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Bekanntmachung : Datum:

Förderrichtlinien zur BMBF-Förderaktivität "Risikomanagement extremer Hochwasserereignisse"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Die Hochwasserereignisse in den letzten Jahren, von denen auch Deutschland betroffen war, haben Schäden von mehreren Milliarden Euro verursacht. Insbesondere die Ereignisse Mitte der 90er im deutschen Rheineinzugsgebiet, 1997 an der Oder und das Augusthochwasser 2002 an der Elbe zeigen, dass trotz der in Deutschland traditionell vorhandenen Hochwasservorsorge bei Extremereignissen erhebliche Risiken gegeben sind. Aufgrund komplexer Wirkungszusammenhänge, die extreme Wetterereignisse, Folgen der Klimaveränderungen sowie anthropogene Prozesse wie Urbanisierung, Flussregulierungen, Veränderungen von Landnutzungsstrukturen u.a. umfassen, ist das Eintreten von extremen Hochwasserereignissen nicht vermeidbar. Dies erfordert vorausschauende Anstrengungen zur Minimierung von Schaden- und Gefährdungspotenzialen im Rahmen eines umfassenden Hochwasserrisikomanagements.

Im Hinblick auf extreme Hochwasserereignisse ist es Ziel der Forschungsförderung:

  • einen angewandten Beitrag zur Umsetzung des 5-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu leisten,
  • Grundlagenwissen verschiedener Fachdisziplinen aus Natur- und Sozialwissenschaften sowie Ingenieurwissenschaften zu integrieren (Lücken schließen – Verbindungen schaffen),
  • verbesserte Instrumente für die Analyse, Bewertung und Bewältigung von Hochwasserrisiken bereitzustellen und das Hochwasserrisikomanagement in das Flussgebietsmanagement zu integrieren,
  • beispielhaft integrative Konzepte mit den beiden Hauptelementen Hochwasservorsorge und Hochwasserbewältigung aufzuzeigen,
  • Innovationen im Bereich des technischen Hochwasserschutzes zu initiieren,
  • einen Beitrag zur Risikokommunikation in der Gesellschaft zu leisten.

Die Förderaktivität soll in das künftige Rahmenprogramm "Handlungsorientierte Nachhaltigkeitskonzepte – PRONA" integriert werden und zu seinen Zielen beitragen.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.

2. Gegenstand der Förderung

Im Zentrum der Förderung stehen Forschungsarbeiten, die auf extreme Hochwasserereignisse in Flussgebieten zielen. Hierunter werden orientierend Hochwasser ab einem HQ100 (Wiederkehrintervall > 100 Jahre) und mit einem hohen Schadenpotenzial verstanden. Die Betrachtung häufigerer oder historischer Ereignisse ist zulässig, sofern sie für das Prozessverständnis bzw. für die Bewältigung von und die Vorsorge vor Extremereignissen notwendig ist.

Im Rahmen der Bekanntmachung können Forschungsvorhaben zu folgenden The-menbereichen gefördert werden:

2.1 Integrierte Konzepte für das Hochwasserrisikomanagement:

Integriertes Risikomanagement umfasst zahlreiche Elemente, die vom Deutschen Komitee für Katastrophenvorsorge Ende 2003 aufgezeigt wurden. (Schriftenreihe des DKKV e.V. 29, Hochwasservorsorge in Deutschland – Lernen aus der Katastrophe 2002 im Elbegebiet, ).

Schwerpunktmäßig sollen Forschungen unterstützt werden, die:

  • naturwissenschaftliche, wasserwirtschaftliche, sozialwissenschaftliche, raumplanerische sowie ökonomische Methoden und Kenntnisse als Grundlage für ein Risikomanagement integrieren und die Ableitung kosteneffizienter Maßnahmen erlauben,
  • an den Schnittstellen der Wirkungskette Niederschlagsvorhersage, Abflussmodellierung, Hochwasserwarnung, Katastrophenschutz und –bewältigung ansetzen und so z.B. zu verbesserten Hochwasserfrühwarnsystemen führen,
  • die Entwicklung robuster Instrumente für das vorsorgende und operationelle Hochwassermanagement zum Inhalt haben.

Es wird vorausgesetzt, dass ausgehend von einem top-down-Ansatz, d.h. der Betrachtung von Flussgebieten, schrittweise hin zu kleineren Skalen (räumlich, zeitlich) konkrete Beiträge zur Identifizierung und Minderung regionaler bzw. lokaler Gefährdungen erbracht werden. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den jeweils verantwortlichen Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen ist zu gewährleisten. Dabei sind dort vorhandene einschlägige Vorarbeiten sowie Modelle und Daten zu nutzen.

2.2 Technischer Hochwasserschutz

Unverzichtbarer Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements ist neben der Flächen-, Bau-, Risiko-, Verhaltens- und Informationsvorsorge sowie der Erhöhung des natürlichen Wasserrückhaltes der technische Hochwasserschutz.
Aufgrund der vorhandenen Überschneidungen mit Kompetenzen und Zuständigkeiten der potenziellen Anwender (Behörden und Ministerien der Länder, Kommunen) und zur Sicherstellung einer späteren Implementierung der Forschungsergebnisse wird eine entsprechend enge Kooperation vorausgesetzt, die in den Projektvorschlägen auszuweisen ist. Gegenstand der Förderung sind:

  • Innovative Verfahren zur Deichertüchtigung, für das Deichmonitoring und die Deichverteidigung
    Es sollen Verfahren zur Deichkonstruktion bzw. Deichertüchtigung entwickelt werden, die dem Ziel einer Erhöhung der Dichtigkeit, Deich-Standsicherheit und Langzeitstabilität entsprechen. Die Verfahren müssen kostengünstig, schnell einsetzbar und an die örtlichen Gegebenheiten flexibel anpassbar sein. Im Bereich des Deichmonitoring sind zum einen Erkundungsverfahren zu entwickeln, die eine zuverlässige und rationelle Schwachstellenanalyse erlauben. Darüber hinaus werden Methoden für eine lückenlose, echtzeitnahe Überwachung im Hochwasserfall benötigt. In diesem Zusammenhang müssen auch verbesserte Instrumente für das Management im Falle einer akuten Bedrohung zur Verfügung gestellt werden.
  • Integrative Bewirtschaftung von Talsperren und Poldern
    Das Ziel der Arbeiten soll die Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen für die integrative Bewirtschaftung von Talsperren und Poldern sein, einerseits unter dem Aspekt der Hochwasserrückhaltung, andererseits im Hinblick auf die Sicherung der übrigen Nutzungsarten bzw. aus diesem Spannungsfeld resultierender Nutzungskonflikte. In diesem Zusammenhang sind unter Berücksichtigung ökologischer, sozio-ökonomischer sowie weiterer sich aus der Mehrfachnutzung ergebender Aspekte geeignete technologische Lösungen, Handlungskonzepte und Entscheidungshilfen zu entwickeln, welche sowohl für die planerische Arbeit als auch für operationelle Maßnahmen genutzt werden können. Insofern ist auch die Einbeziehung der Talsperren- und Polderbewirtschaftung in Konzepte des integrierten Hochwasserrisikomanagements erforderlich.
  • Erarbeitung von Strategien zur Aufrechterhaltung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
    Speziell in urbanen Räumen müssen die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Oberflächenabfluss, Boden- und Grundwasser im Hochwasserfall und ihre Wirkung auf (unterirdische) Infrastruktursysteme, die der Ver- und Entsorgung dienen, genauer untersucht werden. Es sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wie sich Ver- und Entsorgungssysteme so gestalten bzw. steuern lassen, dass ihre Funktionalität im Falle einer Überflutung und eines Grundwasseranstieges gewährleistet bleibt. Gleichzeitig soll eine Minimierung der vorhandenen Schadenpotenziale angestrebt werden.

2.3 Querschnittsaufgaben

Wesentliche Elemente der Fördermaßnahme sind der Wissenstransfer in Praxis und Bildung, die Vernetzung nationaler Forschungsaktivitäten und die Verknüpfung mit europäischen Forschungsinitiativen sowie die Stärkung des Hochwasserbewusstseins und der Risikokommunikation in der Gesellschaft.

  • Bildung
    Gefördert werden kann die konzeptionelle Entwicklung von Aufbaustudiengängen bzw. speziellen Modulen, die naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche, sozialwissenschaftliche und ökonomische Inhalte für das Hochwasser-Risikomanagement vereinen. Ausgewählte Konzepte können eine Anschubfinanzierung von bis zu drei Jahren erhalten.
  • Vernetzung
    Es ist vorgesehen, die Fördermaßnahme durch ein Koordinierungsvorhaben begleiten zu lassen, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Zu den Aufgaben gehören - in enger Abstimmung mit dem BMBF bzw. den Projektträgern:
    • der Aufbau und Betrieb einer Internetplattform zur Information von Wissenschaft und Praxis über laufende nationale und europäische Forschungen
    • die Gewährleistung inhaltlicher Abstimmungen innerhalb der BMBF-Fördermaßnahme sowie mit entsprechenden Aktivitäten der Helmholtz-Gemeinschaft, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Länder;
    • die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren;
    • die Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien zu innerhalb der Fördermaßnahme erreichten Ergebnissen;
    • die Unterstützung des BMBF bei der Durchführung der in Vorbereitung befindlichen ERA-NET-Initiative zur Koordinierung der Hochwasserforschung in Europa.
  • Hochwasserbewusstsein/Risikokommunikation
    Gefördert werden kann die Auswertung und Weiterentwicklung von Konzepten zur Verbesserung des Hochwasserbewusstseins und der Risikokommunikation (z.B. Vermittlung von Hochwasserrisiken, Möglichkeiten privater Schadensvorsorge, Bürgerinformationen usw.) unter Einbeziehung relevanter Akteure.

Es wird davon ausgegangen, dass die Querschnittsaufgaben primär im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Themenschwerpunkte "Integrierte Konzepte für das Hochwasserrisikomanagement" und "Technischer Hochwasserschutz" aufgegriffen werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen der Projektförderung sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Insbesondere KMU werden zur Antragstellung ermuntert.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es muss sich um innovative Forschungsansätze, Methoden oder Technologien handeln, die neuartige Lösungen für das Hochwasserrisikomanagement ermöglichen, zu einer stärkeren Vernetzung von Wissen führen und perspektivisch eine Umsetzung erwarten lassen. Reine Grundlagenforschung oder marktnahe Entwicklungen werden nicht gefördert.

Vorausgesetzt werden einschlägige Vorarbeiten, umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Hochwasservorsorge in Deutschland sowie eine gesicherte Zusammenarbeit mit Bundes- und Länderbehörden sowie Akteuren in Kommunen, Flussgebietskommissionen oder Verbänden.

Darüber hinaus muss die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit vorhanden sein. Prioritär sollen Verbundvorhaben gefördert werden. Die Förderung innovativer Einzelvorhaben wird jedoch nicht ausgeschlossen. Verbundanträge sollen maximal 5 Arbeitsgruppen umfassen sowie eine eindeutige inhaltliche und organisatorische Struktur aufweisen. Neben einer klaren Aufgabenverteilung wird Wert auf eine hohe Vernetzung, ein nachvollziehbares Konzept für die Ergebnisintegration sowie auf die Ausweisung der Koordination gelegt. Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss im Antrag eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (s. BMBF-Vordruck 0110 unter der BMBF-Internetadresse).

Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben ausreichende europäische Komponenten für eine ausschließliche EU-Förderung aufweist. Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit im Umfeld eines nationalen Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann oder spezifische Anknüpfungspunkte an laufende Forschungsvorhaben gegeben sind. Das Ergebnis der Prüfung soll mit dem Förderantrag dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können unter: http://www.cordis.lu/en/home.html
und bei der Nationalen Kontaktstelle

Projektträger WT+E
Forschungszentrum Karlsruhe
Dipl.-Ing. Dieter Fuhrmann
Tel.: 07247 / 82 – 3235
Fax: 07247 / 82 – 7235
dieter.fuhrmann@ptwte.fzk.de

abgefragt werden.

Darüber hinaus ist grundsätzlich auch eine Einbettung geförderter Vorhaben in das europäische Programm EUREKA erwünscht. Auskunft zu EUREKA gibt die Internet-seite http://www.eureka.dom.de/de/index.html oder Frau Ruth Badeberg, Ansprechpartnerin für Umwelttechnologie und Energieforschung, ruth.badeberg@dlr.de
Im Förderantrag sind die Überlegungen und eingeleiteten Schritte zur Beteiligung am EUREKA-Programm darzulegen.

5. Art und Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel zunächst bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projektes – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Dabei wird grundsätzlich eine mindestens 50%ige Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

Kooperationen mit europäischen Forschungseinrichtungen sind erwünscht. Zusätzlich anfallende Mittel hierfür sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte für das Forschungsvorhaben entstehen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen, der für KMU und speziell für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in den neuen Bundesländern einen Bonus zulässt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis: die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis: grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Projektträger Jülich (Integrierte Konzepte für das Hochwassermanagement) und den Projektträger Wassertechnik und Entsorgung (Technischer Hochwasserschutz) beauftragt:

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Wallstraße 17 – 22
10179 Berlin
Tel.: 030/20199-439
Fax: 030/20199-430
i.fitting@fz-juelich.de
Projektträger WT+E
Forschungszentrum Karlsruhe
Außenstelle Dresden
Hallwachsstr. 3
01069 Dresden
Tel.: 0351/463-31443
Fax: 0351/463-31442
thomas.deppe@ptwte.fzk.de

Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbe-stimmungen können unter der Internetadresse:

https://foerderportal.bund.de/easyonline

abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.
Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" auch für Projektskizzen wird hingewiesen.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig. In einem ersten Schritt sind spätestens bis zum 15.5.2004 Projektskizzen (2fach schriftlich sowie in elektronischer Form an die o. g. Mail-Adressen) mit einem Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten (Schriftgrad 12, Arial) beim jeweils zuständigen Projektträger einzureichen. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sollen grundsätzlich folgende Angaben enthalten:

  1. Thema
  2. Antragsteller / Verbundpartner
  3. Wissenschaftliche Expertise (Kompetenzen, Vorarbeiten, Publikationen, bisherige Förderung und Kooperationen mit Bundes- und Länderbehörden)
  4. Kooperationen (Art der Kooperation, Aufgaben, z.B. mit Landesbehörden und anderen Forschungsgruppen)
  5. Wissenschaftlich-technische Ziele
  6. Beschreibung des Problems und der wissenschaftlichen Defizite
  7. Arbeitsprogramm und -methoden (einschließlich des Beitrags zu den genannten Querschnittaktivitäten)
  8. Synergiepotenziale (z.B. Nutzung vorhandener Daten/Modelle sowie Bezug und Anknüpfungspunkte an Vorhaben der EU, des Bundes sowie an Aktivitäten der Länder)
  9. Erfolgsaussichten und angestrebte Ergebnisverwertung (wissenschaftlich und praktisch)
  10. Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens (beantragte Förderung, Eigenbeteiligung, Drittmittel)

Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.

Projektskizzen werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens unter Mitwirkung eines externen, vom BMBF berufenen Expertengremiums anhand folgender Kriterien geprüft:

  • Innovationsgrad
  • Problemrelevanz
  • Interdisziplinarität
  • Qualifikation
  • Verwertungsperspektiven
  • Vernetzungspotenziale

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird den Interessenten mitgeteilt.

In einem zweiten Schritt werden die ausgewählten Interessenten zur Vorlage eines ausführlichen, formgebundenen Antrags aufgefordert. Ggf. wird eine Zusammenarbeit einzelner Interessenten angeregt. Das BMBF behält sich eine erneute fachliche Begutachtung vor. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit zur Förderung einer Vorphase (eine BAT IIa-Stelle, bis zu 6 Monate).

Namen und Themen der ausgewählten Projektvorschläge sowie die geförderten Vorhaben werden durch das BMBF oder die beauftragten Projektträger veröffentlicht.

Die Fördermaßnahme ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet, beginnend mit dem 01.09.2004. Für die Projekte ist eine durchschnittliche Laufzeit von drei Jahren vorgesehen. Nach ein bis zwei Jahren ist eine Zwischenbewertung unter Hinzuziehung externer Experten geplant.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 22.03.2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Heidborn