Bitte beachten Sie, dass die folgenden Förderrichtlinien zu Ihrer Information dienen, dieses Angebot aber keine amtliche Bekanntmachung darstellt. Rechtlich verbindlich ist allein die im Bundesanzeiger verkündete Fassung.
Änderungsbekanntmachungen, die nur zur Anpassung an die geänderten europarechtlichen Rechtsgrundlagen in bereits veröffentlichten Förderrichtlinien (beispielsweise Änderung der AGVO vom 23. Juni 2023, Änderung der de-minimis-VO vom 13. Dezember 2023) erlassen werden, werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind entsprechend zu berücksichtigen.