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Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Nachwuchsgruppen an Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen auf dem Gebiet ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der Modernen Lebenswissenschaften

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, den Aufbau selbstständiger Nachwuchsforschergruppen im Bereich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der modernen Lebenswissenschaften zu fördern. Mit dieser Maßnahme wird die laufende Projektförderung zu ethischen, sozialen und rechtlichen Aspekten der Molekularen Medizin unterstützt und erweitert.

Ziel der Förderung ist vor allem die nachhaltige, strukturelle Verankerung der Forschung im genannten Bereich an deutschen Universitäten und verwandten Forschungseinrichtungen (im Folgenden „Einrichtungen“ genannt). Die Förderung soll auch dazu beitragen, den Gedanken der Nachwuchsförderung im genannten Themenbereich an der jeweiligen Einrichtung zu stärken. Die Übernahme der Leitung von Nachwuchsgruppen an Einrichtungen, die bereits in relevanten Forschungsgebieten ausgewiesen sind, soll besonders qualifizierten, interdisziplinär arbeitenden jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und Profilbildung geben.

1.2 Rechtsgrundlagen

Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen als Projektförderung.

Ein Anspruch der antragstellenden Einrichtung auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden sollen interdisziplinäre Nachwuchsforschergruppen unter der Leitung jeweils einer bzw. eines exzellenten Nachwuchswissenschaftlerin/Nachwuchswissenschaftlers mit abgeschlossener Promotion. Der zu bearbeitende Themenkomplex kann aus dem breiten Spektrum der modernen Lebenswissenschaften gewählt werden. Mögliche Bereiche sind zum Beispiel die molekulare Medizin, die Biotechnologie sowie deren aktuelle und mögliche Anwendungen in den verschiedensten Bereichen. Bei Fragen zur Thematik wird empfohlen mit dem zuständigen Projektträger im DLR (siehe Nr. 7.1) Kontakt aufzunehmen. Die Nachwuchsgruppen sollen an solchen Einrichtungen etabliert werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung und ihrer strukturellen Gegebenheiten eine optimale fachliche und organisatorische Einbettung der Nachwuchsgruppe sicherstellen können und die darüber hinaus durch die Zusicherung der Weiterführung der Nachwuchsgruppe nach Ablauf der BMBF-Förderung gewährleisten, dass die von der Fördermaßnahme angestrebte Nachhaltigkeit erreicht wird.

3. Zuwendungsempfänger

Das Förderangebot richtet sich in erster Linie an die aufnehmenden Einrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Molekularen Medizin und Biotechnologie verfügen und eine Weiterentwicklung und langfristige Bestandssicherung ihrer entsprechenden Forschungskapazitäten und Forschungsstrukturen anstreben.

Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Wilhelm-Gottfried-Leibniz-Gemeinschaft, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Für die Einrichtung von Nachwuchsgruppen an ausgewiesenen Einrichtungen werden Zuwendungen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung gewährt.

Der Förderzeitraum beträgt maximal fünf Jahre. Nach Ablauf einer ersten Förderphase von maximal drei Jahren entscheidet das Ergebnis einer Zwischenevaluation über die Weiterförderung von bis zu 2 Jahren.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zusätzlichen zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% finanziert werden können. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

Die Förderung umfasst für die ersten 3 Jahre eine Personalstelle mit Vergütung bis BAT Ib für den/die Nachwuchsgruppenleiter/in, eine Doktorandenstelle (0,5 Bat IIa) und eine Stelle für wissenschaftliches Hilfspersonal sowie Sach- und Reiseaufwendungen bis zu 10.000 € pro Jahr.

Nach positiver Zwischenprüfung können für die folgenden zwei Jahre neben der Nachwuchsgruppenleiterstelle bis zu zwei Doktorandenstellen und bis zu zwei Stellen für wissenschaftliches Hilfspersonal sowie Sach- und Reiseaufwendungen bis zu 20.000 € /Jahr gefördert werden. Wechsel der Stellenbesetzung während des Förderzeitraums sind grundsätzlich möglich.

5. Zuwendungsvoraussetzung

Die aufnehmende Einrichtung muss verbindlich erklären, dass sie

  • die erforderliche Infrastruktur für die Nachwuchsgruppe zur Verfügung stellt und ihre organisatorische Einbindung in die Einrichtung gewährleistet.
  • die Finanzierung der Nachwuchsforschergruppe nach dem Auslaufen der BMBF-Finanzierung für eine Verstetigungsphase von mindestens drei weiteren Jahren im angemessenen Umfang sicherstellt

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den

Projektträger des BMBF im DLR
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
0228/3821-210 (Sekretariat)
0228/3821-257

beauftragt. Ansprechpartner ist Herr Dr. Peter Südbeck (0228/3821-216; peter.suedbeck@dlr.de)

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragsystems " https://foerderportal.bund.de/easyonline " dringend empfohlen.

Weitere Informationen und Erläuterungen sind beim Projektträger erhältlich.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Verfahren ist 2-stufig. Zunächst sind dem Projektträger zur Einrichtung einer Nachwuchsforschergruppe bis 09.02.2005 Projektskizzen in Schriftform (Original mit 20 Kopien, ungebunden) vorzulegen. Eine Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Der Umfang der Projektskizzen darf 10 Seiten, zuzüglich ggf. Literaturverzeichnis, nicht überschreiten. Die Skizzen müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:

  • Kurze Darstellung der aktuellen Struktur und der geplanten strukturellen Entwicklung der Forschung und Lehre zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Molekularen Medizin und der Biotechnologie an der Einrichtung,
  • Kurze Darstellung der nachhaltigen Einbettung der Nachwuchsgruppe in den Forschungskontext der Einrichtung,
  • Grundsätzliches Konzept des von der Nachwuchsgruppe zu bearbeitenden interdisziplinären Vorhabens, einschließlich des Bezugs zur aktuellen gesellschaftlichen Diskussion und einer Kurzbeschreibung des relevanten internationalen Wissensstandes,
  • Bedeutung der Arbeiten der Nachwuchsgruppe für das Forschungsprofil der aufnehmenden Einrichtung,
  • Zeit- und Finanzierungsplan,
  • Anforderungs- und Aufgabenprofil für den/die Leiter/in der Nachwuchsgruppe. Die Benennung und Charakterisierung einer konkreten Person (CV, Publikationsverzeichnis, Referenzen) ist auf der ersten Ebene der Projektskizzen zunächst noch nicht erforderlich,
  • Absichtserklärung der aufnehmenden Einrichtung zur Unterstützung der Nachwuchsgruppe während der Förderung und zur Finanzierung der Nachwuchsgruppe nach Ablauf der Förderung für mindestens 3 weitere Jahre.

7.3 Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die vorgelegten Skizzen werden einem unabhängigen Gutachterkreis zur Bewertung vorgelegt. Das Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Kriterien der Bewertung sind vor allem

  • die bisherige wissenschaftliche Qualität der interdisziplinären Arbeiten an der antragstellenden Einrichtung im Bereich ethischer, sozialer, und rechtlicher Aspekte der Molekularen Medizin und Biotechnologie,
  • die vorgesehene Ausstattung und inhaltliche Ausrichtung der Nachwuchsforschergruppe,
  • die vorliegenden strukturellen Voraussetzungen zur Einrichtung und die Gewähr zur selbstständigen Arbeitsfähigkeit der Nachwuchsforschergruppe,
  • die wissenschaftliche Qualität des vorgelegten Forschungskonzeptes sowie die inhaltliche und organisatorische Einbindung der Nachwuchsgruppe in das lokale Forschungsumfeld,
  • die Konzepte zum Ausbau von Lehre und Forschung im Bereich ethischer, sozialer, und rechtlicher Aspekte der Molekularen Medizin und Biotechnologie,
  • die Sicherung eines langfristigen strukturellen Effekts und die Finanzierung der Forschergruppe nach Ablauf der Förderung durch das BMBF.

Die Interessenten werden über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert.

Nach positiver Bewertung können Einrichtungen nach Aufforderung in einer 2. Verfahrensstufe einen förmlichen Förderantrag vorlegen. Dieser Antrag muss auch zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:

  • Verbindliche Darstellung der Weiterfinanzierung der Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Ablauf der BMBF- Förderung,
  • Benennung und Charakterisierung der Person, die für die Stelle der Nachwuchsgruppenleitung vorgesehen ist (Curriculum Vitae, abgeschlossene Promotion, Nachweis der wissenschaftlichen Excellenz, Publikationsliste, 2 Referenzen),
  • ausführliche Darstellung des geplanten Vorhabens mit Zeit- und Finanzierungsplan sowie detaillierten Ausführung zu Design und Methodik der geplanten Forschungsarbeiten,
  • Darstellung der strukturellen und inhaltlichen Einbindung der Nachwuchsforschergruppe in die fachliche Expertise der aufnehmenden Einrichtung.

Über die förmlichen Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 11.10.2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Roesler