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Bekanntmachung : Datum:

von Förderrichtlinien zur zweiten Auswahlrunde der Forschungsoffensive "Software Engineering 2006"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit der Forschungs-offensive "Software Engineering 2006" kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Softwaretechnik in Deutschland. Dadurch sollen insbesondere softwareentwickelnde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Führende Positionen in der Softwaretechnik sollen daneben gestärkt werden. Zuwendungen des BMBF sollen Forschungsarbeiten unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

In nahezu allen Branchen ist die Fähigkeit zur ingenieurmäßigen Entwicklung von zuverlässiger, adaptierbarer und dabei kostengünstiger Software zur entscheidenden Kernkompetenz geworden. In vielen technischen Bereichen ist das Software Engineering aufgrund der Gewichtsverschiebung von der Hardware hin zur Software auf dem besten Wege zur "Produktionstechnik des 21. Jahrhunderts" zu werden.

Die Chancen Deutschlands als führender "Produktionsstandort" für Software in Primärbranchen
(z.B. Softwarehäuser) und Sekundärbranchen (z.B. Maschinenbau-, Elektrotechnik-, Kraftfahrzeug-, Telekommunikationsindustrie, Banken und Versicherungen) sind sehr gut. Hier kann auf der Basis einer langen Ingenieurtradition eine hohe Anwendungskompetenz in den Sekundärbranchen mit einer führenden Produktionskompetenz zur Erstellung qualitativ hochwertiger, kundenangepasster Software-Speziallösungen und der besonderen Fähigkeit zum Systemdenken kombiniert werden.

Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Software Engineering sind eine essenzielle Voraussetzung, um Innovationen zu schaffen und die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu erhalten und auszubauen, neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie vorhandene zu sichern.

Mit dem im Herbst 2001 unter Federführung des Fraunhofer-Instituts IESE eröffneten Virtuellen Kompetenzzentrum für Software Engineering VSEK wird das Ziel verfolgt, den etwa 20.000 Software entwickelnden Unternehmen in Deutschland einen schnellen und einfachen Zugriff auf die neuesten und für sie am besten geeigneten Methoden zu ermöglichen. Interessierte Firmen können über das Internetportal http://www.softwarekompetenz.de/ mit dem Kompetenzzentrum Kontakt aufnehmen.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungs-vorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Viel-mehr entscheidet das BMBF aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden in einer zweiten Auswahlrunde zur Forschungsoffensive „Software Engineering 2006“ des BMBF (Bekanntmachung zur ersten Auswahlrunde im August 2002) primär Verbundprojekte in ausgewählten Themenfeldern des Software Engineering. Die Themen sollen jetzt unter das Dach „Vernetzte Welt“ gestellt werden, wobei dies als instrumentelle Anbindung an die Arbeiten mit dem Netz zu verstehen ist und nicht als fachliche Einengung der Anwendungen auf das Internet. Alle Softwareentwicklungsarbeiten laufen heute über das Netz, und insoweit soll diese neue Schwerpunktsetzung der seit dem Start der Offensive deutlich zunehmenden Bedeutung der technischen Vernetzung aller Arbeiten gerecht werden.

Am Beispiel konkreter Fragestellungen aus der Anwendung/Technik sollen dabei folgende FuE-Themen gefördert werden:

  1. Pflege und Wiederverwendung von Anwendungssoftware-Systemen
    Weiterentwicklung komplexer Individualsoftware auf der Basis von Anwendungsarchitekturen. Prozesse, Methoden, Verfahren und Prinzipien zur kostengerechten Werterhaltung und Weiterentwicklung von Softwaresystemen.
  2. Korrektheit, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Software-Systemen (inkl. Safety)
    Prozesse, Methoden und Werkzeuge zur Qualitätsverbesserung sicherheitskritischer Software und eingebetteter Systeme und Techniken:
    • Integration von Methoden der formalen Programmentwicklung,
    • Entwicklung verifizierbarer Anwendungssoftwaresysteme,
    • Entwicklung von echtzeitfähigen Softwaresystemen,
    • Modellbasierte Software- und Systementwicklung.
  3. Entwicklung von Software-Systemen in (räumlich) verteilten Umgebungen
    Entwicklung und Spezialisierung der Softwaretechnik für die (räumlich) verteilte Produktion von Software:
    • Prozessgestaltung und Prozessmanagement, adaptive Modellierungs- und Spezifikationsverfahren,
    • Arbeitsteilige Entwicklungsmethoden, deren Kommunikationserfordernisse den Einsatz in verteilten Teams zulassen,
    • Methoden und Werkzeuge für die Unterstützung früher kreativer Phasen kooperativer Systementwicklung,
    • Individualisierung von Produkten und Produktionsprozessen.
  4. Ambient Intelligence
    Interdisziplinäres Thema der Informatik, Elektrotechnik, Mathematik und Psychologie. Entwicklung intelligenter Computerdienstleistungen, die unsichtbar und proaktiv den Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen unterstützen. Hier sollen nur Themen im Bereich Software Engineering gefördert werden.
  5. Requirements Engineering (inkl. End User Development)
    Verfahren und Methoden sowie Modelle zur strukturierten Erfassung und Klassifizierung von Anforderungen vernetzter komplexer multifunktionaler Systeme. Neue Methoden und Techniken, damit Endbenutzer ihre Anwendungen bedarfsgerecht zusammenbauen, anpassen und weiterentwickeln können.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sollen insbesondere in Deutschland produzierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Wenn für den Erfolg der Projekte oder für die spätere Vermarktung bzw. Standardisierung der Ergebnisse Großunternehmen erforderlich sind, können diese als Transfer- und Vermarktungspartner, als "Pilotkunden" oder als Systemintegratoren in die Verbundprojekte einbezogen werden.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden in der Regel Verbundprojekte von Forschungseinrichtungen und/oder Hochschulen mit Unternehmen der Wirtschaft. Daneben können auch Einzelprojekte von Unternehmen gefördert werden, wenn diese Unternehmen bereit sind, Dritte als FuE-Unterauftragnehmer einzuschalten. Ausgangspunkt jedes Forschungsprojekts soll möglichst eine konkrete Fragestellung aus der Anwendung sein, die mit Forschung und Entwicklung gelöst werden kann und sich in einen der o. g. Schwerpunkte einordnet. Der Anwender soll im Projekt von Anfang an, möglichst federführend, beteiligt sein und kompetente Wissenschaftspartner für das Konsortium gewinnen und einbeziehen.

Es wird ein wirkungsvolles Projektmanagement verlangt. Ein Konzept zur Know-how-Akquisition und zum Know-how-Transfer soll Bestandteil des Antrags sein, insbesondere soll darin dargestellt werden, wer nach Abschluss des Projekts das Know-how in dokumentierter Form verfügbar hält.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsver-einbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien, nachgewiesen werden, die einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 – zu entnehmen sind:

( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin sollen die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 45 % in den „Alten Bundesländern“ bzw. bis zu 55 % in den „Neuen Bundesländern“ anteilfinanziert werden können. Großunternehmen können bis zu 35 % in den „Alten Bundesländern“ bzw. bis zu 45 % in den „Neuen Bundesländern“ anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden

  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    (NKBF 98)“,
  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)“.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den


Projektträger Softwaresysteme (PT-SW)
des BMBF im
DLR e.V.
Rutherfordstraße 2
12489 Berlin
(030) 67055-741
(030) 67055-742
softwareoffensive@dlr.de
Internet: http://www.softwarefoerderung.de

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen sowie die Übersicht über Fachinformationszentren und überregionale Informationseinrich-tungen (zur Ermittlung des Standes der Technik auf den vom Vorhaben berührten Arbeitsge-bieten) können unter der o.g. Internetadresse abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger unter der E-Mail-Adresse angefordert werden..

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (s. unter Nr. 7.3) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen:

( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, ist dem Projektträger

bis spätestens 31.03.2005

zunächst nur eine Projektskizze zuzuleiten. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze für alle Partner nur vom Koordinator des Verbundes vorzulegen.

Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen möglichst nicht mehr als 10 Seiten umfassen.

Die Projektskizzen sollen nach Möglichkeit über das Internet-Portal des PT-SW online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese anschließend in Schriftform unterzeichnet beim PT-SW eingereicht werden.

Alternativ ist die Möglichkeit gegeben, die Projektskizze entsprechend dem unter der o.g. Internetadresse bereitgestellten Skizzenmuster offline zu erstellen. In diesem Fall ist die Projektskizze unterschrieben in vierfacher Ausfertigung an die postalische Adresse des PT-SW zu senden und parallel in elektronischer Form an die
o.g. E-Mail-Adresse zu schicken.

Aus der Vorlage von Projektskizzen kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Bei der Bewertung der Projektskizzen werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

Idee:
  • Innovationsgehalt und Attraktivität des Lösungsansatzes,
  • wissenschaftliche Qualität,
  • Neuheit des Ansatzes und Bedeutung im internationalen Vergleich,

Machbarkeit:

  • Klarheit des FuE-Ansatzes,
  • ganzheitlicher/integrativer Ansatz des Szenarios,
  • Realisierungskonzept mit Darlegung des FuE-Ansatzes,
  • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und zeitlichen Umsetzung, Umset-zungsrisiken,
  • Aufwand/Nutzenverhältnis,

Projektbeteiligte:

  • Potenzial und Qualifikation der Kooperationspartner,
  • existierende Vorarbeiten,
  • Qualität und Effektivität der Zusammenarbeit der Partner,
  • Projektorganisation und –management,

Markt- und Arbeitsplatzpotenzial:

  • Einschätzung des Zielmarkts und der Wettbewerbssituation,
  • Kundennutzen,
  • Schaffung von lang- bis mittelfristigen High-Tech-Arbeitsplätzen,
  • Verbesserung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit,
  • Multiplikatoreffekte.

7.3 Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die Projektskizzen werden unter Anwendung der Bewertungskriterien durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten der prioritär ausgewählten Projektskizzen vom Projektträger zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert (bei Verbundprojekten in Abstimmung mit dem Koordinator). Für eine zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge spätestens zwei Monate nach der Aufforderung dem Projektträger vorzulegen.

Im Sinn einer Vereinfachung der Verfahren sollten die förmlichen Anträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft möglichst auf eine pauschalierte Kostenabrechnung ausgerich-tet sein, soweit die Voraussetzungen nach den BMBF-Standardrichtlinien erfüllt werden.

Der erstmögliche Förderbeginn ist der 01. Oktober 2005.

Die Förderdauer der Vorhaben soll die Dynamik des Softwaremarkts berücksichtigen und zwei bis drei Jahre betragen. Um kritische Situationen beim Wechsel von Personal zu vermeiden, soll der Arbeitsaufwand pro Forschungsgruppe möglichst nicht unter 1,5 Personenjahren pro Jahr liegen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbe-scheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschrif-ten zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 30. Dezember 2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Reuse