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Bundesprogramm 'Ausbildungsplätze sichern' wird verlängert und verbessert : Datum: , Thema: pressekonferenz

Das Bundesprogramm 'Ausbildungsplätze sichern' erfährt grundlegende Verbesserungen und soll so die betriebliche Berufsausbildung in Krisenzeiten stabilisieren.

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© BMBF/Hans-Joachimm Rickel

Mit dem Programm, das jetzt durch das Bundeskabinett gebilligt wurde, werden etwa Ausbildungs- und Übernahmeprämien verdoppelt und Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit verbessert. Denn "die Berufsausbildung von jungen Menschen muss auch in dieser Krise so gut wie möglich unterstützt werden. Dieses Ziel verfolge ich seit Beginn der Pandemie", sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in Berlin.

Mit dem zweiten Maßnahmenpaket schaffe man nun die Grundlage, „dass junge Frauen und Männer einen Ausbildungsplatz finden und auch weitere Unterstützung bekommen, um auch in diesen schwierigen Zeiten gut den Beruf starten zu können.“

Das helfe auch den Unternehmen und der gesamten Wirtschaft, da diese in den nächsten Jahren noch mehr Fachkräfte benötigen wird als heute.

„Ausbildung wird in diesen Zeiten aber nur gelingen, wenn alle Sozialpartner mitziehen. Darum bin ich über das Engagement der Verbände und Gewerkschaften sehr froh“, betonte Karliczek und dankte allen Betrieben, die trotz der vielfach schwierigen Zeit ausbilden: „Sie tun etwas für sich und jungen Leute, aber auch etwas für unser Land.“

Für das Bundesprogramm stehen im Jahr 2021 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro sind für Ausgaben im kommenden Jahr vorgesehen.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen

• Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden - rückwirkend zum 16. Februar 2021 - zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
• Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2 000 und 3 000 Euro auf 4 000 und 6 000 Euro verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.
• Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
• All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
• Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
• Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6 000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
• Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8 100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
• Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.