KMU-innovativ: Bioökonomie : Datum: , Thema: neue fördermassnahme
Die Bioökonomie birgt das Potenzial, neuartige Produkte und Verfahren hervorzubringen, Ressourcen zu schonen und Wohlstand zu schaffen. Deshalb hat das BMBF jetzt die neue Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Bioökonomie" gestartet.
Um die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 und die 2015 in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, ist der weitere Ausbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, der Bioökonomie, unabdingbar. Mit der im Januar 2020 beschlossenen Nationalen Bioökonomiestrategie legt die Bundesregierung die Leitlinien und Ziele ihrer Bioökonomiepolitik fest und benennt Maßnahmen für deren Umsetzung.
Eine wichtige Rolle als Innovationstreiber fällt hierbei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie dem Mittelstand zu. Um deren Innovationspotenzial im Bereich der bioökonomischen Forschung und des nachhaltigen Wirtschaftens langfristig zu stärken, hat das BMBF im Mai 2020 die neue Fördermaßnahme KMU-innovativ: Bioökonomie aufgelegt.
Die Maßnahme setzt die erfolgreiche Förderung der Biotechnologie durch das BMBF mit dem Förderprogramm KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance (2007-2019) sowie den Vorläuferprogrammen BioChancePlus (2004-2007) und BioChance (1999-2003) fort. Damit wurden in den letzten 20 Jahren mehr als 550 Einzel- und Verbundvorhaben, an denen sich mehr als 460 KMU beteiligten, mit rund 450 Mio. Euro gefördert.
Die Projekte haben die Grundlage für hochinnovative Produkte und Dienstleistungen sowie zahlreiche Patente im Bereich der Biotechnologie gelegt. Unternehmenserfolge spiegelten sich direkt in wachsenden Umsätzen und der Schaffung von Arbeitsplätzen wider. Der Zugang zu Risiko- und Wagniskapital wurde vereinfacht. Einige Firmen sind zu Marktführern auf ihrem Spezialgebiet aufgestiegen, haben erfolgreich an der Börse Kapital eingeworben oder das Interesse großer Pharma- und Biotechfirmen für eine Übernahme geweckt.
In der neuen Fördermaßnahme KMU-innovativ: Bioökonomie wird dieser zukunftsweisende Weg fortgesetzt. Bioökonomische Innovationen vereinen biologisches Wissen mit technologischen Lösungen und nutzen die natürlichen Eigenschaften biogener Rohstoffe hinsichtlich ihrer Kreislauffähigkeit, Erneuerbarkeit und Anpassungsfähigkeit.
Die Bioökonomie birgt das Potenzial, neuartige Produkte und Verfahren hervorzubringen, Ressourcen zu schonen und Wohlstand zu schaffen. So kann es gelingen, die mit dem notwendigen Wandel verbundenen Chancen für die Wirtschaft in Deutschland zu nutzen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden technologisch anspruchsvolle, risikoreiche Projekte, die die effiziente Nutzung von biologischem Wissen mit innovativen technologischen Lösungen vereinen und im umfassenden Sinne der Bioökonomie zuzuordnen sind. Im Fokus stehen die Entwicklung und Herstellung zukunftsweisender, klimaneutraler Produkte aus biogenen Ressourcen unter Minimierung umweltschädlicher Emissionen und Abfällen, beziehungsweise deren Rückführung in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten.
Dazu gehören beispielsweise umweltfreundliche Biomaterialien und Biokunststoffe, neue Wirk- und Wertstoffe aus bisher ungenutzten Reststoffen bzw. neuen Quellen wie Insekten oder Algen sowie miniaturisierte Verfahren, die Biologie und Digitalisierung verbinden.
Die Förderung soll dazu beitragen, den Technologietransfer aus der angewandten Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung in die praktische Anwendung zu beschleunigen und den Unternehmen Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Dazu zählt auch die Förderung von frühen Entwicklungsphasen und risikoreichen Projekten in der industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Proof of Concept) bedürfen. Verbunden mit der Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, den Wandel zu einer biobasierten Wirtschaft aktiv mitzugestalten.
Förderkriterien
Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind die Exzellenz und der Innovationsgrad des Vorhabens zusammen mit einem anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer biobasierten Wirtschaft. Die Projekte müssen sich sowohl durch ein signifikantes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.
Verfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind Projektskizzen gemäß den Anforderungen der Förderrichtlinie über ein Online-Skizzentool einzureichen. Zu förderwürdig eingestuften Projekten ist auf Anforderung ein Vollantrag einzureichen. Das BMBF wird bei seiner Auswahlentscheidung von einem Gutachterkreis beraten, dessen Zusammensetzung regelmäßig erneuert wird.
Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Beratung mit der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes in Verbindung zu setzen.
Für fachliche Auskünfte und zu Verfahrensfragen wenden Sie sich bitte an den Projektträger Jülich.
Daten zur Einreichung
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres.