Förderung in der Forschung : , Thema: Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt innovative Projekte und Ideen in der Forschung durch gezielte Förderprogramme. Zudem fördert die Bundesregierung seit Januar 2020 Unternehmen steuerlich, die in Forschung und Entwicklung aktiv sind.
Das Bundesforschungsministerium unterstützt die Durchführung von Forschungs- und Innovationsprojekten im Rahmen von themenspezifischen und in themenoffenen Förderprogrammen. Das breite Förderangebot ist auf wichtige Innovations- oder Technologiefelder, aber auch auf unterschiedliche Herausforderungen und Ausgangsbedingungen zugeschnitten. Dabei werden insbesondere innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit spezifischen Förderprogrammen adressiert.
Förderung von Forschung und Innovation beruht auf vielen Aspekten. Grundsätzlich ist wichtig zu wissen:
- Innovationsgrad: Wie innovativ ist ein Vorhaben aus wissenschaftlicher oder technischer Sicht?
- Verwertung: Wie sind die Erfolgsaussichten zu bewerten, gibt es bei technologischen Entwicklungen ein Verwertungskonzept?
- Vermeidung von Doppelförderung: Wird oder wurde die Idee des Vorhabens bereits gefördert?
- Förderrichtlinien zu einzelnen Programmen oder Förderschwerpunkten werden im Bundesanzeiger als Bekanntmachungen veröffentlicht und über die Internetseiten der Förderinstitutionen verbreitet. Sie beschreiben Ziele, Zielgruppen, Schwerpunkte, Besonderheiten und den Ablauf des Verfahrens.
Steuerliche Forschungsförderung
Um einen weiteren Anreiz zur Erreichung des 3,5 %-Ziels zu setzen, wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) am 1. Januar 2020 die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung als zusätzliches Instrument zur direkten Projektförderung eingeführt.
Das Antragsverfahren zur Forschungszulage ist zweistufig ausgestaltet:
1. Antrag auf FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Das Unternehmen stellt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag auf Bescheinigung für die FuE-Vorhaben, die begünstigt werden sollen. Die Stelle stellt fest, ob es sich um ein förderfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Das Verfahren ist näher durch die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) vom 30. Januar 2020 (BGBl I S. 118) geregelt. Nähere Informationen zur BSFZ und zum Antragsverfahren erhalten Sie hier: Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Im zweiten Schritt wird, sofern eine positive FuE-Bescheinigung vorliegt, beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Antworten auf Fragen zu Inhalt, Auslegung und Anwendung des Forschungszulagengesetzes (Bsp. Berechnung der FuE-Personalkosten, staatliche Beihilfen, etc.) sowie zum Antrag auf Forschungszulage können dem entsprechenden BMF-Schreiben vom 07.02.2023 entnommen werden.