Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien über die Förderung von Fachveranstaltungen zur Verstetigung von Forschungsergebnissen und Verstärkung der Netzwerktätigkeit im Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung" (Fortführung 2004 und 2005)

Vom 19.04.2004

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Chancen von Frauen in Bildung und Forschung, Beruf und Gesellschaft zu fördern und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Zu den von der Bundesregierung definierten Zielen gehört insbesondere, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und den Frauenanteil an den Professuren signifikant zu steigern. Auch der Anteil von Frauen an zukunftsträchtigen Berufen und Studiengängen soll mittelfristig wesentlich erhöht werden.

Fachveranstaltungen, die dem Transfer von Ergebnissen der Genderforschung und der Netzwerktätigkeit von Frauen dienen, können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Mit dieser Förderinitiative sollen die im Jahr 2003 begonnenen Maßnahmen (vgl. dazu die am 12.12.2002 im Bundesanzeiger veröffentlichten "Förderrichtlinien") in den Jahren 2004 und 2005 fortgeführt werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Der Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung" des BMBF sieht die Förderung von strategischen Maßnahmen und den Aufbau von Strukturen zur Durchsetzung von Chancengleichheit vor. Dazu gehören u. a. innovative Anstöße für Forschung und Entwicklung, die Verbreitung und Initiierung der Umsetzung von Ergebnissen der Frauen- und Geschlechterforschung in Deutschland auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Etablierung und Stärkung von Netzwerken. Wissenschaftliche Tagungen und Kongresse stellen in diesem Zusammenhang wichtige Foren dar, auf denen bestehende Ansätze öffentlichkeitswirksam präsentiert, Defizite aufgedeckt und Strategien zur Veränderung im interdisziplinären und internationalen Austausch entwickelt werden können.

Neben einer überregionalen Bedeutung und möglichst interdisziplinären Ausrichtung wird erwartet, dass die Fachveranstaltung

  • die Ergebnisse der Genderforschung fachöffentlich oder öffentlich vermittelt,
  • der Umsetzung des Gender Mainstreamings in wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Institutionen dient,
  • die Auseinandersetzung mit/ die Entwicklung von innovativen Fragestellungen bzw. Methoden in bislang vernachlässigten Feldern, Themen und Gebieten der Genderforschung fördert,
  • die Chancengleichheit in Bildung und Forschung vorantreibt,
  • die Entwicklung von frauenpolitischen Empfehlungen und Strategien unterstützt
  • zur Etablierung bzw. Stärkung von Vernetzungszusammenhängen beiträgt.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere auch KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und sonstige rechtsfähige Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, die möglichst über ausgewiesene Erfahrungen in Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Tagungen und Netzwerkaktivitäten zur Verbesserung der Chancengleichheit verfügen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragstellerinnen und Antragsteller sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit EU-Förderprogrammen vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Geklärt werden sollte daher, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Zuwendungen werden durch nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis zu 50 v.H. anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird dabei eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 v.H. der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Eine einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die grundsätzlich bis zu 100 v.H. gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BN-Best-BMBF 98),

  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Projektträger und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger des BMBF -
Chancengleichheit/Genderforschung
Postfach 24 01 07
D – 53154 Bonn
0228/ 3821 – 309
gender@dlr.de
Homepage

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden. Interessierten wird nachdrücklich empfohlen, sich vor einer Antragstellung beim Projektträger beraten zu lassen.

Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für Vorhabenskkizzen und förmliche Förderanträge können abgerufen werden unter

https://foerderportal.bund.de/easyonline

Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems http://www.kp.dlr.de/profi/easy (auch für Vorhabenskizzen) wird hingewiesen.

7.2. Antrags- und Entscheidungsverfahren

7.2.1 Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, soll dem Projektträger zunächst eine Vorhabenskizze eingereicht werden. Die Skizze soll eine aussagekräftige Beschreibung folgender Punkte beinhalten (max. 15 Seiten):

  • Ausgangssituation,
  • Gesamtziele des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen,
  • Angaben zur Zielgruppe,
  • bisherige Arbeiten der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Angaben zu den geplanten Vorgehensweisen und Methoden,
  • Arbeits- und Zeitplanung (ressourcenbezogen), erste Abschätzung von Terminen, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Referierenden, Tagungsort,
  • detaillierter Finanzierungsplan (Personal-, Sachausgaben, Reisekosten, erwartbare Einnahmen, Eigen- oder weitere Drittmittel),
  • Angaben zur Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss der Förderung (wirtschaftlich und wissenschaftlich),
  • bei konsortialen Anträgen auch Angaben zu den kooperierenden Personen oder Institutionen und zur vorgesehenen Arbeitsteilung.

7.2.2 Vorhabenskizzen können dem Projektträger jeweils zum

01.09.2004 und zum 01.09.2005

vorgelegt werden.

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Sabine Gieske.

Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel des Projektträgers maßgeblich. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Vorhabenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

7.2.3 Die Vorhabenskizzen werden bewertet.

Neben den unter Punkt 2 definierten Anforderungen sind weitere Kriterien für die Bewertung und Auswahl:

  • zu erwartende Reichweite der Tagung (Zielgruppe und Zahl der teilnehmenden Personen),
  • zu erwartender Aufbau bzw. Stärkungsgrad von Vernetzungszusammenhängen von Frauen in Bildung und Forschung,
  • zu erwartende Nachhaltigkeit /Verstetigung.

Das Ergebnis der Bewertung wird den Antragsteller(n) (innen) mitgeteilt. Diejenigen, die eine positive Bewertung erhalten, werden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Unterlagen und weitere Informationen werden dazu vom Projektträger zur Verfügung gestellt. Die förmlichen Anträge müssen spätestens einen Monat nach der Aufforderung beim Projektträger eingegangen sein. Über diese Anträge entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung.

7.2.4

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit in diesen Förderrichtlinien nicht Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Bonn, den 19. April 2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Eveline von Gäßler