Wo exzellente Lehre ihren Platz hat
Der Alltag an Hochschulen kennt viele Formen und Wege: ob in Vorlesungen und Seminaren, in Laboren, auf Konferenzen oder virtuell. Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ übernehmen Bund und Länder noch mehr, gemeinsam und dauerhaft Verantwortung für ein starkes Hochschulsystem.
Wortwörtlich ein „Studienplatz“: Der hier gezeigte Hörsaalstuhl steht natürlich nur stellvertretend für exzellente Lehre und moderne Lernumgebungen an den deutschen Hochschulen. Um diese auch weiter zu fördern, haben die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern am 6. Juni 2019 den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ beschlossen. Mit dem Zukunftsvertrag als Nachfolge des Hochschulpakts 2020 verbessern das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen. Gleichzeitig werden die insbesondere mit dem Hochschulpakt aufgebauten Studienkapazitäten bedarfsgerecht erhalten. Von besseren Studienbedingungen und einer höheren Lehrqualität an allen Hochschulen werden fast drei Millionen Studierende in ganz Deutschland profitieren.
Verbreitung innovativer Lehr- und Lernkonzepte
Mit der dauerhaften Förderung ab 2021 soll insbesondere unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden. Darin sehen das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Weitere qualitätssteigernde Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung innovativer Lehr- und Lernkonzepte oder der Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangeboten, sind ebenfalls vorgesehen. Die Mittel des Zukunftsvertrags dienen auch gezielt der Digitalisierung in Studium und Lehre. Dazu gehört die Erweiterung digitaler Angebote in der Lehre ebenso wie der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Hochschulen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt für den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder stellen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Mittel in derselben Höhe bereit, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich rund 3,8 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt transparent nach einem jährlich neu berechneten Schlüssel.
Die Umsetzung des Zukunftsvertrags trägt der Vielfalt unserer Universitäten und Fachhochschulen Rechnung. Alle sieben Jahre legt jedes Land in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in einer Verpflichtungserklärung fest, welche landesspezifischen strategischen Ansätze es bei der Verwendung der Mittel verfolgt, um die gemeinsam vereinbarten Ziele des Zukunftsvertrags zu erreichen.