Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien über die Förderung ausgewählter Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung in den Bereichen „Erdgebundene Astrophysik“ und „Erdgebundene Astroteilchenphysik“

Vom 21. Juli 2004

1. Rechtsgrundlage der Förderung und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt zur Förderung ausgewählter Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung nach Maßgabe der Standardrichtlinien des BMBF und der nachstehenden Fördermodalitäten sowie der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für Vorhaben in den Bereichen „Erdgebundene Astrophysik“ und „Erdgebundene Astroteilchenphysik".

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Maßnahme zielt auf Forschungsvorhaben, die an ausgewählten Großgeräten und im Rahmen ausgewählter internationaler Großprojekte der Astrophysik und der Astroteilchenphysik durchgeführt werden und eine einrichtungsübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit in größeren Kollaborationen oder Forschungsnetzwerken unterstützen. Sie ist an die externen wissenschaftlichen Nutzer der Großgeräte und Partner in internationalen Großprojekten gerichtet, vor allem an Forschungsgruppen aus Hochschulen.

Die Zielsetzungen der Fördermaßnahme betreffen

  • die Erarbeitung neuer Experimentiertechniken und Methoden für die effektive wissenschaftliche Nutzung der maßgeblich vom Bund finanzierten Großgeräteinfrastruktur an nationalen und internationalen Zentren und in ausgewählten internationalen Großprojekten,
  • die wissenschaftlich-technische Fortentwicklung der ausgewählten Großgeräte und internationalen Projekte sowie die Fortentwicklung der Instrumentierung für die Erforschung aktueller wissenschaftlicher Fragestellungen,
  • die Entwicklung effizienter Auswertemethoden einschließlich der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die wissenschaftlich-technische Vorbereitung entsprechender Basistechnologien und Schlüsselkomponenten zur Fortentwicklung der Forschungsinfrastruktur.

Die übergeordnete forschungspolitische Zielsetzung ist auf Vorhaben ausgerichtet, die einen besonders wirksamen Beitrag dazu leisten, die international gute Position der Astrophysik und Astroteilchenphysik in Deutschland zu festigen und noch weiterhin auszubauen sowie den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Die wissenschaftlich-technischen Aufgabenstellungen basieren auf nationalen und internationalen Analysen, insbesondere des Rates Deutscher Sternwarten im Rahmen der DFG-Denkschrift „Status und Perspektiven der Astronomie in Deutschland 2003 - 2016“ und des Global Science Forum der Organisation for Economic Cooperation and Development „Future Large-Scale Projects and Programmes in Astronomy and Astrophysics“. Vom High Energy Physics Advisory Panel der USA ist im Bericht „Quantum Universe - The Revolution in 21st-Century Particle Physics“ aus 2004 der enge innere Zusammenhang der grundlegenden Fragestellungen in Astrophysik, Astroteilchenphysik und Hochenergiephysik aufgezeigt.

Eine weitere Grundlage bilden die Ergebnisse der BMBF-Workshops „Astroteilchenphysik in Deutschland - Status und Perspektiven“ in Karlsruhe im September 2003 sowie „Astronomie mit Großgeräten“ in Potsdam/Babelsberg und „Neutrinophysik“ in Hamburg im Oktober 2003.

2. Gegenstand der Förderung

Das Hauptanliegen der Maßnahme besteht in der Erarbeitung bedeutender Beiträge zur Lösung der fundamentalen Fragen nach dem Ursprung und der Entwicklung des Universums, der Natur von Materie, Energie, Raum und Zeit und den zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten in Synergie von Astrophysik, Astroteilchenphysik und Hochenergiephysik:

  • Wie hat sich die großräumige Struktur des Universums herausgebildet, sind die ersten Galaxien und ersten Sterne entstanden?
  • Was ist das Wesen der Dunklen Materie und der Dunklen Energie?
  • Wie entstehen und wie verläuft die Entwicklung massereicher Schwarzer Löcher?
  • Gibt es neue Materiezustände extremer Dichte und Temperatur?
  • Welches sind die Funktionsprinzipien kosmischer Teilchenbeschleuniger und die Quellen höchstenergetischer kosmischer Strahlung?
  • Wie groß ist die Neutrinomasse und wie beeinflusst sie die kosmische Entwicklung?
  • Welcher Natur ist die Masse der Neutrinos?
  • Gibt es neue fundamentale Prinzipien in der Natur, unentdeckte Symmetrien und physikalische Gesetzmäßigkeiten?

Im Vordergrund der Förderung stehen Vorhaben, bei denen die Bearbeitung aktueller Forschungsthemen und Aufgaben zur Entwicklung neuer Beobachtungs- und Auswertemethoden sowie zur Instrumentierung und Fortentwicklung der Forschungsinfrastruktur eng miteinander verbunden sind.

Die hauptsächlichen Themenfelder für Fördervorhaben im Rahmen dieser Maßnahme und die ausgewählten Großgeräte bzw. Projekte sind für die Astrophysik und für die Astroteilchenphysik in den Pkt. 2.1 und 2.2 dargestellt. Bei ihrer Bearbeitung sollten die spezifischen Vorteile der bodengebundenen Großgeräte umfassend genutzt werden. Die Themen für den Förderbereich Hochenergiephysik waren bereits Gegenstand der Bekanntmachung des BMBF „Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen“ vom 02.01.2003.

Das BMBF fördert komplementär zu den Förderverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft ausschließlich Vorhaben mit hohem Instrumentierungs- bzw. Investitionsanteil und Projekte für die Entwicklung informations- und kommunikationstechnischer Infrastrukturen zur Auswertung experimenteller Resultate und Unterstützung der Zusammenarbeit in Verbünden.

Theoretische Untersuchungen können im Rahmen der Maßnahme nur dann gefördert werden, wenn sie in unmittelbarem Bezug zu experimentell ausgerichteten Vorhaben stehen und für die Fortentwicklung der ausgewählten Großgeräte und Projekte sowie für deren effiziente Nutzung unentbehrlich sind.

Bevorzugt werden Fördervorhaben, die anspruchsvolle Forschung mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und seine Einbeziehung in größere Forschungskollaborationen unterstützen. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ganz besonders bemühen.

Die Überführung von Ergebnissen aus der Grundlagenforschung in die praktische Nutzung erlangt verstärktes Gewicht. Vorhaben zur Vorbereitung von Anwendungen der wissenschaftlich-technischen Grundlagenergebnisse in der Praxis sind daher willkommen und werden in die Maßnahme einbezogen, sofern sie nicht in anderen Förderbereichen des BMBF bereits gefördert werden.

. „Erdgebundene Astrophysik“

Die Zielsetzungen der Maßnahme sind im Bereich Astrophysik auf die Bearbeitung von thematischen Aufgaben - als inhaltliche Grundlage für die Bildung von Projektverbünden und Forschungsnetzwerken - vor allem auf die nachfolgend genannten Themenfeldern ausgerichtet:

  • Bestimmung der großräumigen Verteilung der leuchtenden und der Dunklen Materie,
  • Aufklärung der kosmischen Entwicklung: Entstehung der ersten Sterne, Galaxien und Galaxienhaufen im frühen Universum und der Bildung von Kugelsternhaufen,
  • Untersuchung der Wechselwirkung zwischen Sternen und interstellarem Medium, der Bildung massereicher Sterne und der Ursachen für Sternentstehungsausbrüche,
  • Studium der Rolle Schwarzer Löcher und Aktiven Galaxienkerne für die Struktur und Entwicklung von Galaxien,
  • Erforschung der Akkretionsprozesse auf Neutronensternen und um Schwarzen Löchern sowie der Entstehung von Plasmajets,
  • Untersuchung der kosmischen Magnetfelder und magnetischen Aktivität der Sterne, Entschlüsselung der Rolle von Magnetfeldern bei der Bildung von Sternen,
  • Darstellung der kosmischen Entwicklung in Synergie mit Astroteilchenphysik und Hochenergiephysik auf der Grundlage eines detaillierten Bildes über alle Konstituenten der Strahlung aus dem Universum und aller Energiebereiche.

Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Großgeräteinfrastruktur und ihrer effizienten Nutzung besteht ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt in der

  • Entwicklung von Detektoren, Schlüsselkomponenten für Experimentieranlagen, innovativen Basistechnologien und Auswertetechniken einschließlich der entsprechenden Informations- und Kommunikationstechniken.

Die Förderung zielt auf Vorhaben, die an den nachfolgend aufgeführten Großgeräten der Astronomie und Astrophysik durchgeführt werden:

  • Very Large Telescope - VLT,
  • Very Large Telescope Interferometer - VLTI,
  • Large Binocular Telescope - LBT,
  • Atacama Pathfinder Experiment - APEX,
  • Large Millimetre Array - ALMA.

In die Maßnahme sind Projekte zur Vorbereitung und zum Aufbau eines

  • Virtuellen Observatoriums

für die astrophysikalische Forschung ausdrücklich einbezogen, vor allem für einen Zugang der Hochschulen und zur Unterstützung ihrer Mitarbeit in thematischen Netzwerken.

„Erdgebundene Astroteilchenphysik“

Im Bereich Astroteilchenphysik steht im Vordergrund der Maßnahme die Bearbeitung von thematischen Aufgaben - als inhaltliche Basis für die Bildung von Projektverbünden - insbesondere in folgenden Themenfeldern:

  • Bestimmung der Komponenten der kosmischen Strahlung und Aufklärung ihrer Herkunftsgebiete,
  • Untersuchung der Mechanismen für die Beschleunigung kosmischer Strahlung auf höchste Energien und der Phänomene ihrer Ausbreitung im Kosmos,
  • Aufklärung der höchstenergetischen Prozesse im Kosmos, in Aktiven Galaxienkernen und bei Ausbrüchen von Gammastrahlung,
  • Suche nach den Teilchen der Dunklen Materie, Signalen von schwach wechselwirkenden massiven Teilchen und exotischen Teilchen aus der Frühphase des Universums und Hinweisen im hochenergetischen Bereich der kosmischen Strahlung,
  • Bestimmung der absoluten Masse von Neutrinos und der Natur der Neutrinomasse,
  • Analyse der Grenzen des gegenwärtigen Standardmodells der Teilchenphysik und der Entwicklung im Kosmos,
  • Darstellung der kosmischen Entwicklung in Synergie mit Astrophysik und Hochenergiephysik auf der Grundlage eines detaillierten Bildes über alle Konstituenten der Strahlung aus dem Universum und aller Energiebereiche.

Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Forschungsinfrastruktur und ihrer effizienten Nutzung besteht ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt in der

  • Entwicklung von Detektorkomponenten, innovativen Basistechnologien und Auswertetechniken einschließlich der entsprechenden Informations- und Kommunikationstechniken.

Die Förderung ist auf Vorhaben der astroteilchenphysikalischen Forschung unter Nutzung vor allem der nachfolgend aufgeführten nationalen und internationalen Großprojekte ausgerichtet:

  • Teleskope für hochenergetische kosmische Gammastrahlung - H.E.S.S., MAGIC,
  • Observatorium für höchstenergetische kosmische Strahlung - Pierre AUGER,
  • Neutrinoteleskope - AMANDA/IceCube, ANTARES/KM3NeT,
  • Karlsruher Tritium Neutrinoexperiment - KATRIN.

In die Maßnahme sind Vorarbeiten für ein neues internationales Großprojekt zur

  • Detektion von Dunkler Materie und des neutrinolosen Doppel-Betazerfalls

einbezogen. Dies wird zu einer weiteren Stärkung der astrophysikalischen Forschung in diesem Fachbereich führen und die Beteiligung von Hochschulen nachhaltig unterstützen.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind deutsche Hochschulen, in besonderen Fällen auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, und bei Überführungsaufgaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Projektförderung für Helmholtz-Zentren, die Max-Planck-Gesellschaft und Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft, die institutionell gefördert werden, ist ausnahmsweise nur in solchen Fällen möglich, in denen die Mitwirkung dieser Forschungseinrichtungen für den Erfolg der Maßnahme aus Sicht des BMBF unentbehrlich ist.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Forschungsvorhaben sollen in überregionalen Wissenschaftsnetzwerken oder nationalen bzw. internationalen Forschungskollaborationen organisiert sein. Die Antragsteller sind daher ausdrücklich angehalten, sich in Verbünden zu organisieren und ihre Projektvorschläge miteinander abzustimmen.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Bei Vorhaben zum Ausbau und zur Fortentwicklung von Instrumenten ist mit der Antragstellung eine Stellungnahme des Gerätebetreibers erforderlich und die von ihm beabsichtigte Unterstützung für das Fördervorhaben darzulegen.

Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU) vertraut machen und darstellen, ob und für welche ähnlich gelagerten Projekte bereits Fördermittel von der EU erhalten werden. Sie müssen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU Förderung möglich ist. Weiterhin müssen die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann bzw. eine Beteiligung an laufenden EU-Projekten möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit der Antragstellung darzulegen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zusätzlichen projektbezogenen Ausgaben bzw. für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten, die bis zu 100% finanziert werden können. Zuwendungsfähig ist grundsätzlich auch der Aufwand für Arbeitsaufenthalte an auswärtigen Experimentiereinrichtungen.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die projektbezogenen zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zur Höhe von 50% anteilfinanziert werden können. Dabei wird grundsätzlich eine mindestens 50%ige Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der EU-Kommission zu berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Das BMBF hat mit der Abwicklung der Fördermaßnahme den folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger des BMBF für Hochenergiephysik,
Astrophysik und Erforschung der kondensierten Materie
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
DESY-HS
22603 Hamburg
(040) 8998-3702
(040) 8994-3702
desy-hs@desy.de
Internet: http://www.desy.de/desy-hs
7.2 Förmliche Förderanträge sind im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens

14. Januar 2005

dem Projektträger zuzuleiten. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur beschleunigten Antragsbearbeitung ist die Übersendung der vollständigen Antragsunterlagen auch in elektronischer Form erwünscht.
Weitere Informationen erteilt der Projektträger des BMBF. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können im Internet abgerufen werden. Auf Anforderung stellt auch der beauftragte Projektträger die Formulare zur Verfügung.

7.3 Über die Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Beabsichtigter Förderbeginn ist der

01. Juli 2005.

Die Vorhaben sollten auf eine Laufzeit von maximal drei Jahren (bis 30. Juni 2008) angelegt und unter Angabe von Meilensteinen strukturiert sein. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung des Förderzeitraumes möglich.

Die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird über die Weiterförderung des Projektes entschieden.

7.4 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21. Juli 2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. R. Koepke