Förderaufruf Kooperation Grüner Wasserstoff mit EUREKA-Ländern : Datum:
Das Bundesforschungsministerium fördert multilaterale Kooperationen zum Thema Transportinfrastrukturen für Grünen Wasserstoff. Sieben weitere Partnerländer aus dem EUREKA-Netzwerk sind beteiligt. Antragsfrist ist der 22. November 2021.
Wasserstofftechnologien bieten enorme Chancen – sowohl für das Klima, als auch für die Wirtschaft. Europäische und internationale Kooperationen in Forschung und Entwicklung sind dabei besonders wichtig, um die Potentiale dieser neuen Technologien noch besser auszuschöpfen.
Genau hier setzt der Förderaufruf des Bundesforschungsministeriums an: Unter dem Dach des EUREKA-Netzwerks haben sich Deutschland und sieben weitere Partnerländer zusammengetan, um grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zum Thema Transportinfrastrukturen für Grünen Wasserstoff zu fördern. Deutsche Einrichtungen können dabei mit Partnern aus den folgenden Ländern kooperieren: Belgien (Flandern), Finnland, Irland, Kanada, den Niederlanden, Portugal und Spanien.
Gesucht: Marktnahe Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
Der Förderaufruf richtet sich an deutsche Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Um gefördert zu werden, müssen mindestens zwei Partner an den geplanten Vorhaben beteiligt sein, die aus mindestens zwei unterschiedlichen der oben genannten Länder kommen. Als anwendungsorientierte Initiative zielt EUREKA auf marktnahe Projekte ab. Daher ist es zusätzlich erforderlich, dass mindestens ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) aus Deutschland an der Kooperation beteiligt ist.
Themenschwerpunkte der Förderung
Das Bundesforschungsministerium möchte Projekte aus dem Bereich Transportinfrastrukturen für Grünen Wasserstoff fördern. Diese können unter anderem eines oder mehrere der folgenden Themen behandeln:
• Bestehende Infrastrukturen zum Transport von (Grünem) Wasserstoff nutzen
• Anforderungen, Voraussetzungen und Modelle für die effiziente Nutzung bestehender (Gas-)-Netze (z.B. Sicherheit, Materialien, etc.)
• Höhere Wirkungsgrade durch effizienten Transport und Speicherung
• Lösungen für eine intelligente Netzsteuerung und integrierte Netzplanung
Höhe und Dauer möglicher Zuwendungen
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung im Rahmen der Projektförderung. Die Fördersumme pro deutschem Verbundprojekt beträgt maximal 1 Million Euro. Dabei müssen mindestens 40 Prozent der Förderung des deutschen Verbundes an die beteiligten deutschen KMU gehen.
Der Förderaufruf erscheint innerhalb der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff. Er adressiert das Modul F: Technologiekooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen von EUREKA. Die Rahmenbekanntmachung im Volltext mit allen Modulen finden Sie in der Navigation rechts unter „Publikationen“ als PDF-Download.
Neben dem spezifischen Förderaufruf des Bundesforschungsministeriums müssen interessierte Antragstellende aus Deutschland auch den internationalen Förderaufruf des EUREKA-Netzwerks beachten.
Bewerbungsfrist ist der 22. November 2021
Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 22. November 2021 (18:00 Uhr) verlängert. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig: Die koordinierende Partnereinrichtung des geplanten Vorhabens reicht zunächst einen Antrag in englischer Sprache über das elektronische Antrags-Portal von EUREKA ein. In einem zweiten Schritt werden die deutschen Projektpartner der positiv bewerteten Anträge nach Aufforderung eingeladen, einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache über „easy-Online“ einzureichen.
Ansprechpartner:
EUREKA-Büro Deutschland
DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit
Telefon: +49 228/38 21-1352 bzw. -1380
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail: eureka@dlr.de