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Wissenschaftsrat : Datum: , Thema: Forschung

Der 1957 durch ein Bund-Länder-Verwaltungsabkommen gegründete Wissenschaftsrat hat die Aufgabe, Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung von Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung zu erarbeiten und Bund und Länder in diesen Fragen zu beraten.

Der Wissenschaftsrat hat zahlreiche Empfehlungen ausgearbeitet, die das Wissenschaftssystem und die deutsche Hochschullandschaft nachhaltig geprägt und verändert haben. Er führt einen kontinuierlichen Dialog zwischen Wissenschaft und Politik. In ihm wirken Wissenschaftler und Repräsentanten des öffentlichen Lebens gleichberechtigt mit Vertretern von Bund und Ländern zusammen.

Struktur und Organisation

Der Wissenschaftsrat wird gemeinsam getragen vom Bund und den sechzehn Ländern.

Er besteht aus zwei gleichberechtigten Kommissionen: der Wissenschaftlichen Kommission, die sich aus Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und Repräsentanten des öffentlichen Lebens zusammensetzt, sowie der Verwaltungskommission mit Vertretern und Vertreterinnen des Bundes und der Länder. Die Mitglieder der Wissenschaftlichen Kommission werden vom Bundespräsidenten berufen. Beide Kommissionen kommen in der Vollversammlung zusammen. Ihre dort gemeinsam gefassten Beschlüsse müssen von einer Zweidrittelmehrheit getragen werden; dies fördert die Suche nach konsensfähigen Lösungen. Aufgrund seiner spezifischen Zusammensetzung ermöglicht der Wissenschaftsrat einen kontinuierlichen Dialog zwischen Wissenschaft und Politik.

An der Spitze des Wissenschaftsrats steht der/die Vorsitzende; er/sie wird jeweils für ein Jahr gewählt (wobei Wiederwahl möglich ist) und vertritt das Gremium nach außen. Die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats, die ihren Sitz in Köln hat und in welcher rd. 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, wird von einem Generalsekretär geleitet.

Arbeitsweise

Die Vollversammlung des Wissenschaftsrats tritt viermal im Jahr zusammen. Zur Bearbeitung der einzelnen Vorhaben, die in einem Arbeitsprogramm festgelegt sind, werden Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingesetzt. Ihnen gehören neben Mitgliedern der beiden Kommissionen auch externe Sachverständige aus dem In- und Ausland an. In der Vergangenheit hat der Wissenschaftsrat zahlreiche Empfehlungen ausgearbeitet, die das Wissenschaftssystem und die deutsche Hochschul- und Forschungslandschaft nachhaltig geprägt haben.

Im Wesentlichen befasst sich der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen und Stellungnahmen mit folgenden Themenfeldern der Wissenschaftspolitik:

  • Struktur und Leistungsfähigkeit sowie Entwicklung und Finanzierung der wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen);
  • Strukturaspekte von Forschung und Lehre sowie Planung, Bewertung und Steuerung einzelner Bereiche und Fachgebiete, inklusive der Universitätsmedizin;
  • Institutionelle Akkreditierung privater Hochschulen;
  • Quantitative Analysen.

Der Wissenschaftsrat ist für die Verfahrensentwicklung und Durchführung der Exzellenzstrategie gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zuständig. Bund und Länder haben den Wissenschaftsrat zur Durchführung des Verfahrens für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten und die DFG zur Durchführung des Verfahrens für die Förderlinie Exzellenzcluster beauftragt

Sämtliche Empfehlungen und Stellungnahmen werden veröffentlicht und stehen auf der Internetseite des Wissenschaftsrats zur Verfügung.