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Bekanntmachung : Datum:

von Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004 bis 2009) (Thematischer Schwerpunkt „Mikrosystemtechnik für Fahrerassistenzsysteme“)

Vom 22.10.2004

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm Mikrosysteme ordnet sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielstellungen der Innovationsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF) ein. Dabei geht es darum, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten.
Das Ziel des Rahmenprogramms Mikrosysteme ist es, in den am Standort Deutschland relevanten Branchen mit der Anwendung von Mikrosystemtechnik bzw. dem Einsatz von Mikrosystemen Innovationen zu fördern, die ihre Position im globalen Wettbewerb langfristig sichern und ausbauen helfen. Um eine größtmögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung auf Schwerpunktaufgaben gerichtet. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die mikrosystemische Umsetzung von Sensorik und Aktorik als Grundlage für Fahrerassistenzsysteme. Die zur Verfügung stehenden Technologien und Lösungen der Mikrosystemtechnik bzw. der Sensorik und Aktorik sind für die aktuellen Anforderungen von Fahrerassistenzsystemen nicht hinreichend. Mit der Entwicklung neuartiger Mikrosysteme bzw. Sensorund Aktorkonzepte soll die Überwindung dieses Engpasses unterstützt werden.

Die Automobilbranche zählt zu den wichtigsten Arbeitgebern Deutschlands. Der Erfolg der mittelständisch geprägten deutschen Automobilzulieferindustrie beruht maßgeblich auf ihrer Innovationskraft. Neue technologische Möglichkeiten verändern das Automobil nachhaltig. Fahrerassistenzsysteme unterstützen das Führen des Fahrzeugs. Die Mikrosystemtechnik mit Sensoren und Aktoren ist Grundlage zur Erfassung der Fahrsituation und zur Umsetzung von Steuer- und Regelabläufen. Fahrerassistenzsysteme können wesentlich zur Erhöhung der Sicherheit und damit der Senkung der Unfallzahlen und folgen beitragen. Sie unterstützen die Leistungsfähigkeit des Fahrers und steigern den Fahrkomfort.

Die breite Einführung dieser komplexen Systeme scheiterte bisher an unzureichend attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnissen und fehlender Kundenakzeptanz. Diese wird neben dem Preis durch einfache Bedienbarkeit und große Transparenz erreicht. Viele der heute diskutierten Fahrerassistenzsysteme sind mit einem Eingriff in die Entscheidungshoheit des Fahrers verbunden. Dieser Eingriff muss nachvollziehbar begründet sein und sich dem Fahrer hinreichend und zuverlässig erschließen. Damit ist die Kommunikation zwischen Fahrer und Fahrzeug qualitativ auf eine neue Ebene zu stellen. Die Verbesserung der zur Verfügung stehenden Sensorik und Aktorik sowie kompletter Mikrosysteme für Fahrerassistenzsysteme in Automobilen bildet eine der wichtigsten Voraussetzungen, um eine breite Einführung der Fahrerassistenzsysteme in allen Fahrzeugklassen erreichen zu können. Gleichzeitig wird eine Basis für die Umsetzung übergeordneter Kommunikationsstrategien geschaffen.

Die Vernetzung von Fahrer und Fahrzeug liefert die Voraussetzung für eine spätere Vernetzung zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern und ihrer Umgebung im Sinne des Innovationsschwerpunktes „Vernetzte Welten“. Die vorliegende Bekanntmachung konzentriert sich auf die lokale Informationsgewinnung, Datenerzeugung und Steuerung.

Die Verbesserung der Fahrzeugsicherheit erfordert einen Qualitätssprung der technischen Systeme. Die Mikrosystemtechnik bietet dazu Erfolg versprechende Ansätze. Neue Prinzipien, Materialien, Aufbau- und Verbindungstechniken sowie Multisensoransätze sind Beispiele für Ausgangspunkte zur Entwicklung leistungsfähigerer (z. B. hinsichtlich Erfassungsgröße, Erfassungsbereich, Auflösungsvermögen, Einsatzbereich) und preisgünstiger Sensoren und Aktoren sowie kompletter Mikrosysteme. Der Umfang des notwendigen FuE-Bedarfs im Rahmen der Mikrosystemtechnik übersteigt die Leistungsfähigkeit einzelner Unternehmen der Automobilzulieferindustrie deutlich. Die erwarteten Forschungsergebnisse in diesem Themenfeld sollen entscheidend dazu beitragen, bessere Voraussetzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu schaffen und die Attraktivität deutscher Fahrzeuge zu erhalten bzw. weiter zu verbessern. Die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere auch von kleinen und mittelständischen Zulieferern, ist mit innovativen Entwicklungen zu sichern und auszubauen, um Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.

2 Gegenstand der Förderung

In den letzten Jahren wurden signifikante Fortschritte in der Ausstattung der Fahrzeuge mit elektronischen Hilfssystemen gemacht.

Unfallvermeidende elektronische Sicherheitssysteme konnten sich bisher nur mit dem ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) durchsetzen. Die Umsetzung der Fahrerunterstützung blieb bislang hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Im Rahmen des thematischen Schwerpunktes „Mikrosystemtechnik für Fahrerassistenzsysteme“ ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl von industriell geführten Verbundprojekten zur Entwicklung von Mikrosystemen zu fördern, die, ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf der Sensorik und Aktorik, in Automobilen dazu beitragen, innovative Lösungen für den Einsatz in Fahrerassistenzsystemen zu entwickeln.

Aus einer Reihe von möglichen Schwerpunkten wurden nachfolgend die beiden ausgewählt, bei denen die Differenz zwischen dem Stand der Technik und den zurzeit verfügbaren Potenzialen von MSTLösungen am größten ist.

Gegenstand der Förderung sollen industrielle Verbundprojekte im Bereich Sensor- und Aktorentwicklung in den nachfolgend aufgeführten zwei Themenfeldern sein:

  • Mikrosystemtechnik zur Verbesserung der Umfeldund Umgebungserfassung
    Unfallvermeidung durch Fahrerassistenzsysteme beruht maßgeblich auf „maschinellem Verstehen“ der Fahrsituation. Lieferanten dieser Informationen sind Sensoren zur Umfeld- und Umgebungserfassung. Auf der Grundlage bekannter physikalischer Prinzipien und teilweise vorhandener Sensorelemente sind leistungsfähige, für den Fahrzeugeinsatz geeignete Sensorsysteme zu entwickeln. Beispielsweise könnten hierzu neue Integrationsansätze oder die Verknüpfung von Einzelsensoren unterschiedlicher Prinzipien genutzt werden. Hieraus entstehende Sensorsysteme sollen zu deutlich verbessertem Preis-Leistungs-Verhältnis führen.
  • Mikrosystemtechnik zur Verbesserung der Mensch-Maschine-Schnittstelle
    Die Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI) besitzt eine signifikante Bedeutung für Fahrerassistenzsysteme. Ziele dieses Themenfeldes sind die Verbesserung von Sensorik und Aktorik zur Feststellung der Anforderungen des Fahrers einerseits und der Rückmeldung der Fahrinformationen durch das Fahrzeug andererseits (beispielsweise durch Force-Feedback oder Projektionssysteme).

Es sollen nur Verbünde gefördert werden, die zumindest einem der genannten Themenfelder zugeordnet werden können. In den beiden aufgeführten Themenfeldern werden solche Projekte vorrangig berücksichtigt, die:

  • systemübergreifende und integrierende Ansätze der Daten- bzw. Sensorfusion mit Bezug zur Mikrosystemtechnik enthalten oder
  • aktorische Lösungen untersuchen bzw. unmittelbar als Projektziel vorsehen.

Es werden Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen zu verwertbaren Produkten der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gegebenenfalls auch außerhalb der Automobilbranche, führen.

Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Die industrielle Umsetzung einer technischen Lösung in den genannten Themenfeldern erfordert einen nachvollziehbaren Marktzugang des Konsortiums. Am Verbund sollte daher in jedem Fall ein Automobilhersteller oder Systemlieferant beteiligt sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Einrichtungen, die Mitglied der „Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren“ sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus der institutionellen Förderung finanzieren.

An einem Verbund müssen mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt.

Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter Koordinator zu benennen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden im Rahmen des thematischen Schwerpunktes „Mikrosystemtechnik für Fahrerassistenzsysteme“ erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Bereits bei der Erstellung von Projektskizzen (siehe Nummer 7.2) sollten sich die Verbünde mit dem 6. EUForschungsrahmenprogramm vertraut machen. Vor einer späteren Antragstellung beim BMBF ist zu prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Sofern eine Antragstellung beim BMBF erfolgt, ist das Ergebnis der Prüfung darzustellen. Weiterhin müssen Antragsteller prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Realisierung Erfolg versprechender Lösungsansätze und entsprechender Demonstratoren gewährt. Die Projektlaufzeit sollte 3 Jahre nicht wesentlich überschreiten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sollen sich im Rahmen eines Verbundprojekts an den Projektaufwendungen von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen beteiligen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei der FraunhoferGesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EUKommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98),
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungsund Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger Mikrosystemtechnik, die
VDI/VDE-IT GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Rheinstraße 10 B
14513 Teltow

0 33 28/4 351 01
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php beauftragt.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse des PT abgerufen werden.

Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Unterlagen zur Verfügung. Dort sind auch weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig.
Zunächst sind beim Projektträger in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator ab sofort bis 21. Januar 2005 Projektskizzen in deutscher Sprache einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollten möglichst in elektronischer Form vorgelegt werden über https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDEIT Kontakt aufzunehmen.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Ziele
    • Thema des Verbundprojektes,
    • Gesamtziel des Verbundprojektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
    • Bezug des Verbundprojektes zu dieser Bekanntmachung,
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbundprojektes
  2. Struktureller Aufbau des Verbundes
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefonund Telefaxnummer, EMailAdresse),
    • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
    • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Anwender),
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
    • Funktion der Partner im Verbund.
  3. Vorhabenbeschreibung, Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik,
    • thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung und zum Rahmenprogramm Mikrosysteme.
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete,
    • Gantt-Chart,
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
    • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.
  5. Verwertungsplan
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auch außerhalb des Kernprojektziels) vermarkten?
      • Wie groß werden die erzielbaren Umsätze/Einsparungen sein?
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
    • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Branchen,
    • beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
    • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
    • grobes finanzielles Mengengerüst,
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Unterlagen mit dem Projektträger VDI/VDEIT GmbH Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahlund Entscheidungsverfahren

Die Auswahl der förderfähigen Verbundprojekte erfolgt durch das BMBF auf der Basis der vorgelegten Projektskizzen. Dabei werden u. a. folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Über das Ergebnis der Bewertung der Projektskizzen werden die Antragsteller vom Projektträger schriftlich informiert. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22. Oktober 2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Finking