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Bekanntmachung : Datum:

von Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004-2009)zum Thema „Mikroverfahrenstechnik (µVT)"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm Mikrosysteme ordnet sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielstellungen der Innovationsförderung des BMBF ein. Dabei geht es darum, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten. Hinzu kommt in der Wissensgesellschaft die immer engere Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung mit der fortschreitenden Entwicklung von Technologien.

Die 2002 erarbeitete Evaluation hat das Zukunftspotenzial der MST und die bisher erreichten Ergebnisse untersucht. Die Evaluation hat der bisherigen Förderung der MST eine hohe Wirksamkeit bescheinigt und die hohe Relevanz der MST für den Industriestandort Deutschland unterstrichen. Trotz der vorangeschrittenen Entwicklung bestehen auch in der gegenwärtigen Situation zahlreiche Hindernisse im Innovationsprozess der MST, die ein staatliches Handeln erfordern.

Das Ziel des Rahmenprogramms Mikrosysteme ist es, in den am Standort Deutschland relevanten Branchen mit der Anwendung von Mikrosystemtechnik bzw. dem Einsatz von Mikrosystemen Innovationen zu fördern, die ihre Position im globalen Wettbewerb langfristig sichern und ausbauen helfen. Um eine größtmögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung auf Schwerpunktaufgaben gerichtet.

Die chemische Industrie ist mit knapp einer halben Million Beschäftigten und über 130 Mrd. € Jahresumsatz ein Schwergewicht der Industrieproduktion in Deutschland Für viele Produktionsprozesse bietet die Mikroverfahrenstechnik als Teil der Mikrosystemtechnik neue kostengünstige, effiziente und vor allem sichere Synthesewege.

Die Verfahrenstechnik ist die industrielle Produktionstechnik zur Herstellung und Verarbeitung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe. In der Verfahrenstechnik werden Grundfunktionen wie Mischen Trennen, Heizen, Kühlen und Reagieren in Apparaten realisiert und zu komplexen Anlagen zusammengesetzt. In der Mikroverfahrenstechnik (µVT) wird die Verfahrenstechnik miniaturisiert, in Strukturen mit Abmessungen von einigen Mikrometern bis wenigen Millimetern eingebracht und zu Anlagen zusammengesetzt. Damit läutet die Mikroverfahrenstechnik einen Paradigmenwechsel in der industriellen Produktion von Stoffen ein: Während die klassische Verfahrenstechnik mit dem Ziel der kostengünstige Produktion zu immer größeren Anlagen tendiert (sog. Economy of Scale), setzt die Mikroverfahrenstechnik den Trend zur Miniaturisierung zur besseren Kontrolle von Reaktionen (z.B. Isothermie), wodurch sich Ausbeute und Selektivitäten erhöhen und dadurch Kostenreduktionen in der industriellen Produktion realisieren lassen.

Die bisherige Forschung und Entwicklung zur Mikroverfahrenstechnik hat bereits eine Vielzahl einzelner Komponenten und Verfahrensschritte hervorgebracht. Einzelne Bausteine sind kommerziell verfügbar. Im strategischen Vorhaben "Modulare Mikroverfahrenstechnik" wird ein Baukasten entwickelt, mit dessen Hilfe Bausteine verschiedener Hersteller zu Anlagen zusammengesetzt werden können. Zur Steuerung dieses strategischen Vorhabens hat sich die Industrieplattform Mikroverfahrenstechnik gebildet, in der Hersteller, Anlagenbauer und Anwender der Mikroverfahrenstechnik zusammenarbeiten. Für den breiten industriellen Durchbruch fehlen jedoch noch die Integration von mikroverfahrenstechnischen Anlagen in die industrielle Umgebung, realisierte Pilotanlagen für verschiedene Reaktionen und dokumentierte Erfahrungen mit Versuchsproduktionen.

Ziel ist es, diesen Engpass in der industriellen Umsetzung der Mikroverfahrenstechnik zu beseitigen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.


2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des thematischen Schwerpunktes "Mikroverfahrenstechnik" sollen ausgewählte Verbundprojekte gefördert werden, die eine gezielte Überführung der Mikroverfahrenstechnik in die Produktion im industriellen Umfeld zum Ziel haben. Anhand eines oder weniger beispielhaft ausgewählter industriell relevanter Prozesse zur chemischen Stoff-Synthese sollen offene Fragestellungen bearbeitet werden und Praxiserfahrungen mit mikroverfahrenstechnischen Systemen gewonnen werden.

Die Projekte sollen Aussagen zu Zuverlässigkeit, Standzeiten, Korrosion, Steuerbarkeit durch MSR-Technik (Messen, Steuern, Regeln) und zu Grenzen und Möglichkeiten der Einbindung in klassische Anlagenumgebung liefern. Im Rahmen der Realisierung solcher Beispielprozesse sollen übertragbare Konzepte zur Einbindung der Mikroverfahrenstechnik in Produktionsanlagen, also zur Integration von Mikrobauteilen bzw. Mikrostrukturen in eine makroskopische Peripherie erarbeitet werden. Offene Fragestellungen beziehen sich dabei auf die Verbindungstechniken zwischen "mikro" und "makro", auf Konzepte zur Maßstabsvergrößerung von mikroverfahrenstechnischen Systemen für robuste Anwendungen im industriellen Maßstab (sog. Equaling up), auf Untersuchungen zu Sicherheitsaspekten und auf angepasste MSR-Technik. Angepasste MSR-Technik beinhaltet integrierte Sensoren und Analysensysteme, Aktoren und Steuerelemente zur Erfassung der chemischen und physikalischen Vorgänge in der Mikrostruktur sowie die Integration von MSR-Technik in Prozessleitsysteme und Prozessautomatisierung.

Die technischen Forschungsarbeiten sollen ergänzt werden durch Markt- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Dabei sollen Aspekte berücksichtigt werden wie Kosten-/Nutzenvergleich zwischen herkömmlicher Produktion und mikroverfahrenstechnischer Produktion, ökonomischer Nutzen von Mikroreaktionstechnik in der Anwendung durch quantitative Beschreibung des Einflusses höherer Ausbeuten, Selektivitäten, kürzerer Prozessentwicklungszeiten und durch Quantifizierung von Wettbewerbsvorteilen und infrastrukturellen Vorteilen wie Sicherheit, Vermeidung von Lagerung und Transport durch on-site Produktion.


3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen, die Mitglied der "Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren" sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus der institutionellen Förderung finanzieren.

An einem Verbund müssen mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt.

Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter Koordinator zu benennen.


4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Konsortien erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit kompetenten Umsetzungsträgern zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Bereits bei der Konzepterstellung sollten sich die Konsortien mit dem http://www.rp6.de vertraut machen. Vor einer späteren Antragstellung beim BMBF ist zu prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Sofern eine Antragstellung beim BMBF erfolgt, ist das Ergebnis der Prüfung darzustellen. Weiterhin müssen Antragsteller prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Realisierung erfolgversprechender Lösungsansätze und entsprechender Demonstratoren gewährt. Die Projektlaufzeit sollte 3 Jahre nicht wesentlich überschreiten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sollen sich im Rahmen eines Verbundprojekts möglichst an den Projektaufwendungen von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen mit 10% beteiligen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis
    die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98),
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis
    grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die

VDI/VDE-IT
Rheinstraße 10 B
14513 Teltow
03328 435-101
http://www.mstonline.de/

beauftragt.

Es wird empfohlen, bereits bei der Konzepterstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden.

Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Unterlagen zur Verfügung. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ – auch für Projektkonzepte (Projektskizzen) wird hingewiesen.

7.2 Vorlage von Projektkonzepten

Die Auswahl der förderungswürdigen Anträge erfolgt in einem zweistufigen Wettbewerb.

In der ersten Stufe sind vom Koordinator eines Verbundprojekts formlose Projektkonzepte in deutscher Sprache beim zuständigen Projektträger einzureichen, die ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm des Konsortiums vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die aussagekräftigen Projektkonzepte können ab sofort bis zum 19.06.2004 beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektkonzepte können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Vorlage des Projektkonzeptes sollte das elektronische Verfahren unter

https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php

verwendet werden.

Der Umfang der Projektkonzepte soll 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Die Gliederung des Projektkonzeptes sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Ziele
    • Thema des Verbundprojektes,
    • Gesamtziel des Verbundprojektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
    • Bezug des Verbundprojektes zu dieser Bekanntmachung,
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbundprojektes.
  2. Struktureller Aufbau des Verbundes
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail Adresse),
    • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, letzter Jahresumsatz),
    • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Anwender),
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
    • Funktion der Partner im Verbund.
  3. Vorhabenbeschreibung Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik,
    • Thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung und zum Rahmenprogramm Mikrosysteme.
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete,
    • Gantt-Chart,
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
    • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern/Zusammenarbeit mit Dritten.
  5. Verwertungsplan
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auch außerhalb des Kernprojektziels) vermarkten?
      • Wie groß werden die erzielbaren Umsätze/Einsparungen sein?
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
    • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Brachen,
    • beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
    • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
    • grobes finanzielles Mengengerüst,
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Unterlagen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektkonzepte können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Auswahl der förderfähigen Verbundprojekte erfolgt durch das BMBF auf der Basis der vorgelegten Projektkonzepte. Dabei werden u. a. Kriterien aus den folgenden Bereichen zu Grunde gelegt:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Projektkonzeptes und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette,
  • Zusammensetzung des Konsortiums und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Über das Ergebnis der Bewertung der Projektkonzepte werden die Antragsteller vom Projektträger schriftlich informiert. Antragsteller positiv bewerteter Konzepte werden für die 2. Stufe des Auswahlverfahrens zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Informationen zur förmlichen Antragstellung werden an die ausgewählten Bewerber versandt. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 19.04.2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Finking