden können. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.
Europäische Kooperation zur Forschung ist erwünscht, auch im Rahmen von EUREKA. Förderung für deutsche Partner in EUREKA -Projekten ist zum Gegenstand und nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilfinanziert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis 100% gefördert werden können.
Die jeweilige Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte aus den neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen ist in dem unter Nr. 1.1 genannten Förderprogramm „Rahmenkonzept Forschung für die Produktion von morgen“ im Themenfeld 2.1 eine durchschnittliche Eigenbeteiligung von mindestens 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojekts vorausgesetzt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen Industrie- und Forschungspartnern erforderlich ist.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat dasBMBF
seine folgenden Projektträger beauftragt:zu Themenfeld 2.1:
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe (PTKA) Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT) Außenstelle Dresden Hallwachsstr. 3 01069 Dresdenzu Themenfeld 2.2:
Projektträger imDLR
„Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“ Heinrich-Konen-Str. 1 53227 Bonn Projektvorschläge sollen nach dem Überwiegensprinzip,- entweder dem PTKA (Themenfeld 2.1 Wachstumsstrategien für die Investitionsgüterindustrie auf Basis integrierter produktionsnaher Dienstleistungen),
- oder dem PT DLR (Themenfeld 2.2 Wachstumsstrategien für hybride Wertschöpfung - neue Formen der unternehmensbezogenen Dienstleistung)
zugeleitet werden. Die endgültige Zuordnung (z. B. in Fällen starker thematischer Überlappung) wird später vorgenommen.
Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, erhalten weitere Informationen
zu Themenfeld 2.1:
Dipl.-Ing. Barbara Mesow (für PTKA)
Telefon: +49(0)351 463 314 28,
Telefax: +49(0)351 463 314 44
E-mail:
E-Mail:
mesow@ptka.fzk.de
zu Themenfeld 2.2:
Dr. Gerhard Ernst (für DLR)
Telefon: +49(0)228 3821 120
Telefax: +49(0)228 3821 248
E-mail:
E-Mail:
gerhard.ernst@dlr.de .
7.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Teilnehmern eines Verbundes (Konsortium) zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des Koordinators mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet. Aussagekräftige, beurteilungsfähige Projektskizzen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu den genannten Themenfeldern müssen bisspätestens 15. September 2005
dem zuständigen Projektträger in schriftlicher Form auf dem Postweg zugeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:- Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-mail usw. des Skizzeneinreichers;
- Ausgangssituation und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen;
- Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen;
- Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Menschmonaten liegen);
- Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges;
- Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen);
- Möglichkeiten zur breiten Nutzung - insbesondere für KMU - sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufsbildung, Hochschulausbildung. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z.B. dadurch, dass es von potenziellen Anwendern aktiv unterstützt wird.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Programms durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet. Das Votum der Experten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für dasBMBF
. Bewertungskriterien sind:- Zukunftsorientierung: Spitzentechnologie, Erreichbarkeit einer Weltspitzenposition; neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze; risikoreiche Vorhaben;
- volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft; Stärkung des produzierenden Bereiches sowie der Dienstleistungswirtschaft insbesondere in den neuen Bundesländern; Erhöhung der Innovationskraft von KMU, Einbindung von jungen Technologie- und Dienstleistungsfirmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen; Nachhaltigkeit, ressourcenschonende Produktionsformen, umwelt- und sozialverträgliche Entwicklungen;
- Betriebswirtschaftliche Relevanz: Insgesamt wird die ökonomische und organisatorische Gestaltung der Lösung bewertet.
- Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft;
- Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken, Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.
Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.
Die Verbundpartner zu den ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten einen förmlichen Förderantrag mit Projektrahmenplan vorzulegen. Über diese Anträge entscheidet das BMBF.
Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „
http://www.kp.dlr.de/profi/easy“ auch für die einzureichenden Projektskizzen wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können im
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden. Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.