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Förderaufruf Forschungskooperation Grüner Wasserstoff mit Zentralasien und Ländern der Östlichen Partnerschaft : Datum:

Das Bundesforschungsministerium fördert die Forschungskooperation zum Thema Grüner Wasserstoff mit der Ukraine, den Ländern Zentralasiens, des Südkaukasus und dem Iran. Alle Details regelt dieser Förderaufruf. Antragsfrist ist der 30. Juni 2021.

Zhinvali Reservoir, Georgien
Wasserreservoir © Adobe Stock/YuliaB

Förderaufruf: Kooperation Grüner Wasserstoff mit der Ukraine, Zentralasien und Südkaukasus

Um die Energiewende weiter voranzutreiben, setzt das Bundesforschungsministerium auf die Forschungszusammenarbeit mit Partnern in der Ukraine, den Ländern Zentralasiens und des Südkaukasus sowie dem Iran. Diese Länder verfügen über großes Potenzial, um Sonnen-, Wind- und Wasserenergie zu erzeugen. Genau diese erneuerbaren Energien werden für die Produktion von Grünem Wasserstoff zwingend benötigt. Einige der Länder verfügen zudem über Infrastrukturen für den Energietransport und zeigen schon jetzt Interesse an der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Deshalb hat der neue Förderaufruf das Ziel, Wasserstoff-Kooperationen mit diesen nicht weit entfernten Ländern aufzubauen, um sie als mögliche Lieferanten von Grünem Wasserstoff zu gewinnen.

Internationale Forschungs- und Wirtschaftskooperationen können zudem den Ausbau erneuerbarer Energien in den Partnerländern beschleunigen und ihnen helfen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen.

Das Bundesforschungsministerium fördert entsprechende Pilotprojekte, die in Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen der genannten Länder wettbewerbsfähige Technologien entwickeln – sowohl für die Herstellung und Lagerung als auch den Transport und die Nutzung von Grünem Wasserstoff. Förderfähig sind auch flankierende Projekte, die die Klimaschutzpotenziale und die gesellschaftliche Bedeutung der grünen Zukunftstechnologie erforschen.

Der spezifische Förderaufruf richtet sich an deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen. Förderfähig sind Einzel- oder Verbundvorhaben deutscher Antragstellerinnen und Antragsteller, die gemeinsam mit mindestens einer oder mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen in den kooperierenden Staaten eingereicht werden.

Themenschwerpunkte der Förderung

Gefördert werden im Rahmen dieses Aufrufs Forschungsprojekte, die technologieoffen eines oder mehrere dieser Themen rund um den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft untersuchen:

  • Herstellung/Katalyseverfahren: (Weiter-)Entwicklung effizienter Katalyseverfahren, inklusive der Identifikation nachhaltiger Materialien für die Katalysatoren; Verfahren zur direkten Gewinnung hochwertiger Chemikalien wie Olefinen und flüssigen Aromaten.
  • Wasserstoffelektrolyse: Erforschung von Verfahren zur Wasserstoffelektrolyse unter Einsatz erneuerbarer Energien und unter Berücksichtigung der besonderen Potenziale der Zielregionen.
  • Biomasse: Erforschung von Technologien für die Wasserstoffgewinnung aus oder mittels Biomasse (zum Bespiel katalytischer Wasserstoffgenerator aus Bio-Rohstoffen oder Biotechnologien für die Erzeugung des Wasserstoffs aus Lebensmittelabfällen).
  • Erneuerbare Energien: Kopplung der Methanpyrolyse mit der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend der regionalen Möglichkeiten.
  • Speicherung, Transport und Verteilung des Wasserstoffs: Nutzung bestehender Pipelines und anderer Transportinfrastrukturen, Anforderungen der Industrie und Zertifizierung.
  • Kohlenstoffverwertung: Entwicklung ökologisch nachhaltiger Verfahren zur Verwertung des Kohlenstoffs als Pyrolyseprodukt, die zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des gesamten Prozesses beitragen.
  • Klimaschutzpotenziale: Begleitende Untersuchung der Klimaschutzpotenziale, die die Entwicklung einer nachhaltigen Wasserstoffproduktion sowie die Verwertung von Nebenprodukten eröffnen.
  • Gesellschaft und Ökologie: Analyse der gesellschaftlichen Bedeutung und Akzeptanz oder Analyse der Treibhausgasbilanz bzw. der ökologischen Bilanz.

Höhe und Dauer möglicher Zuwendungen

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung im Rahmen der Projektförderung. Sie beträgt maximal 200.000 Euro je Projekt auf deutscher Seite – gegebenenfalls zuzüglich 20 Prozent Projektpauschale. Die Laufzeit beträgt bis zu 36 Monate.

Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2021

Interessierte Forschende können bis spätestens 30. Juni 2021 Projektskizzen in schriftlicher und/oder digitaler Form über das Skizzentool „easy-Online“ einreichen (erste Verfahrensstufe).

Ansprechpartner:
Dr. Hendrik Meurs
DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit
Telefon: +49 2 28/38 21-19 44
E-Mail: Hendrik.Meurs@dlr.de