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Bekanntmachung : Datum:

von Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004-2009) Thematischer Schwerpunkt „Präventive MikroMedizin (mst-medizin)"

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm Mikrosysteme ordnet sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielstellungen der Innovationsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein. Dabei geht es darum, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten.
Hinzu kommt in der Wissensgesellschaft die immer engere Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung mit der fortschreitenden Entwicklung von Technologien.

Das Ziel des Rahmenprogramms Mikrosysteme ist es, in den am Standort Deutschland relevanten Branchen mit der Anwendung von Mikrosystemtechnik bzw. dem Einsatz von Mikrosystemen Innovationen zu fördern, die ihre Position im globalen Wettbewerb langfristig sichern und ausbauen helfen. Um eine größtmögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung auf Schwerpunktaufgaben gerichtet. Diese Bekanntmachung greift den Themenschwerpunkt „Präventive MikroMedizin“ auf.
Prävention und Monitoring chronischer Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems sind eine zentrale Aufgabe für die Gesundheitssysteme. Cardiovaskuläre Krankheiten sind die häufigste Todesursache und verursachen die meisten stationären und ambulanten Behandlungsfälle.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen entfalten eine schädliche Wirkung auf nahezu jedes andere Organsystem, so dass sie bei zu später Erkennung oder nicht ausreichender Überwachung und Behandlung erhebliche Schäden verursachen, sowohl aus individual- als auch aus volksgesundheitlicher Perspektive. So ist z. B. unter den Bluthochdruckpatienten in Deutschland ca. nur ein Viertel richtig medikamentös eingestellt. MSTProdukte für die Blutdruckmessung könnten daher einen Schlüsselbeitrag für die Optimierung der Patientenversorgung leisten.

Deutsche Medizintechnikunternehmen nehmen eine internationale Spitzenstellung auf dem Gebiet des cardiovaskulären Monitorings ein; dies betrifft sowohl KMU als auch Großindustrie sowie eine Reihe von Gründungsunternehmen. Aufgrund einer konsequenten Innovationsorientierung sind diese Unternehmen auf die aktive Nutzung von Forschungsergebnissen angewiesen, um ihre Technologieführerschaft zu halten oder weiter auszubauen. Entscheidend für den Erfolg der Unternehmen ist der Innovationsgrad ihrer Produkte.

Die Mikrosystemtechnik kann aufgrund des Miniaturisierungspotenzials und der hohen Funktionsdichte einen wesentlichen Beitrag leisten, neue Produkte für Prävention und Monitoring von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu realisieren und darüber hinaus die Integration von Therapie und Therapieüberwachung wesentlich zu verbessern. Für Schwerpunktindikationen wie Bluthochdruck oder Herz-Rhythmus-Störungen können Mikrosysteme, z. B. in implantierbaren oder extrakorporalen Sensorsystemen eine kontinuierliche Verlaufsüberwachung (im Weiteren auch 24/7Monitoring genannt) möglich machen. 24/7 steht für ein kontinuierliches Monitoring, das 24 Stunden, sieben Tage die Woche usw. erfolgen soll. Eine derart kontinuierliche Überwachung von Krankheitsparametern ist sowohl für die patientenindividuelle Einstellung der Therapie als auch für die Erkennung einer Zustandsverschlechterung bei chronischen Erkrankungen eine wichtige Voraussetzung.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.

2 Gegenstand der Förderung

Zur Prävention chronischer Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (Bluthochdruck, Herz-Rhythmus-Störungen usw.), aber auch zur diagnostischen Begleitung erkrankter Patienten wird patientennahe und damit miniaturisierte Medizintechnik immer wichtiger. Es sollen intra- und extrakorporale Monitoringsysteme entwickelt werden, die eine patientengerechte Langzeitüberwachung(24/7Monitoring) für eine optimale Therapieeinstellung im häuslichen, ambulanten und stationären Bereich ermöglichen. Die Mikrosystemtechnik ist hierbei die Schlüsseltechnologie, die die Systeme zur Langzeitüberwachung miniaturisiert und dadurch in den Alltag des Patienten integrieren hilft.

Im Rahmen des thematischen Schwerpunktes „Präventive MikroMedizin“ ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl von Verbundprojekten zu fördern, die ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf der Sensorik in der Prävention innovative Lösungen für ein 24/7Monitoring entwickeln. Es können Arbeitspakete im Entwicklungszyklus bis einschließlich der Planung klinischer Studien gefördert werden.

Der Fokus der Projektförderung liegt auf den derzeit erkennbaren und mittelfristig lösbaren technologischen Engpässen der Mikrosystemtechnik beim 24/7Monitoring von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dabei sind folgende Themen für die Einführung einer kontinuierlichen Verlaufsüberwachung von physiologischen Parametern in den medizinischen Alltag wesentlich:

  • Telematik/Telemetrie,
  • Tragbarkeit/Benutzerfreundlichkeit,
  • Langzeitstabilität,
  • Datenermittlung und -auswertung,
  • Energieversorgung,
  • Modulares Konzept/Schnittstellen,
  • Biokompatibilität.

Durch die zu entwickelnden Systeme sollen physiologische Parameter wie z. B. Blutdruck, Puls, Herzfrequenz, Herzrhythmus und Atmung überwacht werden. Explizit ausgeschlossen aus der Förderung ist die Überwachung von Diabetes-Erkrankungen. Der Themenschwerpunkt „Präventive MikroMedizin“ berücksichtigt auch die Überwindung nichttechnischer Innovationsbarrieren bei der Entwicklung von 24/7Monitoringsystemen. Dazu gehören u. a. Themen der Zulassung als Medizinprodukt, Marktzugang und Vergütung. Hierzu wird begleitend zu den industriellen Verbundprojekten ein medizinisches Begleitprojekt durchgeführt, das eine inhaltliche Klammer um die laufenden Projekte setzen und übergeordnete medizinische und marktspezifische Aspekte bearbeiten soll. Das Konsortium des Begleitprojekts wird festgelegt und ist nicht Gegenstand der Bekanntmachung. Die Koordinatoren der ausgewählten Verbundprojekte werden in die strategische Arbeit des medizinischen Begleitprojektes als industrieller Beirat einbezogen. Dafür sollten in den Arbeitsplänen Ressourcen vorgehalten werden.


Ferner werden Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen zu verwertbaren Produkten der beteiligten KMU, gegebenenfalls auch außerhalb der Medizintechnikbranche, führen. Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

Die industrielle Umsetzung einer technischen Lösung in den genannten Themenfeldern erfordert einen nachvollziehbaren Marktzugang des Konsortiums. Am Verbund sollte daher in jedem Fall ein Medizintechnikunternehmen mit nachweisbarem Marktzugang, wenn möglich federführend, beteiligt sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Einrichtungen, die Mitglied der „Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren“ sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus der institutionellen Förderung finanzieren.

An einem Verbund müssen mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt.

Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter Koordinator zu benennen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit dem medizinischen Begleitprojekt und anderen Verbünden im Rahmen des thematischen Schwerpunktes „Präventive MikroMedizin“ erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Bereits bei der Erstellung von Projektskizzen (siehe unter Nummer 7.2) sollten sich die Verbundpartner mit dem 6. EUForschungsrahmenprogramm vertraut machen. Vor einer förmlichen Antragstellung beim BMBF ist zu prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EUFörderung möglich ist. Sofern eine Antragstellung beim BMBF erfolgt, ist das Ergebnis der Prüfung darzustellen. Weiterhin müssen Antragsteller prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Realisierung Erfolg versprechender Lösungsansätze und entsprechender Demonstratoren gewährt werden. Die Projektlaufzeit sollte 3 Jahre nicht wesentlich überschreiten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBFGrundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sollen sich im Rahmen eines Verbundprojekts an den Projektaufwendungen von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen beteiligen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei der FraunhoferGesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBestP) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungsund Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die

VDI/VDEIT GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Rheinstraße 10 B
14513 Teltow
03328/4351-01
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php
beauftragt.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse des PT abgerufen werden.

Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Unterlagen zur Verfügung. Dort sind auch weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Zunächst sind beim Projektträger in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator ab sofort bis 11. Februar 2005 Projektskizzen in deutscher Sprache einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollten möglichst in elektronischer Form vorgelegt werden über https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php . Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Ziele
    • Thema des Verbundprojektes,
    • Gesamtziel des Verbundprojektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
    • Bezug des Verbundprojektes zu dieser Bekanntmachung,
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbundprojektes.
  2. Struktureller Aufbau des Verbundes
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse),
    • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse,Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
    • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Anwender),
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
    • Funktion der Partner im Verbund.
  3. Vorhabenbeschreibung, Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik,
    • Thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung und zum Rahmenprogramm Mikrosysteme.
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete,
    • Gantt-Chart,
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
    • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, gegebenenfalls Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.
  5. Verwertungsplan
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auch außerhalb des Kernprojektziels) vermarkten?
      • Wie groß werden die erzielbaren Umsätze/Einsparungen sein?
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
    • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Branchen,
    • beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
    • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
    • grobes finanzielles Mengengerüst,
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • gegebenenfalls Beiträge anderer Geldgeber,
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Unterlagen mit dem Projektträger VDI/VDEIT GmbH Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahlund Entscheidungsverfahren

Die Auswahl der förderfähigen Verbundprojekte erfolgt durch das BMBF auf der Basis der vorgelegten Projektskizzen. Dabei werden
u. a. folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Über das Ergebnis der Bewertung der Projektskizzen werden die Interessenten vom Projektträger schriftlich informiert. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, 16. November 2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Finking