Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Bekanntmachung von Förderrichtlinien zum Förderschwerpunkt "Forschung für die nachhaltige Entwicklung der Megastädte von morgen

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage der Förderung

Globale Veränderungen treffen nicht mehr einzelne Länder oder Regionen, sondern die Menschheit als Ganzes. Ein markantes Beispiel hierfür ist der Trend zur Verstädterung (Urbanisierung), dessen sichtbarster Ausdruck das Wachstum von Millionen- und Megastädten auf allen Kontinenten, insbesondere jedoch in Entwicklungs- und Schwellenländern ist. Die Umschichtung und Verdichtung der Menschheit vollzieht sich mit einer Geschwindigkeit, welche die Strategie- und Innovationsfähigkeit von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf eine harte Probe stellt.

Millionen- und Megastädte sind für die nachhaltige Entwicklung von herausragender Bedeutung, weil durch die Verflechtung und Verdichtung von Menschen-, Ressourcen-, Waren- und Kapitalströmen Probleme in allen drei Nachhaltigkeitsdimensionen geballt auftreten. Gleichzeitig ergeben sich daraus aber auch Chancen für Innovationsstrategien und die Förderung effizienter, kompakter, nachhaltiger Wirtschaftsformen und Lebensstile.
So gesehen werden solche Städte mehr und mehr zu Entscheidungsarenen der globalen nachhaltigen Entwicklung. Insbesondere die "Megastädte von morgen" – schnell wachsende Millionenstädte, die sich in wenigen Jahren der Schwelle zur Megastadt annähern oder diese überschreiten werden – sind für die Politik von hohem Interesse, weil sich dort in besonderer Weise die Chance der Vorsorge und gezielten Stadtentwicklung bietet, um wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Verwerfungen vorzubeugen und Handlungsspielräume zu erhalten oder zu schaffen. Dafür bedarf die Politik jedoch einer fundierten Wissensgrundlage aus den Händen der Forschung.

Die Aufgabe der vom BMBF im Rahmen dieses Schwerpunkts beabsichtigten Projektförderung besteht darin, gemeinsam mit Forschungseinrichtungen in den ausgewählten Ländern und Regionen sowie in enger Abstimmung mit den für die urbane Entwicklung vor Ort zuständigen Institutionen Lösungsvorschläge und Strategien für eine nachhaltige Gestaltung der (mega-)urbanen Regionen der Zukunft zu erarbeiten und in Form von Pilotstudien auch umzusetzen. Relevante Interessengruppen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sollen von Anfang an eingebunden werden, so dass die be-handelten Fragestellungen auf reale Bedürfnisse abgestimmt sind.

Die Forschungsfragen sollen sich dabei an Bedürfnisfeldern wie z. B. Wasserver- und –entsorgung, Ernährung, Mobilität, Energieversorgung, Wohnraum, Lebensunterhalt, Gesundheit und Lebensqualität orientieren. Die Behandlung jedes Bedürfnisfelds schließt auch entsprechende soziale Belange wie Gleichberechtigung und Partizipation sowie Bildungsaspekte mit ein.

In förderpolitische Hinsicht wird dabei vor allem Wert gelegt auf den Aufbau sektorübergreifender wissenschaftlicher Zusammenarbeit in Form integrierter Projekte und damit auf eine disziplinübergreifende Bündelung von Kompetenzen und Kapazitäten sowie die Schaffung von Kompetenznetzwerken zur Steigerung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der deutschen Forschung. Die enge Zusammenarbeit mit Partnern aus den untersuchten Städten und Regionen soll außerdem zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg beitragen.

Die Förderung der "Forschung für die nachhaltige Entwicklung der Megastädte von morgen" erfolgt durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.

2. Gegenstand der Förderung

Angestrebt wird die Erarbeitung und Umsetzung beispielhafter integrierter Planungs- bzw. Managementkonzepte sowie Innovationsstrategien für nachhaltige Stadtentwicklung in ausgewählten Schwellen- und Entwicklungsländern.

Dabei sollen vorrangig solche Städte bearbeitet werden, die auf dem Weg zur Megastadt von morgen sind, also schnell wachsende Großstädte, die das Potenzial für die Gestaltung nachhaltiger Entwicklungspfade bieten. Diese Wachstumsphase stellt eine Weichenstellung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung solcher Städte dar – was mit Risiken wie Chancen verbunden ist. Der hier beschriebene Förderschwerpunkt soll einen Beitrag leisten, die Risiken zu erkennen und Strategien zu ihrer Vermeidung zu entwickeln sowie die Chancen optimal zu nutzen (wie z.B. die Möglichkeit für kostengünstiges, wenn nicht sogar kostenneutrales Umlenken von Ressourcen hin zu nachhaltigen Entwicklungsmaßnahmen aufgrund der ohnehin zu bewältigenden strukturellen Änderungen). Dadurch, dass diese Städte eine wichtige Rolle nicht nur für die unmittelbar darin lebenden Menschen, sondern gemäß ihrer urbanen Funktionen auch für größere Regionen spielen, wirken sich solche Maßnahmen auch im regionalen und weiteren Umfeld positiv auf die wirtschaftliche, soziale und umweltgerechte Entwicklung aus.

Der hier verfolgte Ansatz unterscheidet sich von anderen, jeweils an isolierten Einzelproblemen (wie z. B. Luftqualität) ansetzenden Vorgehen dadurch, dass ökologische, wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte in einem geschlossenen Konzept berücksichtigt werden sollen.

Dabei soll handlungsorientiert (d. h. nicht primär erkenntnisorientiert) vorgegangen werden: als Er-gebnis der Forschungsarbeiten werden Beiträge zur Lösung von Problemen erwartet, die für die zukünftige Entwicklung der untersuchten Städte von hoher Bedeutung sind und sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung voran bringen ("Forschung für Megastädte statt Forschung über Megastädte"). Der Schwerpunkt liegt dabei auf "Prävention & Therapie" statt reiner "Diagnose". Untersuchungen, deren Ergebnisse auf andere Städte übertragbar sind, werden prioritär behandelt.
Die Forschungsergebnisse zu den oben genannten Bedürfnisfeldern sollen in einer Art und Weise aufbereitet und integriert werden, dass eine direkte Umsetzung der Erkenntnisse vor Ort möglich ist.

Die oben beschriebenen Ziele können nur unter Einbindung aller relevanten Disziplinen und Zielgruppen in die Projekte erreicht werden ("Transdisziplinarität" im Sinne von gemeinsamer Problemdefinition).

Gefördert werden Projekte in 4 Stufen, wobei die erste Stufe (2 Jahre) eine Vorbereitungsphase darstellt, in der die in den eingereichten Projektskizzen dargelegten Konzepte mit dem Partnerland ausgearbeitet und zur Umsetzung in den folgenden 3 Phasen (jeweils 3 Jahre) vorbereitet werden (siehe Nr. 7).

3. Zuwendungsempfänger

Kooperationspartner aus

  • Hochschulen,
  • außeruniversitären Einrichtungen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU, und
  • relevanten Behörden

in Deutschland sollen sich pro Vorhaben zu einem integrativen Verbund mit einer koordinierenden Einrichtung zusammenschließen. Dieses Netzwerk kann dann eine gemeinsame Projektskizze einreichen (s. Nr. 7.2). Die Projektskizzen sollen bereits gemeinsam mit Partnern aus denjenigen Staaten, in denen die Untersuchungen stattfinden sollen, entwickelt werden. Es wird erwartet, dass diese Projektpartner eine entsprechende Förderung durch ihre nationalen Einrichtungen erhalten.

Fachliche Beiträge aus vom BMBF institutionell geförderten Forschungseinrichtungen (insbesondere HZ, FhG, MPG, Blaue Liste-Einrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht. Eine zusätzliche Projektförderung zu Gunsten dieser Forschungseinrichtungen ist allerdings nur dann grundsätzlich möglich, wenn ihre Mitwirkung nicht aus der institutionellen Förderung finanziert werden kann, für den Erfolg des Projekts aber essentiell ist.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Dieses Förderangebot ist auf einen Zeitraum von maximal 11 Jahren (2 Jahre Einstiegsphase, 3*3 Jahre Umsetzungsphase), beginnend mit dem 1. Januar 2005, befristet.

Die Projektförderung beginnt mit einer 2-jährigen Einstiegsphase, während der die Projektnetzwerke die eingereichten Forschungskonzepte detailliert für die Umsetzung weiterentwickeln sollen. In dieser Phase sollen vor allem Reisekosten, die Durchführung von Workshops in den Partnerstädten, Maßnahmen des capacity building u. Ä. gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zu-wendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlagen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die anteilig bis zu 50% gefördert werden können. Von den Unternehmen wird grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% erwartet.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Die an einem Projekt beteiligten Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die dem "Merkblatt für Antragsteller auf Projektförderung zur Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen bei Verbundprojekten" zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, hinterlegt unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), nachgewiesen werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden

  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)",
  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)".

Außerdem werden weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

7. Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF den

Projektträger Umweltforschung und -technik (PT-UF c/o DLR)
Postfach 240107
53154 Bonn
Tel.: +49-228/81996-67 (Carola Best) oder -11 (Sekretariat)
Fax: +49-228/81996-40

beauftragt.

Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen.

Weitere Informationen sind ebenfalls beim Projektträger (Ansprechpartnerin: C. Best) sowie unter erhältlich. Auf dieser Internetseite ist darüber hinaus ausführliches Hintergrundmaterial zu dieser Bekanntmachung verfügbar.

7.2 Einreichung von Projektskizzen

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst sind Projektskizzen unter Nutzung von "easy" (siehe https://foerderportal.bund.de/easyonline ) mit einer zusätzlichen Vorhabenbeschreibung von max. 8 Seiten einschließlich Referenzen in englischer Sprache mit deutscher Zusammenfassung bis spätestens 1. September 2004 beim Projektträger in schriftlicher und elektronischer Form (Diskette, CD) einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfirst. Verspätet eingehende oder unvollständige Vorhabensskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vorhabenbeschreibung soll folgendermaßen gegliedert sein:

  1. Ziele und geplante Produkte sowie deren Einordnung in den jetzigen Stand der Forschung,
  2. Arbeitspakete mit grober Zeit- und Finanzplanung sowie Aufteilung unter den Projektpartnern,
  3. Projektorganisation / Integrationsmechanismen,
  4. Einbindung in internationale Aktivitäten.

Projektskizzen können bis Ende April 2004 vorab formlos angekündigt werden. Die Ankündigung ermöglicht es dem Projektträger, potenzielle Antragsteller zu einer Informationsveranstaltung über den Förderschwerpunkt vor dem 1. September 2004 einzuladen. Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung ist nicht zwingend und wirkt sich in keiner Weise auf das Bewilligungsverfahren aus.

7.3 Finanzielle Unterstützung während der Antragstellung

Die Projektskizzen sollen von Partnern aus Deutschland und aus denjenigen Staaten, in denen die Untersuchungen stattfinden sollen, gemeinsam getragen werden. Um dies zu ermöglichen, können bereits während der Projektskizzenphase seitens des BMBF Mittel für Reisen oder Workshops zur Verfügung gestellt werden. In der Regel werden dabei für deutsche Projektpartner Reisekostenzuschüsse und für ausländische Projektpartner Zuschüsse für den Aufenthalt in Deutschland (Tagegelder) gewährt. Diese finanzielle Unterstützung soll formlos bis zu 6 Wochen vor der geplanten Reise/Veranstaltung beim Projektträger mit folgenden Angaben zum geplanten Vorhaben beantragt werden:

  • Thema,
  • Bezug zu dieser Bekanntmachung,
  • Projektziele und -inhalte,
  • Zeitraum, Ort,
  • Teilnehmer bzw. beteiligte Projektmitarbeiter,
  • Angabe des konkreten Unterstützungsbedarfs (Anzahl der Reisen/Aufenthalte, Größe der Veranstaltung),
  • geplante weitere Schritte,
  • Adressen der Partnerinstitutionen sowie Koordinaten der Projektleiter mit Telefon, Fax und E-Mail.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf eine derartige Unterstützung besteht nicht. Vielmehr ent-scheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

7.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Der Projektträger wird die Projektskizzen unter Hinzuziehung eines international besetzten Expertenkreises begutachten, um die erfolgversprechendsten auswählen.

Folgende Kriterien werden der Begutachtung der eingereichten Projektskizzen zugrunde gelegt:

  • wissenschaftliche Qualität im Vergleich zum internationalen Stand der Forschung,
  • Erfolgsaussichten für die Erreichung der gestellten Förderziele,
  • Beitrag des Vorhabens zur Entwicklung von transdisziplinärer Zusammenarbeit und von Netzwerken,
  • Qualität der beabsichtigten Kooperation mit Partnern aus Wissenschaft, öffentlicher Dienstleistung und Wirtschaft sowohl in Deutschland als auch im Partnerland,
  • realistisches Konzept für die Beteiligung aller für den Projekterfolg relevanten Interessengruppen schon während der Planungsphase,
  • Chancen für eine erfolgreiche Überführung der Forschungsergebnisse in die Anwendung (z. B. Initiativen, Dienstleistungen, Produkte, Technologien),
  • Einbindung in internationale Forschungsprogramme und Netzwerke,
  • Aussicht auf eine angemessene finanzielle Beteiligung des Partnerlandes, sowie gegebenenfalls auch Einwerbung von Fördermitteln Dritter.

Darüber hinaus wird sich die Auswahl der zu fördernden Projekte an einer angemessenen geographischen Verteilung der Untersuchungsobjekte orientieren sowie an der Möglichkeit, die einzelnen Projekte durch die übergeordnete Fragestellung eines ausgewählten Bedürfnisfelds zu integrieren.
Das Ergebnis der Begutachtung wird den Interessenten mitgeteilt.

In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Autoren der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Anträge auf Förderung über die 2-jährige Einstiegsphase (v.a. für Workshops, Reisen u.Ä.) einzureichen. Diese Einstiegsphase dient der Vorbereitung des in der Projektskizze beschriebenen Projektkonzepts für die Umsetzungsphase, insbesondere auch im Hinblick auf die Organisation der Zusammenarbeit der beteiligten Partner. Über die Förderung der Einstiegsphase wird nach abschließender Prüfung der Förderanträge entschieden.

Im Anschluss an die Einstiegsphase werden die Projekte einer weiteren Begutachtung unterzogen, die über die Förderung der Umsetzungsphase entscheidet. Diese Umsetzungsphase läuft über einen Zeitraum von weiteren maximal 9 Jahren in 3 Abschnitten, wobei die Projekte nach jedem 3-Jahres-Abschnitt begutachtet werden, damit über die weitere Förderung entschieden werden kann.

Laufende Projekte werden durch einen unabhängigen Expertenkreis begleitet.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten am Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (12.2.2004) in Kraft.

Bonn, den 1.2.2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Binder