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Abkommen zu Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen unterzeichnet : Datum: , Thema: bilaterale beziehungen mit der schweiz

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die Schweizer Bildungsstaatssekretärin Martina Hirayama haben in Berlin ein völkerrechtliches Abkommen zur gegenseitigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen unterzeichnet. 

Unterzeichnung
© BMBF/Hans-Joachim Rickel

Mit dem neuen Abkommen wird die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland und der Schweiz erleichtert. Außerdem wird die bestehende Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen ersetzt.

„Die Berufsausbildungssysteme in Deutschland und der Schweiz haben vieles gemeinsam: Auch in unserem Nachbarland ist die Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis zentral bei der Ausbildung. Diese duale Ausbildung garantiert uns einen sehr hohen Qualitätsstandard“, sagte Anja Karliczek dazu in Berlin.

Das nun unterzeichnete Abkommen trage dieser Gemeinsamkeit Rechnung und erleichtere Fachkräften im jeweils anderen Staat die Berufsausübung sowie die Weiterbildung.

Zudem lässt die Vereinbarung für bundesrechtlich geregelte Handwerks- und IHK- Berufe ein  - im Vergleich zum regulären Anerkennungsverfahren - vereinfachtes Verfahren zu.

„Damit wollen wir die grenzüberschreitende Mobilität fördern“, so Karliczek.

Hintergrund

Das neue Abkommen ersetzt die bestehende Vereinbarung mit der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen von 1937 und ermöglicht zukünftig die erleichterte Anerkennung für eine breitere Gruppe von Berufen. Die Vereinbarung von 1937 sah eine Gleichstellung der Abschlüsse vor. Die frühere Vereinbarung war nicht mehr zeitgemäß, da sich die Berufsausbildung in beiden Staaten wesentlich weiterentwickelt hat.
Das Abkommen gilt für bundesrechtlich geregelte Aus- und Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Die mit der Schweiz im Freihandelsabkommen mit der EU vereinbarte Geltung der Berufsanerkennungsrichtlinie EU 2005/36, für reglementierte Berufe bleibt bestehen. Zur Umsetzung des Abkommens ist in Deutschland ein Vertragsgesetz erforderlich, erst danach tritt das Abkommen in Kraft.

Das Abkommen ist am 1. September 2021 ist in Kraft getreten.