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Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von „Forschung für den Klimaschutz und Schutz vor Klimawirkungen“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Ziel der beabsichtigten Fördermaßnahme ist die Erschließung und Nutzung neuer Technologien, Verfahren und Strategien für einen nachhaltigen Klimaschutz. Diese Fördermaßnahme trägt zusammen mit anderen von der Bundesregierung bereits unterstützten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung einer langfristigen, durch menschliches Handeln bedingten und für die Gesellschaft und die Umwelt risikoreichen Klimaänderung und ihren Folgen bei (Nationales Klimaschutzprogramm).

Mit diesem Ansatz soll das Spektrum wirksamer Maßnahmen verbreitert werden, um parallel zur unverzichtbaren Minderung der Treibhausgasemissionen („Schutz des Klimas“) schon mittelfristig durch geeignete Anpassungsmaßnahmen („Schutz vor Klimawirkungen“) wirtschaftliche und gesellschaftliche Chancen zu erschließen bzw. Risiken einzuschränken. Beide Aspekte des Klimaschutzes sind Gegenstand dieser Bekanntmachung:

Teilaspekt A: Minderung der Treibhausgasemissionen

Dieser Teilaspekt konzentriert sich auf die Entwicklung neuer Technologien, Verfahren und Strategien, mit denen eine deutliche Emissionsminderung klimarelevanter Gase, besonders aus industriellen Prozessen, erreicht werden kann. Neben Kohlendioxid sind auch alle anderen klimarelevanten Gase gemäß Klassifizierung im Kioto-Protokoll von 1997 zur VN-Klimarahmenkonvention von 1992 angesprochen. Im Hinblick auf die angestrebten nationalen Emissionsminderungsziele flankiert dieser Ansatz damit Fördermaßnahmen anderer Ressorts ähnlicher Zielrichtung, insbesondere die des BMWA, die sich auf die Energieumwandlung (Kraftwerke) bzw. die rationelle Energienutzung konzentrieren, die des BMVEL (Nachwachsende Rohstoffe) sowie des BMU (Erneuerbare Energien).

Teilaspekt B: Anpassung an Klimatrends und Extremwetter

Dieser Teilaspekt zielt auf die Entwicklung, Umsetzung und Verbreitung von Techniken und Strategien für eine effektive und effiziente Anpassung an das gegenwärtige Klima mit seinen Wetterextremen und seine absehbaren Veränderungen. Angesichts der unbestritten hohen Abhängigkeit der Wirtschaftstätigkeit von Klima und Wetter ist es notwendig, negative Auswirkungen zu mindern, Vorsorgemaßnahmen mit ausreichender Flexibilität durchzuführen und potenzielle ökonomische Chancen zu ergreifen. Eine verbesserte Anpassung an Klima und Wetter ist von hoher volkswirtschaftlicher Relevanz.

Das Thema Anpassung wird gegenwärtig in zunehmendem Maße von Akteuren der Wirtschaft wahrgenommen. Aber auch in Verwaltung, Planung und Politik steigt der Beratungs- und Handlungsbedarf zu Auswirkungen von Klima und Wetter. So ergeben sich in manchen Bereichen bereits heute operationelle Risiken, aber auch Chancen für neue Produkte und Dienstleistungen, für neue Geschäftsprozesse und komparative Vorteile gegenüber Wettbewerbern und für eine nachhaltige Vorsorge für die weitere Entwicklung.

Diese Fördermaßnahme ergänzt die Bekanntmachung „Innovationen als Schlüssel für Nachhaltigkeit in der Wirtschaft" vom 09. Juni 04 im Hinblick auf das spezifische Nachhaltigkeitsziel Klimaschutz. Grundlage ist das BMBF-Rahmenprogramm „>Forschung für die Nachhaltigkeit“.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen. Die Fördermaßnahme zielt dabei vor allem auf die Bedarfslage von Unternehmen und Organisationen in Wirtschaft und Gesellschaft:

Teilaspekt A: Minderung der Treibhausgasemissionen

Der Fokus liegt hier auf neuen Ansätzen, die einen deutlichen Schritt zu klimagasärmeren Produktions- bzw. Arbeitsweisen erwarten lassen. Es wird weiterhin erwartet, dass die Konkurrenzfähigkeit im wirtschaftlichen Bereich deutlich gestärkt wird und möglichst auch positive Auswirkungen im Hinblick auf andere ökologische sowie gesellschaftliche Aspekte erreicht werden.

Es sollen sowohl Technologien/Produkte als auch Maßnahmen/Strategien entwickelt werden, die eine Emissionsminderung klimarelevanter Gase ermöglichen. Dabei werden drei unterschiedliche Förderansätze verfolgt:

  1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die kurzfristig umsetzbare Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Strategien für eine Emissionsminderung klimarelevanter Gase zum Ziel haben, basierend auf heutzutage weitgehend vorhandenen Erkenntnissen. Es wird erwartet, dass durch das Vorhaben die Konkurrenzfähigkeit im wirtschaftlichen Bereich relativ kurzfristig gestärkt wird - d. h. innerhalb von 3 bis 5 Jahren nach Abschluss der Entwicklungen - und/oder auch Potenziale positiver Auswirkungen auf andere Bereiche, wie Gesellschaft oder Umwelt, erschlossen werden.
  2. Entwicklung von mittel- bis langfristig verfügbaren Innovationen, bei denen noch deutliche Vorarbeiten konzeptioneller oder wissenschaftlicher Art erforderlich sind. Dies betrifft vor allem industrielle Prozesse mit Langfristcharakter, (z. B. Aspekte der Abtrennung und Lagerung von Kohlendioxid, hier in Abstimmung mit den Fördermaßnahmen des BMWA).
  3. Erarbeitung oder Anpassung von Methoden zur Vermittlung des spezifischen Nachhaltigkeitsziels Klimaschutz, insbesondere im Hinblick auf Kommunikationsprozesse und den Transfer des erarbeiteten Wissens in die gewerbliche Wirtschaft und die Gesellschaft.
Teilaspekt B: Anpassung an Klimatrends und Extremwetter

Hier geht es um Entwicklungen, die eine effektive Anpassung an Klimatrends und/oder Extremwetter ermöglichen. Dabei werden drei unterschiedliche Förderansätze verfolgt:

  1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die konkrete Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Strategien für eine verbesserte Anpassung zum Ziel haben. Es wird erwartet, dass durch das Vorhaben die Konkurrenzfähigkeit im wirtschaftlichen Bereich gestärkt wird und/oder auch Potenziale positiver Auswirkungen auf andere Bereiche, wie Gesellschaft oder Umwelt, erschlossen werden.
  2. Entwicklung oder Weiterentwicklung von thematischen oder regionalen Kooperationsnetzwerken (für die Dauer von zunächst einem Jahr) für eine verbesserte Anpassung an Klimatrends und Extremwetter. Das BMBF sieht hier die Förderung des Aufbaus von Strukturen für effektive Anpassungsmaßnahmen vor.

    Dazu gehören u. a. innovative Anstöße für Forschung und Entwicklung, die Verbreitung und Initiierung der Umsetzung von entsprechenden Forschungsergebnissen sowie die Etablierung und Stärkung von Netzwerken. Tagungen und Kongresse unter Federführung von kommunalen oder wirtschaftlichen Bedarfsträgern stellen in diesem Zusammenhang wichtige Foren dar, auf denen bestehende Ansätze in einem breiten Kreis präsentiert, Defizite aufgedeckt und Strategien für eine verbesserte Anpassung in einem transdisziplinären Austausch entwickelt werden können.

    Aus diesen Netzwerken angestoßene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten können zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen dieser Bekanntmachung gefördert werden.
  3. Erarbeitung oder Anpassung von Methoden zur Vermittlung eines nachhaltigen Umgangs mit Klima und Wetter auf verschiedenen Ebenen der Bildung, insbesondere im Hinblick auf Information und Kommunikation, den Transfer des erarbeiteten Wissens sowie die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - sowie in Deutschland ansässige Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die innovative Beiträge zur Minderung von Treibhausgasemissionen bzw. für eine effektive Anpassung an Klimatrends und Extremwetter liefern können.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen bereit sein, übergreifende Problemlösungen im Rahmen von Verbundprojekten arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf zu entnehmen sind.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Umweltforschung und -technik
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Godesberger Allee 119
53175 Bonn (ab 01.01.2005: Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn)
0228/ 81996-40

E-Mail: Umweltsystemforschung@dlr.de
Internet: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm

beauftragt.

Ansprechpartner zum Teilaspekt A (Minderung der Treibhausgasemissionen) ist Herr Dr. Klein, 0228/ 81996-57

Ansprechpartnerin zum Teilaspekt B (Anpassung an Klimatrends und Extremwetter) ist Frau Dr. Münzenberg, 0228/ 81996-66

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ (s. u.), auch für Projektskizzen, wird dringend empfohlen.

7.2 Interessenbekundungen und Vorlage von Projektskizzen

Zunächst können schriftliche Interessenbekundungen bis 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung formlos abgegeben werden - möglichst unter Angabe des voraussichtlichen Themas. Dies ermöglicht dem Projektträger, potenzielle Antragsteller ggf. zu einer Informationsveranstaltung über die Fördermaßnahme einzuladen (Termin vor dem 1. Februar 2005).

Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung ist nicht zwingend und wirkt sich in keiner Weise auf das Bewilligungsverfahren aus.

Anschließend ist ein zweistufiges Förderverfahren vorgesehen. Im Hinblick auf den zu erwartenden Informations- und Abstimmungsbedarf wird für beide Verfahrensstufen eine entsprechende Zeitspanne eingeplant. Zunächst sind dazu dem Projektträger bis zum 31.03.2005 aussagefähige Projektskizzen vorzulegen.


Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sollen grundsätzlich elektronisch unter Nutzung des Systems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ erstellt werden. Eine vollständige Projektskizze besteht aus den mit Easy-Skizze erstellten Formblättern, einer Kopie dieser Datei auf einem Datenträger (CD oder Diskette) sowie einer Vorhabensbeschreibung (separat, auf maximal 8 DIN A4-Seiten).

Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Projektskizze durch den vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen, mit Angabe der Kosten bzw. Ausgaben des gesamten Verbundes, sowie eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung (ebenfalls maximal 8 DIN A4-Seiten). Ergänzend sind alle Verbundpartner unter stichwortartiger Angabe der jeweiligen Teilaufgaben aufzuführen.

Die Vorhabenbeschreibung muss folgende Gliederung berücksichtigen:

  1. Ziel- und Problemstellung, ausgehend vom Stand der Technik und des Wissens,
  2. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms,
  3. Darstellung des Anwendungspotenzials mit quantitativer Abschätzung (naturwissenschaftlich/technisch oder wirtschaftlich) der erreichbaren Beiträge zum Ziel der Fördermaßnahme,
  4. Erfolgsaussichten und Umsetzungskonzepte (aus wissenschaftlicher und/oder technischer Sicht; wirtschaftliche und andere Nutzungsmöglichkeiten),
  5. Kooperationspartner und Arbeitsteilung,
  6. Eigene Expertise (Vorarbeiten, Publikationen, bisherige Förderung),
  7. Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens (benötigte Fördermittel und Eigenmittel).

In der Vorhabenbeschreibung sind die Klimaschutzziele nach folgenden Kriterien umfassend darzustellen:

  • Für Teilaspekt A (Minderung der Treibhausgasemissionen):
    • Potential für einen signifikanten Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen () durch Reduktion klimarelevanter Emissionen (quantitativ),
  • Für Teilaspekt B (Anpassung an Klimatrends und Extremwetter):
    • Chancen bzw. vermiedene Risiken (quantitativ und qualitativ) durch verbesserte Anpassung an Klimatrends und Extremwetter,
  • Für beide Teilaspekte A und B:
    • Wirtschaftlichkeit und Anwendungsbreite (quantitativ und qualitativ),
    • ggf. soziale Auswirkungen (qualitativ, wie z. B. gesellschaftliche Aspekte, Schaffung von Arbeitsplätzen etc.),
    • Rückwirkung auf andere Nachhaltigkeitsfaktoren (qualitativ).

Die Projektskizzen müssen ein schlüssiges Konzept für die Umsetzung der Projektergebnisse enthalten. Die hierfür relevanten Akteure - auch aus dem nicht technisch-wissenschaftlichen Bereich - müssen mit einbezogen sein, um ggf. die Beseitigung von Hindernissen bei der Umsetzung in das Vorhaben aufzunehmen. Dies betrifft ggf. auch Erfordernisse in Bildung und Wissenstransfer sowie in Planung und Verwaltung.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Projektskizzen innerhalb von 3 Monaten nach dem Stichtag zu bewerten. Bei der Bewertung und Auswahl der Projektskizzen lassen sich BMBF und Projektträger von Experten beraten, die mit den relevanten Disziplinen bzw. vorgesehenen Anwendungen vertraut sind. Dabei werden insbesondere die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

  • Potenzial für eine signifikante Minderung der Treibhausgasemissionen (Teilaspekt A) bzw. einen nachhaltigen Umgang mit Klimatrends und Wetterextremen (Teilaspekt B),
  • Neuartigkeit der Projektidee,
  • Nutzer- bzw. Anwenderorientierte Projektkonzeption und -durchführung,
  • Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und anderen Partnern.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dabei werden ggf. Anregungen aus der Begutachtung mitgeteilt - auch über sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten und ggf. neue erfolgversprechende Strukturen von Konsortien.

Über die eingegangenen Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Ein Förderbeginn ab 01.11.2005 wird angestrebt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 18.10.2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Binder