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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien für die Förderung zu „e-Science und vernetztes Wissensmanagement“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat in seinem Strategiepapier „Information vernetzen - Wissen aktivieren“ auf die Notwendigkeit eines innovativen Informationsmanagements für die Zukunft von Wissenschaft und Forschung hingewiesen. Im Zuge der Globalisierung und stetigen Vernetzung der Wissenschaft ist weltweit kooperatives Arbeiten zum bestimmenden Paradigma geworden. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen arbeiten zunehmend interdisziplinär, an wechselnden Orten und in weltweiten virtuellen Organisationen.

Integrierte Netze mit hochleistungsfähigen, verteilten Rechenressourcen und darauf aufbauenden Grid-Diensten werden das wissenschaftliche Arbeiten noch weiter nachhaltig verändern. Verbunden damit sind erhebliche Verbesserungen im Bereich der Speicherung und Verarbeitung sehr großer Daten- und Informationsmengen. Gridbasierte Lösungen erlauben eine weitestgehende Virtualisierung des Datenmanagements sowie von Navigations-, Informations- und Recherchediensten. Es wird eine neue Qualität der digitalen wissenschaftlichen Infrastruktur entstehen, die den permanenten Austausch, die Dokumentation und die unmittelbare Publikation von Primär- und Sekundärdaten bereits in frühen Projektphasen ermöglicht. Effizienz und Stabilität werden auch bei sehr großen, heterogenen Mengen von Mess- und Labordaten, Speichern, und Computern gewährleistet. Hierdurch eröffnen sich völlig neue Dimensionen der wissenschaftlichen Kommunikation und des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns. Für diese Vision hat sich international der Begriff e-Science etabliert.

In Deutschland hat insbesondere die D-Grid-Initiative die Auswirkungen der neuen Technologie auf das wissenschaftliche Arbeiten thematisiert und ein entsprechendes Forschungs- und Entwicklungsprogramm vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen der Grid-Initiative generische Middleware und Services sowie den Aufbau fachspezifischer Community-Grids (weitere Informationen dazu unter http://www.d-grid.de/ und www.pt-it.de/in/escience ).

Um die Vernetzungspotenziale in der Wissenschaft effizient nutzen zu können, sind elaborierte Verfahren der Computational Science und digitalen Kommunikation von zentraler Bedeutung. Gegenüber der einfachen bilateralen Arbeitsweise, z. B. bei der Informationsrecherche, wächst der Bedarf für die Unterstützung komplexer, verteilter Arbeitsformen, in denen Rechenressourcen, Informationsquellen und Arbeitswerkzeuge über das Netz für die Nutzer und Nutzerinnen mit wenig Aufwand zusammengeführt werden. Es müssen durchgängig funktionierende, digitale Systeme für den Umgang mit Forschungsergebnissen entwickelt werden. Erforderlich sind allerdings nicht nur technische und neue informationsmethodische Lösungen, sondern auch neue, kooperative Organisationsformen und eine neue Einstellung zum kooperativen Arbeiten, die in der Wissenschaft bislang noch wenig entwickelt sind und die über entsprechende Maßnahmen der Vertrauensbildung unterstützt werden müssen.

Das Informationsmanagement hat sich bisher darauf konzentriert, die Ergebnisse der Forschung aufzubereiten, über leistungsfähige Informationssysteme bereitzustellen und die Nutzung langfristig zu sichern. Künftiges, vernetztes Wissensmanagement ist integraler Bestandteil des Umgangs mit Wissen und Information. Es ist auf die Unterstützung des gesamten wissenschaftlichen Wertschöpfungsprozesses - von der originären Forschungstätigkeit, über Kommunikation und Information bis hin zur Publikation - ausgerichtet. Auf diese Weise entstehen neue Potentiale für die Entwicklung und Beschleunigung kreativer Lösungen. Es gilt, diese Potenziale für die Wissenschaft auszuschöpfen und damit die Innovationsfähigkeit des Standortes Deutschland zu stärken.

Die Förderung von Projekten zu eScience und vernetztem Wissensmanagement baut auf dem Strategischen Positionspapier „>Information vernetzen – Wissen aktivieren“, dem Aktionsprogramm „>Informationsgesellschaft Deutschland 2006“, und dem Förderprogramm Informations- und Kommunikationstechnik „>IT-Forschung 2006“ auf.

Ziel ist die Entwicklung von neuartigen Diensten für die Wissenschaft mit der Perspektive einer Skalierbarkeit und späteren professionellen Verwertung. Dies umfasst auch Entwicklungen, die in internationale (Standardisierungs-)Gremien eingebracht werden sollen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Auf der Grundlage der unter Nr. 1.1 genannten Ziele werden Projekte zu „e-Science und vernetztes Wissensmanagement“ in konkreten Anwendungen gefördert, mit dem Ziel, innovative Ansätze der Zusammenarbeit von Fachdisziplinen und professionellen Informations- und IT-Dienstleistern in Netzwerken wissenschaftlicher Einrichtungen zu unterstützen. Gefördert werden (Verbund-)Projekte zu folgenden Themen:

  • Entwicklung leistungsfähiger Instrumente und Dienste für kooperatives Arbeiten und den Umgang mit Informationen in skalierbaren, virtuellen fachwissenschaftlichen oder interdisziplinären Anwendungen.
  • Medienintegrierende und prozessorientierte Wissensrepräsentations- und Metadatensysteme zur Begleitung wissenschaftlicher Kooperation. Dies schließt neue Verfahren des Information Mining sowie zur Integration, Extraktion, Komprimierung, Evaluierung und Abstrahierung heterogener Daten ein.
  • Kontextorientierte Verfahren für den Zugriff auf verteilte, heterogene wissenschaftliche Datenbestände und Ressourcen, einschließlich von Verfahren der Visualisierung der Rechercheergebnisse und der medial unterstützten Nutzernavigation in komplexen, auch mehrdimensionalen Informationsbeständen.
  • Innovative, an offenen Standards orientierte Formen wissenschaftlicher Publikationen, die auf effiziente Weise Prozesse, Ressourcen (wissenschaftliche Werkzeuge, Primärdaten etc.) und Ergebnisse von kooperativen wissenschaftlichen Vorhaben kommunizieren, dokumentieren und langfristig vorhalten.

Die Projektbeschreibungen gemäß Nr. 7 sollen:

  • Anforderungen wie ad-hoc-Verteilbarkeit und technische wie semantische Interoperabilität der wissenschaftlichen Anwendungen und der zugehörigen Basisdienste erfüllen.
  • Dabei spielt die Verwendung von bereits etablierten und in der Entwicklung befindlichen Verfahren, Produkten und offenen Standards des Internets sowie die Berücksichtigung von Web-Services eine wichtige Rolle.
  • Auch derzeit entstehende neuartige Anwendungen auf der Grundlage des Semantic Web und korrespondierende Modelle, Spezifikationen, Architekturen und Protokolle sind von besonderer Bedeutung.

Erwartet werden Entwicklungen in konkreten Anwendungen.

Die Adaption in gridbasierte Infrastrukturen sollte jederzeit mit vertretbarem Aufwand möglich sein.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen (einschließlich Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - auch in Verbundprojekten mit Hochschulen und Forschungsinstituten - ist ausdrücklich erwünscht.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Bevorzugt gefördert werden Verbundprojekte zwischen Entwicklern, Informations- und IT-Dienstleistern und Nutzern.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - zu entnehmen sind.

Voraussetzungen für die Förderung sind eine hohe methodisch-wissenschaftliche Qualität der geplanten Arbeiten, die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller sowie die Relevanz der angestrebten Ziele für die Anwendung.

Ein wesentliches Ziel der Förderung ist es, mit internationalen Partnern Synergieeffekte zu erzielen und damit Ertrag und Wettbewerbsfähigkeit der Ergebnisse erheblich zu steigern. Daher sind Kooperationen mit internationalen Partnern - bevorzugt europäischen - in besonderem Maße erwünscht.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.
Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm sind unter http://www.eubuero.de abrufbar.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für die Fördermaßnahme ist zunächst ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen.

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren, der Fraunhofer-Gesellschaft, FhG, und Fachinformationszentren die zuwendungsfähigen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Außerdem werden individuell weitere Nebenbestimmungen und Hinweise Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Neue Medien in der Bildung + Fachinformation
(PT-DLR NMB+F),
Dolivostr. 15,
64293 Darmstadt,
06151/869-725,
Internet: http://www.pt-dlr.de/PT-DLR/nmbf
beauftragt.

Ansprechpartner ist Herr Manfred Busowietz, 06151/869-735, E-Mail: Manfred.Busowietz@dlr.de. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst sind dem Projektträger bis spätestens 31. Januar 2005 Projektskizzen (Umfang maximal 15 Seiten, incl. einer zweiseitigen Zusammenfassung und einer Seite Finanzierungsübersicht) vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollen möglichst unter Nutzung von „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ in elektronischer Form vorgelegt werden. Zusätzlich ist eine Vorlage in Schriftform erforderlich.

Es wird empfohlen, sich vor dem Einreichen einer Projektskizze mit dem PT-DLR NMB+F in Verbindung zu setzen.

Die Projektskizzen müssen folgende Bestandteile in begutachtungsfähiger Form enthalten:

  • Beitrag zu den unter „Zuwendungszweck“ genannten Zielen und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele,
  • Neuheit des Anwendungsansatzes (z. B. Unterschiede und Vorteile sowie Abgleich zu herkömmlichen - auch internationalen - Lösungsansätzen),
  • grobes Planungskonzept zu folgenden Punkten:
    • Schwerpunktsetzung und Umsetzungsschritte,
    • besondere Relevanz und Qualität für vernetzte Zusammenarbeit und Steigerung des Wirkungsgrads der Forschung (im Sinne von Innovation, Verbesserung und Beschleunigung)
    • bei Verbundprojekten Arbeitsteilung und Konzept zur Koordination, Kommunikation und Kooperation
    • Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten,
    • Relevanz für Nutzeranwendungen und Nutzerfreundlichkeit,
    • Bedeutung und Breitenwirkung im Hinblick auf Infrastrukturen,
    • Abschätzung der Dauer einzelner Maßnahmen und der gesamten Laufzeit,
    • erforderlicher Mittelbedarf und Umfang der Eigenmittel,
  • Nachhaltigkeit des skizzierten Projektes, z. B.
    • Weiterungen, Folgerungen, Anschlussmöglichkeiten,
    • technische/wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Darstellung der Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit der Ergebnisse.

Es können weitere Gesichtspunkte angefügt werden, die aus Sicht der Interessenten für die Beurteilung der Skizze von Bedeutung sind.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Besondere Bedeutung hat die Verwertbarkeit für die Wissenschaft. Die Systeme müssen sich durch ein hohes Potential der Skalierbarkeit, wissenschaftlichen Kooperation und internationale Konkurrenzfähigkeit auszeichnen.
  • Die skizzierten Projekte müssen die oben beschriebene e-Science Perspektive beinhalten und den Beitrag zur Erreichung der dort genannten Ziele deutlich darstellen. Besondere Bedeutung hat hier die Anwendungsperspektive.
  • Die Adaptierbarkeit der entwickelten Verfahren und Dienste in gridbasierte Infrastrukturen muss gewährleistet sein. Wünschenswert ist eine Orientierung an den im Rahmen des o. g. Forschungs- und Entwicklungsprogramms der D-Grid-Initiative entstehenden Grid-Communities.
  • Infrastrukturelle Aspekte und Nachhaltigkeit des Ansatzes stellen ein weiteres Kriterium dar. Hohe Priorität haben wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit und Verwertbarkeit. Hier sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Zielsetzung u. a. Schutzrechtskonzepte (Patente) oder Konzepte zur Verfügungstellung in der Public Domain erwünscht.
  • Die Mitwirkung in (inter-)nationalen Gremien, um Entwicklungen aus Deutschland - z. B. bei Standards - frühzeitig in die Beratungen einzubringen bzw. mit internationalen Entwicklungen abzugleichen, hat ebenfalls eine hohe Bedeutung.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten der als erfolgreich bewerteten Projektskizzen in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (bei Verbundprojekten über den Koordinator), über den unter Beteiligung externer Gutachter sowie abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Über weitere Förderabsichten wird der PT-DLR NMB+F rechtzeitig unter seiner http://www.pt-dlr.de/PT-DLR/nmbf informieren.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, 28. Oktober 2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christine Thomas