Gleichstellungsbeauftragte des BMBF : , Thema: Über uns
Seit das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung am 5. Dezember 2001 in Kraft trat, hat sich viel getan. Der Anteil weiblicher Beschäftigter im Bundesministerium für Bildung und Forschung liegt bei fast 59 Prozent.
Die für vier Jahre gewählte Gleichstellungsbeauftragte gehört der Personalverwaltung an, ist jedoch weisungsunabhängig und zu 100 Prozent von ihren sonstigen Tätigkeiten freigestellt.
Sie fördert und überwacht den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes im BMBF. Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen innerhalb des BMBF mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit betreffen. Insbesondere wirkt sie frühzeitig bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes für das BMBF mit.
Bei der Abfassung von Beurteilungsrichtlinien ist sie beteiligt und nimmt an Besprechungen teil, die die einheitliche Anwendung der getroffenen Regelungen sicherstellen sollen.
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Beschäftigten der Dienststelle in Einzelfällen, insbesondere bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit.