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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Klausurwochen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Durchführung von Klausurwochen im Bereich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der modernen Lebenswissenschaften (siehe hierzu Punkt 2) an dafür geeigneten deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen (im Folgenden „Einrichtungen“ genannt) weiterhin zu fördern. Mit dieser Maßnahme wird die laufende Projektförderung zu ethischen, sozialen und rechtlichen Aspekten der Molekularen Medizin und der Biotechnologie unterstützt und erweitert.

Die Förderung soll dazu beitragen, den Gedanken der Nachwuchsförderung im genannten Bereich zu stärken. Ziel der Förderung ist vor allem die Unterstützung des interdisziplinären Arbeitens und der transdisziplinären Kommunikation. Geförderte Einrichtungen sollen durch die Durchführung der Klausurwochen besonders qualifizierten, jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen auf postdoktoralem Niveau die Möglichkeit zur intensiven, interdisziplinären, themenbezogenen Arbeit in der Gruppe, zur weiteren Profilbildung und zur zusätzlichen Qualifikation bieten.

1.2 Rechtsgrundlagen

Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen als Projektförderung.

Ein Anspruch der antragstellenden Einrichtung auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung einer ein- bis dreiwöchigen Veranstaltung zu einem aktuellen, bioethisch relevanten Thema, das aus dem breiten Spektrum der modernen Lebenswissenschaften gewählt werden kann. Mögliche Bereiche sind zum Beispiel die molekulare Medizin, die Biotechnologie sowie deren aktuelle und mögliche Anwendungen in den verschiedensten Bereichen. Bei Fragen zur Thematik wird empfohlen, mit dem hier zuständigen Projektträger im DLR (siehe unter Nr. 7.1) Kontakt aufzunehmen. Die Klausurwochen sollen durch eine Einrichtung durchgeführt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung und ihrer infrastrukturellen Gegebenheiten optimale Voraussetzungen für die fachliche und organisatorische Durchführung der Klausurwochen besitzt.

Bis zu 15 besonders qualifizierte, möglichst post-doktorale, am interdisziplinären Dialog interessierte Wissenschaftler insbesondere aus den Bereichen der Medizin, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie oder Rechtswissenschaften sollen auf den Klausurwochen die Möglichkeit erhalten, sich zur intensiven, fokussierten Bearbeitung und zur interdisziplinären Diskussion des o. g. Themenbereiches aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld zurückziehen zu können. Es sollen methodische und diskursive Fähigkeiten sowie interdisziplinäres Arbeiten weiterentwickelt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Das Förderangebot richtet sich an Einrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften (siehe hierzu Punkt 2) verfügen und die den deutschen und europaweiten Nachwuchs und die interdisziplinäre Kommunikation im o. g. Gebiet aktiv unterstützen wollen. Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Wilhelm-Gottfried-Leibniz-Gemeinschaft können nur unter bestimmten Voraussetzungen projektfinanziert werden. Einrichtungen müssen die für die Durchführung der Klausurwochen notwendige Infrastruktur (Bibliothek, Tagungsräume, Unterbringungsmöglichkeiten, usw.) bereitstellen können.

4. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Klausurwochen (siehe hierzu unter Nr. 5.2) durch ausgewiesene Einrichtungen werden Zuwendungen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zusätzlichen zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% finanziert werden können.

Zuwendungsfähig ist grundsätzlich der Aufwand für

  • Personal zur Organisation und Durchführung der Klausurwochen (insgesamt bis zu einem Äquivalent von höchstens drei Monaten BAT IIa),
  • Sachausstattung sowie die Bereitstellung zusätzlicher technischer Hilfsmittel im notwendigen Umfang,
  • die Reise und Unterbringung der Teilnehmer bis zu insgesamt € 25.000,
  • Reise und Unterbringung von international ausgewiesenen Spezialisten, die zu Vorträgen zu dem während der Klausurwochen behandelten Themengebiet eingeladen werden, bis zu insgesamt € 10.000,
  • die pauschale Entschädigung der endgültigen Teilnehmer für die Erstellung eines Schriftstücks im Vorfeld der Veranstaltung, bis zu maximal € 300 pro Teilnehmer,
  • eine öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse am Ende der Veranstaltung (siehe auch Nr. 5.2), bis zu € 2.500.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

5.1 Qualifikationsnachweis

Die aufnehmende Einrichtung muss nachweisen, dass sie

  • in dem interdisziplinären Forschungsgebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften (siehe hierzu Punkt 2) ausgewiesen ist,
  • Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/ Veranstaltungen hat,
  • eine/n Organisator/in für die Klausurwochen abstellen kann,
  • die erforderliche Infrastruktur für die Durchführung der Klausurwochen (i. e. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten für auswärtige Teilnehmer, Bibliothek, etc.) bereitstellen kann.



Die geförderten Einrichtungen haben die Verantwortung für die Durchführung der Klausurwochen gemäß den nachstehenden Rahmenbedingungen und dem darauf basierenden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan zu übernehmen. Die Durchführung der Klausurwochen soll möglichst innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen.

Die geförderten Einrichtungen haben im Rahmen der Zuwendung die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Nach Abstimmung mit dem Projektträger des BMBF (vgl. unter Nr. 7.1) ist ein Gremium für die Teilnehmerauswahl (4 Personen, davon 2 Fachleute der ausführenden Einrichtung sowie 2 weitere externe Fachleute) einzuberufen.
  • Der thematische Rahmen der Klausurwochen ist unter Nr. 2 dieser Bekanntmachung skizziert. Das genaue Thema wird durch die Einrichtung in der ausführlichen Projektskizze (vgl. Nr. 7.2) definiert. Eine Frist zur Einreichung von aktuellen, kurzen Abstracts zum Thema durch mögliche Teilnehmer ist zu bestimmen. Interessierte Wissenschaftler sind zur Einreichung der Abstracts aufzurufen.
  • Aus den eingegangenen Beiträgen sind nach Ablauf der Frist durch das Auswahlgremium die Teilnehmer auszuwählen. Die Teilnehmerzahl ist auf ca. 15 begrenzt. Die Teilnehmer sollen möglichst alle für die ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte des gewählten Themengebietes relevanten Fachrichtungen abdecken (zum Beispiel Naturwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaften), um interdisziplinäres Arbeiten und den fächerübergreifenden Diskurs zu ermöglichen. Der über die Zuwendung finanzierte Organisator aus der ausführenden Einrichtung, der die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Klausurwochen übernimmt, ist einer der ca. 15 Teilnehmer. Höchstens 2 weitere Teilnehmer dürfen aus der ausführenden Einrichtung stammen. Die Hälfte der Teilnehmer soll aus Deutschland, die übrigen Teilnehmer können aus anderen europäischen Staaten stammen.
  • Die 15 ausgewählten Teilnehmer sind im Vorfeld der Klausurwochen dazu aufzufordern, ein ausführliches Papier zu der durch die durchführende Einrichtung bestimmten Thematik der Klausurwochen zu verfassen.
  • Während der Klausurwochen sind zunächst die verfassten Beiträge zu präsentieren und zu diskutieren. Die relevanten Fragestellungen sind durch Literaturstudium und methodische Arbeitseinheiten zu vertiefen. Die Weiterentwicklung des interdisziplinären Arbeitens und der diskursiven Fähigkeiten der Teilnehmer soll aktiv unterstützt werden. Am Ende der Klausurwochen sollen Themen und Ergebnisse der Diskussion in geeigneter Form publiziert werden. Eine möglichst öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse, z. B. durch Podiumsdiskussionen, öffentliche Vorträge u. ä., soll angestrebt werden.
  • Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem http://www.rp6.de vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im späteren Antrag auf Forschungsförderung kurz dargestellt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF den

Projektträger des BMBF im DLR
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
0228-3821-210 (Sekretariat)
0228-3821-257

beauftragt. Ansprechpartner ist Herr Dr. M. von Witsch (Tel -209, matthias.vonwitsch@dlr.de)

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im http://www.kp.dlr.de/profi/easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragsystems " http://www.kp.dlr.de/profi/easy " wird empfohlen.
Weitere Informationen und Erläuterungen sind beim Projektträger erhältlich.



Das Förderverfahren ist 2-stufig es findet aber nur ein externer, fachlicher Begutachtungsschritt statt.

Zunächst sind dem Projektträger bis 08.11.2004

Projektskizzen mit einer vorläufigen Vorhabenbeschreibung vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständig eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Die Projektskizzen sollen auch in elektronischer Form (auf Datenträger oder E-Mail-Anhang) vorgelegt werden. Eine alleinige Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Die zugehörigen vorläufigen Vorhabenbeschreibungen, die im Umfang 10 Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) nicht überschreiten sollen, sind im Original mit 20 Kopien vorzulegen (ungebunden).

Die Vorhabenbeschreibungen sollen das Vorhaben möglichst umfassend darstellen. Sie müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:

  • Spezifisches Thema der Klausurwochen,
  • Nachweis der Kompetenz der Einrichtung für die ausgewählte Thematik (internationaler Wissensstand, Vorarbeiten an der Einrichtung etc.),
  • Nachweis der Möglichkeit zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für die Klausurwochen (i. e. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten, Bibliothek etc.),
  • Benennung und Charakterisierung der Person, die für Organisation und Durchführung der Klausurwochen verantwortlich sein soll (Curriculum Vitae, abgeschlossene Promotion, Nachweis der wissenschaftlichen Excellenz, Publikationsliste, Nachweis von Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/ Veranstaltungen),
  • Darstellung der unter Berücksichtigung des in Punkt 5.2 beschriebenen Musters geplanten Veranstaltung mit Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan,
  • detaillierte Ausführung zum Design der für die Klausurwochen geplanten methodischen und diskursiven Arbeiten unter besonderer Berücksichtigung der Interdisziplinarität und des Wertes der Veranstaltung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmer im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Medizin und der Biotechnologie.

Aus der Vorlage von Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Projektskizzen werden in einem einstufigen externen Begutachtungsverfahren einem unabhängigen Gutachterkreis zur Bewertung vorgelegt. Das Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Förderentscheidung. Kriterien der Bewertung sind vor allem

  • die bisherige wissenschaftliche Qualität der interdisziplinären Arbeiten an der antragstellenden Einrichtung im Bereich des ausgewählten Themas,
  • die Durchführbarkeit der Klausurwochen an der antragstellenden Einrichtung (Infrastruktur),
  • der vorgelegte Arbeits- Zeit- und Finanzierungsplan (siehe auch unter Nr. 5.2),
  • die Interdisziplinarität und der Nutzen der geplanten Veranstaltung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmer unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinären Arbeitens und diskursiver Methodik.

Die Interessenten werden über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert.

Nach positiver Bewertung werden die Einrichtungen in einer zweiten Verfahrensstufe zur Vorlage eines förmlichen Förderantrages aufgefordert. Über diese Anträge wird vom Projektträger nach eingehender Prüfung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 23.07.2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Roesler