KMU-innovativ: Biomedizin : Datum: , Thema: Forschung
Mit „KMU-innovativ: Biomedizin“ stärkt das BMBF die Innovationskraft des Mittelstands in der medizinischen Biotechnologie. Ziel der Förderung ist die Entwicklung von Arzneimitteln, die zur Heilung, Linderung und Prävention von Krankheiten beitragen.
Die Biomedizin nimmt bei der Erforschung von Krankheitsursachen und deren Behandlung, Prävention und Diagnose eine wichtige Rolle bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ein. Viele medizinische Innovationen in Deutschland werden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der medizinischen Biotechnologie erbracht, beispielsweise in der Arzneimittelentwicklung.
KMU arbeiten häufig eng mit der Forschung zusammen und machen wissenschaftliche Ergebnisse aus der akademischen Grundlagenforschung marktfähig. Sie sind daher ein bedeutender Grundpfeiler der medizinischen Spitzenforschung in Deutschland. Sie haben damit einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesundheitsversorgung der Menschen.
Warum fördert das BMBF KMU der medizinischen Biotechnologie?
Das Ziel der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biomedizin“ ist es, die interdisziplinär geprägten Anforderungen der Arzneimittelentwicklung und der dafür benötigten Technologien durch den Austausch von Know-how zwischen Unternehmen und der Wissenschaft gerecht zu werden, diese zu stärken und auszubauen. Denn die Arzneimittelentwicklung ist kostenintensiv und von vergleichsweise langen Entwicklungszyklen sowie hohen Risiken geprägt. Die regulatorischen Anforderungen stellen eine weitere Herausforderung für viele Unternehmen dar.
Deshalb soll die Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstands im Bereich der biomedizinischen Spitzenforschung nachhaltig gestärkt und Kompetenzen ausgebaut werden, um das Potential biomedizinischer Innovationen zu heben und damit für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen. Insbesondere der effizientere Technologietransfer und die Anschlussfähigkeit in die spätere Anwendung im medizinischen Alltag sollen gefördert und ausgebaut werden.
Was wird mit „KMU-innovativ: Biomedizin“ gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) aus dem Bereich der medizinischen Biotechnologie, die sich auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung fokussieren und über den Stand der Technik hinausgehen. Ziel soll es sein, mit dem Forschungsprojekt zur Heilung, Linderung oder Prävention menschlicher Krankheiten beizutragen und langfristig die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Die Erforschung und Entwicklung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis in die klinische Phase IIa stehen dabei im Mittelpunkt.
Die Maßnahme ist indikationsoffen. Das bedeutet, dass in den FuE-Projekten unterschiedliche Erkrankungen adressiert werden können, für die ein hoher medizinischer Bedarf besteht. Die angestrebten Entwicklungsgegenstände sollten eine hohe Relevanz für Betroffene und für die medizinische Versorgung haben. Die erfolgreiche Überführung von Forschungsergebnissen in die Praxis ist essenziell für die spätere medizinische und wirtschaftliche Wertschöpfung. Um die spätere Anschlussfähigkeit der geförderten Vorhaben zu stärken, sollen im Rahmen von „KMU-innovativ: Biomedizin“ zudem Transferfördernde Elemente in die Vorhaben integriert werden; wie zum Beispiel eine frühzeitige regulatorische Beratung.
Welche Kriterien müssen Antragstellende erfüllen?
Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind die Exzellenz und der Innovationsgrad des Vorhabens zusammen mit einem anwendungsorientierten Beitrag zur Arzneimittelentwicklung. Die Projekte müssen sich sowohl durch ein signifikantes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind dem beauftragten Projektträger des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen Projektskizzen gemäß den Anforderungen der Förderrichtlinie über das Online-Skizzentool PT-Outline einzureichen. Bei Verbundprojekten ist die unter den Partnern abgestimmte Projektskizze durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Zu förderwürdig eingestuften Projekten ist auf Anforderung ein Vollantrag einzureichen.
Bis wann müssen die Projektskizzen eingereicht werden?
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind der 15. April und der 15. Oktober eines jeden Jahres.