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Bekanntmachung der Änderung der Förderrichtlinien : Datum:

zum Programm "Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf"

vom 13. Juni 2003

I. Die Förderrichtlinien vom 13. November 2001 (BAnz. S. 23 822) werden wie folgt geändert:

1. Nr. 5 (Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen)

1.1 Der vorletzte Absatz erhält folgende neue Fassung:
Für die Haushaltsjahre 2001 bis einschließlich 2006 stehen für dieses Programm im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts voraussichtlich insgesamt rund 28 Mio. € zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der Bundesmittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Zusätzlich setzt das BMBF für dieses Programm im selben Zeitraum Mittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund 25 Mio. € ein, so dass eine Gesamtfördersumme von 53 Mio. € zur Verfügung steht.

1.2 Der letzte Absatz erhält folgende neue Fassung:
Das Programm hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2006.

2. Nr. 7.2 (Antragsverfahren)

2.1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
Unter dem Kennwort „BQF-Programm“ können jeweils bis zum 31. Januar bzw. 30. April in den Jahren 2002 und 2003 zunächst beim Projektträger Vorhabenskizzen eingereicht werden.

II. Inkrafttreten

Diese Richtlinienänderung tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. Juni 2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Erhard Schulte