Die Datenschutzbeauftragte des BMBF : , Thema: Über uns
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat entsprechend §5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine behördliche Beauftragte für den Datenschutz bestellt, die in Fragen des Datenschutzes als Ansprechpartnerin den Beschäftigten als auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Die Datenschutzbeauftragte ist unabhängig und in Ausübung ihrer Fachkunde weisungsfrei und der Leitung des BMBF (Staatssekretär) unmittelbar unterstellt. Sie ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass sich alle Beschäftigten oder Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll an sie mit Fragen, aber auch Beschwerden wenden können.
Die Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung des BDSG und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften hin und macht durch geeignete Maßnahmen die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzten Beschäftigten mit den Anforderungen des Datenschutzes vertraut. Ferner gibt sie die öffentlich zugänglichen Angaben des Verfahrensverzeichnisses jedermann auf Antrag in geeigneter Weise zur Kenntnis.