Bekanntmachung 05.06.2002 - 16.09.2002

Bekanntmachung

der Richtlinien zur Förderung von Systemlösungen für die Computernutzung in der schulischen Bildung

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Den breiten Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Bildung zu fördern, ist eines der wesentlichen Ziele des Aktionsprogramms "Innovationen und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" der Bundesregierung vom September 1999. Heute sind alle Schulen Deutschlands mit einem kostenlosen Internetanschluss ausgestattet und verfügen mittlerweile über einen Grundbestand an PC. Mit dem Förderprogramm "Neue Medien in der Bildung" hat die Bundesregierung die Entwicklung von Lehr- und Lernsoftware für den Unterricht stimuliert. Mit diesen Maßnahmen sind wesentliche Voraussetzungen für den Einsatz von Computern in den Schulen geschaffen.

Ein besonderer Fokus liegt in den nächsten Jahren auf der Einbettung der Neue Medien in den Schulunterricht sowie auf dem Betrieb und der Organisation des IT-Einsatzes in den Schulen. Management, Service und Organisation des IT-Einsatzes waren bisher den Schulen weitgehend selbst überlassen. Die vielerorts entstandenen Lösungen sind allerdings meist für steigende und breite Computernutzung nicht tragfähig.

In der Gesamtkostenanalyse zur IT-Nutzung machen Service, Wartung und Betrieb einen sehr hohen Anteil aus. Zukunftsweisende und ökonomisch tragfähige Lösungen müssen dieser Kostenverteilung Rechnung tragen. Sie sollten außerdem die Möglichkeit bieten, in den Schulen Geräte unterschiedlicher Hardwaregenerationen zu integrieren sowie den Zugang von zu Hause aus bzw. den Einsatz privater Geräte von Schülerinnen und Schülern zu erlauben. Die Gesamtinfrastruktur soll aus ökonomischen Gründen weitgehend in professionellen Händen liegen und die Arbeiten zu Organisation und Administration von Informationstechnik sollen aus den Schulen ferngehalten werden.

Ziel dieser Fördermaßnahme ist daher die Entwicklung von Lösungen, bei denen Management, Service, Wartung und Administration schulischer IT-Infrastrukturen als umfassende Dienstleistung organisiert werden. Dabei sollen Synergien zur Kostenreduzierung auf kommunaler und regionaler Ebene gesucht werden.

Vorhaben werden durch Zuwendung gefördert nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (VV zu § 44 BHO). Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung und Einführung von Systemlösungen in den Schulalltag, die in einem ganzheitlichen Ansatz, d.h. technisch wie organisatorisch, Hardware, Netze, Software, Administration und Wartung der IT in den Schulen einbeziehen. Die Lösungen müssen sich an den pädagogischen Erfordernissen orientieren und sollten Flexibilität für die unterschiedlichen schulischen Anforderungen, leichte Bedienbarkeit sowie Verringerung von Kosten durch Nutzung von Skalenvorteilen bieten.

Diese Maßnahme ergänzt die im Rahmen des Förderprogramms "Neue Medien in der Bildung" der Bundesregierung geförderten Vorhaben zur Entwicklung multimedialer Bildungsinhalte für Schulen. Vorhaben sollen insbesondere auch dazu dienen, den Einsatz der in diesem Programm geförderten Inhalte zu erleichtern.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Schulträger in Kooperation mit Partnern (z.B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft), die zur technischen Durchführung von Vorhaben geeignet sind. Antragsteller müssen bereit und in der Lage sein, die schulische und technische Umsetzung ihrer Konzepte und die Verbreitung ihrer Ergebnisse sicherzustellen. Eine Förderung von Einzelpersonen ist ausgeschlossen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Verbundpartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110).

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin soll der Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Schulträger und Bundesländer sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die grundsätzlich bis zu 100% gefördert werden können. Es wird jedoch eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe der aktuellen Aufwendungen für schulische IT erwartet.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die bis maximal 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller von grundsätzlich mindestens 50% vorausgesetzt. Bei der Bemessung der Förderquote wird der Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden

für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gebietskörperschaften (ANBest-GK) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);

für Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1. Die Vorbereitung der Auswahl förderfähiger Projekte durch eine Fachjury wird der Verein Schulen ans Netz e.V. organisieren:

Schulen ans Netz e.V.
Max-Habermann-Str. 3
53123 Bonn
Tel.: 0228-910 48 – 61
Fax: 0228-910 48 – 77
E-Mail: itworks@schulen-ans-netz.de

Die Mitarbeiter des Vereins sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Ihnen obliegen insbesondere die Beratung bei der Antragsvorbereitung und Antragstellung sowie die fachliche Begleitung der Vorhaben.

7.2. Das Verfahren ist zweistufig. Interessenten können bis zum

16. September 2002

zunächst eine schriftliche Projektskizze in 3 Exemplaren bzw. elektronisch im PDF-Format vorlegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze soll 15 Seiten Umfang nicht überschreiten. Darin muss auf folgende Punkte eingegangen werden:

1. Aufbau einer schulischen Infrastruktur aus

  • Hardware: Beschaffung, Management, Service, Wartung,
  • Netz: Installation, Betrieb, Administration von Server und Clients, Nutzerverwaltung inklusive Sonderfunktionen (Abschaltung des Netzzugangs für Klausuren etc.),
  • Softwarebetreuung: Installation, Lizenzenverwaltung, Freischaltung von Applikationen bei Bedarf, i.w.S. ASP-Modell oder ein Äquivalent.

2. Integrierte Arbeitsumgebung ohne Medienbruch

  • Netzzugang von Außen auf das Schulnetz für Schüler und Lehrer mit Anwendungsumgebungen zur Vermeidung von Medienbrüchen,
  • Werkzeuge für die Organisation von Gruppenarbeit

3. Nachhaltige Finanzierbarkeit

  • Entwicklung und Einführung von Finanzierungsmodellen, die sowohl den langfristigen Erhalt einer zeitgemäßen schulischen IT-Infrastruktur, als auch soziale Aspekte berücksichtigen. Letztere sind in dem Maße von Bedeutung, in dem privat finanzierte Geräte für schulische Zwecke eingesetzt werden.

Bevorzugt werden Lösungen, die eine Beteiligung einer möglichst großen Zahl von Schulen sicherstellen. Auf einzelschulischen Lösungen fußende Modelle sind nicht förderfähig.

Der Verein kann Erläuterungen zu den Angaben und Erklärungen zu Projektskizzen vom Antragsteller einholen.

7.3. Die besten Projektskizzen werden vom BMBF unter Beteiligung einer unabhängigen Fachjury ausgewählt. Bei der Auswahl der Projektskizzen werden u.a. folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • pädagogische Eignung und Flexibilität für die unterschiedlichen schulischen Anforderungen;
  • leichte Bedienbarkeit;
  • die Verringerung von Kosten durch Nutzung von Skalenvorteilen, die sich aus Verbundlösungen und der Verwendung von Standards erzielen lassen;
  • die Integrierbarkeit vorhandener Geräte unterschiedlicher Hardwaregenerationen und Schnittstellen für den Einsatz privater Computer von Schülerinnen und Schülern sowie
  • die nachhaltige Finanzierbarkeit dieser Lösungen.

Das Ergebnis wird den Interessenten mitgeteilt. Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.4. In einer zweiten Verfahrensstufe werden aussichtsreiche Interessenten zur Vorlage förmlicher Förderanträge aufgefordert. Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet abgerufen werden:

https://foerderportal.bund.de/easyonline

Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen. Auf Anforderung stellt auch "Schulen ans Netz e.V." die Vordrucke zur Verfügung.

Über die Förderanträge entscheidet das BMBF im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Projektdauer soll einen Zeitraum von drei Jahren, die Fördersumme je Projekt einen Betrag von 4 Mio. Euro nicht übersteigen.

Weitere Auskünfte zur Förderung der beschriebenen Vorhaben erteilt der Verein Schulen ans Netz e.V., der die ausgewählten Projekte laufend wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse bereits während der Laufzeit der Projekte zeitnah veröffentlichen wird.

7.5. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Bekanntmachung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 05.06.2002
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Vogel