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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen der Förderrichtlinien zur Stärkung und Förderung der Versorgungsforschung

1. Förderzweck, Rechtsgrundlagen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen wollen der Versorgungsforschung in Deutschland ein größeres Gewicht verleihen und die auf diesem Gebiet bestehenden Forschungsdefizite abbauen. Hierzu sollen in Ergänzung zu den in 2000 und 2002 bekannt gegebenen Fördermaßnahmen weitere ausgewählte vordringliche Forschungsthemen aufgegriffen werden und entsprechende Forschungsprojekte jeweils aus Fördermitteln der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen oder des BMBF finanziert werden. Die Beteiligten werden diese Abgrenzung rechtzeitig abstimmen. Ziel der gemeinsamen Fördermaßnahme ist es, versorgungs- und praxisrelevante Fragestellungen mit besonderem Bezug zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu untersuchen, die Umsetzung der erzielten Ergebnisse in die Regelversorgung voranzutreiben und dadurch eine gezielte Verbesserung der Patientenversorgung zu erreichen. Dadurch sollen die Qualität, die Wirtschaftlichkeit und die Bedarfsgerechtigkeit der medizinischen Versorgung optimiert werden.
Die aus Mitteln des BMBF zu finanzierenden Projekte werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert.

Die aus Mitteln der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen zu finanzierenden Projekte werden in analoger Anwendung der vorstehenden BMBF-Regelungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages gefördert.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheiden die Förderer aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung


In inhaltlicher Fortführung der bisherigen Fördermaßnahme zur Versorgungsforschung und in Verpflichtung auf die leitenden Ziele des gemeinsamen Förderschwerpunktes der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die Qualität, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung zu verbessern, können Fördermittel für Forschungsprojekte, die sich mit Effektivitäts- und/oder Effizienzfragen befassen, beantragt werden.

Im Besonderen werden Projektanträge für Untersuchungen erwartet, die sich mit der Input-Output-Relation von Leistungen und Prozessabläufen in der Versorgung insbesondere chronisch Kranker beschäftigen. Die Kernfragen solcher Effektivitäts- und/oder Effizienzstudien richten sich auf den Zusammenhang der Leistungsdichte mit der - möglichst über die kurzfristige Perspektive hinaus reichenden - erzielbaren Versorgungsqualität gemessen an klinischen Endpunkten oder Surrogatparametern. Dabei muss die maximal mögliche Förderdauer von 2 Jahren berücksichtigt werden (vgl. Nr. 5).

Untersuchungsansätze werden unter anderem im systematischen Ergebnisvergleich intensitäts- und aufwandsgestaffelter gesundheitlicher Versorgungen gesehen. Die Variation der Leistungsdichte kann beispielsweise auf Untersuchungsfrequenzen im Bereich der medizinischen Vor- und Nachsorge oder der Dauerbetreuung (Intensität des Monitorings) bezogen sein, aber auch auf den Vergleich unterschiedlich lange währender Behandlungen mit Arzneimitteln, Heilmitteln, Spezialdiäten, Psychotherapie und sonstigen medizinischen Mitteln. Ebenso von Interesse sind Zusammenhänge des Versorgungsaufwandes bei der präoperativen Diagnostik mit den erreichten Behandlungsergebnissen oder der Vergleich von Versorgungsergebnissen bei der Leistungserbringung in verschiedenen Versorgungssektoren (z.B. ambulant vs. stationär) oder Versorgungsebenen (z.B. hausärztliche vs. fachärztliche Versorgung). Sofern – etwa in Form von Leitlinien - zu einzelnen, krankheitsbezogenen Versorgungsfragen bereits fachliche Empfehlungen existieren im Hinblick auf den für erforderlich gehaltenen medizinischen Versorgungsaufwand, sind die Auswirkungen einer systematischen Unter- bzw. Überschreitung empfohlener Versorgungsintensitäten auf die medizinische Ergebnisqualität von besonderem Interesse.

Gemeinsame thematische Klammer solcher Untersuchungsansätze ist der wissenschaftlich fundierte Versuch von vergleichenden Effektivitäts- und/oder Effizienzbetrachtungen in der Gesundheitsversorgung insbesondere chronisch Kranker durch Darstellung der Relation von Aufwänden und Ergebnissen.

Angestrebt werden innovative Forschungsprojekte auf hohem methodischen Niveau, die neue Erkenntnisse für die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten erwarten lassen. Die Projektergebnisse sollen aus den gewonnenen Erkenntnissen abgeleitete Vorschläge für eine konkrete Umsetzung und eine Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgungspraxis enthalten.
Verwendungszusammenhänge der Versorgungsforschung ergeben sich für die GKV dadurch, dass valide Ergebnisse von den Kranken- und Pflegekassen umgesetzt werden können, u.a. in

  • politisches Handeln bzgl. Strukturveränderungen, Neuregelungen der Kompetenzverteilungen, Finanzierungsregelungen,
  • Initiativen in den Organen der Selbstverwaltung (mit Bezug auf Leistungskatalog, Qualitätssicherung, Bedarfsplanung),
  • Informationsarbeit inkl. medialer Ausgestaltung,
  • Modellvorhaben, Strukturverträge, einzelvertragliche Regelungen (u.a. Leistungserbringerauswahl), Gestaltung von Disease Management Programmen, Vergütungsregelungen,
  • Angebote neuer "Produkte" für Versicherte,
  • Stimulierung weiterführender Forschungsvorhaben,
  • Engagement im Hinblick auf institutionelle Vernetzung auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene,
  • Einleitung rechtlicher Schritte/Initiativen.

Die geförderten Projekte werden in Form einer Partnerschaft von Vertretern aus Wissenschaft und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen begleitet, die auch an Workshops teilnehmen.

3. Förderempfänger


Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Praxen, Patientenorganisationen, Fachgesellschaften), ggf. auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft.

4. Fördervoraussetzungen


Projektleiter müssen durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein. Sie müssen ihre Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Akzeptanz eines vorhabenbegleitenden Beratungsangebotes erklären.

Die Projektleiter müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie müssen prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit der Antragsskizze darzustellen. Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm sind unter

http://www.eubuero.de

abrufbar.

Von der Förderung ausgenommen sind Themenbereiche, die bereits im Rahmen anderer Förderaktivitäten substantiell gefördert werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Zu den Projekten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt (Projektförderung). Die Laufzeit der beantragten Projekte darf 2 Jahre nicht übersteigen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die förderfähigen projektbezogenen Ausgaben, für Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die förderfähigen projektbedingten Kosten, die bis maximal 100% gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die förderfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% zu den Projektkosten erwartet.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

6. Sonstige Förderbestimmungen



Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide bzw. Förderverträge:

  • Bei Förderung auf Ausgabenbasis: Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • Bei Förderung auf Kostenbasis: Grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).


7. Verfahren


7.1
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme haben das BMBF und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen den

Projektträger im DLR
Gesundheitsforschung
Südstr. 125
53175 Bonn
Tel.: 0228-3821-210
Fax: 0228-3821-257
www.dlr.de/pt

beauftragt. Es wird empfohlen, zwecks Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Für die unter Nr. 7.3 dargelegte Auswahl erfolgversprechender Projektansätze sind bei dem Projektträger zunächst formlose Antragsskizzen bis zum 15.4.2004
einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Antragsskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger empfohlen. Übersendungen per Fax oder E-Mail können nicht angenommen werden.

Nähere Anforderungen zu den Inhalten der Antragsskizzen sind den diesbezüglichen Erläuterungen zu entnehmen, die im Internet unter

http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/

abrufbar sind.

Die formlosen Antragsskizzen sollen in deutscher Sprache in 25 Exemplaren eingereicht werden. Sie sollen die dem Forschungsprojekt zugrundeliegenden Hypothesen und Ziele benennen und das geplante Arbeitsprogramm beschreiben. Der Umfang der Skizzen darf 5 Seiten (1,5-zeilig, doppelseitig) zzgl. Anhang nicht überschreiten. Aus der Vorlage der Antragsskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Ein zentrales Kriterium für die Bewertung der eingereichten Antragsskizzen ist die zu erwartende Relevanz der Ergebnisse für eine Umsetzung in die allgemeine Versorgungspraxis. Voraussetzungen, Strategien und Schritte zur Umsetzung sollen in die Phase der Projektkonzeption bereits einbezogen werden. Schon in der Antragsskizze sind daher die geplante Verwertung und der Transfer der Ergebnisse auf struktureller und prozeduraler Ebene zu beschreiben.

Die Auswahl der geförderwürdigen Forschungsprojekte erfolgt in einem offenen Wettbewerb. Dabei werden u.a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

  • Relevanz

    Die in den Forschungsprojekten zu untersuchenden Themen stellen wichtige gesundheitspolitische Problembereiche dar, deren Bearbeitung von hoher Dringlichkeit und Aktualität ist.
  • Bedeutung für die Gesetzlichen Krankenversicherung

    In den Forschungsprojekten sind Themenbereiche zu behandeln, die für die Steuerungsaufgaben der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen von Bedeutung sind.
  • Patientenorientierung

    Die Forschungsprojekte sollen sich durch eine starke Patientenorientierung auszeichnen.
  • Transfer der Forschungsergebnisse/Verwertungsmöglichkeiten/Nachhaltigkeit der Maßnahme

    Die zu erwartenden Ergebnisse müssen konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung der Regelversorgung aufzeigen.
  • Wissenschaftliche Qualität und innovativer Beitrag

    Bei den Forschungsprojekten muss es sich um empirische, hypothesengeleitete Forschung auf der Basis möglichst gesicherter Evidenz mit einer hohen methodischen Qualität handeln. Eine Erfolgsprognose zur Erreichung der Studienziele muss erkennbar sein. Aus der Analyse der Daten müssen sich verallgemeinerungsfähige Aussagen ableiten lassen.
  • Vorleistungen

    Die Antragsteller müssen für die entsprechenden Themenbereiche eine hohe Expertise und wissenschaftliche Vorleistungen nachweisen können.
  • Interdisziplinarität

7.3
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung ihrer Antragsskizzen schriftlich informiert. Die ausgewählten Antragsteller werden zur Vorlage förmlicher Förderanträge bis zum 4.10.2004 aufgefordert werden. Informationen und Unterlagen zu förmlichen Förderanträgen werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Antragsteller versandt. Aus den Förderanträgen werden Forschungsprojekte mit überzeugenden Konzepten ebenfalls unter Mitwirkung eines Gutachtergremiums entsprechend den unter Nr. 7.2 genannten Kriterien nach abschließender Prüfung für eine Förderung ausgewählt. Zugleich wird auch entschieden, ob die ausgewählten Forschungsprojekte aus Mitteln des BMBF oder der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Auf dieser Grundlage trifft der Projektträger die Förderentscheidungen.

7.4
Die Vordrucke für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet abgerufen werden unter

https://foerderportal.bund.de/easyonline .

Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Unterlagen zur Verfügung. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Antragsskizzen) wird hingewiesen.

7.5

Beabsichtigter Förderbeginn ist frühestens Frühjahr 2005.

7.6

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung aus Fördermitteln des BMBF sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Für die Förderverträge aus Mitteln der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen gelten die vorstehenden Regelungen analog.

8. Inkrafttreten


Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 29.01.2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Hausdorf



Für die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen
Im Auftrag

Dr. Sunder-Plassmann

Erläuterungen zur Bekanntmachung


Die Antragskizzen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Name des Projektleiters und der beteiligten Wissenschaftler mit kompletter Adresse (inkl. Telefon-, Fax-Nr. und E-Mail)
  • Thema des Antrags
  • Darstellung der Ziele und Forschungshypothesen
  • Eigene Vorarbeiten (für das Thema relevante Forschungsprojekte und Publikationen)
  • Relevanz des ausgewählten Themas ("burden of disease", epidemiologische, ökonomische und gesundheitspolitische Bedeutung, Stand der Literatur)
  • Beschreibung des Arbeitsprogramms (Hauptzielgrößen, Methoden, Instrumente, Messparameter)
  • Verwertung/Nutzung der erwarteten Ergebnisse (Interventionsansätze und Steuerungsinstrumente, Strategien zur Umsetzung in die breite Versorgung)
  • Beantragte Mittel
  • Unterschriften
  • Anlagen
    • Literaturverzeichnis zum Untersuchungsthema (maximal 20 Titel),
    • Kurzer tabellarischer Lebenslauf der beteiligten Wissenschaftler mit den 5 wichtigsten Publikationen der letzten 3 Jahre inkl. Angabe des Impactfaktors

Den Förderern ist es ein besonderes Anliegen, dass die erarbeiteten Ergebnisse konkret in das Versorgungsgeschehen umgesetzt werden können. Daher sind die geplante Verwertung und der Transfer der Ergebnisse auf struktureller und prozeduraler Ebene schon in der Antragsskizze zu beschreiben. Dabei sollen gesetzliche Rahmenbedingungen, mögliche Auswirkungen auf den Leistungskatalog (möglichst substitutiver Art), die Bedarfsplanung, das Angebot neuer Produkte, die Stimulierung weiterführender Forschungsarbeiten sowie die Vernetzung und die Verbreitung der Ergebnisse in Betracht gezogen werden.

Die geförderten Projekte werden durch Vertreter von Wissenschaft und der Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen im Sinne von Projektpartnerschaften begleitet. Während der Projektlaufzeit findet darüber hinaus ein Austausch der Beteiligten im Rahmen von Workshops statt.