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Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien zur Förderinitiative "Netzwerke Grundlagenforschung erneuerbare Energien und rationelle Energieanwendung"

vom 16.03.2004

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der Wissenschaftsrat und der Ausschuss für „Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung“ des Deutschen Bundestages haben 1999 eine deutliche Stärkung und Vernetzung der Grundlagenforschung im Bereich Energieforschung und Energietechnologien gefordert, mit Schwerpunktsetzung bei den erneuerbaren Energien.

Die Bundesregierung hat diesen Forderungen mit der Förderinitiative „Netze erneuerbare Energieforschung“ vom 20.12.2001 Rechnung getragen. Die jetzige Förderinitiative setzt dies fort und ist Bestandteil des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung. Dabei wird der Förderrahmen um die rationelle Energieanwendung insofern erweitert, als höhere Energieeffizienz in vielen Fällen für die Nutzung von erneuerbaren Energien von hoher Relevanz ist.

Ziele der Förderung sind der Aufbau und die Stärkung von Netzwerken zwischen Universitäten, Instituten der Max-Planck-Gesellschaft und anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet erneuerbare Energien und relevante Forschungsthemen der rationellen Energieanwendung. Die in diesem Rahmen geförderte naturwissenschaftliche Grundlagenforschung soll sich sowohl an den Bedürfnissen der angewandten Forschung orientieren als auch eigene, neue Wege gehen.

Damit sollen auch die Voraussetzungen geschaffen werden für das Aufgreifen neuer Fragestellungen in der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, für die Auslotung ihrer Anwendungsperspektiven und damit letztlich für Anstöße zu Innovationen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Aufbau von Netzwerken, mit denen Forschungsarbeiten zur Erzeugung von Wärme, Elektrizität und anderen Sekundärenergieträgern mit Hilfe erneuerbarer Energien gezielt organisiert werden sollen, die sich im Stadium der Grundlagenforschung oder weit im Vorfeld industrieller Anwendung befinden sowie andere, diesem Ziel dienende Arbeiten.

Um die Einsatz und Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien zu erweitern oder zu verbessern, werden dafür relevante Energiespeicher und Energieumwandlungstechniken sowie systemanalytische Arbeiten mit neuen mathematischen Ansätzen gefördert. Die Forschung soll weitgehend Grundlagenaspekte, neue wissenschaftliche Methoden oder Anknüpfungen zu neuen Feldern der Wissenschaft zum Gegenstand haben.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, die Max-Planck-Gesellschaft und außeruniversitäre Einrichtungen sowie im Einzelfall auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (vgl. im Einzelnen unter Nr. 7); insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermuntert.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Netzwerks als auch netzwerkübergreifend mitbringen, organisatorisch-planerische Expertise besitzen und durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt des BMBF zu entnehmen sind (s. BMBF-Vordruck Nr. 0110), das im Internet abrufbar ist unter

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen vor einer Antragstellung prüfen, ob das beabsichtigte Projekt auch spezifisch europäische Komponenten aufweist und damit auch eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Sofern eine Antragstellung beim BMBF erfolgt, ist das Ergebnis dieser Prüfung darzustellen. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, in wie weit ergänzend ein Förderantrag bei der EU-Kommission gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für die Einrichtung von Netzwerken kann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Größe des Netzwerks und der Fragestellung und wird in der Regel den Betrag von 2,5 Mio. € aber nicht überschreiten.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. die entsprechenden Kosten, für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten, die maximal bis 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50 % anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % zu den Vorhabenkosten erwartet.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss ggf. den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);

  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme ist der

Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsbereich GIN
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel.: 02461-61-3547
Fax: 02461-61-2459/-2880
E-mail: ptj-vernetzungsfonds@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt. Antragsvordrucke, Richtlinien und Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen sind auf Anforderung beim Projektträger erhältlich oder können über Internet-Adresse

https://foerderportal.bund.de/easyonline

aufgerufen werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig: In einer ersten Phase kann von der jeweils federführenden Einrichtung zunächst eine bis zu 5-seitige Projektskizze (15 Exemplare) bis zum

30. Juni 2004

beim Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze muss auch eine Vorhabenbeschreibung enthalten, mit der die strukturellen, inhaltlichen und formalen Vorraussetzungen für eine Teilnahme an der Förderinitiative nachzuweisen sind. Insbesondere sind in der Vorhabenbeschreibung folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Problemstellungen, Lösungswege und Ziele für die wissenschaftliche und organisatorische Bearbeitung des Vorhabens durch das geplante Netzwerk sind darzustellen. Die Bedeutung des Lösungsansatzes für die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung zum Anwendungsfeld Energieforschung, seine Originalität und ggf. vorhandene Erfolgsrisiken sind aufzuzeigen. Der Nutzen für die künftige Energieversorgung oder für andere Anwendungsbereiche muss deutlich werden. Welche Wirkungen oder Verbesserungen in dem gewählten Bereich realistisch zu erwarten sind und wo die Haupthindernisse liegen, die seiner weiteren Entwicklung entgegenstehen, ist anzugeben. Dazu ist als Ausgangspunkt knapp der Stand der naturwissenschaftlichen Grundlagen und der Technik darzustellen.

  • Die Strategien und Netzwerkstrukturen, mit denen eine funktionierende Schnittstelle zwischen der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung und den anvisierten Anwendungen realisiert werden soll, müssen angegeben werden. Fachliche und organisatorische Kompetenz des federführenden Antragstellers ist durch Angabe von Publikationen und bisherigen oder aktuellen Kooperationen oder Beteiligungen an Netzwerken zu belegen. Es werden Aussagen zur strategischen Vorgehensweise innerhalb des Netzwerkes erwartet, wobei inter- bzw. transdisziplinären Ansätzen große Bedeutung beigemessen wird. Die vorgesehenen Maßnahmen des Netzwerkes zur internen Koordinierung, zum Controlling und zur internen Qualitätssicherung müssen überzeugen. Es sind Mechanismen für die ständige Aktualisierung der Planungs- und Forschungsaktivitäten des Netzes vorzusehen.

  • Die Maßnahmen, die zur Beteiligung kompetenter Partner der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, insbesondere derjenigen aus Universitäten und Max-Planck-Instituten, ergriffen werden, sind zu erläutern. Es sollen bereits konkrete Vorstellungen über mögliche Partner und Modelle der Kooperation bestehen. Es wird erwartet, dass die für das Themengebiet relevanten Arbeitsgruppen in das Konzept eingebunden werden. Diese Partner sollen auf Institutsleiterebene eingebunden werden. Als ein Nachweis der Qualifikation insbesondere der federführenden Einrichtung gilt, dass sie an nationalen und europäischen Fördermaßnahmen bereits beteiligt ist. Diese sind ggf. im Kontext des beantragten Netzwerkes auszubauen.

  • Die Umsetzung, z.B. durch Skizzierung einer Machbarkeitsstudie, ist darzustellen. Bestehende und geplante Maßnahmen, die die anvisierten Anwendungen oder die Verwertung der erwarteten Projektergebnisse garantieren sollen, sind darzustellen.

  • Falls vorhanden bzw. beabsichtigt: Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz sind anzugeben. Bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten sind zu dokumentieren.

Die erfolgversprechendsten Projektskizzen werden ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird allen Antragstellern mitgeteilt.

Die ausgewählten Antragsteller werden in einem zweiten Verfahrensschritt vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (ggf. mit einer modifizierten Vorhabenbeschreibung), der auch die erforderliche Machbarkeitsstudie umfassen soll.
Für das zweistufige Auswahlverfahren werden ggf. Gutachter herangezogen.
Über die Förderung entscheidet das BMBF nach einer Prioritätensetzung im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die. VV zu .§ 44 BHO sowie §§ 48 und 49 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen werden.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 31.03.2004 in Kraft.


Bonn, den 16. März 2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag


Dr. Grapentin