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Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien zur Förderung eines Ideenwettbewerbs zur Vorbereitung von Projekten im Rahmen des Förderschwerpunktes „Integriertes Wasserressourcen-Management (IWRM) einschließlich des notwendigen Technologie- und Know how-Transfers“

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

Auf dem Millenniums-Gipfel der Vereinten Nationen in New York (2000) und auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (2002) wurde als Ziel formuliert, den Anteil der Menschen, die ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und ohne sanitäre Grundversorgung leben müssen, bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Dabei werden große Erwartungen in das Konzept „Integrated Water Resources Management“ (IWRM) gesetzt, das bereits 1992 mit den Dublin-Prinzipien und der Agenda 21 international als Leitbild verankert wurde: Durch eine - nach Menge und Güte - nachhaltige Bewirtschaftung der miteinander in Wechselwirkung stehenden oberirdischen Gewässer, Grundwasserleiter und ggf. Küstengewässer sollen sowohl die soziale und wirtschaftliche Entwicklung gefördert als auch die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Ökosysteme gesichert werden.

Das BMBF beabsichtigt deshalb, mit dem geplanten Förderschwerpunkt „Integriertes Wasserressourcen-Management (IWRM), einschließlich des notwendigen Technologie- und Know how-Transfers“ das Konzept des IWRM an geeigneten, größenmäßig überschaubaren Modellregionen (z.B. Fluss- und Flussteil-Einzugsgebiete, Siedlungsräume mit zugehörigen Gewässern) zu erproben, anzupassen und weiterzuentwickeln. Eine entscheidende Fragestellung wird dabei sein, welchen Beitrag angepasste Wasser- und Umwelttechnologien und „Know how”-Transfer zur Etablierung eines IWRM in den jeweiligen Modellregionen leisten können. Folgende Ziele sollen im Rahmen des Förderschwerpunktes realisierbar sein:

  • In den Modellregionen soll eine Situationsverbesserung erreicht werden, wobei die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf vergleichbare Regionen gewährleistet sein muss.
  • Für deutsche Unternehmen im Wasser- und Umweltsektor soll der Zugang zu neuen Märkten erleichtert werden.
  • Außerdem sollen die bi- und multilaterale Zusammenarbeit im Wasserfach unterstützt und die interdisziplinäre Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt werden.

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Förderung eines Ideenwettbewerbs, mit dem die Basis der Projekte im Rahmen des geplanten Förderschwerpunktes vorbereitet werden soll. Der Ideenwettbewerb wird nach Maßgabe dieser Bekanntmachung mit Bundesmitteln gefördert. Ein Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Untersuchungen, die insbesondere der Festlegung geeigneter Modellregionen dienen. Im Sinne des Integrierten Wassermanagements sind dabei alle relevanten Aspekte in ausreichendem Ausmaß zu berücksichtigen.

Um die Ergebnisse der bisherigen Schwerpunkte des internationalen Engagements des BMBF und des BMZ im Wasserbereich nutzen zu können, kommen Modellregionen innerhalb der folgenden geographischen Räume in Betracht:

  • Östlicher Mittelmeerraum und Naher Osten*,
  • Zentralasien (von Iran bis Mongolei),
  • Südostasien (insbesondere Indonesien, Vietnam) und China,
  • Afrika südlich der Sahara (insbesondere Südafrika, Ghana).

* Für bi- oder multilaterale Projekte mit israelischen Partnern - in Israel, in seiner Umgebung oder in dritten Ländern - erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Rahmen der bilateralen deutsch-israelischen Kooperation im Bereich von Wasserforschung und technologie. Diese wird in Kürze auf der gemeinsamen Homepage von BMBF und dem israelischen Ministry of Science and Technology veröffentlicht ( http://www.coop-bmbf-mos.de/ ).


Im Rahmen der Vorhaben sind für die vorgeschlagenen Modellregionen zu folgenden Fragen Informationen zusammenzustellen und zu bewerten, um eine Auswahl zu ermöglichen:

  • Wie sind die relevanten naturräumlichen, ökologischen und klimatischen Voraussetzungen?
  • Welche Rahmenbedingungen bestehen in sozialer, kultureller, ökonomischer, rechtlicher und institutioneller Hinsicht?
  • Gibt es bereits Ansätze für ein IWRM? Ist abzusehen, ob das Johannesburgziel, einen nationalen Plan für IWRM bis 2005 zu erstellen, erreicht wird? Welche Rolle spielt IWRM in den nationalen Wassersektorstrategien und –plänen?
  • Wie ist der Stand der Technik im Gewässerschutz und bei der Wasserver- und Ab-wasserentsorgung, welche Infrastruktur ist vorhanden?
  • Welcher Markt existiert für angepasste deutsche Wasser- und Umwelttechnologie und sind deutsche Firmen schon im Markt (im Vergleich zur internationalen Konkurrenz)? Wie ausgeprägt ist das Interesse an einer Kooperation mit deutschen Partnern? Gibt es eine Nische, wo sich deutsche Unternehmen besonders positionieren könnten (z.B. angepasste und kostengünstige Technologien)?
  • Welche Voraussetzungen und Anknüpfungspunkte ergeben sich durch das Engagement anderer deutscher (z.B. GTZ, KfW, VW-Stiftung) oder internationaler und regionaler Organisationen (EU, Weltbank, Global Water Partnership, African Unity, etc).
  • Welcher Bedarf an FuE sowie an Aus- und Fortbildung lässt sich aus den dortigen derzeitigen Verhältnissen ableiten?

Relevante Ergebnisse aus einschlägigen vom BMBF geförderten Projekten, z. B. zur „Exportorientierten Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Wasserver- und -entsorgung“ und zu „Dezentralen Ver- und Entsorgungssystemen“ sind ggf. zu berücksichtigen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU sowie Verbände und Stiftungen jeweils mit Sitz in Deutschland.

Eine Beteiligung der vom BMBF institutionell geförderten Einrichtungen (HGF, MPG, WGL ...) am Ideenwettbewerb ist ausdrücklich erwünscht. Diese Einrichtungen sollen ihren Aufwand aber möglichst aus ihren Eigenmitteln finanzieren.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung. Aufgrund des Querschnittscharakters der Aufgabe muss eine entsprechende umfangreiche Expertise der Antragsteller vorhanden sein. Das gilt insbesondere für Erfahrungen in der Kooperation mit den Ländern der Zielregionen und das Vorhandensein der notwendigen Kontakte bzw. Akzeptanz.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen vor einer Antragstellung prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben auch spezifisch europäische Komponenten aufweist und damit auch eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Sofern eine Antragstellung beim BMBF erfolgt, ist das Ergebnis dieser Prüfung darzustellen. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, in wie weit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten können im Rahmen des Ideenwettbewerbs nicht rückzahlbare Zuschüsse - i.d.R. bis zu 50.000 EUR je Vorhaben - für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro im DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die ggf. bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Analog der BMBF-Grundsätze wird eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsverträge:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschalten des Internationalen Büros im DLR

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das

Internationale Büro im
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Königswinterer Straße 522-524
53227 Bonn
http://www.internationales-buero.de/

beauftragt. Dort sind über den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter weitere Informationen erhältlich:

Dr. Andreas Suthhof
0228 4492-361
0228 4492-400
andreas.suthhof@dlr.de

7.2 Fachliche Information und Beratung der Antragsteller

Für die fachliche Beratung steht den Antragstellern auch der zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter im

Forschungszentrum Karlsruhe in der Helmholtz-Gemeinschaft
Projektträger des BMBF und BMWA für Wassertechnologie und Entsorgung (PTWT+E)
Dr. Karl-Peter Knobel
Postfach 36 40
76021 Karlsruhe
07247/82-2530
07247/82-7530
Karl-Peter.Knobel@ptwte.fzk.de

und im

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich - Geschäftsbereich Umwelt (PTJ-UMW)
Dr. Ingo Fitting
Wallstraße 17-22
10179 Berlin
030/20199-439
030/20199-430
i.fitting@fz-juelich.de

zur Verfügung.

7.3 Vorlage von Förderanträgen

Interessenten können dem Internationalen Büro im DLR bis

09.07.2004 (Poststempel)

in Schriftform einen Förderantrag (2-fach) in deutscher Sprache im Umfang von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig) vorlegen: Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium (Diskette oder CD) beizufügen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Anträge müssen folgende Gliederung berücksichtigen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und ggf. zu beteiligten Partnern.
  2. Nachweis der Fachkompetenz und der Regionalerfahrung aus bisherigen Aktivitäten des Antragstellers vor Ort sowie ggf. der Partner.
  3. Detaillierte Darstellung der schon bekannten fachlichen Vor-Ort-Kenntnisse und der daraus abgeleiteten Inhalte der Untersuchungen.
  4. Kurzbeschreibung zu den klimatischen und hydrologischen Verhältnissen der ins Auge gefassten Zielregion (arid, semiarid, tropisch; durch Grund- und/oder Oberflächenwasser geprägt; Küstengewässer) und der inhaltlichen Schwerpunkte der geplanten Arbeiten.
  5. Art und Umfang der geplanten Einzelmaßnahmen (vom Personal zu erbringenden Leistungen, Reisen, Workshops, etc.).
  6. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten.
  7. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu den eingesetzten Eigenmitteln und zum Finanzierungsbedarf gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vergl. 5.):
    Personal: Personenmonate mit geschätzten finanziellen Aufwendungen und ggf. der Eingruppierung
    Reisen: Ziele u. geschätzter finanzieller Aufwand für Reisen im Inland bzw. ins Ausland
    Leistungen Dritter: finanzieller Aufwand für die Vergabe von Aufträgen
    Workshops: Ort, Teilnehmerzahl, geschätzter finanzieller Aufwand
    Bürobedarf/Literatur: finanzieller Aufwand für benötigtes Büromaterial sowie ggf. für die Beschaffung von Daten und Literatur

7.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • thematische Relevanz und konzeptionelle Originalität,
  • Erfolgsaussichten in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan,
  • zu erwartende Verwertbarkeit,
  • klimatische, hydrologische und geographische Abdeckung,
  • Qualifikation, Expertise und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie ggf. des/der Partner(s).

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen (Beginn der Vorhabenlaufzeit voraussichtlich im 3. Quartal 2004). Die Vorhabenergebnisse sind im 1. Halbjahr 2005 im Rahmen eines Workshops vorzustellen.

8.Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 01.06.2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung

i.A.

Dr. Jürgen Heidborn