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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von FuE-Vorhaben zum Thema „Neue katalytische Prozessrouten und Prinzipien für nachhaltige Produkte und Verfahren“ innerhalb des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING“ FuE-Projekte zum Thema „Neue katalytische Prozessrouten und Prinzipien für nachhaltige Produkte und Verfahren“ zu fördern. Die Projekte sollen entscheidend zur Entwicklung neuer katalytischer Verfahren, Methoden, Systeme und Produkte beitragen. Darüber hinaus sollen ihre Ergebnisse zu neuen Innovationslösungen bei Stoffumwandlungsverfahren mit hoher Breitenwirksamkeit führen. Die Voraussetzungen für die Anwendung der neuen Verfahren und nachhaltigen Produkte sind durch Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in interdisziplinären, strategisch angelegten Verbundprojekten zu schaffen.

Die Katalyse ist ein Schlüsseltechnologiefeld zur Stoffumwandlung, die ihrerseits das Niveau und Tempo der Entwicklung in allen Bereichen der Technik und bei den Lebensprozessen (Stoffwechsel) entscheidend prägt. Sie besitzt somit eine weit reichende Bedeutung für die Industrie, Wissenschaft und Gesellschaft.

Mit der auf spezifische Schwerpunkte ausgerichteten Fördermaßnahme „Neue katalytische Prozessrouten und Prinzipien für nachhaltige Produkte und Verfahren“ sollen existierende Aktivitäten des BMBF gezielt ergänzt und erweitert werden. Das Thema erfüllt wesentliche Kriterien des im Oktober 2003 veröffentlichten BMBF-Rahmenprogramms WING. Es besitzt eine große Hebelwirkung sowohl für innovative Anwendungen in der Industrie als auch für die Deckung des gesellschaftlichen Bedarfs und für eine nachhaltige Verbesserung der Umweltsituation. Darüber hinaus sollen mit der Fördermaßnahme wichtige Ziele des in WING formulierten interdisziplinären Handlungsfelds „Stoffe und Reaktionen“ umgesetzt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen innovative technologie- und disziplinübergreifende, integrierte Verbundprojekte entlang der Wertschöpfungskette gefördert werden, die ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzen und mit optimaler Hebelwirkung Wachstum und Beschäftigung fördern. Die Verbundprojekte müssen auf anwendungsorientierte Grundlagenforschung ausgerichtet sein, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern, um wissenschaftliche Ergebnisse in Anwendungen umzusetzen. Kooperationen von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit akademischen Partnern sind besonders erwünscht. In Ausnahmefällen können auch visionäre Forscherverbünde der Grundlagenforschung mit Anwendungsbezug gefördert werden.

Die innerhalb dieser Bekanntmachung geförderten Arbeiten sollen zum grundlegenden Verständnis der Chemie und Wirksamkeit neuer katalytischer Ansätze beitragen. Darüber hinaus soll der Transfer in die industrielle Anwendung klar erkennbar sein. Rein empirische Ansätze werden nicht gefördert.
Im Fokus der Arbeiten sollen die Suche nach neuen Prozessrouten sowie die Entwicklung und Austestung neuer katalytischer Prinzipien liegen.

Die Forschungsarbeiten sollen zu einem der folgenden Themengebiete durchgeführt werden und zu Anwendungslösungen führen:

  1. Selektivoxidationen von alkylierten Aromaten mit etablierten und neuen Oxidationsmitteln
    Viele im großtechnischen Maßstab durchgeführte Oxidationen alkylierter Aromaten beruhen auf etablierten stöchiometrischen Transformationen bzw. nutzen schwermetallhaltige Oxidationsmittel. Es besteht der dringende Bedarf zur Entwicklung neuer effizienter katalytischer Oxidationsverfahren, z. B. unter Nutzung von Sauerstoff als Oxidationsmittel. Gefördert werden sollen insbesondere die Entwicklung und Erprobung neuer Prozesse und Katalysatoren für die Direktumwandlung von Mono- und Di-Alkylaromaten in die entsprechenden Säuren oder Ester.
  2. C-H-Aktivierung von niederen Alkanen (C1 bis C4)
    Alternativen zum Erdöl als Ausgangsstoff für chemische Produkte stellen z. B. Erdgas, Flüssiggas, Biogas, Propan oder Butan dar. Ihr Einsatz als Rohstoff ist noch begrenzt aufgrund des Fehlens geeigneter katalytischer Umsetzungen mit hoher Effizienz. Förderschwerpunkte sind deshalb innovative Verfahren sowie neue Katalysatoren z. B. für die oxidative Kopplung von Methan zu Ethen, die Selektivoxidation von Methan zu Methanol bzw. Formaldehyd oder die Direktoxidation von Ethan zu Essigsäure.
  3. Praktikable asymmetrische Reaktionen durch homogene, heterogene oder Biokatalyse zu chiralen Alkoholen und Aminen
    Die Mehrzahl der bekannten asymmetrischen Katalysereaktionen genügt hinsichtlich Katalysatorstandzeit und -aktivität nicht den industriellen Ansprüchen. Die zu fördernden Aktivitäten sollen die Kosten der eingesetzten Metalle und Liganden, die Aktivität und Stabilität des Katalysators unter Reaktionsbedingungen sowie Möglichkeiten zur Rückgewinnung der Katalysatoren berücksichtigen. Hohes Potential wird in reduktiven Aminierungsreaktionen, der Hydroaminierung von Olefinen sowie in der chiralen Hydroxilierung gesehen.
  4. Neue katalytische Routen für die dezentrale Erzeugung von Wasserstoff
    Die Dampfreformierung von Benzin beispielsweise unter Kfz-kompatiblen Bedingungen ist derzeit Gegenstand intensiver FuE-Arbeiten. Es besteht jedoch noch dringender Bedarf hinsichtlich einer Verbesserung der Aktivität und Standzeit der eingesetzten Katalysatoren. Deshalb sollen Forschungsarbeiten zur Bereitstellung von aktiven und stabilen Katalysatorsystemen für die Reformierung von Kohlenwasserstoffen in dezentralen und mobilen Systemen gefördert werden.
  5. Post-Metallocen-Katalyse zur Herstellung von Polyolefinen; neue Routen zu Polycarbonaten und Polyurethanen
    Neue Verfahren in der polymererzeugenden Industrie müssen eine umweltschonende Produktion sowie die Generierung neuer Eigenschaftsprofile auf der Basis möglichst weniger und kostengünstiger Monomere ermöglichen. Daraus ergibt sich ein hoher Forschungsbedarf, z. B. für die Dimethylcarbonatsynthese aus Erdgas sowie für die Herstellung aromatischer Dicarbonsäuren bzw. -ester. Die Entwicklung von Katalysatoren für die Copolymerisation polarer Monomere mit Ethylen und Propylen sowie von temperaturstabilen, alterungsbeständigen und kostengünstigen Katalysatoren für die Olefinpolymerisation ist ein weiterer Forschungsschwerpunkt.
  6. Neue Elektro-Katalysatoren für Brennstoffzellensysteme
    Wesentliches Potential in der Weiterentwicklung von Brennstoffzellen wird in der Verbesserung der katalytischen Prozesse an den Elektroden gesehen. Bei den Forschungsarbeiten sollen deshalb beispielsweise Anodenkatalysatoren für Polymer-Elektroden-Membran-Brennstoffzellen mit erhöhter Kohlenmonoxid -Toleranz bei Betriebstemperaturen von 80 - 100 °C, Legierungskatalysatoren zur Reduktion der Kathodenüberspannung sowie Anodenkatalysatoren mit deutlich reduzierter Neigung zur Kohlenstoffabscheidung für den Einsatz höherer Kohlenwasserstoffe in Festkörperoxid-Brennstoffzellen berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Bekanntmachung werden im Wesentlichen Arbeiten zu den vorstehend aufgeführten Themengebieten gefördert. Darüber hinaus können im Einzelfall sehr innovative Vorschläge zu anderen Themenfeldern eingereicht werden.

Übergreifende Aspekte der geplanten Arbeiten und demzufolge Bestandteil der Vorschläge sind Charakterisierung und Identifizierung, theoretische Beschreibung und Modellierung und neue verfahrenstechnische Ansätze. Im Hinblick auf die angestrebte technische Anwendung sollen robuste und reproduzierbare Labormethoden und Technikumsverfahren entwickelt werden. Die untersuchten Systeme, Methoden bzw. Verfahren sind so auszuwählen, dass in einer späteren Einführung in die industrielle Praxis eine Reduktion der Kosten hin zu einer rentablen Produktion möglich ist.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Einrichtungen, die gemeinsam von Bund und Länder grundfinanziert werden, kann nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu gewährleisten, werden Projektvorschläge mit industrieller Federführung bevorzugt behandelt. Das gilt ebenso für Verbundprojekte, an denen kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind. Als Ausnahme können auch industriell begleitete Institutsverbünde mit grundlagenorientierten FuE-Zielen und visionärem wirtschaftlichen Entwicklungspotenzial zugelassen werden, sofern sich die begleitenden Unternehmen mit Drittmitteln bzw. geldwerten Leistungen am Projekt beteiligen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung in der industriellen Forschung gefördert. Sie müssen gekennzeichnet sein durch

  • Innovation der angestrebten Projektergebnisse und Anwendungsbreite,
  • hohes wissenschaftlich-technisches Risiko,
  • ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen und Forschungsinstituten,
  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der avisierten Produkte und Verfahren,
  • Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE-Projektes als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis.

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine breitenwirksame industrielle Verwertung der Ergebnisse erwarten lassen, Projekte, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen und Einzelvorhaben.

Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind ( BMBF-Vordruck 0110 ). In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten von Partnern außerhalb der gewerblichen Wirtschaft beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen, das den Zuwendungsbedarf des empfangenen Partners entsprechend mindert.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich - technischen Zusammenarbeit gebildet werden.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind im Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren angelegt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird - über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus - abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der Partner außerhalb der gewerblichen Wirtschaft erwartet.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können. Bemessungsgrundlage bei Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis maximal 80% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Der Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PTJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Katja Stephan
02461/61-2264,
E-Mail: k.stephan@fz-juelich.de.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im http://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystens „ easy “ dringend empfohlen.

7.2 Vorlagen von Projektskizzen

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst ist beim Projektträger bis zum 31.05.2005 vom Koordinator eines Verbundprojekts eine Projektskizze für alle Verbundpartner mit einer gemeinsamen von allen Partnern ausgearbeiteten beurteilungsfähigen Vorhabenbeschreibung in dreifacher Ausfertigung per Post in Schriftform und in elektronischer Form (möglichst unter Nutzung von „ easy “) einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingänge per Fax oder E - Mail werden nicht akzeptiert.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen wie folgt gegliedert werden:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens und Zusammenfassung der Vorhabenbeschreibung,
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung,

      Die Beiträge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie der Schonung von Ressourcen und der Umwelt sind auszuweisen.
    • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens,
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige Arbeiten und Qualifikation der Verbundpartner,
  3. Beschreibung des Arbeitsplanes,
    • Herausheben besonders innovativer wissenschaftlich-technischer Arbeitsschritte,
    • Meilensteine mit Evaluierungskriterien,
    • Arbeitsteilung der Projektpartner/Projektstruktur, ggf. Zusammenarbeit mit Dritten,
  4. Verwertungsplan und Aspekte der Nachhaltigkeit,
    • Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit,
    • Wirkung auf Arbeitsplätze,
    • Ökologische Aspekte.

      Insbesondere sind auch die Ziele und Möglichkeiten zur Nutzung der Ergebnisse auf dem Gebiet der Katalyse für Innovationen explizit darzustellen.
  5. Notwendigkeit der Zuwendung
    • Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung.

Insgesamt soll der Umfang der Vorhabenbeschreibung maximal 20 Seiten betragen. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

Aus der Vorlage der Projektskizze können keine Rechtsansprüche auf eine Förderung des Vorhabens abgeleitet werden.

7.3 Auswahl und Entscheidungsverfahren

Das BMBF und der Projektträger werden durch unabhängige Gutachter fachlich bei der Auswahl der förderfähigen Projekte beraten. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter.

Bei der Bewertung der Projekte, die auf Basis der Projektskizze erfolgt, werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen,
  • Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs,
  • Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung
  • Verwertungskonzept,
  • Innovationshöhe und Risiko der vorgesehenen FuE-Ziele,
  • Kompetenz der Partner, Projektmanagement und Projektstruktur,
  • Volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen des Projektes.

Die Koordinatoren werden über das Begutachtungsergebnis schriftlich informiert.

Bei positiver Bewertung werden die Partner eines Verbundprojekts in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei Förderentscheidungen berücksichtigt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

In der Mitte der Laufzeit der Fördermaßnahme wird vom BMBF ein themenspezifisches Statusseminar veranstaltet, um im Rahmen eines (in der Regel) nicht öffentlichen Forums Gelegenheit zu geben, Ergebnisse zu präsentieren sowie Probleme und Lösungsansätze auf einer breiteren Plattform zu diskutieren. Die Teilnahme aller geförderten Partner der Verbundprojekte wird erwartet.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, im Januar 2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Gisela Helbig