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Wissenschaftskommunikation in der BMBF-Förderpraxis

Das BMBF hat seine Förderpraxis angepasst und macht Wissenschaftskommunikation zu einem festen Bestandteil der Projektförderung.

Besprechung © Adobe Stock / Freedomz

Wissenschaftskommunikation stärken und fördern und den Austausch zwischen Forschung und Gesellschaft alltäglich machen – das hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll Wissenschaftskommunikation systematisch in der Forschungsförderung verankert werden. Dementsprechend hat das BMBF seine Förderpraxis angepasst: In allen Förderrichtlinien und geförderten Forschungsvorhaben – unabhängig vom jeweiligen Wissenschaftsbereich – wird Wissenschaftskommunikation integraler Bestandteil.

Was bedeutet das konkret?

Das BMBF hat die Förderrichtlinien um Vorgaben zur Förderung von Wissenschaftskommunikation ergänzt. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben haben die Fachreferate und Projektträger Gestaltungsspielraum: Dies ermöglicht eine optimale Implementierung von Wissenschaftskommunikation in die Förderpraxis und wird dem breiten Spektrum der Forschungsförderung des BMBF gerecht. Ziel ist es, Forschende noch stärker beim Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen und Impulse aus der Gesellschaft in Wissenschaft einzubeziehen.

Auf dieser Seite finden sich praxisrelevante Orientierungshilfen sowie Tipps und Empfehlungen für die einzelnen Phasen der Projektförderung – von der Integration von Wissenschaftskommunikation in Förderrichtlinien über die Begutachtung von Konzepten zur Wissenschaftskommunikation und Formulierungen in Zuwendungsbescheiden bis hin zur Evaluation der Maßnahmen.

Beratungsunit Wissenschaftskommunikation

Bei Fragen rund um die neue Förderpraxis hilft die Beratungsunit Wissenschaftskommunikation im Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation des DLR Projektträgers. Die Beratungsunit begleitet im Auftrag des BMBF die Implementierungs- und Etablierungsphase der neuen Förderpraxis und unterstützt die Integration von Wissenschaftskommunikation in die Projektförderung. Sie berät BMBF-Referate und Projektträger und fördert durch Informationsveranstaltungen und Workshops den Wissens- und Erfahrungsaustausch.

Die Beratungsunit ist erreichbar unter:

beratungsunit-wisskomm@dlr.de

030 67055-8032/8217

Planung von Förderrichtlinien 

Förderrichtlinien haben eine Schlüsselfunktion für die Umsetzung von Wissenschaftskommunikation in BMBF-geförderten Projekten. Die enthaltenen Formulierungen und Angaben liefern die maßgebliche Orientierung, um gute Wissenschaftskommunikation in geförderten Projekten umzusetzen.

Wie kann Wissenschaftskommunikation in die Förderrichtlinie integriert werden?

Mit der neuen BMBF-Förderpraxis wurde Wissenschaftskommunikation an unterschiedlichen Stellen in Förderrichtlinien integriert („Art und Umfang“, „Sonstige Zuwendungsbestimmungen“). Hierfür sind im Standardtextmuster für die Textbausteine vorgegeben, die verwendet werden müssen.

Weitere Vorgaben sollten in Förderrichtlinien je nach Bedarf aufgenommen werden: 

Beispiel:

7 Verfahren

Vorlage und Auswahl von Projektskizzen:

Die Projektskizzen müssen eine Projektbeschreibung und eine nachvollziehbare Finanzplanung beinhalten (…), inklusive eines einseitigen Konzepts zur Wissenschaftskommunikation (siehe hierzu auch die BMBF-Handreichung (FAQ) zu Wissenschaftskommunikation in der Projektförderung).

Die Projektskizze soll folgender Gliederung folgen: (…) Kurzdarstellung eines Konzepts zur Wissenschaftskommunikation, das insbesondere die Punkte Kommunikationsziel, Zielgruppe, Auswahl von Medien und Formaten und einen groben Zeitplan enthält.

  • Alternativ kann ein separates Konzept für Wissenschaftskommunikation zusätzlich zur Projektskizze angefordert werden. Auch hier sollten Umfang und Inhalte vorgegeben werden.

Beispiel:

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Die Projektskizzen müssen eine Projektbeschreibung und eine nachvollziehbare Finanzplanung beinhalten, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (maximal 16 Seiten inklusive Deckblattes und inklusive einer Seite Konzept „Wissenschaftskommunikation“): (…)

  • Konzept zur Wissenschaftskommunikation mit Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit dem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen (Anhang zur Skizze, maximal eine Seite).
  • Bei Verbundprojekten sollte ein gemeinsames Konzept angefordert werden. Auch hier gilt: Nicht jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler muss kommunizieren. Stattdessen können auch einzelne Verbundpartner mit Aufgaben der Wissenschaftskommunikation für den gesamten Verbund betraut werden.
  • Bei umfangreicheren Förderrichtlinien kann ein Begleit- bzw. Metavorhaben ausgeschrieben werden, das ausschließlich oder unter anderem Wissenschaftskommunikation zur Aufgabe hat und die Einzelprojekte der Fördermaßnahme bei eigenen Vorhaben der Wissenschaftskommunikation unterstützt.

Beispiel:

2 Gegenstand der Förderung:

Das BMBF fördert zusätzlich ein Begleitprojekt (nicht Bestandteil dieser Förderrichtlinie), das (…) übergeordnete Fragestellungen untersucht sowie Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation konzipiert und durchführt. Die unter dieser Förderrichtlinie geförderten Vorhaben verpflichten sich (…) zur engen Kooperation im Rahmen der Wissenschaftskommunikation. In den Arbeitsplänen und der Finanzplanung aller Projekte sind entsprechende Ressourcen vorzusehen.

  • Die Qualität des Konzepts für Wissenschaftskommunikation sollte als Kriterium für den Begutachtungsprozess benannt werden.

Beispiel:

7 Verfahren

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft: (…)

Höhe der Mittel für Wissenschaftskommunikation: Das BMBF sieht bewusst davon ab, feste prozentuale Vorgaben zu machen. Die für Wissenschaftskommunikation beantragten Mittel sollen in Relation zur Gesamtsumme des Projektantrags angemessen und verhältnismäßig sein. Zusätzliche Mittel werden für Wissenschaftskommunikation in der Projektförderung nicht zur Verfügung gestellt.

Hilfestellungen für die Konzepterstellung finden Antragstellende in der BMBF-Handreichung (FAQ).

Weitere Angebote zur Orientierung für Antragstellende: 

  • wissenschaftskommunikation.de: Informations­- und Diskussionsportal zu aktuellen Trends und Themen; Best-­Practice-­Beispiele
  • Nationale Institut für Wissenschaftskommunikation (NaWik): Kompetenzaufbau für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Seminar „Wissenschaftskommunikation in Förderanträgen“
  • Wissenschaft im Dialog (WiD)
  • Impact Unit: Plattform für Wirkung und Evaluation in der Wissenschaftskommunikation
  • Transfer Unit: Projekt für den Austausch zwischen Wissenschaftskommunikationsforschung und praktischer Wissenschaftskommunikation zur nachhaltigen Steigerung der Effektivität und Qualität von Wissenschaftskommunikation

Gibt es Ausnahmen?

Das Standardtextmuster mit den Formulierungen zur Wissenschaftskommunikation ist für alle BMBF-Förderrichtlinien bindend. Ausnahmen sind möglich und müssen durch die Abteilungsleitung genehmigt werden. In welchem Umfang Wissenschaftskommunikation Teil einer Förderrichtlinie ist, entscheidet das jeweils zuständige Fachreferat im BMBF. Um das Förderkriterium bestmöglich umzusetzen, haben die BMBF-Fachreferate Flexibilität in der Gestaltung und Umsetzung. Wenn es nicht sinnvoll oder nicht möglich erscheint, Wissenschaftskommunikation in eine Förderrichtlinie zu integrieren, muss dies gesondert begründet werden.

Besonderheit: Bei der Erstellung von Förderrichtlinien, die sich auch bzw. im Schwerpunkt an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Startups und KMU) richten, entscheidet das BMBF-Fachreferat im Rahmen der Konzeption abschließend, ob die Integration von Wissenschaftskommunikation sinnvoll und fachlich geboten ist. Einer gesonderten Begründung des Fachreferats bedarf es in diesem Fall nicht.

Begutachtung von Förderanträgen

Im Rahmen der neuen BMBF-Förderpraxis wird auch die Begutachtung von Projektskizzen und Förderanträgen angepasst. Hierfür legt die jeweilige Förderrichtlinie fest, welche konkreten Anforderungen an die Wissenschaftskommunikationskonzepte in den Projektskizzen und Vollanträgen gestellt werden und welche Angaben dort enthalten sein müssen.

Nach welchen Kriterien wird ein Konzept bewertet?

Die eingereichten Konzepte für Wissenschaftskommunikation sollten hinsichtlich der Plausibilität ihrer Inhalte, qualitativer und quantitativer Ziele und Ressourcenverteilung geprüft werden. Folgende Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:

Bei der Begutachtung der Konzepte sollte das BMBF-Grundverständnis beachtet werden, nach dem Wissenschaftskommunikation vor allem Aufgabe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst ist. Dabei muss jedoch nicht jede und jeder am Projekt Beteiligte unmittelbar selbst kommunizieren. Stattdessen sollen Verantwortlichkeiten definiert werden. Zusätzlich sollten institutionell gebundene Akteure wie Pressestellen oder Kommunikationsabteilungen – im Idealfall von Anfang an – mit eingebunden werden.

Reichen Antragstellende kein Konzept zur Wissenschaftskommunikation ein, sollten sie zur Nachreichung aufgefordert werden. In Ausnahmefällen müssen sie das Fehlen eines Konzepts nachvollziehbar begründen. 

Wer begutachtet die Konzepte für Wissenschaftskommunikation?

Dies kann durch Fachgutachterinnen und -gutachter geschehen, vorausgesetzt diese verfügen über ein Grundverständnis guter Wissenschaftskommunikation. Entsprechendes Wissen können sie sich über praxisorientierte Handreichungen aneignen, die das BMBF bereitstellt (siehe FAQ, Seite 4).

Alternativ oder zusätzlich können Personen als Gutachterinnen oder Gutachter hinzugezogen werden, die über Erfahrungen in der Wissenschaftskommunikation verfügen – beispielweise Mitarbeitende aus den jeweiligen Kommunikationsabteilungen.

Auch unterstützt die Beratungsunit Wissenschaftskommunikation gerne dabei, Kontakt zu externen potentiellen Expertinnen oder Experten herzustellen, die bei der Begutachtung unterstützen können.

Was wird nicht als Wissenschaftskommunikation betrachtet?

Die im Konzept aufgeführten Maßnahmen müssen sich sowohl von institutionellen als auch von wissenschaftsinternen Kommunikationsmaßnahmen unterscheiden. Ausgeschlossen sind alle Kommunikationsmaßnahmen, die sich an das jeweilige wissenschaftliche Umfeld richten (zum Beispiel wissenschaftliche Publikationen, Vorträge auf wissenschaftlichen Fachtagungen) sowie die Kommunikation im Rahmen von Auftragsforschung und Forschungsmarketing (zum Beispiel gegenüber industriellen Auftraggebern). Ebenfalls ausgeschlossen sind strategische Kommunikationsaktivitäten von Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen mit werblichen Zielsetzungen oder solche, die maßgeblich der Eigendarstellung der Organisation dienen.

Wie ist Wissenschaftskommunikation zu gewichten?

Das zentrale Auswahlkriterium für die Projektförderung bleibt die wissenschaftliche Exzellenz. Fehlt in einem ansonsten förderwürdigen Projektantrag die Wissenschaftskommunikation, sollte dieser nicht allein deswegen abgelehnt werden. Vielmehr sollte ein entsprechendes Konzept nachgefordert werden und mit dem Vollantrag vorliegen. Aber: Bei knappen Entscheidungen und in Zweifelsfällen kann ein gutes Wissenschaftskommunikationskonzept durchaus ausschlaggebend sein. 

Ist das eingereichte Konzept endgültig?

Das Konzept bildet den Planungs- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Antragstellung ab. Es sollte jedoch schon bei Antragstellung erkennbar sein, dass sich mit der Integration von Wissenschaftskommunikation strukturiert auseinandergesetzt wurde. und smarte Ziele formuliert wurden.

Antragstellende sollten die Möglichkeit haben, sich im Laufe des Projekts näher mit dem Thema zu beschäftigen und gegebenenfalls auch Kompetenzen zu erwerben. Daher sollte es ihnen offenstehen, das Konzept für Wissenschaftskommunikation im Verlauf des Projekts zu detaillieren. Hierbei muss beachtet werden, dass der Finanzierungsplan den geplanten Aktivitäten entspricht.

Es besteht die Möglichkeit, die im Projektantrag für Wissenschaftskommunikation vorgesehenen Mittel zu sperren, solange die Detailplanung noch aussteht und mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation noch nicht begonnen wurde.

Kann Kompetenzaufbau gefördert werden?

Ja. Forschende können sich durch entsprechende Fort­- und Weiterbildungen im Bereich Wissenschaftskommunikation im Rahmen des geförderten Projekts qualifizieren – zum Beispiel beim Nationalen Institut für Wissenschaftskommunikation (NaWik) mit Trainings für Social Media, Podcasts oder das Argumentieren bei Podiumsdiskussionen. Förderfähig sind hierbei Ausgaben/Kosten, die für Ziel und Zweck der Kommunikationsmaßnahmen innerhalb des Vorhabens notwendig sind und im Rahmen der Antragstellung im Finanzierungsplan genehmigt wurden.

Bewilligung und Verwendungsnachweise

Der Zuwendungsbescheid und die darin enthaltenen Angaben sind entscheidend für die Umsetzung von Wissenschaftskommunikation in den geförderten Projekten. Durch klare Aussagen erhalten Antragstellende verbindliche Handlungsanweisungen. Auch vereinfachen sie die Überprüfung der Maßnahmen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sowie eventuelle Auflagen oder Nachforderungen. 

Beispiel:

1. Nebenbestimmungen und Hinweise

Es gelten folgende, weitere Nebenbestimmungen und Hinweise: (…)

Wissenschaftskommunikation:

Im Rahmen des Vorhabens werden Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation betrieben; der Zuwendungsempfänger geht proaktiv in einen Austausch mit der Öffentlichkeit und orientiert sich dabei an der BMBF-Handreichung „FAQ - Wissenschaftskommunikation in der Projektförderung“.

Der Zuwendungsempfänger ist angehalten, selbstständig die wichtigsten Daten und Kennzahlen zur Wissenschaftskommunikation im Rahmen des Vorhabens zu erfassen und für eine Evaluation der Maßnahmen die Tools des BMBF-geförderten Projekts „Impact Unit – Wirkung und Evaluation in der Wissenschaftskommunikation“ zu nutzen. Diese sind zu finden unter www.impactunit.de.

Evaluation von Wissenschaftskommunikation in Fördermaßnahmen

Bei der Integration von Wissenschaftskommunikation in die Förderrichtlinien legt das BMBF besonderen Wert auf Qualität und Effektivität. Aussagekräftige (Selbst-)Evaluationen sind hier sehr wertvoll. Sie zeigen Stärken und Schwächen der Maßnahmen auf und weisen auf Verbesserungsmöglichkeiten hin. Dementsprechend sollten die Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation in den Vorhaben, ebenso wie alle anderen geförderten Aktivitäten, Gegenstand einer Evaluation sein. Informationsmaterialien, konkrete Tipps und Empfehlungen sowie Evaluations-Tools bietet die Impact Unit, eine vom BMBF geförderte Plattform für Wirkung und Evaluation.

Wurden die anvisierten Zielgruppen tatsächlich erreicht? Sind die Teilnehmenden hinterher interessierter an dem Thema oder an Wissenschaft im Allgemeinen? Denken sie anders über ein Forschungsthema oder verändern gar ihr Verhalten? Eine Evaluation kann hierzu Antworten geben. Dabei ist eine Evaluation bereits während des Projekts sinnvoll: Eine begleitende Evaluation liefert aussagekräftige Ergebnisse, auf deren Basis die Kommunikationsmaßnahmen fortlaufend optimiert werden können. Eine Evaluation am Projektende ist ebenfalls möglich. Hierfür werden Ergebnisse und Wirkung in allen Projektphasen im Nachhinein erfasst, ausgewertet und dokumentiert.

Die Kriterien für den Erfolg einer Kommunikationsmaßnahme sind von den vorab formulierten Zielen und vielen anderen Faktoren abhängig. So können zum Beispiel Reichweiten oder Angaben zu Teilnehmenden bei Veranstaltungen, aber auch komplexere Indikatoren wie Agenda-Setting-Prozesse oder Wissenszuwachs mit vielfältigen Methoden erhoben werden.